Bildungsstandards an unserer Schule

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Bildungsstandards an unserer Schule

Bildungsstandards-Info für Schulpartner Lernergebnisse Nationale Bildungsstandards formulieren Anforderungen an das Lernen und Lehren in der Schule. Sie benennen Ziele für die pädagogische Arbeit, ausgedrückt als erwünschte Lernergebnisse der Schülerinnen und Schüler. Damit konkretisieren Standards den Bildungsauftrag, den allgemein bildende Schulen zu erfüllen haben. Bildungsstandards-Info für Schulpartner

Bildungsstandards-Info für Schulpartner Kompetenzen Bildungsstandards sollen sicherstellen, dass Lernende bis zum Ende ihrer Grundbildung über jene Kompetenzen verfügen, die sie zur Bewältigung weiterer schulischer und beruflicher Herausforderungen befähigen. Im Rahmen der Standardüberprüfung wird festgestellt, inwieweit Schüler/innen diese festgelegten Kompetenzen erreichen. Bildungsstandards-Info für Schulpartner

Rechtliche Grundlagen Einführung von Bildungsstandards: SchUG §17, Absatz 1a (BGBl. 117/2008): Bildungsstandards sind bei der Unterrichtsarbeit zu berücksichtigen, die Leistungen der Schüler/innen in diesen Bereichen zu beobachten, zu fördern und bestmöglich zu sichern BIST-Verordnung (seit 1.1.2009): Funktionen der Bildungsstandards und Standardüberprüfungen festgelegt Bildungsstandards-Info für Schulpartner

Aufgaben der Bildungsstandards Orientierungsfunktion: Kompetenzaufbau in Unterrichtsplanung und –gestaltung, ergebnisorientiert Förderungsfunktion: Diagnose als Voraussetzung für gezielte, individuelle Förderung der Schüler/innen; Bildungsstandards wirken auf allen Schulstufen Evaluationsfunktion: Qualitätsentwicklung an der Schule. Die Auswertung der Standardüberprüfungen hat so zu erfolgen, dass auf deren Basis Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung bundesweit, landesweit und schulbezogen erfolgen können Bildungsstandards-Info für Schulpartner

Ziele der Bildungsstandards Verbesserung der Schülerleistungen – nachhaltiger Kompetenzaufbau im Mittelpunkt Absicherung von Grundkompetenzen Standortbezogene Qualitätsentwicklung Bildungsstandards-Info für Schulpartner

Überprüfung und Rückmeldung Baseline-Überprüfungen 2009/2010 (M, D und E) als Bezugsgröße Standardüberprüfungen: 2012: Mathematik 8 2013: Mathematik 4, Englisch 8 2014: Deutsch 4 und Deutsch 8 Rückmeldung an Schüler/innen: individuelle Ergebnisse Lehrer/innen und Schulleiter/innen: primäre Adressat/innen der Rückmeldungen über den Unterrichtsertrag Lehrer/innen: Ergebnisse der Klasse/Unterrichtsgruppe Schulbericht I: geht an Schulleitung, Schulpartner, Schulaufsicht (BSI, LSI); Schulbericht II nur an die Schulleitung Schulaufsichtsberichte: Überblicksergebnisse Landesergebnisbericht, Bundesergebnisbericht: veröffentlicht im Jänner 2014 Bildungsstandards-Info für Schulpartner

SCHUL- UND UNTERRICHTS- Rückmeldung der Lernergebnisse – eine Chance für standortbezogene Schulentwicklung Ergebnisse der Bildungsstandards-überprüfung (2013 ff.) Reflexion der Ergebnisse (optional mit Rückmeldemoderator/in) Lerngruppen- und schulbezogene Diskussion der Ergebnisse Wo stehen wir? Wo wollen wir hin? Was können wir tun? Maßnahmen prüfen Selbstevaluierung (z.B. mithilfe von IKM), laufende Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräche Wurden die Maßnahmen umgesetzt? Welche Ergebnisse wurden erzielt? SCHUL- UND UNTERRICHTS- ENTWICKLUNG Maßnahmen planen (optional mit fachdidaktischer bzw. Prozessbegleitung) Entwicklungsplan, Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräch Was kann konkret im Unterricht verändert werden? Welche Schritte sollen umgesetzt werden? Bis wann sollen die Schritte umgesetzt werden? Maßnahmen umsetzen Umsetzen der geplanten Maßnahmen Bildungsstandards-Info für Schulpartner

Bildungsstandards-Info für Schulpartner Lernende Schulen „Eine ihren Entwicklungsprozess selbst organisierende Schule, an deren Gestaltung die Lehrer/innen und Schüler/innen, die Schulleitung, die Eltern, Hausmeister und weiteres Personal mitwirken, nennen wir eine Lernende Schule.“ (Ekholm et al. 1996. In: Schratz, Steiner-Löffler: Die Lernende Schule, 1999) Bildungsstandards-Info für Schulpartner

Was nicht beabsichtigt ist Die Überprüfungsergebnisse eignen sich nicht für die Leistungsbeurteilung von Schüler/innen eine dienstrechtliche Leistungsbewertung der Lehrer/innen ein Ranking der Schulen Auch eine Verengung der Qualitätsdiskussion auf die überprüften Fächer ist nicht angebracht. Die Bildungsstandards decken nicht das gesamte Spektrum des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes ab. Nach wie vor soll genug Raum bleiben für die Entwicklung von Selbst- und Sozialkompetenz, für fachliche Vertiefung und Erweiterung, für eine ganzheitliche Herangehensweise. Bildungsstandards-Info für Schulpartner

Schulbericht Teil I: Rückmeldung an die Schulleitung und Schulpartner Der Schulbericht enthält anonymisierte Informationen über die Zusammensetzung der Schüler/innen der 4. Schulstufe 2012/13, Ergebnisse im Fach Mathematik insgesamt, ihre Streuung und Betrachtung nach Subgruppen (Geschlecht und Migrations-hintergrund) und in den einzelnen Kompetenzbereichen. Die Gesamtergebnisse werden nach erreichten Kompetenzstufen (kriteriale Rückmeldung), nach absolut erreichten Leistungen sowie im absoluten und im „fairen“ Vergleich dargestellt. Lehren und Lernen findet unter verschiedenen Rahmenbedingungen statt, auf die Lehrer/innen bzw. Schulleiter/innen nur wenig bis gar keinen Einfluss haben. Im fairen Vergleich werden diese Standortfaktoren (Gemeindegröße, Urbanisierungsgrad, …) und die Zusammensetzung der Schülerpopulation berücksichtigt. Bildungsstandards-Info für Schulpartner

Schulbericht Teil I: Verantwortung und Vertraulichkeit „Mitglieder der Schulpartnerschaftsgremien erhalten das Ergebnis ihrer Schule und übernehmen Mitverantwortung für die Gestaltung der Schulqualität. Die Schulergebnisse dienen einer gemeinsam getragenen Qualitätsentwicklung am Standort und sind nicht als Instrument der Öffentlichkeitsarbeit gedacht.“ (Brief des BMUKK an die Schulleitungen, September 2012). Es ist „… nicht im Sinne einer seriösen Auseinandersetzung mit Schulentwicklung, wenn die Schulleitung oder Mitglieder der Schulpartnerschaftsgremien damit an die Öffentlichkeit gehen. Überprüfungsergebnisse, die Letztere im Rahmen ihrer Tätigkeit in Schulforum bzw. SGA erhalten, sind vertraulich zu behandeln.“ (Rundschreiben 6/2012 des BMUKK) Bildungsstandards-Info für Schulpartner

Ergebnisrückmeldung an die Schule Ab Ende Jänner 2014 bis Ende Juni 2014 sind die Ergebnisse über die Rückmeldeplattform des BIFIE abrufbar Optional: Einbeziehung einer Rückmeldemoderation Verbindlich: Auseinandersetzung an der Schule (Schulleitung; Besprechung mit Lehrer/innen bzw. Fachgruppe; Einbeziehung der Schulpartner, Schulbericht übergeben und in Gremien besprechen) bis spätestens Ende Mai 2014 Maßnahmen der Unterrichts- und Schulentwicklung vor dem Hintergrund der schulischen und unterrichtlichen Gegebenheiten; Formulierung möglicher Handlungsfelder Optional: fachliche Beratung/Begleitung durch die PH; Einsatz von Diagnose- und Selbstevaluationsinstrumenten (z.B. IKM) Allenfalls: Aufnahme der Analyseergebnisse bzw. der gesetzten Maßnahmen in den künftigen Entwicklungsplan laut SQA Bildungsstandards-Info für Schulpartner

Weiterführende Informationen Richtlinien für den Umgang mit den Rückmeldungen (RS 6/2012): http://www.bmukk.gv.at/medienpool/22324/bildungsstandards_rl.pdf Ansprechpersonen in den Bundesländern: http://www.bmukk.gv.at/ medienpool/21783/bildungsstandards_anprech.pdf Informationen zur Informellen Kompetenzmessung (IKM): https://www.bifie.at/ikm Rückmeldung, Musterberichte u.Ä.: https://www.bifie.at/node/64 Informationen zur Rückmeldemoderation: https://www.bifie.at/node/66 Materialien für den Unterricht: https://www.bifie.at/node/51 Bildungsstandards-Info für Schulpartner