Zentrale Prüfungen am Ende der Klasse 10

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 Präsentation transkript:

Zentrale Prüfungen am Ende der Klasse 10 Hans-Martin Rahe  Albert-Schweitzer-Schule  Solingen

Übersicht Grundlagen und Ziele der zentralen Prüfungen Prüfungsaufgaben Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die zentralen Prüfungen Korrektur und Bewertung der Prüfungsarbeiten Ermittlung der Abschlussnote und Abschlussvergabe Termine für das Prüfungsverfahren 2006/2007

Grundlagen der zentralen Prüfungen Rechtliche Grundlagen § 12 Abs. 3 SchulG Der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) werden an der Hauptschule, der Realschule und der Gesamtschule in einem Abschlussverfahren erworben, das sich aus den schulischen Leistungen der 10. Klasse und einer Prüfung zusammensetzt. Für die schriftlichen Prüfungen werden landeseinheitliche Aufgaben gestellt. Regelung für das Gymnasium: Am Ende der Klasse 10 findet nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung eine zentrale schriftliche Leistungsüberprüfung statt, für die landeseinheitliche Aufgaben gestellt werden.

Grundlagen der zentralen Prüfungen Gliederung des Abschlussverfahrens Das Verfahren besteht aus ... ... einem zentralen Element (Kern des Verfahrens): schriftliche Prüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch (bzw. auf Wunsch der Schülerinnen und Schüler in einer Fremdsprache, die ab Klasse 5 unterrichtet wurde) 2. ... zwei dezentralen Elementen: Vornoten, die den Leistungsstand in Klasse 10 darstellen mündliche Prüfungen, die durch eine 3er-Prüfungskommission abgenommen werden (angelehnt an das Abiturverfahren)

Grundlagen der zentralen Prüfungen Rechtliche Grundlagen § 12 Abs. 3 SchulG § 132 Abs. 4 SchulG §§ 28 ff. APO-SI Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 21.04.2006 Unterrichtliche Grundlagen Kernlehrpläne der Fächer Deutsch Mathematik Englisch (bzw. einer Fremdsprache, die ab Klasse 5 unterrichtet wurde) Zentrale Prüfungen am Ende der Klasse 10 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch (Fremdsprache) ab dem Schuljahr 2006/2007 für alle Schülerinnen und Schüler der Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien

Grundlagen der zentralen Prüfungen Sonderregelungen 1. Schriftliche Prüfung in einer anderen Fremdsprache (nicht Englisch): - Wunsch muss bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres der Fachlehrerin / dem Fachlehrer mitgeteilt werden. - Rücknahme der Entscheidung ist nur in begründeten Ausnahmefällen mit Genehmigung der Schulleitung möglich. - Verfahrensregeln für Spanisch und Italienisch werden mit den betroffenen Schulen unmittelbar vereinbart.

Grundlagen der zentralen Prüfungen Sonderregelungen 2. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf: - Für SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht an allgemeinen Schulen werden gesonderte Materialien und Aufgaben bereitgestellt.  betroffene Schulen müssen bis zum 25.08.2006 dem Ministerium für Schule und Weiterbildung melden, ob und wie vielen SuS ein Nachteilsausgleich zusteht (Eingabeformular auf www.learn-line.nrw.de) - SuS, die nicht nach den Unterrichtsvorgaben der allgemeinen Schulen lernen, nehmen an den zentralen Prüfungen nicht Teil.

Grundlagen der zentralen Prüfungen Zentrale Prüfungen am Ende der Klasse 10 für alle Schülerinnen und Schüler der Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien Aufgaben der schriftlichen Prüfungen auf zwei Anforderungsniveaus Hauptschulabschluss nach Klasse 10 Hauptschule 10 A Gesamtschule (G-Kurse) Mittlerer Schulabschluss Hauptschule 10 B Realschule Gesamtschule (E-Kurse) Gymnasium

Ziele der zentralen Prüfungen Schriftliche Leistungsüberprüfungen mit zentral gestellten Aufgaben und zentral vorgegebenen Kriterien für die Bewertung haben folgende Ziele: Größere Transparenz der Anforderungen und Sicherung von Standards Bessere Vergleichbarkeit von Leistungen Größere Gerechtigkeit bei der Abschluss- vergabe Überprüfung der Leistungsfähigkeit des Schulsystems Baustein zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in Schulen

Prüfungsaufgaben Formulierung der Unterrichts-vorgaben auf der Basis der Kernlehrpläne Die Notwendigkeit der Formulierung von Unterrichtsvorgaben ergibt sich aus der Tatsache, dass mit der Festlegung von Kompetenz-erwartungen der Kernlehrpläne nicht zwangsläufig eine Festlegung von relevanten Inhalten verbunden ist. Seit dem 10.03.2006 finden sich unter www.learn-line.nrw.de die unterrichtlichen Voraussetzungen im Internet.

Aufgaben der schriftlichen Prüfungen der zentralen Prüfungen Prüfungsaufgaben Formulierung der Unterrichts-vorgaben auf der Basis der Kernlehrpläne Erfahrungen aus den Lern-standserhebungen in Klasse 9 Arbeitsgruppen für Deutsch, Mathematik, Englisch (Fremdsprache) mit kompetenten Lehrerinnen und Lehrern aller Schulformen Aufgaben der schriftlichen Prüfungen der zentralen Prüfungen mit Auswertungskriterien und Bewertungsschlüssel Beispielaufgaben seit März 2006 unter www.learn-line.nrw.de

Struktur der schriftlichen Prüfungsaufgaben 1. Teil: Fundamentum Basiskompetenzen 2. Teil: Additum Schulspezifische Aufgaben  Überprüfung von Basiskompetenzen, die die SuS im Verlauf der Sek. I entwickelt haben sollen. Die SuS zeigen, dass sie über fachliches Grundwissen verfügen und wichtige Fachmethoden anwenden können.  Die Aufgabenstellungen sind für alle SuS, die auf demselben An-forderungsniveau geprüft werden, gleich.

Struktur der schriftlichen Prüfungsaufgaben 1. Teil: Fundamentum Basiskompetenzen 2. Teil: Additum Schulspezifische Aufgaben  Aufgaben und Fragen, die aus dem Unterricht der Klassen 9 und 10 erwachsen. Aufgaben knüpfen an die Praxis der Klassenarbeiten der jeweiligen Schulform bzw. des Bildungsganges in der Klasse 10 an.

Prüfungsaufgaben Gewichtung von Fundamentum und Additum Fach Hauptschulabschluss nach Klasse 10 mittlerer Schulabschluss Deutsch 125 Minuten 30 : 95  1 : 3 150 Minuten 30 : 120  1 : 4 Englisch (Fremdsprache) 90 Minuten 30 : 60  1 : 2 120 Minuten 30 : 90  1 : 3 Mathematik

Bearbeitungsdauer im Schuljahr 2006/2007 Prüfungsaufgaben Bearbeitungsdauer im Schuljahr 2006/2007 Hauptschulabschluss nach Klasse 10 Deutsch: 125 + 10 + 10 = 145 Min. Englisch (Fremdsprache): 90 + 10 = 100 Min. Mathematik: 90 + 10 = 100 Min. Mittlerer Schulabschluss Deutsch: 150 + 10 + 10 = 170 Min. Englisch (Fremdsprache): 120 + 10 = 130 Min. Mathematik: 120 + 10 = 130 Min. Zuschlag von 10 Min. im Fach Deutsch, da zwischen zwei Themen gewählt werden kann Zuschlag von 10 Min. in allen Fächern, da es sich um die erste Durchführung handelt.

Bearbeitungsdauer im Schuljahr 2006/2007 Prüfungsaufgaben Bearbeitungsdauer im Schuljahr 2006/2007 Der 1. Teil (Fundamentum) ist nach spätestens 30 Minuten (ergänzt durch die für 2007 gewährte zusätzliche Bearbeitungszeit) abzugeben. Hat ein Schüler den 1. Teil (Fundamentum) abgegeben, kann er mit dem 2. Aufgabenteil (Additum) beginnen. Die Aufsicht führende Lehrkraft schreibt Beginn und Ende der Bearbeitungsdauern an die Tafel. Täuschungen im Prüfungsverfahren sollen ausgeschlossen werden (geeigneter Prüfungsraum, SuS dürfen nur einzeln und außerhalb der schulischen Pausenzeiten den Prüfungsraum verlassen, über den Verlauf der Prüfung wird Protokoll geführt).

Vorbereitung der SuS auf die zentralen Prüfungen  Unterricht gemäß den Kernlehrplänen und schulinternen Lehrplänen unter Berücksichtigung der konkretisierenden Unterrichtsvorgaben. Erprobung und Veröffentlichung von Beispielaufgaben (incl. Aus- wertungskriterien und Bewertungsschlüssel) seit März 2006 unter www.learn-line.nrw.de und www.bildungsportal.nrw.de  Möglichkeit, eine Klassenarbeit der Jahrgangsstufe 10 unter den Bedingungen der zentralen Prüfung zu schreiben.

Korrektur und Bewertung der Prüfungsarbeiten gemäß § 31 Abs. 3 APO-SI  Erstkorrektur durch die Fachlehrerin / den Fachlehrer  Zweitkorrektur durch eine von der Schulleitung beauftragte andere Fachlehrkraft Einheitliche Bewertung bei Erst- und Zweitkorrektur Keine einheitliche Bewertung bei Erst- und Zweitkorrektur Note der Prüfungsarbeit Dritte Korrektur durch eine von der Schulleitung bestimmte weitere Lehrkraft Festlegung der Note der Prüfungsarbeit durch Mehrheitsbeschluss

Abschlussnote für das Fach der zentralen Prüfung Ermittlung der Abschlussnote und Abschlussvergabe gemäß §§ 30 ff. APO-SI und §§ 38 ff. APO-SI Festlegung einer Vornote für die Leistungen seit Schuljahresbe-ginn (vor den mdl. Prüfungen) Prüfungsnote der schriftlichen Prüfungsarbeit der zentralen Prü-fung 50 % 50 % Abschlussnote für das Fach der zentralen Prüfung Vergabe eines Schulabschlusses durch die Abschlusskonferenz nach §§ 38 ff. APO-SI

Verschiedene Fälle der Ermittlung der Abschlussnote Ermittlung der Abschlussnote und Abschlussvergabe gemäß §§ 30 ff. APO-SI und §§ 38 ff. APO-SI Verschiedene Fälle der Ermittlung der Abschlussnote 1. Fall Vornote und Prüfungsnote stimmen überein 2. Fall Vornote und Prüfungsnote weichen um eine Note voneinander ab Festlegung der Abschluss-note durch Erst- und Zweit-korrektor (falls notwendig Drittkorrektor) Abschlussnote Abschlussnote

Verschiedene Fälle der Ermittlung der Abschlussnote Ermittlung der Abschlussnote und Abschlussvergabe gemäß §§ 30 ff. APO-SI und §§ 38 ff. APO-SI Verschiedene Fälle der Ermittlung der Abschlussnote 3. Fall Vornote und Prüfungsnote weichen um zwei Noten voneinander ab Auf Wunsch des Prüflings findet eine mündliche Abweichprüfung statt Vornote Prüfungs-note Note der mündlichen Prüfung 50 % 30 % 20 % Abschlussnote wird vom Fachprüfungsausschuss im folgenden Verhältnis festgesetzt Vornote : schriftliche Prüfung : mündliche Prüfung 5 : 3 : 2 (Rundung: bis zur Dezimalstelle 5 ist die bessere Note zu nehmen)

Verschiedene Fälle der Ermittlung der Abschlussnote Ermittlung der Abschlussnote und Abschlussvergabe gemäß §§ 30 ff. APO-SI und §§ 38 ff. APO-SI Verschiedene Fälle der Ermittlung der Abschlussnote 4. Fall Vornote und Prüfungsnote weichen um mehr als zwei Noten voneinander ab Es findet in jedem Fall eine mündliche Abweichprüfung statt Vornote Prüfungs-note Note der mündlichen Prüfung 50 % 30 % 20 % Abschlussnote wird vom Fachprüfungsausschuss im folgenden Verhältnis festgesetzt Vornote : schriftliche Prüfung : mündliche Prüfung 5 : 3 : 2 (Rundung: bis zur Dezimalstelle 5 ist die bessere Note zu nehmen)

Organisation und Gestaltung der mündlichen Prüfung Ermittlung der Abschlussnote und Abschlussvergabe gemäß §§ 30 ff. APO-SI und §§ 38 ff. APO-SI Organisation und Gestaltung der mündlichen Prüfung  Fachprüfungsausschuss (3er-Kommission) Vorsitz: Schulleiterin / Schulleiter oder eine von ihr / ihm beauftragte Lehrkraft Prüfer(in): Fachlehrerin / Fachlehrer Protokoll: weitere durch die Schulleiterin / den Schulleiter benannte Lehrkraft  Inhalte der mündlichen Prüfung Mit Bekanntgabe der Noten der schriftlichen Prüfung werden mit der Schülerin / dem Schüler drei Unterrichtsvorhaben aus Klasse 10 als Prüfungsgrundlage vereinbart.

Organisation und Gestaltung der mündlichen Prüfung Ermittlung der Abschlussnote und Abschlussvergabe gemäß §§ 30 ff. APO-SI und §§ 38 ff. APO-SI Organisation und Gestaltung der mündlichen Prüfung  zeitlicher Ablauf  Die Prüfung erfolgt frühestens 5 Tage nach Bekanntgabe der Noten der schriftlichen Prüfungen.  Wird eine mündliche Abweichprüfung gewünscht (Abweichung um zwei Noten), muss der Prüfling dies der Schule verbindlich mitteilen (siehe Terminplan).  Sofern sich SuS mehreren mündlichen Prüfungen unterziehen wollen oder müssen, regelt die Schule die Reihenfolge der mündlichen Prüfungsfächer.

Organisation und Gestaltung der mündlichen Prüfung Ermittlung der Abschlussnote und Abschlussvergabe gemäß §§ 30 ff. APO-SI und §§ 38 ff. APO-SI Organisation und Gestaltung der mündlichen Prüfung  Aufgaben  Die Fachlehrerin / der Fachlehrer stellt die Prüfungsaufgaben, die aus dem Unterricht der Klasse 10 erwachsen. Eine Aufgabe kann für bis zu drei unmittelbar nacheinander statt- findende Prüfungen verwendet werden.  Eine Wiederholung von Aufgaben der schriftlichen Prüfung ist auszu- schließen.  Vor Beginn der Prüfung tagt der Fachprüfungsausschuss und ... ... macht sich mit den Aufgaben vertraut. ... trifft Festlegungen zum Verlauf und den Anforderungen der Prüfung. ... legt fachspezifische Kriterien für die Beurteilung fest.

Organisation und Gestaltung der mündlichen Prüfung Ermittlung der Abschlussnote und Abschlussvergabe gemäß §§ 30 ff. APO-SI und §§ 38 ff. APO-SI Organisation und Gestaltung der mündlichen Prüfung  Prüfungsablauf  10 Minuten Vorbereitungszeit - Der Prüfling setzt sich mit von der Fachlehrerin / dem Fachlehrer gestellten Aufgaben auseinander, die sich auf zwei der drei vorab genannten Unterrichtsvorhaben aus Klasse 10 beziehen. - Dem Prüfling wird die Aufgabenstellung schriftlich vorgelegt. - Eine Auswahl unter mehreren Aufgaben ist nicht zulässig. - Die Vorbereitung findet unmittelbar unter Aufsicht vor der Prüfung statt. - Der Prüfling kann Aufzeichnungen anfertigen, die zu den Prüfungsunterlagen zu nehmen sind.

Organisation und Gestaltung der mündlichen Prüfung Ermittlung der Abschlussnote und Abschlussvergabe gemäß §§ 30 ff. APO-SI und §§ 38 ff. APO-SI Organisation und Gestaltung der mündlichen Prüfung  Prüfungsablauf  15 Minuten Prüfung - Selbstständiger Vortrag des Prüflings gemäß der vorbereiteten Aufgaben- stellung. - Prüfungsgespräch, das sich auf zwei Unterrichtsvorhaben der Klasse 10 bezieht (Verhältnis etwa 1 : 1). Mindestens eins der Unterrichtsvorhaben muss einen unmittelbaren Bezug zu den Unterrichtsvorgaben aufweisen. - Soweit erforderlich kann die Fachlehrerin / der Fachlehrer Hilfen geben, die zu protokollieren sind. - Gegenstände des Prüfungsgespräches werden in Stichworten im Protokoll festgehalten (es muss deutlich werden, ob die Aufgabe selbstständig oder mit Hilfen gelöst wurde).

Organisation und Gestaltung der mündlichen Prüfung Ermittlung der Abschlussnote und Abschlussvergabe gemäß §§ 30 ff. APO-SI und §§ 38 ff. APO-SI Organisation und Gestaltung der mündlichen Prüfung  Beurteilung  Nach jeder Prüfung (oder jedem Block inhaltsgleicher Prüfungen) berät der Fachprüfungsausschuss über die Prüfungsleistung.  Die Fachlehrerin / der Fachlehrer macht einen Notenvorschlag.  Der Fachprüfungsausschuss berät über den Vorschlag und beschließt eine Bewertung.  Das Ergebnis der mündlichen Prüfung wird in einer ganzen Note aus- gedrückt und im Protokoll vermerkt.

Termine für das Prüfungsverfahren 2006/2007 Terminplan 1 - April / Mai 2007 Monat Tag Datum Zentrale Prüfung 10 April Mo 23. Di 24. Mi 25. Do 26. Fr 27. ZP Deutsch Sa / So 28. / 29. --- 30. evtl. Brückentag Mai 01. Maifeiertag 02. ZP Mathematik 03. 04. ZP Englisch

Termine für das Prüfungsverfahren 2006/2007 Terminplan 2 - Mai 2007 Monat Tag Datum Zentrale Prüfung 10 Mai Sa / So 05. / 06. --- Mo 07. Di 08. Mi 09. Nachschreibtermin Deutsch Do 10. Fr 11. Nachschreibtermin Mathematik 12. / 13. 14. Nachschreibtermin Englisch 15. 16. 17. Christi Himmelfahrt

Termine für das Prüfungsverfahren 2006/2007 Terminplan 3 - Mai 2007 Monat Tag Datum Zentrale Prüfung 10 Mai Fr 18. evtl. Brückentag Sa / So 19. / 20. --- Mo 21. Notenbekanntgabe / Beratung Di 22. Meldung zur mündlichen Prüfung Mi 23. späteste Meldung zur mdl. Prüfung Do 24. 25. 26. / 27. Pfingstwochenende 28. Pfingstmontag 29. Pfingstferien 30. 1. Tag mdl. Prüfungen (bis 08.06.)

Termine für das Prüfungsverfahren 2006/2007 Terminplan 4 - Mai / Juni 2007 Monat Tag Datum Zentrale Prüfung 10 Mai Do 31. Juni Fr 01. Sa / So 02. / 03. --- Mo 04. Di 05. Mi 06. 07. Fronleichnam 08. letzter Tag mündliche Prüfungen 09. / 10. 11. Eintragung der Noten 12.

Termine für das Prüfungsverfahren 2006/2007 Terminplan 5 - Juni 2007 Monat Tag Datum Zentrale Prüfung 10 Juni Mi 13. Zeugniskonferenzen Do 14. 1. Entlasstag Jgst. 10 Fr 15. Sa / So 16. / 17. --- Mo 18. Di 19. 20. Zeugnisausgabe 21. 1. Ferientag 22. Sommerferien 23. / 24. 25.

Informationen zu den zentralen Prüfungen Ausführliche und ständig aktualisierte Informationen zum Thema Zentrale Prüfungen am Ende der Klasse 10 finden sich im Internet unter www.learn-line.nrw.de und www.bildungsportal.nrw.de