Gewerkschaftlicher Rechtsschutz der DPolG
Wer kann Rechtsschutz bekommen? Alle Mitglieder Mitgliedschaft muss bei Ereigniseintritt bestanden haben Rechtsschutz-Ordnung des dbb Dienstleistungszentrum Südwest, Mannheim Rechtsanwälte: Kai Naumann Ilka Wolf-Bühler Marco Speth
Arbeitsfelder Dienstrecht Disziplinarrecht Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht Sozialrecht Zivilrecht Kindergeld Dienstzeiten Beförderungen Beurteilungen Besoldung / Versorgung Ruhestand Trennungsgeld / Reisekosten Beihilfe u.a.
Der Weg Rechtsschutzantrag (Download oder Mail-Versand) Vollständig ausfüllen (Anschrift, Erreichbarkeit, Mail-Adresse!!) Alle Unterlagen beifügen An DPolG-Rechtsschutzbeauftragten oder Geschäftsstelle übersenden Prüfung des Antrages Weiterleitung an DLZ Bearbeitung durch Fachanwälte des DLZ
Einzelheiten zum Rechtsschutz Unsere Rechtsanwälte sind Profis in ihrem Bereich. Da die Rechtsanwälte fest angestellt sind und aus den Fällen keine finanziellen Vorteile haben, ist ihre Arbeit immer an der Sache orientiert und nicht am Effekt Bei Entschädigungsforderungen für Körperverletzungen und Beleidigungen wird immer Rechtsschutz gewährt Forderungsmanagement bei Schadenersatzforderungen Beleidiger / Schädiger bekommen immer eine Geldforderung
Einzelheiten zum Rechtsschutz Schmerzensgeldforderungen durch eine externe Rechtsanwaltskanzlei Juristisches Mahnverfahren mit dem Ziel einen vollstreckbaren Titel zu erhalten. Für den Fall, dass die Anwälte des Dienstleistungszentrums aus prozessualen Gründen gehindert sind, ein Verfahren selbst zu führen, werden externe Rechtsanwälte beauftragt.
Kosten Der Rechtsschutz ist kostenlos Eine Selbstbeteiligung gibt es nicht Die notwendigen Kosten und Kostenvorschüsse für die Führung eines Verfahrens werden grundsätzlich übernommen. Dazu gehören ggf. auch die gesetzlichen Gebühren des gegnerischen Rechtsanwalts. Die Sachverständigenkosten werden übernommen, wenn ein gerichtlicher Beweisbeschluss vorliegt. Gutachterkosten werden getragen, wenn sie erforderlich sind. Wird ein Strafverfahren gegen ein Mitglied (Bsp. KV im Amt etc.) mit der Feststellung abgeschlossen, dass eine Vorsatztat zugrunde lag, kann eine Kostenpauschale erhoben werden
Rechtsschutzbeauftragter Erreichbarkeit Rechtsschutzbeauftragter Geschäftsstelle Michael Pfeifer Postanschrift: siehe rechts Tel. dienstlich: 0631/3692126 Mobil: 0159/04477743 Mail: dpolg-pfeifer@gmx.de DPolG Rheinland-Pfalz Adam-Karillon-Str. 62 55118 Mainz Tel. 06131/234488 Mail: dpolg@t-online.de