Eidgenössische Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» Veranstaltung, Ort, Datum.

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 Präsentation transkript:

Eidgenössische Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» Veranstaltung, Ort, Datum

Inhalt 1.Ausgangslage: Heutige Regelungen zum Schutz vor Passivrauchen 2.Neue einheitliche Lösung: Eidgenössische Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» 3.Die Argumente: Weshalb braucht es die Initiative? 4.JA am 23. September 2012 Für einen wirksamen Schutz vor Passivrauchen – schweizweit!

1.1 Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen Gilt seit 1. Mai 2010: Öffentlich zugängliche Innenräume sind rauchfrei Mehrpersonenarbeitsplatz ist rauchfrei Kantone können weiter gehende Regelungen erlassen Ausnahme: Gastronomiebetriebe -Raucherbetriebe sind weiterhin zugelassen (Fläche < 80m 2 ) -Bediente Fumoirs sind möglich Tausende Arbeitnehmende sind weiterhin dem schädlichen Passivrauchen ausgesetzt.

1.2 Situation in den Kantonen

Die Kantone gliedern sich beim Schutz vor Passivrauchen in 3 Gruppen: Kategorien 1 und 2: Ungenügender Schutz der Arbeitnehmenden 11 Kantonen kennen lediglich die Bundeslösung: -Raucherlokale zugelassen (< 80m²) -Bediente Fumoirs möglich AG, AI, GL, JU, LU, NW, OW, SH, SZ, TG, ZG 7 Kantone verfügen über weitergehende Bestimmungen: -Keine Raucherlokale zugelassen -Bediente Fumoirs möglich AR, BE, GR, SO, TI, UR, ZH

1.2 Situation in den Kantonen Kategorie 3: Lösung der Volksinitiative umgesetzt 8 Kantone kennen einen umfassenden Schutz vor Schutz vor Passivrauchen: -Keine Raucherlokale zugelassen -Nur unbediente Fumoirs möglich BL, BS, FR, GE, NE, SG, VD, VS In diesen 8 Kantonen sind Innenräume rauchfrei, die als Arbeitsplatz dienen. Dies entspricht der Forderung der Initiative «Schutz vor Passivrauchen». Kantonal herrscht ein Durcheinander. Der Gesundheitsschutz darf nicht an der Kantonsgrenze halt machen.

2.1 Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» - Eckdaten Mai 2009: Lancierung der eidgenössischen Initiative «Schutz vor Passivrauchen» durch die gleichnamige Allianz. (bestehend aus mittlerweile 54 Organisationen) Mai 2010: Einreichung der Initiative mit über gültigen Unterschriften. März 2011 – März 2012: Behandlung im Parlament: Ablehnung durch Bundesrat und Parlament, Verwerfen eines indirekten Gegenvorschlags. Begründung: Bundesgesetz sei ein politischer Kompromiss. Abstimmung: 23. September 2012

2.2 Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» - Forderungen Öffentlich zugängliche Innenräume sind rauchfrei Alle Arbeitsplätze in Innenräumen sind rauchfrei Geraucht werden darf weiterhin: - draussen - im Fumoir, wenn niemand darin arbeitet - Zu Hause - am Einzelarbeitsplatz, falls niemand durch Passivrauchen beeinträchtigt wird Nur die Initiative bringt eine wirksame und einheitliche Regelung für die ganze Schweiz.

2.3 Ausführung Einzelarbeitsplatz Der Einzelarbeitsplatz ist von der Initiative nicht betroffen. Das Ziel der Initiative ist der Schutz Dritter vor Tabakrauch. 1 Wird niemand durch Passivrauchen beeinträchtigt, ist ein Einzelarbeitsplatz vom Rauchverbot nicht betroffen. Denn: Wo niemand passiv mitrauchen muss, kann auch niemand geschützt werden. Die Regelung wird dort somit nicht angewendet. Die Aussage des Bundesrats ist falsch, dass auch Einzelarbeitsplätze von der Volksinitiative betroffen sind. (Quelle: Stellungnahme Dr. iur. Ch. A. Zenger, Universität Bern, 2012) 1 siehe Titel und Abs. 1 Initiativtext

3.1 Passivrauchen schadet Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass Passivrauchen krank macht. Passivrauchexposition verursacht: Atemwegserkrankungen Krebs Herzinfarkte Mehr Informationen: Deutsches Krebsforschungszentrum,

3.2 Passivrauchregelungen nützen Gesetzliche Passivrauchschutzregelungen wirken sich positiv auf die Gesundheit aus: Herzinfarkte: Im Kanton Tessin ist seit der Inkraftsetzung der rauchfreien Gastronomie die Anzahl der Herzinfarkte um 20 Prozent zurückgegangen. Im Kanton Graubünden beträgt der Rückgang gar 22 Prozent. Atemwegserkrankungen: Im Genfer Universitätsspital HUG ist die Zahl der Spitaleinweisungen wegen Atemwegserkrankungen seit der Einführung der kantonalen Passivrauchregelung um 19 Prozent gesunken. Quellen: Guenzi P Il divieto di fumo ha salvato tanti cuori – Senza sigarette in Ticino gli infarti più gravi sono diminuiti del 20%. Il caffè, S. 12. Bonetti P O et al Incidence of acute myocardial infarction after implementation of a public smoking ban in Graubünden, Switzerland: Two year follow-up. Swiss Med Wkly. 2011;141:w Humair J-P et al Etude dimpact de linterdiction de fumer à Genève sur les hospitalisations et lexposition de la population à la fumée passive.

3.3 Die heutigen Regelungen reichen nicht aus Serviceangestellte müssen in Raucherlokalen und bedienten Fumoirs weiterhin bis zu 8 Stunden täglich im Tabakrauch arbeiten. Im Wirrwarr an unterschiedlichen kantonalen Regelungen behält niemand mehr den Überblick. Mit dem lückenhaften Bundesgesetz wächst der Druck auf die 15 Kantone, ihre weitergehenden Regelungen aufzuweichen.

3.4 Es braucht eine wirksame und einheitliche Lösung Alle Arbeitnehmenden in der Schweiz haben das gleiche Recht auf den Schutz der Gesundheit, egal in welchem Kanton sie arbeiten. Passivrauchschutz ist vergleichbar mit dem Schutz vor Lärm, Luftschadstoffen oder radioaktiver Strahlung: es braucht national einheitliche Regelungen. Das Bundesgesetz ist lückenhaft und bietet keinen umfassenden Schutz.

3.5 Die Initiative fordert eine bewährte Lösung. Die Initiative orientiert sich an einer Regelung, wie sie bereits in 8 Schweizer Kantonen erfolgreich umgesetzt ist. Die Initiative fordert keine weitergehende Regelung, als die Gesundheitskommission des Nationalrates im Sommer 2007 vor der parlamentarischen Beratung beschlossen hatte. Auch der Bundesrat hatte diese damals unterstützt.

3.6 Die Initiative schafft klare und faire Bedingungen. Ein umfassender, schweizweit einheitlicher Schutz aller Arbeitnehmenden vor dem schädlichen Passivrauchen. Rechtssicherheit dank einer einheitlichen Lösung Gleich lange Spiesse und faire Wettbewerbsbedingungen für alle Wirtinnen und Wirte «Wir hätten uns gewünscht, dass das Bundesparlament ein einheitliches Gesetz erlässt, das in der ganzen Schweiz angewendet werden kann...» Communiqué Gastrovaud,

3.7 Die Freiheit, nicht mitrauchen zu müssen Liberales Prinzip: Die eigene Freiheit hört dort auf wo andere Schaden nehmen. Rauchverbot und «Fettsteuer» sind nicht vergleichbar. Wer viel Fett isst, schadet nur sich selbst. Die Gesundheit Dritter wird nicht beeinträchtigt. Wer raucht, tut dies draussen oder im Fumoir. Das ist keine wesentliche Einschränkung der persönlichen Freiheit.

4.1 Kernbotschaften Alle haben das Recht, am Arbeitsplatz vor Passivrauchen geschützt zu werden. Die Initiative will eine –wirksame und einheitliche –klare und faire –bewährte und massvolle …LÖSUNG!

Gemeinsam schaffen wir es: JA am 23. September 2012 zu einem wirksamen und national einheitlichen Schutz vor Passivrauchen! Weitere Infos: