Pflichtübung aus Straf- und Strafprozessrecht

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 Präsentation transkript:

Pflichtübung aus Straf- und Strafprozessrecht Univ.- Ass. Mag. Martin Stricker

Organisatorisches Inhalt: Methode: Zeugnis: Klausurtermine: Übung der Falllösung für Fortgeschrittene bis zu Modulprüfungsniveau Methode: Vorbereitung der Fälle im Selbststudium, Anwesenheitspflicht, zweimaliges Fehlen ist entschuldigt Zeugnis: Zumindest zweimalige Mitarbeit, Eine positive Klausur bei zwei Antrittsmöglichkeiten, werden beide Klausuren mitgeschrieben zählt der Schnitt der schriftlichen Leistungen Klausurtermine: Mo, 26.05.2014; 12:00-14:00; U 15 Mo, 16.06.2014; 12:00-14:00; U 15

Fall 1 A ist bei seinem Bruder X in Innsbruck auf Besuch. Dabei entdeckt er zufällig einen Ring, der unter einen Kasten gefallen ist. Er hebt ihn auf und hält ihn nach kurzer Betrachtung für eine gute Imitation im Wert von höchstens 50 Euro. Dennoch nimmt er ihn an sich und schenkt ihn Tage darauf seiner 17jährigen Tochter B. Diese erkennt sofort den wahren Wert des Ringes (Euro 10.000), fragt nach der Herkunft und erfährt von A die Wahrheit. Dennoch nimmt sie den Ring nach einigem Zögern an sich. Nach mehreren Wochen verkauft B den Ring um 5.000 Euro an einen Trödler und übergibt die Hälfte des Geldes an eine gute Freundin (C), die – auf ihr skeptisches Nachfragen – von der Herkunft des Geldes genau in Kenntnis gesetzt wird. Prüfen Sie die Strafbarkeit von A, B und C!

Fall 1 - Lösung Strafbarkeit des A Strafbarkeit der B § 127 StGB iVm § 166 StGB Kein § 134 StGB wegen Gewahrsam, kein § 128 Abs 1 Z 4 StGB mangels Vorsatz Strafbarkeit der B § 164 Abs 2/ Abs 3 StGB Kein § 166 StGB, aber JGG beachten, weil erst 17-jährig Strafbarkeit der C Kein § 165 StGB, weil § 127 StGB nicht mit mehr als 1 Jahr FS bedroht Kein § 164 StGB, weil Ersatzsache

Fall 1 Der Trödler steht in Verdacht, Heroin zu verkaufen. Die Polizei durchsucht seine Wohnung und sein Geschäft. Dabei wird auch der Ring des X gefunden, der eine Diebstahlsanzeige erstattet hat, als er den Ring nirgends gefunden hat. Der Trödler wird vernommen und beschreibt die Person, die ihm den Ring verkauft hat. So kann die Polizei letztlich den gesamten eingangs geschilderten Sachverhalt ermitteln. Was hat mit dem Ring jetzt und in weiterer Folge zu geschehen? Wie ist mit dem Verfahren gegen A, B und C umzugehen?

Fall 1 - Lösung Sicherstellung Strafverfahren Zufallsfund nach § 122 Abs 2 StPO: Sicherstellung Beschlagnahme nach § 115 Abs 1 Z 1 und 2 StPO Aufhebung gem § 115 Abs 6 StPO Rückgabe des Ringes an X gem § 114 Abs 2 StPO Strafverfahren Gegen A: Einstellung nach § 190 Z 1, weil PA; Fortführung gem § 363 StPO möglich Gegen B: Strafantrag (§ 210 Abs 1 StPO) Gegen C: Einstellung gem § 190 Z 1 StPO, weil nicht strafbar

Fall 1 A hat X, der ihn immer wieder verspottet und gedemütigt hat, verprügelt und ihn dabei schwer verletzt. Er wird nach §§ 83, 84 Abs 1 StGB angeklagt. Während der Hauptverhandlung stirbt das Opfer an den Folgen der Verletzung. Was hat das Gericht zu tun? Im weiteren Verfahren wird A schließlich wegen der Tötung schuldig gesprochen, wobei ein Tötungsvorsatz auszuschließen ist. Das Gericht möchte eine möglichst milde Strafe verhängen. Dürfte das Gericht eine Geldstrafe über A verhängen?

Fall 1 - Lösung Strafbarkeit des A § 83 iVm § 86 StGB Zuständigkeit Angeklagt vor ER, bei Todesfolge Schöffengericht § 31 Abs 3 Z 1 StPO Unzuständigkeitsurteil nach § 488 Abs 3 StPO Strafe § 37 StGB? § 41 Abs 2 StGB?