W URSTER W IRSING S CHOTTEN R E C H T S A N W Ä L T E RA und Fachanwalt H. Wurster Rechtliche Beurteilung des beantragten Nachtflugverbots für den Frankfurter.

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 Präsentation transkript:

W URSTER W IRSING S CHOTTEN R E C H T S A N W Ä L T E RA und Fachanwalt H. Wurster Rechtliche Beurteilung des beantragten Nachtflugverbots für den Frankfurter Flughafen

W URSTER W IRSING S CHOTTEN R E C H T S A N W Ä L T E Gliederung 1.Einleitung 2.Der Antrag der FRAPORT 3.Beurteilung der Nachtflugregelung 4.Umsetzbarkeit der Nachtflugregelung 5.Belastbarkeit der Nachtflugregelung 6.Ausblick

W URSTER W IRSING S CHOTTEN R E C H T S A N W Ä L T E Antrag FRAPORT 1.Vorbehaltlich der weiteren Regelungen dieses Bescheides dürfen nach der Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest Luftfahrzeuge ab dem ersten Tag der Flugplanperiode, für die unter Nutzung der Kapazität der Landebahn Nordwest eine Erhöhung des Koordinierungseckwertes festgelegt wurde, auf dem gesamten Start- und Landebahnsystem des Flughafens Frankfurt/Main an allen Wochentagen in der Zeit von Uhr bis Uhr Ortszeit weder starten noch landen Quelle: Planfeststellungsunterlagen FRAPORT

W URSTER W IRSING S CHOTTEN R E C H T S A N W Ä L T E Ausnahmen 5.2Von den Einschränkungen nach Nr. 1 sind verspätet oder verfrüht ankommende Luftfahrzeuge ausgenommen, die gemäß dem Flugplan, wie er sich aus den durch den Flughafenkoordinator vergebenen Zeitnischen (Slots) unter Berücksichtigung vorstehender Nr. 1 ergibt, in der Zeit bis Uhr Ortszeit und ab Uhr Ortszeit eintreffen würden. Verspätete Starts bedürfen in jedem Einzelfall der Genehmigung durch die örtliche Luftaufsichtsstelle. Sie kann nur erteilt werden, wenn die Verspätung auf Gründen beruht, die außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Luftverkehrsgesellschaft liegen Quelle: Planfeststellungsunterlagen FRAPORT

W URSTER W IRSING S CHOTTEN R E C H T S A N W Ä L T E Die Mogelpackung 6 Monatein %pro Nacht Ist (2000): ,5140 Prognose ,0155 Spitzenwerte liegen heute und künftig weit darüber (bis 200 Bewegungen/Nacht und mehr) Nachtflüge ohne/mit Nachtflugverbot

W URSTER W IRSING S CHOTTEN R E C H T S A N W Ä L T E Verteilung Nachtflüge 1.Nach Antrag FRAPORT Schulterstunden 22 – 23 Uhr und 5 – 6 Uhr absolutØ h 22 – 23 Uhr – 6 Uhr 5050

W URSTER W IRSING S CHOTTEN R E C H T S A N W Ä L T E Verteilung Nachtflüge 2.Nach Synopse (G 12.1) Zweischeibenmodell 22 – 1 Uhr und 1 – 6 Uhr absolutØ h 22 – 1 Uhr – 6 Uhr5010

W URSTER W IRSING S CHOTTEN R E C H T S A N W Ä L T E

W URSTER W IRSING S CHOTTEN R E C H T S A N W Ä L T E Die Synopse zur Mediationsnacht: Die Maximalpegelhäufigkeit und die Zweiteilung der nacht basieren auf gesicherten physiologischen und schlaf- medizinischen Erkenntnissen. Zur Mediationsnacht, die eine Konzentration der Flugbewegungen auf die beiden Rand- stunden von 22 Uhr bis 23 Uhr und von 5 Uhr bis 6 Uhr vorsieht, und der damit verbundenen Problematik der Randstunden liegen hingegen keine vergleichbaren Erkenntnisse vor. Die wesentlichen Kritikpunkte an der Mediationsnacht ergeben sich aus der Wahrscheinlichkeit einer verlängerten Einschlaf- dauer und eines vorzeitigen Erwachens ohne die Möglichkeit, des Wiedereinschlafens. Die der Mediationsnacht entsprechen- de Konzentration der Flugbewegungen auf den Beginn und auf das Ende der Nacht ist deshalb eine ungünstige Variante, schließlich wird hierdurch der Tag um 2 Stunden verlängert (bzw. die Nacht entsprechend verkürzt).

W URSTER W IRSING S CHOTTEN R E C H T S A N W Ä L T E Begründung des Zweischeibenmodells Demgegenüber berücksichtigt der Vorschlag der Gutachter den natürlichen Verlauf der Schlaftiefe und des vegetativen Turnus. Aus Wirkungssicht wäre ein allmählicher Abfall am Abend und ein entsprechender Wiederanstieg am Morgen vorzuziehen (ähnlich wie es im Allgemeinen beim Straßenverkehr der Fall ist). Deshalb sind aus lärmmedizinischer Sicht keine anderen Bewertungs- und Beurteilungsverfahren als das vorgeschlagene Zweischeibenmodell anzuwenden.

W URSTER W IRSING S CHOTTEN R E C H T S A N W Ä L T E Vorschlag einer Nachtflugregelung: 1. Luftfahrzeuge dürfen auf dem gesamten Start- und Landebahnsystem des Flughafens Frankfurt/Main an allen Wochentagen in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr Ortszeit weder starten noch landen. 2. Durch ein Lärm- und Bewegungskontingent für die Zeiten von 19 Uhr bis 22 Uhr und von 6 Uhr bis 7 Uhr wird sichergestellt, dass dem besonderen Schutzbedürfnis der Bevölkerung in diesen Tagesrandzeiten Rechnung getragen wird. 3.Ausnahmen von den Regelungen Ziff.1 und 2 sind nur aus Sicherheitsgründen und bei verspäteten Flügen nur zulässig, wenn die Verspätung von der Fluggesellschaft nicht zu vertreten ist.

W URSTER W IRSING S CHOTTEN R E C H T S A N W Ä L T E Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit