Weintechnologe Weintechnologin

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Gründe für eine neue Prüfungsform  Gestreckte Abschlussprüfung
Advertisements

Lehrplan Medizinische Fachangestellte
Neuer Ausbildungsberuf
Gründe für eine neue Prüfungsform
Common Quality Assurance Framework (CQAF) und seine Bedeutung für
Verpackungsmittelmechaniker Verpackungsmittelmechanikerin
Informationen zur Neuordnung der industriellen Metallberufe 2004 Fachtagung am 8. Juni – 9. Juni 2004 Bad Godesberg AG 4 Konstruktionsmechaniker/ -in.
Kurs /2014 Was wir von Ihnen wissen:.
Einzelhandelsberufe Bisherige Rechtsgrundlagen:
Zwischenprüfung Bauten und Objektbeschichter/ Bauten- und Objektbeschichterin
Die neuen Elektroausbildungsberufe in Industrie und Handwerk
Ausbildung zur Fachpraktikerin / zum Fachpraktiker in der Hauswirtschaft nach § 66 BBiG.
Neue Rahmenrichtlinien BFS Nahrungsmittelhandwerk
Bauzeichner/-in Prüfungsstruktur für die Abschlussprüfung
Treffen der Vertreter der Gesellenprüfungsausschüsse
GPA Tagung Göttingen 2010 Landesverband Metall Niedersachsen / Bremen
Aufgaben in der beruflichen Bildung und Funktionen
Die neue Ausbildungsordnung Zum Ablauf des Verfahrens
Neuordnungen in der Lagerwirtschaft
Neuordnungen in der Lagerwirtschaft
Neuordnung des Ausbildungsberufes
Neuordnung Fertigungsmechaniker Stand: Januar 2013 DIHK 01/
Neue Ausbildungsordnung Tischler
Fenster-/Türen-/Tormonteur
Neuordnung Technischer Produktdesigner Technischer Systemplaner
MEDIENGESTALTER DIGITAL UND PRINT
Das deutsche duale Berufsbildungssystem und die Rolle des BIBB
Wir begrüßen Sie zum Vorbereitungsdienst am Seminar Freiburg
Staatl. Berufsschule Wasserburg a. Inn Technischen Produktdesigner
Die gestreckte Abschlussprüfung in Industrie und Handwerk
Fächerübergreifende Kompetenzprüfung
Neuordnung der Berufsbilder KiE und Verkäuferin
Neue Prüfungsstruktur Verkäufer und Kaufmann im EH ab
Neue Prüfungsformen der Lehrabschlussprüfung in Deutschland - am Beispiel der Metall- und Elektroberufe -
Berufsbildnertagung WIWE 2014
Condetti - Anwendung in der Prüfung Bund Deutscher Zimmermeister BDZ Leistung, Partnerschaft, Zukunft. 22. Juni 2004, Kassel 1 Dipl.-Ing. Dieter Kuhlenkamp.
Ausbildungsberufe in der Gastronomie.
Industriekaufmann/-kauffrau
Kooperation Betrieb Berufskolleg Duales - System
Die neue Prüfungsverordnung 2007
Neuordnung der Büroberufe
Tourismuskaufmann/-frau (Kaufmann/-frau für Privat- und Geschäftsreisen) Stand: Januar 2011 DIHK 01/2011.
Neuordnung Technischer Produktdesigner/-in Technischer Systemplaner/-in Herzlich willkommen! 1.
Neuordnung Fluggerätelektroniker Stand: Januar 2013 DIHK 01/
Neuordnung Kfz-Mechatroniker Stand: Januar 2013 DIHK 01/
Informationen zur Neuordnung der industriellen Metallberufe 2004
Neuer Ausbildungsberuf ab 1. August 2013
CHEMIKANT/IN Gestreckte Abschlussprüfung
CHEMIKANT/IN Gestreckte Abschlussprüfung Stand: 2009
CREATING TOMORROW‘S SOLUTIONS
Herzlich willkommen zur „Wirtschaft und Verwaltung“
Erfahrungsaustausch der Ergebnisse der DQR-Erprobungsphase in den Berufs- und Tätigkeitsfeldern Metall / Elektro, Gesundheit, Handel und IT Veranstaltung.
Neuordnung Buchhändler
Es ist immer Eiszeit !!.
Neuordnung Werkstoffprüfer Stand: Januar 2013 DIHK 01/
Neuer Ausbildungsberuf
Neuordnung der industriellen Elektroberufe
Neuer Ausbildungsberuf
Neuordnung Fertigungsmechaniker Stand: Januar 2013 DIHK 01/
bbz-Chemie Ausbildertagung 8. Mai 2009, Strausberg
zur Informationsveranstaltung
Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft
Änderung der Mechatroniker-Verordnung
Holzmechaniker Stand: Februar 2015.
Betonfertigteilbauer (Neuordnung Betonstein- und Terazzohersteller)
Deine Zukunft beginnt jetzt!.
Bildungsausschuss, 27. Juni 2012
Neuordnung Kfz Mechatroniker/in Eckdaten und Sachstand
Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes | Bonn Zentralverband (ZDK) 1 Neues Berufsbild - was ändert sich für den Betrieb?
® Eckwerteberatungen Eckwertevorschlag Antragsgespräch beim zuständigen Fachministerium Koordinierungsausschuss Bund-Länder Neuordnungsverfahren Hörakustiker.
 Präsentation transkript:

Weintechnologe Weintechnologin Stand: März 2013

Agenda Ausgangslage Eckwerte Ausbildungsinhalte Zwischenprüfung Abschlussprüfung

Die Verordnung Weinküfer stammt aus dem Jahr Ausgangssituation Die Verordnung Weinküfer stammt aus dem Jahr 1982 Neben Wein wurden weitere Weinerzeugnisse wie z.B. Schaumwein, Glühwein oder sonstige Weinmischgetränke kaum oder gar nicht berücksichtigt. Moderne Verfahren sollen durch offene Formulierungen besser berücksichtigt werden.

Ausbildungsverhältnisse „Weinküfer/Weinküferin“ zum 31.12.*   Ausbildungsverhältnisse „Weinküfer/Weinküferin“ zum 31.12.* Jahr insgesamt Männer Frauen 1993 126 114 12 1995 132 117 15 1999 219 195 24 2008 231 201 30 2009 207 180 27 2010 186 156 * Datenbank Auszubildende des BIBB auf Basis der Daten der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Erhebung zum 31. Dezember) Margareta Pfeifer, AB 4.3 4

Neu abgeschlossene Ausbildungsverhältnisse zum 30.09. 2008: 90 davon 12 weiblich 2009: 75 davon 9 weiblich 2010: 63

Erarbeitungsphase 30.03.2012 Antragsgespräch im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) 26.04.2012 Bund-Länder-Koordinierungsausschuss 07.05.2012 Weisung erfolgt vom BMWi an BIBB 11.07.2012 Konstituierende Sitzung Ende Nov. 2012 SV-Arbeiten möglichst bis Ende November beenden Mitte Jan. 2013 „Erste Gemeinsame Sitzung“ der Sachverständigen des Bundes und der Länder zur Abstimmung von Ausbildungsrahmenplan und dem schulischen Rahmenlehrplan im BMBF in Bonn Mitte Februar 13 Stellungnahme der Spitzenorganisationen (DGB und KWB) Ende Februar 13 Endgültige Annahme durch Bund-Länder-KOA und Stellungnahme durch BIBB Hauptausschuss März bis Mai 13 Veröffentlichungsverfahren Mai 2013 Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt 1. August 2013 Inkrafttreten der neuen Verordnung zum Weintechnologen

Die Eckwerte für Weinküfer/Weinküferin Berufsbezeichnung: Weinküfer/Weinküferin • Regelung nach BBIG und nach § 25 HwO • Zuordnung zu Anlage B, Abschnitt 1 (Zulassungsfreie Handwerke), Nr. 30 Weinküfer/Weinküferin 2. Ausbildungsdauer: 3 Jahre Struktur und Aufbau: Monoberuf (zur Differenzierung ggf. „-oder-“ Formulierungen) Zeitliche Gliederung: Zeitrichtwerte mit Gliederung in zwei Abschnitte: vor und nach der Zwischenprüfung Abschlussprüfung/Gesellenprüfung Weintechnologe Weintechnologin Antragsgespräch fand am 12. Juli 2007 im BMWi statt. M. Pfeifer, AB 4.3.1 7

Wo werden Weintechnologen eingesetzt Weintechnologen und Weintechnologinnen arbeiten in Winzergenossenschaften, Wein- und Sektkellereien, Weinbaubetrieben und weinwirtschaftlichen Lehr- und Versuchsanstalten. Darüber hinaus sind sie im Wein- und Kellereifachhandel tätig.

Profil Herstellen von Wein, Sekt, Schaumwein, Perlwein und Weinmischgetränken Vermarkten von Wein und sonstiger betrieblicher Erzeugnisse; Beraten von Kunden Abfüllen, Ausstatten und Verpacken von Weinerzeugnissen Untersuchen von Proben Durchführen sensorischer Prüfungen und Bewerten von Ergebnissen Handhaben und Instandhalten von Maschinen, Geräten sowie Betriebseinrichtungen Planen und Dokumentieren von Arbeiten, Festlegen von Arbeitsschritten sowie Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen Durchführen von Arbeiten selbständig oder im Team auf der Grundlage von Arbeitsaufträgen unter Beachtung des Umweltschutzes, der Wirtschaftlichkeit, der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Anwenden von Kommunikations- und Informationstechniken

Betriebliche Strukturen Annehmen, Vorbereiten, Verarbeiten, Vergärung Betriebliche Strukturen Behandeln, Ausbauen, Überwachen Ausbildungsschwerpunkte sind nicht verordnet. Durch offene Formulierung (z.B. Erzeugnisse) können firmenspezifische Prozesse berücksichtigt werden. Zur Anpassung an betriebliche Strukturen werden offene Formulierungen verwendet. Grobstruktur: Abfüllen, Etikettieren, Verpacken … von Trauben, Maische oder Most Vorstellen, Bewerten, Vermarkten …von Erzeugnissen Schaumwein/Sekt Wein Weinmischgetränke …von Erzeugnissen …von Erzeugnissen

Inhalte Abschnitt A Annehmen von Trauben, Maische, Most und Wein, Verarbeiten von Trauben, Maische und Most, Steuern der alkoholischen Gärung, Behandeln und Ausbauen von Jungwein und Wein unter Anwendung oenologischer Verfahren, Durchführen von Analysen und sensorischen Bewertungen, Abfüllen von Erzeugnissen, Lagern von Erzeugnissen, Verpackungsmaterialien, Behandlungs- und Betriebsstoffen, Vorstellen und Vermarkten von Erzeugnissen, Informations- und Kommunikationstechniken anwenden, Kellerbuchführung, Durchführen von Hygienemaßnahmen.

Integrative Inhalte Abschnitt B Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten: Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz, Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team, Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen

Zwischenprüfung Die Zwischenprüfung soll zum Anfang des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Zwischenprüfung findet in den Prüfungsbereichen Analyse und Behandlung sowie rechtliche Grundlagen und Verfahren statt. Analyse und Behandlung 120 Minuten (praktisch) Rechtliche Grundlagen und Verfahren 90 Minuten (schriftlich) Proben ziehen Analytische Untersuchung durchführen Filtration vorbereiten Behandlungsstoffe bereitstellen Erzeugnisse sensorisch prüfen und beschreiben Im Rahmen der Arbeitsprobe ist ein situatives Fachgespräch von höchstens 20 Minuten durchzuführen Rechtliche Grundlagen anwenden Trauben, Maische und Most verarbeiten Mengen ermitteln und berufsbezogene Berechnungen durchführen Gärprozesse einleiten Qualitätsstufen zuordnen Vorschriften der Lebensmittelhygiene be-achten

Abschlussprüfung Herstellen eines Weinproduktes Verkostung und Vermarktung Kellerwirtschaft Wirtschafts- und Sozialkunde Arbeitsaufgabe 180 Minuten mit Fachgespräch von höchstens 20 Minuten Arbeitsprobe 45 Minuten mit Gesprächssimulation von höchstens 20 Minuten Schriftlich 150 Minuten 60 Minuten Erzeugnisse behandeln und oenologische Verfahren durchführen Süßreservemengen ermitteln und analytische Verfahren anwenden Sterilabfüllungen vorbereiten Erzeugnisse aus Trauben nach gesetzlichen Vorschriften ausstatten Wein sensorisch prüfen und beschreiben Kunden beraten und Erzeugnisse präsentieren Arbeitsabläufe planen Trauben, Maische und Most verarbeiten Wein ausbauen Klärverfahren anwenden Erzeugnisse abfüllen Erzeugnisse lagern und verpacken Verkostungen vorbereiten nach Wahl des Prüflings: h)a) Wein zu Schaum- und Perlwein verarbeiten h)b) ein sonstiges Weinerzeugnis verarbeiten allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen 30% 10%

Bestehensregelung im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“ in mindestens drei Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“

Die neue Verordnung zum Weintechnologe und zur Weintechnologin tritt am 1. August 2013 in Kraft.

Vielen Dank!