Informationen zur Neuen Influenza A H1 N1

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 Präsentation transkript:

Informationen zur Neuen Influenza A H1 N1 für Schulleitungen, Schulträger, Kindertageseinrichtungen

Derzeitige Ausbreitung (Stand 07.08.2009) Deutschland gesamt 9.770 davon autochthon 2.141 NRW 3.583 834 Kreis, kreisfreie Stadt Todesfälle deutschlandweit Welt: 170.126 Todesfälle (weltweit): 1.402 Europa: 32.690 (Stand 05.08.2009) USA: 98.242 (Stand 07.08.2009)

Derzeitige Ziele: Eindämmen der schnellen Ausbreitung der Neuen Influenza bis zur Verfügbarkeit eines Impfstoffes Schutz gefährdeter Personengruppen: - Schwangere, Säuglinge - Menschen mit erheblichem Übergewicht - Chronisch Kranke: Atemwegserkrankte Herzerkrankte Diabeteserkrankte Immungeschwächte

Weitere derzeitige Ziele: Verhinderung von Ausbrüchen Verhinderung einer Erkrankung bei engen Kontaktpersonen mit erhöhtem Risiko einer schweren Erkrankung Verhinderung von Übertragungen auf Personen mit erhöhtem Komplikationsrisiko

Übertragungswege der Neuen Influenza Husten und Niesen ungewaschene Hände enge Kontakte zu infizierten oder erkrankten Personen Weiterreichen von kontaminierten Gegenständen (z. B.: Bleistifte) Begrüßungsrituale

Verlauf der Erkrankung in aller Regel milde bei Personen mit Vorerkrankungen (chronische Erkrankungen der Atemwege, des Herz-Kreislaufsystems oder der Immun- abwehr), Säuglingen sowie bei Schwangeren schwerere Verläufe möglich erste Krankheitszeichen 1 – 7 Tage nach An- steckung Verbreiten der Erreger durch Erwachsene bereits 1 Tag vor Symptombeginn bis zu 7 Tagen bei Kindern bis 14 Jahre bis zu 10 Tagen

Krankheitsanzeichen (Falldefinition vom 29.07.2009) Fieber ( > 38° Celsius), Schüttelfrost und akute Erkrankungen der Atemwege - Husten - verstopfte Nase, Schnupfen - Halsschmerzen - Kopfschmerzen - Gliederschmerzen - Muskelschmerzen

Vorgehen bei Auftreten der Neuen Influenza im Schul- und Kindertagesstättenbetrieb (Stand 06.08.2009) 1. Bei Verdacht auf eine Erkrankung Benachrichtigung der Eltern 2. Betroffenes/r Kind/Schüler wird aus der Gruppe/Klasse genommen 3. Eltern tragen Sorge für die Rückführung ihres Kindes nach Hause; von dort telefonische Benachrichtigung des Hausarztes 4. Information an die Kontaktpersonen über Standardschreiben; zurzeit keine routinemäßige Schul-, Klassen- oder Gruppenschließungen; Einzelfallberatung bei chronisch kranken Kindern im Klassenverband

Im Zweifelsfall: Kontakt mit Ihrem Gesundheitsamt/behandelnden Hausarzt bei schwangeren Lehrerinnen: Kontakt mit BAD bei schwangeren Schülerinnen: Kontakt mit Gesundheitsamt in Zusammenarbeit mit behandelndem Gynäkologen

„Wer krank ist, bleibt zuhause“ „Lehrkräfte und anderes schulisches Personal, in deren engstem Familienumfeld Personen erkrankt sind, sollen ihren Dienstaufgaben von zuhause nachgehen, soweit dieses von der Aufgabenstellung möglich ist.“ [Schreiben MAGS 04.08.2009 an die Schulen]

„Wer krank ist, bleibt zuhause“ „Haben Eltern den Verdacht, dass bei ihrem Kind eine Erkrankung an der Neuen Grippe vorliegen könnte, sollte dieses vorsorglich zuhause gelassen werden. Bei bestehenden Krankheits-symptomen dürfen - wie auch bei bestimmten im Infektionsschutzgesetz ausdrücklich aufge-führten Infektionskrankheiten - Schülerinnen und Schüler die Schule nicht besuchen. Dies gilt gleichermaßen für Lehrkräfte und anderes schulisches Personal.“ [Schreiben MAGS 04.08.2009 an die Schulen]

Maßnahmen des Gesundheitsamtes im Erkrankungsfall I Häusliche Isolierung des Erkrankten Information an die Erkrankten und engen Kontaktpersonen mit Standardschreiben Festlegung von Maßnahmen für die engen Kontaktpersonen mit Risiko

Maßnahmen des Gesundheitsamtes im Erkrankungsfall II Enge Kontaktpersonen sind: Lebensgemeinschaft im selben Haushalt Intimkontakt Pflegerische Tätigkeit oder körperliche Untersuchung (ohne adäquaten Schutz)

Maßnahmen des Gesundheitsamtes bei Kontaktpersonen Für Personen mit Beschäftigung in der Pflege oder mit ärztlicher Tätigkeit: Beschäftigungseinschränkung Für Lehrer und Erzieher: Tätigkeiten zuhause, Betretungsverbot in Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen, Kindertages- stätten) gemäß Infektionsschutzgesetz Für enge Kontaktpersonen : Passive Gesundheitsüberwachung (zweimal täglich Fieber messen, Information über auftretende Symptome an Gesundheitsamt/Hausarzt)

Maßnahmen zur Eindämmung einer Infektionskrankheit beziehen sich unter anderem auf Einhaltung hygienischer Grundregeln

Hygienische Maßnahmen zur Verhinderung einer Ansteckung: 1. Hustenhygiene (in Einmaltaschentücher, ggf. in den Ärmel) 2. Händehygiene: häufiges gründliches Händewaschen mit Wasser und Seife, Benutzung von sauberen Handtüchern (Einmalhandtücher in Gemeinschaftseinrichtungen) 3. Kein Hand-Gesicht/ Hand-Mund- Kontakt Nicht ins Gesicht fassen 4. Vor den Mahlzeiten gründliches Händewaschen, Benutzung von Besteck

10 Regeln gegen das Ansteckungsrisiko: 1. Beim Husten und Niesen Mund und Nase mit einem Einmaltaschentuch bedecken! 2. Das Taschentuch sofort nach Gebrauch in den Abfalleimer oder Müllbeutel entsorgen! 3. Nach dem Husten oder Niesen die Hände waschen! 4. Das Berühren von Augen, Nase und Mund vermeiden! 5. Anderen Personen nicht die Hand geben, keine Umarmungen, keine Begrüßungsküsschen!

6. Menschenansammlungen meiden! 7. Einen gewissen räumlichen Abstand zu anderen Menschen halten! 8. Engen Kontakt zu Erkrankten -wenn möglich- vermeiden! 9. Bei Erkrankung zuhause bleiben! 10. Häufig lüften!

Händewaschen – aber richtig! Wann? Gerade während einer Influenza-Pandemie so oft wie möglich Immer nach - Husten und Niesen - Putzen der Nase - Toilettengang - direktem Kontakt mit anderen Menschen

Immer vor - dem Essen - der Lebensmittelzubereitung Wie? Unter fließendem Wasser mit Wasser und Seife – mindestens 15 bis 20 Sekunden lang (= einmal Hände gut einseifen und dann den Seifenschaum gründlich abwaschen).

Vorkehrungen in den Gemeinschaftseinrichtungen: Ausreichend Handwaschmöglichkeiten mit handelsüblichen Handwasch- und Reinigungsmitteln (Flüssigseifenspender, Einmalhandtücher) Schultägliche Reinigung der Sanitäranlagen Empfehlung: Schultägliche Reinigung von Türklinken und Handläufen

Verhaltensregeln für den Erkrankten Wenn Sie erkrankt sind, bleiben Sie zuhause und kontaktieren Sie Ihren Arzt unbedingt zunächst telefonisch. Informieren Sie sich über möglicherweise gesonderte Sprechstundenzeiten für Influenza-Erkrankte. Reduzieren Sie Kontakte zu anderen Personen soweit möglich.

Tragen Sie bei Kontakt zu anderen Menschen (Haushaltsangehörige, Arztbesuch) einen Mund-Nase-Schutz. Vermeiden Sie soweit wie möglich jeglichen Kontakt zu Säuglingen, Kindern, älteren Menschen oder Personen mit schweren chronischen Erkrankungen. Halten Sie Bettruhe ein, trinken Sie viel Flüssigkeit und vermeiden Sie körperliche Tätigkeit.

Verhaltensregeln für pflegende Angehörige Schützen Sie sich bei der Pflege Influenza-Kranker durch das Tragen einer Mund-Nase-Schutzmaske. Waschen Sie sich nach Kontakt zu erkrankten Personen gründlich die Hände. Entsorgen Sie Einmaltaschentücher sicher in geschlossenen Abfallbehälter (Entsorgung in verschlossenen Plastiksäcken).

Sorgen Sie für eine regelmäßige und gründliche Haushaltsreinigung speziell aller Handkontaktflächen (Sanitäreinrichtungen, Türgriffe, Telefon-hörer usw.). Achten Sie auf gesondertes Ess- und Trinkgeschirr und Handtücher für die Erkrankten. Sorgen Sie für eine regelmäßige Raumlüftung. Beachten Sie fortlaufend alle Informationen zur aktuellen Lage aus Tagespresse, Funk, Fernsehen!

Öffentlichkeitsarbeit Koordination der Öffentlichkeitsarbeit bei Neuer Influenza beim Kreis Heinsberg -Pressestelle- Maßnahmen von regionaler Bedeutung in Abstimmung mit zuständiger Schulaufsichtsbehörde Verpflichtung des Gesundheitsamtes zur Informationsweitergabe an die Bezirksregierung/MAGS bei für die Öffentlichkeit bedeutsamen Maßnahmen

Weitere Informationen unter: www.kreis-heinsberg.de www.mags.nrw.de www.rki.de www.pandemierisiko.info www.neuegrippe.nrw.de