Informationen zum Mittleren Schulabschluss MSA in Stufe /18

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 Präsentation transkript:

Informationen zum Mittleren Schulabschluss MSA in Stufe 10 2017/18

Zentrale Abschlussprüfungen S. sollen nachweisen, dass sie das Ziel des Bildungsganges erreicht haben für alle S. vergleichbare, faire und angemessene Anforderungen stellen Die Prüfungen bestehen aus (1) einer Projektarbeit (in der Regel bereits in Stufe 9 abgelegt) zentralen schriftlichen Prüfungen in Ma, Deu (135 min) und En (105 min) + sprachpraktischer Teil En (30 min) Die schriftlichen Abschlussarbeiten werden von 2 Lehrkräften korrigiert und bewertet, um eine eindeutige und objektive Bewertung zu gewährleisten. mündliche Prüfungen (freiwillig) (auf Antrag des S. bei Aussicht auf Verbesserung der Endnote) Am Ende des Jahres gibt es Vornoten (= Jahresnote). Diese haben ein großes Gewicht, können durch Prüfungsnoten nur selten verändert werden. ! ! Also von Anfang an gute Noten sammeln ! ! !

Kann man sich von der Prüfung zum MSA befreien lassen? Für alle S., die nach Jg. 10 die HBS verlassen gilt: Schüler nehmen an der Prüfung zum Erwerb des MSA teil. (GemVO §7 Abs. 6) Option für S., die an der HBS die Oberstufe besuchen wollen: Wenn aufgrund des Leistungsstandes im 1.HJ zu erwarten ist, dass eine Versetzung in die gymnasiale OS erfolgen kann, ist eine Befreiung möglich. ZK prüft: kein Fach sollte mit M4** bewertet sein, Eltern entscheiden – stellen dann einen Antrag auf Befreiung MSA-Abschlusszeugnis wir nur bei Prüfungsteilnahme ausgestellt! Mögliche Probleme bei Nichtteilnahme an der Prüfung: beim vorzeitigen Verlassen der Oberstufe aus Klasse 11 vor Beendigung der Klasse 12 (Fachhochschulreife) Man kann im Nachhinein den mit der Versetzung in Stufe 11 nachgewiesenen Bildungsstand nur als dem Mittleren Schulabschluss gleichwertig feststellen lassen, die Schule stellt kein MSA-Abschlusszeugnis aus.

Sprachpraktische Prüfung En Mündliche Prüfung freiwillig auf Antrag Prüfungstermine MSA Zentrale Abschlussprüfungen – Aufgabenstellung durch das Ministerium http://za.lernnetz2.de Mi - Fr  21. – 23.02.2018 Projektarbeitstage nur für Wdh. Jg.10 Mo + Di  05. + 06.03.2018 Projektprüfung   Donnerstag 03.05.2018 MSA En 105 Minuten Dienstag 15.05.2018 MSA Ma 135 Minuten Donnerstag 17.05.2018 MSA Deu   Mi – Fr 23. - 25.05.2018 Sprachpraktische Prüfung En  30 Minuten (Gruppenprüfung) Di + Mi 19. + 20.06.2018 Mündliche Prüfung freiwillig auf Antrag An den Tagen zwischen den Prüfungen findet Unterricht statt! Nachprüfungstermine: Deu Di 29.05. En Do31.05. Ma Fr 01.06.

Ende der Noteneingabe für Stufe 10  Wo  Tag Datum Aktion  23 Mi 06.06. Ende der Noteneingabe für Stufe 10    24 Mo 11.06. Bekanntgabe Vornoten u. Prüfungsnoten Antragsformulare für mdl. Prüfung aushändigen (KL) von Mo bis Fr Einsichtnahme in die Abschlussarbeiten (FL) 13.06. Rückgabe der Prüfungsanträge mit Elternunterschrift beim KL ab 14 Uhr Sitzung Prüfungskommission (Ri+KL+EV) Do 14.06. Bekanntgabe der Prüflinge und der Prüffächer (Ri, Aushang) Vorbereitungsgespräche LK/Prüfgruppe, Wahl eines Einstiegsthemas Fr 15.06. Aushang des Prüfplans mit Prüfzeiten (Ri) Letzter gemeinsamer Schultag für alle S., die von der Schule abgehen  25 18.06. Studientag für Prüflinge, kein Unterricht für Jg 10 bis einschl. Freitag Di 19.06. Mündliche Prüfungen 20.06. 21.06. Zeugniskonferenzen in Stufe 9/10 Zuerkennung der Abschlüsse - Versetzung in gymn. OS prüfen  26 ab 25.06. Vorbereitungsunterricht für S. die in die gymn. OS versetzt werden, Eingliederung in Jg 9 für Wdh. des 10. Jg. 29.06 Entlassungsfeier für alle Jahrgänge (9+10, 12 + 13)

Durchführung der mündlichen Prüfung Die S. dürfen max. für 2 mdl. Prüfungen Anträge stellen. Mdl. Prüfung = Gruppenprüfung (3 Schüler) in der Prüfgruppe Aufgaben selbständig lösen. (ca. 10/15 min pro S.) (2) Themenwahl aus den Stoffgebieten der Klassenstufen 9 und 10 LK soll S. bei der Themenwahl beteiligen fachpraktische Teile einbeziehen (3) Vorbereitungszeit beträgt 20-30 Minuten. (4) Prüfungsunterausschuss (Fachlehrkraft, Beisitzer, Protokollant) setzt die Note für die mdl. Prüfung fest.

Festlegung der Endnoten Vornoten sind Ganzjahresnoten. Sie spiegeln die erbrachte Leistung eines ganzen Schuljahres wieder und haben ein großes Gewicht. (zählen bei der Berechnung doppelt) (1) Keine mündlich und schriftliche Prüfung Vornote = Endnote. (2) mündliche Prüfung, bei der Festlegung der Endnote sind Vornote und die Prüfungsnote im Verhältnis 2 : 1 zu berücksichtigen. 1. Bsp. VN 3 / PN 2 ( 3 + 3 + 2 ) : 3 = 8: 3 = 2,66 EN = 3 bleibt Die Endnote lässt sich nur verbessern, wenn man in der mdl. Prüfung 2 Noten besser ist. 2. Bsp. VN 3 / PN 1 ( 3 + 3 + 1 ) : 3 = 7: 3 = 2,33 EN = 2 Man kann sich durch die mündliche Prüfung auch verschlechtern: 3. Bsp. VN 3 / PN 5 ( 3 + 3 + 5 ) : 3 = 11: 3 = 3,66 EN = 4

(3) mündliche Prüfung, auch in Ma und Deu möglich SP + MP werden zu gleichen Teilen berücksichtigt bei ….,5 wird zu Gunsten des Schülers gerundet SP2 / MP 1 ( 2 + 1 ) : 2 = 3 : 2 = 1,5 1 (Mittelwert runden) Bei der Festlegung der Endnote werden wie vorhin Vornote und Gesamtprüfungsergebnis im Verhältnis 2 : 1 berücksichtigt. VN 3 SP 2 / MP 1 ( 2 + 1 ) : 2 = 3 : 2 = 1,5 1 ( 3 + 3 + 1) = 7 : 3 = 2,33 EN 2 möglich ----------------------------------------------------------------------------------------------------------- VN 3 SP 2 / MP 2 ( 2 + 2 ) : 2 = 4 : 2 = 2 ( 3 + 3 + 2) = 8 : 3 = 2,66 EN 3 bleibt VN 3 SP 4 / keine MP nötig EN 3 bleibt VN 3 SP 5/ MP 4 ( 5 + 4 ) : 2 = 9 : 2 = 4,5 4 MP ratsam!!! ( 3 + 3 + 4) = 10 : 3 = 3,33 EN 3 gerettet sonst wäre EN 4

Erwerb des Mittleren Schulabschlusses … max. eine M5 (5**) … keine Zuerkennung des MSA bei einer M6 (6**) Berücksichtigt werden: - Wahlpflichtunterricht - Projektprüfung aus Klasse 9 (zählt als gleichwertige Fachnote) Wiederholung der Prüfung Eine nicht bestandene Prüfung kann nach einem Jahr wiederholt werden, sofern die zuletzt besuchte Jahrgangsstufe nicht bereits zweimal durchlaufen wurde. (Alle Prüfungsteile müssen neu gemacht werden, auch die Projektarbeit.)

Versetzung in die Oberstufe Bei Teilnahme am MSA: alle Fächer mindestens M3(3**) höchstens ein Fach darf M4(4**) sein kein Fach M5(5**) oder M6(6**) 2. Ganzjahreszeugnis (Noten auf G-Niveau): alle Fächer mindestens G4(4***) höchstens ein Fach darf G5(5***) sein kein Fach G6(6***)

Versetzung in die Oberstufe 3. Kann – Bestimmung (Beschluss der Klassenkonferenz): Sofern an Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe diese Bedingungen nicht erfüllt sind, kann die Klassenkonferenz im Einzelfall die Versetzung beschließen, wenn sie zu der Auffassung gelangt, dass die Schülerin oder der Schüler in der Oberstufe erfolgreich mitarbeiten kann.