Korruptionsprävention in Betrieben Ein Service der BARMER GEK für Unternehmen Bild: fotolia BARMER GEK Hauptverwaltung, Lichtscheider Str. 89, 42285.

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Korruptionsprävention in Betrieben Ein Service der BARMER GEK für Unternehmen BARMER GEK Hauptverwaltung, Lichtscheider Str. 89, Wuppertal Bild:
Korruptionsprävention in Betrieben
 Präsentation transkript:

Korruptionsprävention in Betrieben Ein Service der BARMER GEK für Unternehmen Bild: fotolia BARMER GEK Hauptverwaltung, Lichtscheider Str. 89, 42285 Wuppertal Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge: Reginald Lülf, Tel: 0800 332060 993238

AGENDA 01 ALLGEMEINES/DEFINITION/URSACHEN FÜR KORRUPTION. 02 KORRUPTION IN DER WIRTSCHAFT/GRAFIKEN/INFOS. 03 MASSNAHMEN GEGEN KORRUPTION. 04 ZUWENDUNGEN, EINLADUNGEN, Bewirtungen, Nebenjobs. 05 KORRUPTIONSGEFÄHRDETE BEREICHE. 06 HINWEISGEBER/WHISTLEBLOWER/HINWEISGEBERSYSTEM. 07 REAKTIONEN BEI VERDACHT/FAZIT Stand: 2014 Korruptionsprävention in Betrieben | Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge | Reginald Lülf

01 ALLGEMEINES, DEFINITION, URSACHEN Stand: 2014 Korruptionsprävention in Betrieben | Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge | Reginald Lülf

ALLGEMEINES Korruption? … so etwas machen doch nur andere! Das kann bei uns gar nicht vorkommen! Korruption? Was ist denn das überhaupt? Stand: 2014 Korruptionsprävention in Betrieben | Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge | Reginald Lülf

ALLGEMEINES Korruption gab es eigentlich „immer“ schon… Die Römer wussten bereits wie es geht: Manus manum lavat! („Eine Hand wäscht die andere“) Do ut des („Ich gebe, damit Du gibst“) Pecunia non olet („Geld stinkt nicht“) Stand: 2014 Korruptionsprävention in Betrieben | Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge | Reginald Lülf

DEFINITION Das Bundeskriminalamt (BKA) definiert „Korruption“ wie folgt: Den Missbrauch eines öffentlichen Amtes, einer Funktion oder eines politischen Mandats zugunsten eines Anderen: auf dessen Veranlassung oder aus Eigeninitiative zur Erlangung eines Vorteils für sich oder einen Dritten mit Eintritt oder in Erwartung eines Schadens oder Nachteils für die Allgemeinheit (in dienstlicher oder politischer Funktion) oder für ein Unternehmen, als Funktionsträger in der Wirtschaft kurz: „Missbrauch von anvertrauter Macht“ Rechtliche Tatbestände im Strafgesetzbuch sind u. a.: Bestechlichkeit und Bestechung, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung Begleitdelikte wie Untreuehandlungen oder Urkundenfälschungen Stand: 2014 Korruptionsprävention in Betrieben | Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge | Reginald Lülf

BEI DER KORRUPTION GIBT ES 2 KATEGORIEN Die situative (spontane) Korruption: Einzelfall-, Gelegenheits- oder Bagatellkorruption Spontaner Willensentschluss aus der Situation heraus Keine gezielte Planung oder Vorbereitung Nicht auf Wiederholung angelegt Die strukturelle (planmäßige) Korruption: Organisierte Korruption oder Netzwerkkorruption Korruptionshandlung auf der Grundlage längerfristig angelegter korruptiver Beziehungen Wird bereits im Vorfeld bewusst geplant Konkrete Vorbereitungshandlungen erforderlich Stand: 2014 Korruptionsprävention in Betrieben | Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge | Reginald Lülf

Hauptursachen für die steigende Korruption lt. BKA Wertewandel innerhalb der Gesellschaft, z. B. Abwendung von bisher anerkannten Pflicht- und Akzeptanzwerten, verstärktes Streben nach bedenkenloser Selbstentfaltung, verstärkte Orientierung an materiellen Werten Aushöhlung des Unrechtsbewusstseins, z. B. Kompensation von Einkommensunterschieden auf unlauterem Wege Begünstigende Organisations-Strukturen, z. B. fehlendes Unternehmensleitbild, mangelhaftes Vorbildverhalten der Führungskräfte Unzureichende Aufsicht bzw. Kontrollen Stand: 2014 Korruptionsprävention in Betrieben | Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge | Reginald Lülf

KORRUPTION IN DER WIRTSCHAFT GRAFIKEN / INFOS Stand: 2014 Korruptionsprävention in Betrieben | Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge | Reginald Lülf

KORRUPTION IN DER WIRTSCHAFT Ca. 70 Prozent der deutschen Unternehmen beklagen materielle und immaterielle Schäden durch Korruption Insgesamt geschätzte Schäden durch Betrug und Korruption in 3-stelliger Millionenhöhe Nach Einschätzung von Fachleuten bleiben mehr als 90 Prozent der Verbrechen im Dunkeln Unternehmen schalten nur in jedem 2. Fall die Staatsanwaltschaft ein, weil sie um den Ruf des Unternehmens fürchten Stand: 2014 Korruptionsprävention in Betrieben | Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge | Reginald Lülf

Korruptionsfälle steigen „Bundeslagebild Korruption“ Quelle: Bundeskriminalamt Stand: 2014 Korruptionsprävention in Betrieben | Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge | Reginald Lülf

Korruptionsfälle: verursachte Schäden in Mio. Euro „Bundeslagebild Korruption“ Quelle: Bundeskriminalamt Stand: 2014 Korruptionsprävention in Betrieben | Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge | Reginald Lülf

Korruption geht uns alle an Ausrede-Dilemma: „Wenn ich nicht zahle, tut es ein Anderer“ Korruption ist ein diffuses Phänomen: es gibt keine typische Täter-Opfer Konstellation, Opfer ist ein Dritter. Korruption behindert einen fairen Wettbewerb. Korruption ist kein Kavaliersdelikt: Korruption führt bei Entdecken zu großen Imageschäden. Korruption untergräbt das Vertrauen in die Integrität und Funktionsfähigkeit von Organisationen und führt zu steigenden Abgaben, Beiträgen und Gebühren. Korruption führt zu sinkender Arbeitsmoral. Konsequenzen drohen: rechtliche Verfolgung, z. B. Ausschluss ein- schlägiger Firmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge, Führung in sog. „Antikorruptionsregistern“. Ggf. steuer-/ und kartellrechtliche Sanktionen. Alle Beteiligte – Geber wie Nehmer – sind Täter! Stand: 2014 Korruptionsprävention in Betrieben | Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge | Reginald Lülf

Korruption geht uns alle an Folgende Kriterien bekämpfen Korruption wirksam: Transparenz Mehr-Augen-Prinzip Ein effektives Kontrollsystem Geregelte Zuständigkeiten Eine offene Kommunikation mit dem Thema Eine konsequente Dokumentation Diese Maßnahmen nehmen der Korruption den Nährboden! Stand: 2014 Korruptionsprävention in Betrieben | Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge | Reginald Lülf

03 MASSNAHMEN GEGEN KORRUPTION Stand: 2014 Korruptionsprävention in Betrieben | Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge | Reginald Lülf

Maßnahmen gegen Korruption Interne Revisionen Konsequentes Aufklären von Korruptionsverdachtsfällen Regelmäßige Risikoanalysen, Optimierung der Prozesse Ständige Anpassung des internen Kontrollsystems (IKS) Konsequente Dienst- und Fachaufsicht Regelmäßige Sensibilisierung durch Anweisungen und Schulungen Stand: 2014 Korruptionsprävention in Betrieben | Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge | Reginald Lülf

Maßnahmen gegen Korruption Geschäftsleitung/ Management - Schaffung eines ethisch-moralischen Leitbildes als Teil der Unternehmenskultur (Verhaltenskodex: „Code of Conduct“) Legt Grundsätze der Korruptionsabwehr fest Aktualisiert die Maßnahmen zur Korruptionsprävention - Sensibilisiert übergreifend Ansprechperson für Korruptions-vorsorge Neutraler Ansprechpartner/interner Ombudsmann für Beschäftigte, Kunden, Geschäftspartner und Dritte Berät und sensibilisiert bei Fragen zur Korruptionsprävention - Wahrt die Anonymität und stellt keine eigenen Ermittlungen an Interne Revision Koordinierung und Durchführung erforderlicher Maßnahmen bei konkreten Anzeichen einer möglichen Korruption durch Beschäftigte Fokus auf Korruptionsthematik bei lfd. Revisionstätigkeit Stand: 2014 Korruptionsprävention in Betrieben | Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge | Reginald Lülf

Maßnahmen gegen Korruption Alle Führungskräfte - Sensibilisieren alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Korruptionsgefahren und die Korruptionsvorsorge - Achten im Rahmen ihrer Dienst- und Fachaufsicht auf mögliche Anzeichen von Korruption - Wenden konsequent das IKS*- und Risikomanagement-verfahren an - Schalten bei konkreten Verdachtsmomenten die Geschäftsleitung/das Management ein Tragen mit ihrem Handeln vorbildlich zur Korruptionsvorsorge bei *IKS = Internes Kontrollsystem Stand: 2014 Korruptionsprävention in Betrieben | Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge | Reginald Lülf

Verhaltenskodex gegen Korruption - Muster Verhaltenskodex gegen Korruption („Code of Conduct“) – Beispiel Seien Sie Vorbild: zeigen Sie durch Ihr Verhalten, dass sie Korruption weder dulden noch unterstützen Wehren Sie Korruptionsversuche sofort ab und informieren Sie Ihre Geschäfts- führung und den Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge Vermuten Sie, dass jemand Sie um eine pflichtwidrige Bevorzugung bittet, so ziehen Sie eine Kollegin/einen Kollegen als Zeugen hinzu Arbeiten Sie so, dass Ihre Arbeit jederzeit überprüft werden kann Stand: 2014 Korruptionsprävention in Betrieben | Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge | Reginald Lülf

Verhaltenskodex gegen Korruption - Muster Verhaltenskodex gegen Korruption („Code of Conduct“) – Beispiel Prüfen Sie, ob Ihre Privatinteressen zu einer Kollision mit Ihren Dienstpflichten führen Unterstützen Sie die Entdeckung und Aufklärung von Korruption. Informieren Sie Ihre Geschäftsführung und den Ansprechpartner für Korruptionsvor- sorge bei konkreten Anhaltspunkten für korruptes Verhalten Unterstützen Sie die Führungs- und Fachkräfte beim Erkennen fehlerhafter Organisationsstrukturen, die Korruption begünstigen Stand: 2014 Korruptionsprävention in Betrieben | Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge | Reginald Lülf

ZUWENDUNGEN / GESCHENKE / EINLADUNGEN / BEWIRTUNGEN / Nebentätigkeiten Stand: 2014 Korruptionsprävention in Betrieben | Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge | Reginald Lülf

Umgang mit Zuwendungen Beispiele für Zuwendungen: Sachwerte (z. B. Gutscheine, Gegenstände zum privaten Gebrauch) Geldzuwendungen Einladungen (u. a. Gewährung von Unterkunft, Hotelaufenthalte, Events, Reisen) Bewirtungen (u. a. auf Messen, Events, auf sonstigen Veranstaltungen) Dienstleistungen (u. a. Mitnahme auf Reisen, Überlassung von Fahr-/Flugkarten) Rabatte (u. a. für Konzertkarten, für Sportevents) Gefälligkeiten (u. a. Bevorzugung bei Privatgeschäften) Finanzielle/materielle Zuwendungen aus genehmigungspflichtigen privaten finanziellen Beteiligungen an Unternehmen insbesondere an solchen, die Geschäftspartner sind Stand: 2014 Korruptionsprävention in Betrieben | Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge | Reginald Lülf

Umgang mit Zuwendungen Zuwendungen sind problematisch: Sie können Mittel zur Beeinflussung sein, z. B. bei Verträgen Sie wecken Erwartungen Sie können gezielt von den „Gebern“ (Dritten) eingesetzt werden, um die „Empfänglichkeit“ bei den „Nehmern“ zu testen („anfüttern“) Sie können Abhängigkeiten erzeugen Sie führen zu einer Interessenkollision beim objektiven Kundenservice Stand: 2014 Korruptionsprävention in Betrieben | Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge | Reginald Lülf

Umgang mit Zuwendungen Zuwendungen sind problematisch: Zuwendungen sind immer dann kritisch, wenn vertragliche Beziehungen zum Geber bestehen bzw. angestrebt werden Zuwendungen nicht annehmen, wenn eine imageschädigende Wirkung droht Empfehlung: Zuwendungen freundlich ablehnen oder ggf. alternativ einer sozialen Einrichtung spenden, z. B. Preisgelder, Zuwendungen, im Zusammenhang mit Ehrungen, Auszeichnungen, Wettbewerben, o. ä. Stand: 2014 Korruptionsprävention in Betrieben | Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge | Reginald Lülf

Umgang mit Zuwendungen Bewirtungen können als unzulässige Einflussnahme Dritter gelten, z. B. zur Vorbereitung von Verträgen Der berufliche Bezug muss im Vordergrund stehen und nicht das „gesellschaftliche Beiprogramm“ – wie z. B. das schöne Essen oder das Entertainment bzw. das „Begleitprogramm“ Kritisch sind z. B. Bewirtungen in Luxus-/Gourmet-Restaurants Veranstaltungen an Wochenenden/an Feiertagen mit Begleitung Unkritisch sind, z. B. Bewirtungen, wenn diese im Rahmen der gängigen Gepflogenheiten im Geschäftsleben erfolgen und eine Ablehnung als übertrieben „penibel“ oder gar als unhöflich angesehen würde Einfache Essen, Kaffee, Tee, Erfrischungen, Gebäck, Süßigkeiten usw. Bild: fotolia Stand: 2014 Korruptionsprävention in Betrieben | Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge | Reginald Lülf

Umgang mit Zuwendungen Meldung an Geschäftsleitung bei Annahme von Sachzuwendungen im Wert ab… (Betrag festlegen, z. B. ab 25 Euro) Betragsgrenze für materielle Zuwendungen festlegen (z. B. ab 50 Euro im Kalenderjahr vom gleichen Geschäftspartner) Genehmigung der Geschäftsleitung in Zweifelsfällen und bei Überschreitung der Betragsgrenze Stand: 2014 Korruptionsprävention in Betrieben | Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge | Reginald Lülf

Umgang mit Zuwendungen !Geldzuwendungen immer zurückweisen! Je nach Sachlage (Geld-)Spende an gemeinnützige/soziale Einrichtung vornehmen Keine Geschäftspartner für private Zwecke beauftragen Um Vorteilsnahme zu vermeiden, Geschäftspartnern grundsätzlich nicht die Privatadresse geben (Achtung bei Weitergabe von Visitenkarten) Steuer- und beitragsrechtliche Aspekte berücksichtigen Transparenz schaffen: Entscheidungen und Zuwendungen dokumentieren In Zweifelsfällen den Vorgesetzten/die Geschäftsleitung informieren Stand: 2014 Korruptionsprävention in Betrieben | Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge | Reginald Lülf

Umgang mit Zuwendungen – Zusammenfassung Annahme von Zuwendungen Ja oder Nein Annahme ist grundsätzlich möglich, sofern keine vertraglichen Beziehungen bestehen, die Betragsgrenzen eingehalten werden, es sich nicht um Geldleistungen handelt und eine Annahme keine Abhängigkeiten mit sich bringt Annahme nicht möglich, sofern die o.a. Kriterien nicht erfüllt sind und die Möglichkeit einer mittelbaren Beeinflussung besteht / eine imageschädigende Wirkung durch negative öffentliche Reaktion droht Im Zweifelsfall Abstimmung mit der Geschäftsleitung oder mit dem Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge bzw. („Antikorruptionsbeauftragten“) vornehmen Stand: 2014 Korruptionsprävention in Betrieben | Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge | Reginald Lülf

Nebenjobs Achtung: Nebentätigkeiten immer melden und genehmigen lassen! Risiko: Erhalt von Aufwandsentschädigungen und Sachzuwendungen im Rahmen von genehmigten Nebentätigkeiten Grauzone: Nebentätigkeiten dürfen nicht als „Deckmantel“ für korruptionsrelevante Zuwendungen dienen. Leistung und Gegenleistung müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Stand: 2014 Korruptionsprävention in Betrieben | Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge | Reginald Lülf

05 Korruptionsgefährdete Bereiche Stand: 2014 Korruptionsprävention in Betrieben | Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge | Reginald Lülf

Korruptionsgefährdet sind Bereiche, die… Außenkontakte pflegen z. B. mit Leistungsanbietern Leistungserbringern Vertragspartnern ...... Hausmittel bewirtschaften Leistungen bewilligen Leistungen erstatten Rechnungen prüfen Rechnungen anweisen … Aufträge vergeben Beteiligung an Verhandlungen Beteiligung an Vertragsverhandlungen … Sensible Informationen besitzen/bearbeiten z. B. strategische Daten vertrauliche Firmendaten („Betriebsgeheimnisse“) Daten, die für Dritte nicht geeignet sind … grundsätzlich Prozesse bearbeiten, die bei einer Vorteilsgewährung für einen Dritten einen entsprechenden materiellen bzw. immateriellen Wert haben Stand: 2014 Korruptionsprävention in Betrieben | Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge | Reginald Lülf

Korruptionsgefährdung minimieren durch… Gewissenhafte Mitarbeiterauswahl/ggf. Personalrotation Regelmäßige Sensibilisierung Konsequente Anwendung der Dienst- und Fachaufsicht Absicherung durch: Erkennen von Risiken + Ergreifen von Maßnahmen Permanente Anwendung des IKS, des Risikomanagementsystems Stand: 2014 Korruptionsprävention in Betrieben | Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge | Reginald Lülf

Hinweisgeber/Whistleblower Hinweisgebersystem Stand: 2014 Korruptionsprävention in Betrieben | Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge | Reginald Lülf

Hinweisgeber oder auch Whistleblower Berechtigte Hinweise auf Unzulänglichkeiten sind keine Diffamierung oder Denunziantentum Entsprechende interne/externe Hinweise sind als notwendiger und schützenswerter Beitrag zur Beseitigung gesetzeswidriger Zustände anzusehen Entschließung des Bundesrates zur gesetzlichen Verankerung des Informantenschutzes für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im BGB liegt vor Beschäftigte sollen durch das Gesetz vor eventuellen unverhältnismäßigen Maßregelungen oder sonstigen Nachteilen seitens der Arbeitgeber geschützt werden Stand: 2014 Korruptionsprävention in Betrieben | Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge | Reginald Lülf

Entdeckung von Korruptionsfällen Quelle: Ernst & Young Stand: 2014 Korruptionsprävention in Betrieben | Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge | Reginald Lülf

Hinweisgebersystem einrichten (Beispiele) Extra-Postkorb für Fragen und für vertrauliche/ggf. auch anonyme interne/externe Hinweise zum Thema Korruptionsprävention einrichten, z. B. Adresse des Postkorbes: „Korruptionsprävention“ Hinweis auf die Wertigkeit der Korruptionsprävention auf Internetseite der Firma geben: Interne Lösung: ggf. Ombudsmannstelle* einrichten, z. B. beim Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge Externe Lösung: Wahrnehmung durch externen Ombudsmann*, z. B. durch Rechtsanwalt oder durch Wirtschaftsprüfer (Vorteil: Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber Strafverfolgungsbehörden) *Rolle Ombudsmann: nimmt Brückenfunktion zwischen Hinweisgeber und dem Unternehmen wahr Stand: 2014 Korruptionsprävention in Betrieben | Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge | Reginald Lülf

REAKTIONEN BEI VERDACHT FAZIT Stand: 2014 Korruptionsprävention in Betrieben | Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge | Reginald Lülf

Reaktion bei einem Verdacht auf Korruption Bei Anzeichen von Korruption behutsam und sensibel vorgehen: Geschäftsführung/Management sofort informieren Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge einschalten: bei Beratungsbedarf, z. B. in einem Gewissenskonflikt bei schwachen, ungesicherten Verdachtsmomenten Bei konkreten, gesicherten und nachvollziehbaren Anhaltspunkten, ggf. folgende Bereiche einschalten: interne Revision, Personalabteilung ggf. Compliance-/Anti-Fraud-Bereiche Oben genannte Bereiche leiten anschl. die weiteren Maßnahmen ein Stand: 2014 Korruptionsprävention in Betrieben | Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge | Reginald Lülf

FAZIT Kritische Selbstreflexion: Ist meine Handlung oder Entscheidung legal? Entspricht sie den Anweisungen und Werten unserer Firma, unserer Korruptionsrichtlinie, unserem Verhaltenskodex gegen Korruption, unseren Compliance-Regelungen? Ist sie richtig und frei von persönlichen Interessen? Hält meine Handlung oder Entscheidung einer kritischen Prüfung stand? Führt mein Verhalten ggf. zu einer gegenseitigen Abhängigkeit nach dem Motto „eine Hand wäscht die andere“? Wie würde meine Handlung in einer Zeitungsmeldung wirken? Schützt meine Handlung oder Entscheidung den guten Ruf unserer Firma? Stand: 2014 Korruptionsprävention in Betrieben | Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge | Reginald Lülf

VIELEN DANK. Stand: 2014 Korruptionsprävention in Betrieben | Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge | Reginald Lülf