Die Lehre von der Geschäftsgrundlage im reiserechtlichen Kontext traditionelle Auffassung von Pisko: (3 Elemente) Typische Voraussetzungen Sphärenfremdheit (höhere Gewalt – allgemeines Lebensrisiko) Unvorhersehbarkeit primär Vertragsanpassung Doppellücke (Subsidiarität) ... weil die Reise „unmöglich geworden ist ....“. § 651j BGB und die österreichische Auffassung zum Wegfall der Geschäftsgrundlage im Reiserecht
Die reiserechtliche Rsp zum Wegfall der Geschäftsgrundlage bisherige Grundsätze der Judikatur (Bomben- und Terroranschläge) Abgrenzung allgemeines Lebensrisiko – höhere Gewalt Maßstab für die Beurteilung der Unzumutbarkeit Zeitfaktor
neueste reiserechtliche Entscheidungen zum Wegfall der Geschäftsgrundlage HG Wien 9. 7. 2002, 20 R 17/02i (bürgerkriegsähnliche Zustände auf Fidschi; Vorhersehbarkeit) HG Wien 20. 2. 2003, 1 R 324/02x (Pauschalreise zum New York-Marathon Ende Oktober 2001 [unzumutbar]) HG Wien 4. 12. 2003, 1 R 388/03k (Flugreise in die USA Anfang Oktober 2001 [zumutbar]) BGHS Wien 5. 3. 2004, 6 C 1443/03d (SARS-Epidemie – wirksame Berufung auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage)