Rechte und Pflichten Schutzausrüstung

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 Präsentation transkript:

Rechte und Pflichten Schutzausrüstung Freiwillige Feuerwehr Biesen Erklärungen an Hand der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Rackwitz und der SächsFwVO.

Was ist Feuerwehr ? Einrichtung der Gemeinde ohne Rechtspersönlichkeit Name: FFw Rackwitz mit Zusatz der Ortsnamen Besteht aus Ortsfeuerwehren (Rackwitz, Zschortau, Biesen, Kreuma (Traditionswehr)) Leitung obliegt dem Gemeindewehrleiter und Stellver- treter; in den Ortswehren dem Ortswehrleiter und Stell- vertreter

Aufgaben der Feuerwehr § 16 SächsBRKG Menschen, Tiere, Sachwerte schützen Rettung von Mensch und Tier aus lebens- bedrohlichen Lagen TH bei Beseitigung von Umweltgefahren vorbeugender Brandschutz Katastrophenschutz (Landesrecht) Hilfeleistung bei besonderen Notlagen (bestimmt durch den Bürgermeister)

Rechte § 5 Feuerwehrsatzung Wahl der Ortswehrleiter Recht auf Aufwandsentschädigung (Dienst über das übliche Maß hinaus - § 17) Ein- und Austritt in/aus die/der Feuerwehr soziale Absicherung (Unfallkasse) Mitspracherecht

weitere Rechte... Verhaltene Fahrweise! Sonderrecht §35 StVO Befreiung von den Verkehrsregeln überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Vorfahrtrecht Nichtbeachten von Lichtzeichen falsches Einfahren in Einbahnstraße Wegerecht §38 StVO Fahren mit Blaulicht und Einsatzhorn Verhaltene Fahrweise!

Pflichten § 5 Feuerwehrsatzung regelmäßige, pünktliche Teilnahme am Dienst bei Alarm unverzüglich am Gerätehaus einfinden den dienstlichen Weisungen des Vorgesetzten Folge leisten kameradschaftliches Verhalten FwDV und UVV beachten Ausrüstung gewissenhaft pflegen und zu dienst- lichen Zwecken benutzen

Persönliche Schutzausrüstung damit solche Verletzungen nicht passieren...

Persönliche Schutzausrüstung nach SächsFwVO §7 Anlage 3; besteht aus... a) Feuerwehrjacke in der Farbe dunkelblau, b) Feuerwehrhose in der Farbe dunkelblau, c) Feuerwehrhelm, d) Feuerwehrschutzhandschuhen, e) Feuerwehr-Sicherheitsschuhwerk, f) Feuerwehr-Haltegurt, g) weiteren Schutzausrüstungsstücken. Persönliche Schutzausrüstung muss dem Stand der Technik entsprechen. Die unter den Buchstaben a und b aufgeführten Schutzausrüstungsstücke müssen der DIN EN 469, Ausgabe Februar 2007, zu beziehen über die Beuth Verlag GmbH,Berlin, und beim Deutschen Patentamt archivmäßig gesichert niedergelegt, sowie den Anforderungen zur Wahrnehmbarkeit des Anhangs B der DIN EN 469, Ausgabe Februar 2007, entsprechen.

g) weitere Schutzausrüstung... Atemschutzgeräte Chemikalienschutzanzug Hitzeschutzanzug Kontaminationsschutzanzug Schnittschutzhosen Gehörschutz

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!