Personalratswahlen 2010 Dienstag, und

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 Präsentation transkript:

Personalratswahlen 2010 Dienstag, 27.04. 2010 und (nur im Vollzug zusätzlich) Mittwoch 28. April 2010

Unterlagen……. ◆ Wahlmappen / Vordrucke Notizen/ Kommentarauszüge: BiSoWe Wahlvorstände-Schulung Handout - Ralf Kusterer

◆ Kohlhammer Verlag Notizen/ Kommentarauszüge: BiSoWe Wahlvorstände-Schulung Handout - Ralf Kusterer

Wahl u. Zusammensetzung (§§ 11 – 25 LPVG) § 11 Abs.1 aktives Wahlrecht Alle Beschäftigten es sei denn infolge Richterspruch Recht nicht besitzt am Wahltag seit mehr als 6 Monate unter Wegfall der Bezüge beurlaubt Notizen/ Kommentarauszüge: oder die sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befinden BiSoWe Wahlvorstände-Schulung Handout - Ralf Kusterer

Wahl u. Zusammensetzung (§§ 11 – 25 LPVG) § 4 Beschäftigte Beschäftigten i.S.d. LPVG Beamte Arbeitnehmer und Azubi Richter & Staatsanwälte außer STA Notizen/ Kommentarauszüge: nicht an Gericht auf Probe/kraft Auftrag sonst keine Besch. BiSoWe Wahlvorstände-Schulung Handout - Ralf Kusterer

Wahl u. Zusammensetzung (§§ 11 – 25 LPVG) § 4 Beschäftigte Richter & Staatsanwälte auf Lebenszeit die an andere Dienststelle (nicht Gericht/Staatsanwaltschaft) länger als 3 Monate abgeordnet sind Notizen/ Kommentarauszüge: Richter auf Probe und die Richter Kraft Auftrags, Die einer anderen Dienststelle als einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft zur Verwendung zugewiesen sind BiSoWe Wahlvorstände-Schulung Handout - Ralf Kusterer

Wahl u. Zusammensetzung (§§ 11 – 25 LPVG) § 11 Abs. 2 aktives Wahlrecht - Abordnung Wer zu einer Dienststelle abgeordnet ist wird in ihr wahlberechtigt sobald die AO länger als 3 Monate dauert Gleichzeitig Verlust des Wahlrecht in Stammdienststelle Das gilt nicht, wenn Notizen/ Kommentarauszüge: AO endet nach 6 Monate AO zu Teilnahme an Lehrgang/Fortb. Angehörige d. Stufenvertr./GesamPR Zuweisung gem. § 123a BRRG/Arbeitsvertr. BiSoWe Wahlvorstände-Schulung Handout - Ralf Kusterer

Wahl u. Zusammensetzung (§§ 11 – 25 LPVG) § 11 Abs. 3 a. Wahlrecht – BiA/Dienstanfänger Dienstanfänger, Beamte im Vorbereitungsdienst und Beschäftigte in Berufsausbildung sind nur in Stammbehörde wahlberechtigt Notizen/ Kommentarauszüge: soweit nicht § 56 LPVG anderes bestimmt Oberste Dienstbehörde bestimmt „Stammbehörde“ ist BiSoWe Wahlvorstände-Schulung Handout - Ralf Kusterer

Wählbar sind alle Wahlberechtigte, die am Wahltag Wahl u. Zusammensetzung (§§ 11 – 25 LPVG) § 12 Abs. 1 passives Wahlrecht Wählbar sind alle Wahlberechtigte, die am Wahltag seit 6 Monate im Geschäftsbereich ihrer Obersten Dienstbehörde Notizen/ Kommentarauszüge: seit 1 Jahr in öffentlichen Verwaltungen oder von diesen geführten Betrieben beschäftigt das 18. Lebensjahr vollendet haben BiSoWe Wahlvorstände-Schulung Handout - Ralf Kusterer

Wahl u. Zusammensetzung (§§ 11 – 25 LPVG) § 12 Abs. 2 kein passives Wahlrecht Nicht wählbar sind Beschäftigte, die regelmäßig mit weniger als einem Drittel der wöchtenlichen Arbeits- Zeit beschäftigt Notizen/ Kommentarauszüge: Beschäftigte die infolge Richterspruch die Fähigkeit …nicht besitzen BiSoWe Wahlvorstände-Schulung Handout - Ralf Kusterer

Wahl u. Zusammensetzung (§§ 11 – 25 LPVG) § 12 Abs. 3 kein passives Wahlrecht Nicht wählbar sind Leiter der Dienststelle Ständiger Vertreter des Leiters der Dienststelle Beschäftigte, die zu selbständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten der Dienststelle befugt sind. Notizen/ Kommentarauszüge: deren unmittelbaren Mitarbeiter, die als Personal- Sachbearbeiter die Entscheidungen vorbereiten BiSoWe Wahlvorstände-Schulung Handout - Ralf Kusterer

die Verteilung der Sitze nach den Grundsätzen der Verhältniswahl Wahl u. Zusammensetzung (§§ 11 – 25 LPVG) § 15 Abs. 2 Verteilung der Sitze Der Wahlvorstand errechnet die Verteilung der Sitze Notizen/ Kommentarauszüge: auf die Gruppen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl BiSoWe Wahlvorstände-Schulung Handout - Ralf Kusterer

Neuerungen 2010 Beamte Beschäftigte Erstmals nur zwei Gruppen + Aufteilung der Gruppensitze in den Gremien D‘Hondt (Wahlvorstand) 10 Arbeitstage vor Wahlausschreiben! Basisdaten der letzten Wahl 12/2005 Beamte = 9.377 Angestellte + Arbeiter = 6.438 Ergebnis Beamte= 7 Mandate, Beschäftigte 4 Mandate Beamte Beschäftigte

auch Angehörige anderer Gruppen Satz 2 gilt auch für Ersatzmitglieder Wahl u. Zusammensetzung (§§ 11 – 25 LPVG) § 16 Abs. 2 Kandidatur bei anderer Gruppe Für jede Gruppe können auch Angehörige anderer Gruppen vorgeschlagen werden Notizen/ Kommentarauszüge: Die Gewählten gelten als Vertreter derjenigen Gruppe, für die sie vorgeschlagen worden sind. Satz 2 gilt auch für Ersatzmitglieder BiSoWe Wahlvorstände-Schulung Handout - Ralf Kusterer

Wahl u. Zusammensetzung (§§ 11 – 25 LPVG) § 17 Abs. 2 Getrennte Wahl (Gruppen) Besteht der Personalrat aus mehr als 1 Person so wählen die Gruppen, die Beamte- Vertreter Arbeitnehmer Vertreter Notizen/ Kommentarauszüge: in getrennter Wahlgängen Es sei denn, - eine Gruppe erhält keine Vertretung (§15/4) - gemeinsame Wahl wurde beschlossen BiSoWe Wahlvorstände-Schulung Handout - Ralf Kusterer

Wahl u. Zusammensetzung (§§ 11 – 25 LPVG) § 17 Abs. 3 Verhältnis-/……….wahl Nach den Grundsätzen der Verhältniswahl ist zu wählen, wenn bei Gruppenwahl für die betreffende Gruppe mehrere Wahlvorschläge eingegangen sind oder Notizen/ Kommentarauszüge: bei gemeinsamer Wahl mehrere gültige Wahlvorschläge eingegangen sind und mehr als 1 Vertreter zu wählen ist. BiSoWe Wahlvorstände-Schulung Handout - Ralf Kusterer

Wahl u. Zusammensetzung (§§ 11 – 25 LPVG) §31 WO § 17 Abs. 3 Verhältnis-/……….wahl Bei Verhältniswahl kann der Wähler panaschieren – (Übernahme von Wähler auf anderen Wahlvorschlag) und Notizen/ Kommentarauszüge: kumulieren – (1 bis 3 Stimmen je Bewerber vergeben) BiSoWe Wahlvorstände-Schulung Handout - Ralf Kusterer

Stimmzettel: Gruppe Beamte, Beispiel kumulieren §31 WO Stimmzettel: Gruppe Beamte, Beispiel kumulieren Von 11 PR-Sitzen, 7 Bea.Sitze, damit Wähler = 7 Stimmen Wahlvorschlag 1 Nr.: Bewerber Sti. 1 Meier 2 Müller 3 Heid 4 Kunz 5 Horn Wahlvorschlag 2 Nr.: Bewerber Sti. 1 Kunz 2 Adam 3 Moser 4 5 Wahlvorschlag 3 Nr.: Bewerber Sti. 1 Horn 2 Pieper 3 Weiss 4 5 3 X 1 - 2 - X 1 BiSoWe Wahlvorstände-Schulung Handout - Ralf Kusterer

Stimmzettel: Gruppe Beamte, Beispiel panaschieren §31 WO Stimmzettel: Gruppe Beamte, Beispiel panaschieren Von 11 PR-Sitzen, 7 Bea.Sitze, damit Wähler = 7 Stimmen Wahlvorschlag 1 Nr.: Bewerber Sti. 1 Meier 2 Müller 3 Heid 4 Mauer 5 Heinz Wahlvorschlag 2 Nr.: Bewerber Sti. 1 Kunz 2 Adam 3 Moser 4 5 Wahlvorschlag 3 Nr.: Bewerber Sti. 1 Horn 2 Pieper 3 Weiss 4 5 3 - 1 - 3 BiSoWe Wahlvorstände-Schulung Handout - Ralf Kusterer

Wahl u. Zusammensetzung (§§ 11 – 25 LPVG) §7 WO § 17 Abs. 3 Verhältnis-/……….wahl Die Ermittlung der gewählten Gruppenvertreter erfolgt nach dem d‘ hondt‘ schen Höchstzahlverfahren Notizen/ Kommentarauszüge: BiSoWe Wahlvorstände-Schulung Handout - Ralf Kusterer

+ Wahl u. Zusammensetzung § 17 Abs. 4 Wahlvorschläge Wahlvorschläge (§§ 11 – 25 LPVG) § 17 Abs. 4 Wahlvorschläge Wahlvorschläge können + Die wahlberechtigten Beschäftigten Die in der Dienststelle vertretenen Gewerk- schaften Notizen/ Kommentarauszüge: Wahlvorschlag machen von min. 1/20 der wahlberechtigten Gruppenangehörigen, unterzeichnet Die nach § 12 Abs. 3 nicht wählbaren Beschäftigten dürfen keine Wahlvorschläge machen oder unterschreiben In jedem Fall genügt die Unterzeichnung durch 50 wahlb. Gruppenangehörigen BiSoWe Wahlvorstände-Schulung Handout - Ralf Kusterer

einem Wahlvorschlag benannt werden Wahl u. Zusammensetzung (§§ 11 – 25 LPVG) § 17 Abs. 7 Kandidatur nur auf 1 Wahlvorschlag Jeder Beschäftigte kann Notizen/ Kommentarauszüge: nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden BiSoWe Wahlvorstände-Schulung Handout - Ralf Kusterer

Die regelmäßigen Personalratswahlen Wahl u. Zusammensetzung (§§ 11 – 25 LPVG) § 19 Abs. 1 Regelmäßige Personalratswahlen Die regelmäßigen Personalratswahlen finden alle 4 Jahre Notizen/ Kommentarauszüge: in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt BiSoWe Wahlvorstände-Schulung Handout - Ralf Kusterer

Wahl u. Zusammensetzung (§§ 11 – 25 LPVG) § 50 Abs. 1 LPVGWO sieht für die gleichzeitige Durchführung mehrerer Wahlen folgende Regelung vor: In den einzelnen Verwaltungszweigen sollen die Wahl des Hauptpersonalrats und die Wahl der Bezirkspersonalräte möglichst gleichzeitig stattfinden. Ebenso sollen die Wahl des Personalrats der einzelnen Dienststellen und die Wahl des Gesamtpersonalrats möglichst gleichzeitig durchgeführt werden. Die Wahlen des Personalrats und des Gesamtpersonalrats können auch gleichzeitig mit den Wahlen der Stufenvertretungen durchgeführt werden.“ Notizen/ Kommentarauszüge: BiSoWe Wahlvorstände-Schulung Handout - Ralf Kusterer

vor dem vorgesehenen Wahltag (15.03.2010) Wahl u. Zusammensetzung (§§ 11 – 25 LPVG) § 23 Abs. 1 Einleitung der Wahl Der Wahlvorstand hat die Wahl spätestens 6 Wochen vor dem vorgesehenen Wahltag (15.03.2010) die Wahl einzuleiten Notizen/ Kommentarauszüge: Die Wahl soll rechtzeitig vor dem Ablauf der Amtszeit des PR, in den Fällen des § 19 Abs. 2, des § 29 Abs.2 und des § 21 spätestens 2 Monate nach der Wahl des Wahlvorstandes stattfinden. Kommt der Wahlvorstand dieser Verpflichtung nicht nach, so beruft der Leiter der Dienststelle eine Personalversammlung zur Wahl eines neuen Wahlvor-standes ein. § 20 Abs. 2 Satz 3 und § 22 gelten entsprechend. BiSoWe Wahlvorstände-Schulung Handout - Ralf Kusterer

nimmt der Wahlvorstand stellt deren Er-gebnis in einer Wahl u. Zusammensetzung (§§ 11 – 25 LPVG) § 23 Abs. 2 Auszählung, Ergebnis, Niederschrift Unverzüglich den Abschluss der Wahl nimmt der Wahlvorstand die Auszählung der Stimmen vor öffentlich stellt deren Er-gebnis in einer Niederschrift fest Dienststellenleiter Notizen/ Kommentarauszüge: Abschrift übersenden Gewerkschaften Bekanntgabe per Aushang Vertreter der Wahlvorschläge BiSoWe Wahlvorstände-Schulung Handout - Ralf Kusterer

Wahl u. Zusammensetzung (§§ 11 – 25 LPVG) § 24 Abs. 1 Behinderungsverbot Niemand darf die Wahl des Personalrats oder behindern In einer gegen die guten Sitten verstoßender Weise beeinflussen insbesondere Notizen/ Kommentarauszüge: darf kein Wahlberechtigter in der Ausübung des oder passiven Wahlrecht aktiven Wahlrecht beschränkt werden (Keine Versetzung/Um-setzung gg. d. Willen) § 48 Abs. 1 Satz 1 u. 2 gilt für die Mitglieder des Wahlvorstandes/Wahlbewerber entsprechend BiSoWe Wahlvorstände-Schulung Handout - Ralf Kusterer

wird neben den einzelnen Personalräten ein Gesamtpersonalrat gebildet Wahl des GesamtPR u. Stufenvertretungen (§§ 54 – 55 LPVG) § 54 Abs.1 Gesamtpersonalrat Beachte geändert – auch Entscheidung zur Bildung In den Fällen des § 9 Abs. 2 Außenstellen Selbständige Dienststellen räumlich weit entfernt Nebenstellen Teile einer Dienststelle Notizen/ Kommentarauszüge: wird neben den einzelnen Personalräten ein Gesamtpersonalrat gebildet

Wahl des GesamtPR u. Stufenvertretungen (§§ 54 – 55 LPVG) § 55 Abs.1 Bildung von Stufenvertretungen Für den Geschäftsbereich mehrstufiger Verw. werden Stufenvertretungen gebildet, und zwar Mittelbehörden OLG Bezirkspersonalräte Notizen/ Kommentarauszüge: Hauptpersonalräte Obersten Dienst- Behörden - JuM Mittelbehörde i.S.d. Gesetzes ist die einer obersten Dienstbehörde unmittel-bar nachgeordnete Behörde, der andere Dienststellen nachgeordnet sind.

Wahl des GesamtPR u. Stufenvertretungen (§§ 54 – 55 LPVG) § 54 Abs. 2 Mitglieder der Stufenvertretungen Die Mitglieder des Bezirkspersonalrats werden von den zum Geschäftsbereich der Mittelbehörde, die Mitglieder des Haupt- personalrats von den zum Geschäftsbereich der obersten Dienstbehörde gehörenden Beschäftigen gewählt. Die Stufenvertretung besteht Mitglieder bis zu 3.000 i. d. R. Beschäftigten = 7 3.001 5.000 i. d. R. Beschäftigten 9 5.001 und Mehr i. d. R. Beschäftigten 11 Notizen/ Kommentarauszüge:

Wahl des GesamtPR u. Stufenvertretungen (§§ 54 – 55 LPVG) § 55 Abs. 3 Wahl, Amtszeit, Geschäftsführung Für die Wahl Amtszeit Geschäftsführung gelten die §§ 11 bis 13, 14 Abs. 1, 2 und 5, § 15 Abs. 1 und 2, §§ 16 bis 21, 23 bis 33, § 34 Abs. 1 bis 4, §§ 36 bis 39, 40 Abs. 1, 2 und 3 Nr. 1, §§ 42 bis 46, 47 Abs. 1 bis 3 und 5 bis 7, sowie § 48 und 54 Abs. 3 Satz 2 und 3 sowie Abs. 4 mit folgenden Maßgaben entsprechend: Notizen/ Kommentarauszüge:

Wahl des GesamtPR u. Stufenvertretungen (§§ 54 – 55 LPVG) § 55 Abs. 3 Wahl, Amtszeit, Geschäftsführung § 12 Abs. 3 gilt nur für die leitenden Beschäftigten der Dienst-stelle, bei der die Stufenvertretung errichtet ist, sowie für die unmittelbaren Mitarbeiter dieser Beschäftigten, die als Per-sonalsachbearbeiter Entscheidungen vorbereiten 1. Die in § 12 Abs. 3 genannten Personen, die Beschäftigte einer nachgeordneten Dienststelle sind, dürfen als Mitglieder der Stufenvertretung an Personalangelegenheiten der eigenen Dienststelle weder beratend noch entscheidend mitwirken. 2. Notizen/ Kommentarauszüge: Bei der entsprechenden Anwendung des § 34 Abs. 1 tritt an die Stelle der Frist von 6 Arbeitstagen die Frist von 12 Arbeitstagen (Konst.- Sitzung). 3.

Wahl des GesamtPR u. Stufenvertretungen (§§ 54 – 55 LPVG) § 55 Abs. 3 Wahl, Amtszeit, Geschäftsführung § 41 Abs. 2 gilt mit der Maßgabe, dass beim Bezirkspersonal-rat die Bezirksschwerbehindertenvertretung, die für die Dienststelle, bei der der Bezirkspersonalrat gebildet ist, zu-ständig ist; dies gilt entsprechend für die Beteiligung der Hauptschwerbehindertenvertretung beim Hauptpersonalrat 4. Der für die Reisekostenvergütung nach § 45 Abs. 1 Satz 2 maßgebende Dienstort ist der Sitz der Dienststelle, der das Mitglied der Stufenvertretung angehört. 5. Notizen/ Kommentarauszüge: Der Vorsitzende kann im schriftlichen Verfahren beschließen lassen. Die Beschlussfassung muss in einer Sitzung der Stufenvertretung erfolgen, wenn im Einzelfall ein Drittel der Mitglieder dem schriftlichen Verfahren widerspricht. 6.

Die „AG Justiz“ im BBW/Tarifunion Personalratswahl 2010 Die „AG Justiz“ im BBW/Tarifunion BSBD BDR Württ. Notarverband Deutscher Gerichtsvollzieherbund Deutscher Amtsanwaltsverein BTB Badischer Notarverband

Liste „AG Justiz“ DJG Verdi Beamte Angestellte Arbeiter Sitze 6 3 2 bbw DJG Verdi DGB Beamte Angestellte Arbeiter Sitze 6 3 2 Konrath, Georg (Justizvollzug) Peters, Jürgen Stengele, Silvia Haas, Monika Basan, Gisela Haug, Jürgen Reiter, Sybille Kilb, Birgit Pfeiffer, Ursula Ohl, Renate Rauhöft, Siegfried

Vielen Dank für Ihr Vertrauen! Gehen Sie zur Wahl und unterstützen Sie die Kandidatinnen und Kandidaten des BSBD auf der Liste der „AG-Justiz“ Alle die dies nicht persönlich tun können, sollten unbedingt Briefwahl beantragen! Vielen Dank für Ihr Vertrauen! Ihr Georg Konrath Vorsitzender des HPR