Arbeitsfeld des Allgemeinen Sozialen Dienstes - ASD

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 Präsentation transkript:

Arbeitsfeld des Allgemeinen Sozialen Dienstes - ASD In jeder Gesellschaft entstehen soziale Probleme, die von Betroffenen aus eigener Kraft nicht bewältigt werden können. Die Gesellschaft ist daher verpflichtet, Angebote zur Verhütung Informieren – Beraten – Helfen - Schützen

Christine Dawidziak-Knorsch Dipl. Sozialpädagogin (FH) Susanne Schrepfer-Metz Vera Stier Dipl. Sozialarbeiterin (FH)

Übersicht 1. Grundcharakteristika des ASD 2. Konzeptionelle Eckpunkte 3. Methodisches Repertoire 4. Kindeswohlgefährdung 5. Schutzauftrag 6. Ein Fall aus der Praxis 7. Der Weg zur Hilfe

Grundcharakteristika des ASD Erstanlaufstelle für Familien und junge Menschen Allgemeine Beratung und Erziehungsberatung Trennungs- und Scheidungsberatung Mitwirken in Vormundschafts- und Familiengerichtsverfahren

Mitwirken in Jugendstrafverfahren Kinderschutz im Rahmen des staatlichen Wächteramtes Vermittlung und Steuerung von Hilfen zur Erziehung Kooperation mit Institutionen, Beratungsstellen und Initiativen

Konzeptionelle Eckpunkte Sozialraumorientierte Jugendhilfe Lebensweltbezug und Systemorientierung Prinzip: Hilfe zur Selbsthilfe Biographischer Kontext Partizipation Wohl des Kindes stets im Blick

Methodisches Repertoire Psychosoziale Diagnose (PSD) Familienanamnese Ressourcenanalyse Auswertung von Gutachten Genogramm Sozialprognose Kollegiale Beratung

Persönliche Qualifikationen Flexibilität Kommunikative Fähigkeit Kontaktfähigkeit Kooperationsbereitschaft und –fähigkeit Haltung gegenüber den Menschen Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit

Kindeswohlgefährdende Erscheinungsformen körperliche Vernachlässigung/ Misshandlung umfasst alle gewaltsamen Handlungen, die dem Kind körperliche Verletzungen und Schäden zufügen. Als Kindeswohl gefährdende Erscheinungsformen lassen sich grundsätzlich unterscheiden: Körperliche Misshandlung: Schläge und Prügel - auch mit Gegenständen, Kneifen, Treten und Schütteln, Ausreißen von Haaren, Verletzungen mit Gegenständen (Glasscherben, Messer und so weiter), Vergiftungen, Würgen und Ersticken sowie Verbrennungen, Verbrühungen und Unterkühlung. Seelische Misshandlung: massive Ablehnung, absolute Verweigerung emotionaler Zuwendung, totale Ignorierung, extreme Isolierung, Erpressung. Neben dem ablehnenden, zurückweisenden, abwertenden Verhalten kann auch die Überbehütung oder symbiotische Fesselung des Kindes - beispielsweise durch psychisch kranke Eltern - zu einer seelischen Misshandlung führen. Mögliche Ursachen: selten eine einmalige Kurzschlusshandlung meist Folge einer Überforderungssituation müssen als ein Notsignal der Familie an ihre soziale Umwelt gesehen werden In der Regel: ein hilfloser Versuch, die Beziehungskonflikte zwischen Erwachsenen und Kindern zu bewältigen. Oft befinden sich die betroffenen Eltern selbst in einer belastenden Lebenssituation.

seelische Vernachlässigung / Misshandlung alle Äußerungen oder Verhaltensweisen die das Kind fortgesetzt verängstigen, es herabsetzen oder überfordern und ihm das Gefühl eigener Wertlosigkeit vermitteln.

jede sexuelle Handlung eines Erwachsenen (Jugendlichen), die an oder vor einem Kind passiert. Der Täter nutzt seine Macht- und Autoritätsposition aus, um seine eigenen Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen. Sexuelle Gewalt

Gefährdungsmerkmale Kind/Jugdl. Nicht plausibel erklärbare sichtbare Verletzungen Physische oder psychische Krankheitssymptome Unzureichende Flüssigkeits- oder Nahrungszufuhr Fehlende ärztliche Vorsorge und Behandlung Zuführung gesundheitsgefährdender Substanzen Mangelnde Aufsicht Hygienemängel Unbekannter Aufenthalt Schulversäumnisse Gesetzesverstöße (auch Selbstverletzungen)? (z. B. Einnässen, Ängste, Zwänge…)? Hygienemängel (z. B. Körperpflege, Kleidung...)? Unbekannter Aufenthalt (z. B. Weglaufen, Streunen…)?

Gefährdungsmerkmale Familie Gewalttätigkeiten in der Familie Psychisch / suchtkrank / körperlich / geistig beeinträchtigte Eltern finanzielle / materielle Notlage Desolate Wohnsituation Traumatisierte Lebensereignisse Schädigendes Erziehungsverhalten Soziale Isolierung Problematisches soziales Milieu Gewalttätigkeiten in der Familie: Sexuelle oder kriminelle Ausbeutung des Minderjährigen? Desolate Wohnsituation (z. B. Messy, Vermüllung, Wohnfläche, Obdachlosigkeit…) Traumatisierende Lebensereignisse (z. B. Verlust eines Angehörigen, Unglück…) Schädigendes Erziehungsverhalten: fehlendes Entwicklungsförderung bzw. desorientierende soziale Abhängigkeiten, Sekte

Schutzauftrag des Jugendamtes Mitteilung: Zuständigkeit klären / Dokumentation (Sofortmeldebogen) Information der Vorgesetzten (gilt für den gesamten Prozess) Dringlichkeit klären (Abschätzung des Gefährdungsrisikos im Team) Inaugenscheinnahme des Kindes (2 ASD-Mitarbeiter) Akute Gefährdung Krisensituation in der Familie wenn nein wenn ja (PSD, Hilfen anbieten) Hilfen werden nicht angenommen: Hilfen werden angenommen:  Inobhutnahme  Hilfeplanung Familiengericht Eltern sind einverstanden Eltern sind nicht einverstanden (Sorgerechtsregelung) Hilfeplanung

Der Weg zur Hilfe ASD Kinderarzt Kindergarten KJPP Beratungs stelle Schule Nachbarn Behörden Polizei Verwandte Gerichte Kinder/Eltern Andere Stellen/ Personen ASD

Vorprüfung der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit ASD Vorprüfung der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit Kontaktaufnahme mit den Sorgeberechtigten Prüfung des Hilfebedarfs und Mitwirkung der Sorgeberechtigten PSD (Psychosoziale Diagnostik)

PSD Hilfeentscheidungsteam (HET) zur Feststellung des erzieherischen Bedarfs was ist die notwendige, angemessene und geeignete Hilfe Ja Nein Hilfebescheid Ablehnungsbescheid

Einleitung der Hilfe Auftrag an freie oder öffentliche Träger Hilfeplanung (§ 36 SGB VIII) mit differenzierten Zielen Hilfeplanfortschreibung Zielüberprüfung Hilfebedarfsüberprüfung Weiterführung / Beendigung der Hilfe Nachgehende Kontakte

Einzelbetreuung (ISE) Ambulante Erziehungshilfen Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE) §§ 27, 35 SGB VIII Erziehungs beratung (EB) §§ 27, 28 SGB VIII Soziale Gruppen arbeit (SGA) §§ 27, 29 SGB VIII Erziehungs- beistandschaft (EzB) §§ 27, 30 SGB VIII Sozialpäda- gogische Familienhilfe (SPFH) §§ 27, 31 SGB VIII

Teilstationäre Erziehungshilfen HzE in Hort / Tagespflege (§ 22 SGB VIII) heilpädagogische Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII)

Stationäre Erziehungshilfen Vollzeitpflege (§33 SGB VIII) Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung stationär (§ 35a SGB VIII ) Betreutes Wohnen (§ 34 SGB VIII) Heimerziehung (§ 34 SGB VIII)

„In jeder Krise liegt auch eine Chance“ www.kreisjugendamt-wuerzburg.de