128. Sitzung des Planungsausschusses am in Landshut

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 Präsentation transkript:

128. Sitzung des Planungsausschusses am 25.03.2014 in Landshut

1. Eröffnung und Begrüßung

2.1 ... Verordnung zur Änderung des Regionalplans Landshut; Aufstellung eines Kapitels B VI Energie/Teilbereich Wind Kenntnisnahme der Verbindlicherklärung

Beschlussvorschlag: Der Planungsausschuss nimmt vom Bescheid über die Verbindlicher-klärung der Sechsten Verordnung zur Änderung des Regionalplans Landshut (13) Kapitel B VI Energie/Teilbereich Wind sowie von der Umsetzung der darin enthaltenen Maßgaben und Auflagen Kenntnis. 2.1 ... Verordnung zur Änderung des Regionalplans Landshut; Aufstellung eines Kapitels B VI Energie/Teilbereich Wind; Kenntnisnahme der Verbindlicherklärung

2.2. ... Verordnung zur Änderung des Regionalplans Landshut; Teil-Fortschreibung von Kapitel B I Natur und Landschaft Regionale Grünzüge Beratung und Beschluss Top 2.2: ... Verordnung zur Änderung des Regionalplans Landshut; Teil-Fortschreibung von Kapitel B I Natur und Landschaft Regionale Grünzüge; Beratung und Beschluss

Gesetzliche Grundlage: LEP 2013: In den Regionalplänen sind regionale Grünzüge zur Gliederung der Siedlungsräume, zur Verbesserung des Bioklimas oder zur Erholungsvorsorge festzulegen. In diesen Grünzügen sind Planungen und Maßnahmen, die die jeweiligen Funktionen beeinträchtigen, unzulässig (vgl. 7.1.4 Z) Bisherige Regelung: LEP 2006: Ausweisung von regionalen Grünzügen besonders in Verdichtungsräumen => nicht vorhanden in der Region Landshut => Ausweisung von regionalen Grünzügen nicht erfolgt Top 2.2: ... Verordnung zur Änderung des Regionalplans Landshut; Teil-Fortschreibung von Kapitel B I Natur und Landschaft Regionale Grünzüge; Beratung und Beschluss

Was leisten regionale Grünzüge? Regionale Grünzüge sollen: der Freihaltung zusammenhängender Landschaftsräume vor Bebauung dienen, die Siedlungsentwicklung gliedern, das Bioklima verbessern und die landschaftsgebundene und naturnahe Erholung sichern. Top 2.2: ... Verordnung zur Änderung des Regionalplans Landshut; Teil-Fortschreibung von Kapitel B I Natur und Landschaft Regionale Grünzüge; Beratung und Beschluss

Welche Gebiete sind geeignet? Geeignet sind Gebiete, die mindestens eine der folgenden Funktionen erfüllen: die regionale Gliederung der Siedlungsräume mit einer ökologisch-funktionalen und sozialverträglichen Zuordnung der Freiräume, die Verbesserung des Bioklimas und die Sicherung eines ausreichenden Luftaustausches mit angrenzenden Siedlungskomplexen oder die Erholungsvorsorge. In den Grünzügen sind nur Vorhaben zulässig, welche die festgelegten Funktionen nicht beeinträchtigen. Top 2.2: ... Verordnung zur Änderung des Regionalplans Landshut; Teil-Fortschreibung von Kapitel B I Natur und Landschaft Regionale Grünzüge; Beratung und Beschluss

Beispiel 1: Top 2.2: ... Verordnung zur Änderung des Regionalplans Landshut; Teil-Fortschreibung von Kapitel B I Natur und Landschaft Regionale Grünzüge; Beratung und Beschluss

Beispiel 2: Top 2.2: ... Verordnung zur Änderung des Regionalplans Landshut; Teil-Fortschreibung von Kapitel B I Natur und Landschaft Regionale Grünzüge; Beratung und Beschluss

Vorarbeiten LEK Top 2.2: ... Verordnung zur Änderung des Regionalplans Landshut; Teil-Fortschreibung von Kapitel B I Natur und Landschaft Regionale Grünzüge; Beratung und Beschluss

Vorarbeiten LEK Top 2.2: ... Verordnung zur Änderung des Regionalplans Landshut; Teil-Fortschreibung von Kapitel B I Natur und Landschaft Regionale Grünzüge; Beratung und Beschluss

Vorschläge des LEK für regionale Grünzüge (RG): Vorarbeiten LEK Vorschläge des LEK für regionale Grünzüge (RG): Talbereiche der größeren Flüsse wie Isar, Vils, Rott, etc., Besonders schützenswerte Erholungswälder. Umsetzung bisher im RP: Die für regionale Grünzüge geeigneten Bereiche sind derzeit auch als landschaftliche Vorbehaltsgebiete (VB) ausgewiesen. Unterschied RG  VB: Landschaftliche VBs sind Grundsätze der Raumordnung, RG sind Ziele der Raumordnung. Deutlich höherer Schutzcharakter, da bspw. Flächennutzungs- und Bebauungspläne an Ziele der Raumordnung anzupassen sind (vgl. § 1 Abs. 4 BauGB). Top 2.2: ... Verordnung zur Änderung des Regionalplans Landshut; Teil-Fortschreibung von Kapitel B I Natur und Landschaft Regionale Grünzüge; Beratung und Beschluss

Überprüfung der vorgeschlagenen Bereiche Weiteres Vorgehen: Erarbeitung eines Entwurfs für regionale Grünzüge in Zusammenarbeit mit der höheren Naturschutzbehörde. Vorgehensweise: Grundlage LEK Überprüfung der vorgeschlagenen Bereiche Zum Teil sehr großflächige Bereiche vorgeschlagen => lieber kleinere Bereiche ausweisen, die dann aber konsequent freihalten. Top 2.2: ... Verordnung zur Änderung des Regionalplans Landshut; Teil-Fortschreibung von Kapitel B I Natur und Landschaft Regionale Grünzüge; Beratung und Beschluss

Beschlussvorschlag: Für das Kapitel B I Natur und Landschaft des Regionalplans der Region Landshut (13) soll eine Teil-Fortschreibung für den Bereich Regionale Grünzüge durchgeführt werden. Der Regionsbeauftragte wird beauftragt, die erforderlichen Arbeiten für das Anhörungsverfahren einzuleiten und entsprechend diesem Ergebnis den Entwurf zur Beschlussfassung vorzubereiten.   Top 2.2: ... Verordnung zur Änderung des Regionalplans Landshut; Teil-Fortschreibung von Kapitel B I Natur und Landschaft Regionale Grünzüge; Beratung und Beschluss

3. Antrag des Ausschussmitglieds Markus Scheuermann „Landschaftsentwicklungskonzept und Niedermoore“ Beratung und Beschluss

Vorschläge für Sicherungsinstrumente der Regionalplanung im LEK Wie ist der aktuelle Stand des Landschaftsentwicklungkonzeptes (LEK) mit besonderem Schwerpunkt auf die Niedermoorbereiche zwischen Essenbach und Pilsting?  Vorschläge für Sicherungsinstrumente der Regionalplanung im LEK Ausweisung von landschaftlichen Vorbehaltsgebieten für landschaftsökologische und landschaftsästhetische wertvolle Räume VB „Niedermoorgürtel und Wiesenbrütergebiete im nördlichen Isartal“. Zweckbestimmung: Sicherung der Arten und Lebensräume sowie der Bodenfunktion.  Top 3.: Antrag des Ausschussmitglieds Markus Scheuermann; „Landschaftsentwicklungskonzept und Niedermoore“ Beratung und Beschluss

Niedermoorgürtel und Wiesenbrütergebiete im nördlichen Isartal Ausführungen LEK Niedermoorgürtel und Wiesenbrütergebiete im nördlichen Isartal Die Niedermoorgebiete im Isartal sollen aufgrund ihrer sehr hohen Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz, insbesondere auch für den Schutz wiesenbrütender Vogelarten, ihrer Lage in einer regionalen Biotopverbundachse sowie zur Erhaltung der Niedermoorböden gesichert werden. Daneben soll die Funktion als wichtiges Frischluftentstehungsgebiet und Frischlufttransportbahn sowie das in Teilbereichen abwechslungsreiche Landschaftsbild einer typischen Mooslandschaft erhalten werden. Naturnahe Bereiche sollen in ihrem Bestand unter naturschutzrechtlichen Schutz gestellt werden. Eine Zerschneidung oder Beeinträchtigung durch bauliche Maßnahmen soll auf keinen Fall stattfinden. Hochspannungsleitungen sollen in den Gebieten oder in ihrer Nachbarschaft nicht errichtet werden. Auf eine boden- und grundwasserschonende Bewirtschaftung ist hinzuwirken. Die landwirtschaftliche Nutzung soll als Grünland erfolgen und vorrangig den Lebensraumansprüchen von wiesenbrütenden Vogelarten angepaßt werden. Muldenverfüllungen ist grundsätzlich entgegenzuwirken. Aufforstungen sollen grundsätzlich nicht erfolgen. Für die ruhige, naturbezogene Erholung sind Lenkungsmaßnahmen mit Rücksicht auf die störungsempfindlichen Arten erforderlich. Top 3.: Antrag des Ausschussmitglieds Markus Scheuermann; „Landschaftsentwicklungskonzept und Niedermoore“ Beratung und Beschluss

Welche der gefaßten Ziele wurden erreicht? Ebene der Regionalplanung   Ausweisung des VB 18 „Isar, Isaraue, Niedermoorgürtel, Niederterrassen und Wiesenbrütergebiete im nördlichen Isartal“ im RP. Folgende Ziele des Gebietes wurden im Regionalplan festgelegt: Erhalt und Optimierung des Lebensraumes der wiesenbrütenden Vogelarten durch Wiederaufnahme bzw. Beibehaltung extensiver Wiesennutzung mit der Zielsetzung, größere zusammenhängende Bereiche zu schaffen und weitere Zerschneidungen und Flächenverluste zu verhindern Erhalt der Auenfunktionen und Reaktivierung der Gewässerdynamik sowie Erhalt der Altwässer Sicherung der herausragenden Bedeutung als überregionale Biotopverbundachse Erhalt des Lebensraumes von Arten der Äschen- und Barbenregion Sicherung der Bereiche mit Pflanzenarten der Kleinseggenriede und Pfeifengras-Streuwiesen sowie Tierarten dieser Lebensraumtypen Top 3.: Antrag des Ausschussmitglieds Markus Scheuermann; „Landschaftsentwicklungskonzept und Niedermoore“ Beratung und Beschluss

Zusätzlich zu dem landschaftlichen VB wurde folgender Grundsatz im Regionalplan festgeschrieben:   „Die Sicherung des Bestandes von Niedermoorbereichen, insbesondere im Isartal, sowie die Renaturierung gestörter Niedermoorbereiche sind, soweit die wasserwirtschaftlichen Grundlagen gegeben sind, anzustreben (RP 13 B I G 2.2.2)“. Die Berücksichtigung/Umsetzung des genannten Grundsatzes erfolgt durch konkrete naturschutzfachliche Projekte auf untergeordneter Ebene. Top 3.: Antrag des Ausschussmitglieds Markus Scheuermann; „Landschaftsentwicklungskonzept und Niedermoore“ Beratung und Beschluss

Mettenbacher und Grießenbacher Moos Konkrete naturschutzfachliche Projekte (nicht Ebene der Regionalplanung)   Mettenbacher und Grießenbacher Moos Grunderwerb durch den Landkreis Landshut in den Jahren 2010 – 2013: 12,2465 ha Langfristige Pacht durch den Landkreis LA in den Jahren 2010 – 2013: 11,95 ha Flächenbilanz der für Naturschutzzwecke gesicherten Flächen 261,7 ha Summe öffentliches Eigentum bzw. Verbände 38,4 % Top 3.: Antrag des Ausschussmitglieds Markus Scheuermann; „Landschaftsentwicklungskonzept und Niedermoore“ Beratung und Beschluss

Projektmanagement und Planungen: Planungen/Konzepte: Detailplanungen für Wiedervernässungen Detailplanungen für Gestaltungsmaßnahmen, z. B. Aufweitung von Gräben Oberbodenmodellierung, Mähgutübertragung Rodung bzw. Umwandlung von wiesenbrüterunverträglichen Gehölzpflanzungen, Entbuschungen Umwandlung von Acker in Grünland Erstellung von Pflege- und Entwicklungskonzepten. Öffentlichkeitsarbeit/Umweltbildung Erfolgskontrollen Top 3.: Antrag des Ausschussmitglieds Markus Scheuermann; „Landschaftsentwicklungskonzept und Niedermoore“ Beratung und Beschluss

Bayern Netz Natur-Projekt "Lebendiges Königsauer Moos„ Zusammenfassung Flächenankauf (1995 – 2006): 140 Hektar 3. Umsetzungsphase (2008 - 2012) Projekt "Lebendiges Königsauer Moos": Finanzvolumen: 1.000.000 € Naturschutzfonds: 750.000 € (= 75 %) Lkr.-Eigenanteil: 250.000 € (= 25 %) Ziele: Umsetzung der Bayerischen Biodiversitätsstrategie Klima- und Trinkwasserschutz Hochwasserschutz Erhalt einer einmaligen, landwirtschaftlich geprägten Kulturlandschaft Erhalt und Entwicklung überregional bedeutsamer Brut- und Rastplätze Oberflächengestaltung und Vernässung Flächenankauf 100 durchziehende Vogelarten zeigen die Bedeutung des Gebietes auch als internationale Wanderachse für den Vogelzug. Top 3.: Antrag des Ausschussmitglieds Markus Scheuermann; „Landschaftsentwicklungskonzept und Niedermoore“ Beratung und Beschluss

Wo bestehen noch Defizite?   Laufende Projekte sollen fortgeführt werden. Probleme ergeben sich durch die mangelnde Flächenverfügbarkeit. Durch die jetzigen Sicherungsinstrumente der Regionalplanung (landschaftliche VBs) kann eine Freihaltung von Bebauung nur zum Teil gewährleistet werden. Bei den Kernbereichen erscheint eine zusätzliche Sicherung sinnvoll (Ausweisung als regionaler Grünzug). Top 3.: Antrag des Ausschussmitglieds Markus Scheuermann; „Landschaftsentwicklungskonzept und Niedermoore“ Beratung und Beschluss

Wo und wie muss im LEK bzw. im Regionalplan noch nachgesteuert werden?   LEK Das LEK liefert eine gute fachliche Basis. Eine Nachsteuerung ist nur bedingt erforderlich. Evtl. wäre eine Aktualisierung sinnvoll, da sich zum Teil neue Voraussetzungen ergeben haben. Eine Überarbeitung wird derzeitig als nicht realisierbar erachtet, da in Bayern nicht alle Regionen überhaupt über ein LEK verfügen und diese Regionen Vorrang bezüglich der Erstellung genießen. RP Ausweisung regionaler Grünzüge Top 3.: Antrag des Ausschussmitglieds Markus Scheuermann; „Landschaftsentwicklungskonzept und Niedermoore“ Beratung und Beschluss

Inwieweit können die bisherigen Ziele im Rahmen der Planung Regionaler Grünzüge noch verbessert oder verstärkt werden?   Durch die Ausweisung von regionalen Grünzügen können die Niedermoorgebiete noch einmal durch ein „härteres“ Instrument der Regionalplanung gesichert werden. Top 3.: Antrag des Ausschussmitglieds Markus Scheuermann; „Landschaftsentwicklungskonzept und Niedermoore“ Beratung und Beschluss

Beschlussvorschlag: Der Planungsausschuss nimmt vom Bericht des Regionsbeauftragten Kenntnis.   Top 3.: Antrag des Ausschussmitglieds Markus Scheuermann; „Landschaftsentwicklungskonzept und Niedermoore“ Beratung und Beschluss

4. Vorbereitung von Satzungsänderungen Beratung und Beschluss

Regionaler Planungsbeirat Hierzu bedarf es folgender Satzungsänderungen: § 4 Organe des Verbandes Neu eingefügt wird „Nr. 4 der Regionale Planungsbeirat“ § 10 Aufgaben des Planungsausschusses Neu eingefügt wird „Nr. 6 Zusammensetzung des Planungsbeirats“ Neu eingefügt wird § 14 Regionaler Planungsbeirat Zahl der Mitglieder des Planungsausschusses Unverändert Einberufung von Sitzungen der Verbandsversammlung Aufnahme „mindestens ein Viertel der Mitglieder oder“ Zuordnung der Sitze im Planungsausschuss Künftig nach Hare-Niemeyer     Top 4: Vorbereitung von Satzungsänderungen Beratung und Beschluss

Lkr. Dingolfing-Landau Lkr. Rottal-Inn Gemeinden Lkr. Landshut Stand 31.12.2012 D´Hondt Hare-Niemeyer Stadt Landshut 2 Lkr. Landshut 3 Lkr. Kelheim 1 Lkr. Dingolfing-Landau Lkr. Rottal-Inn Gemeinden Lkr. Landshut Gemeinden Lkr. Kelheim Gemeinden Lkr. Dingolfing-Landau Gemeinden Lkr. Rottal-Inn   Top 4: Vorbereitung von Satzungsänderungen Beratung und Beschluss

Aufgaben der Verbandsversammlung, des Planungsausschusses und des Verbandsvorsitzenden Weitere Anpassungen an das neue Bayerischen Landesplanungsgesetz (BayLplG) Top 4: Vorbereitung von Satzungsänderungen Beratung und Beschluss

Geschäftsordnung: § 8 Regionaler Planungsbeirat   Die Mitglieder des Regionalen Planungsbeirats werden zu den öffentlichen Sitzungen des Planungsausschusses eingeladen. Folgende Organisationen entsenden als Ständige Mitglieder jeweils einen Vertreter für den Regionalen Planungsbeirat: Top 4: Vorbereitung von Satzungsänderungen Beratung und Beschluss

1. Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. (vbw)   1. Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. (vbw) 2. Bund der Selbständigen Gewerbeverband Bayern e.V. 3. Handelsverband Bayern – Der Einzelhandel e.V. 4. IHK Passau 5. Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz 6. Bayerische Architektenkammer 7. Bayerischer Industrieverband Steine und Erden e.V. 8. Bund Naturschutz 9. Bayerischer Landes-Sportverband e.V. 10. DGB Bayern 11. Bayerischer Bauernverband 12. Bayerischer Waldbesitzerverband 13. Bezirksjugendring bzw. KLJB Top 4: Vorbereitung von Satzungsänderungen Beratung und Beschluss

1. Tourismusverband Ostbayern   Insbesondere folgende Organisationen entsenden bei Bedarf jeweils einen Vertreter für den Regionalen Planungsbeirat: 1. Tourismusverband Ostbayern 2. Bayerischer Landesverband für Heimatpflege 3. Hochschule Landshut 4. Amt für Landwirtschaft und Forsten 5. Kirchliche Träger ??? Die Ladung zur Sitzung, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Drucksachen zur Sitzung werden den Mitgliedern des Planungsbeirats per E-Mail übermittelt. Top 4: Vorbereitung von Satzungsänderungen Beratung und Beschluss

Entschädigungssatzung: Sitzungsgeld von 31 € auf 35 €   Entschädigungssatzung: Sitzungsgeld von 31 € auf 35 € Verdienstausfall statt 10,50 € künftig 20 € Euro-Anpassungsklausel entfällt Inkrafttreten ab dem nächsten Monatsersten. Top 4: Vorbereitung von Satzungsänderungen Beratung und Beschluss

Der Planungsausschuss nimmt vom Vortrag der Referentin Kenntnis. Beschlussvorschlag: Der Planungsausschuss nimmt vom Vortrag der Referentin Kenntnis.   Der Planungsausschuss empfiehlt der Verbandsversammlung, die Verbandssatzung, die Entschädigungssatzung und die Geschäftsordnung in der vorgelegten Form zu beschließen. Top 4: Vorbereitung von Satzungsänderungen Beratung und Beschluss

5. Informationen, Wünsche, Anträge Top 5: Informationen, Wünsche, Anträge

durch Herrn Thomas Häringer, Dipl.Ing.(FH), MBA Geschäftsführer Vorstellung der europaweiten Ausschreibung für das Regionale Energiekonzept durch Herrn Thomas Häringer, Dipl.Ing.(FH), MBA Geschäftsführer   HSP Projektmanagement und Beratung GmbH Top 5: Informationen, Wünsche, Anträge

Nächster Sitzungstermin: Voraussichtlich Juli 2014 Top 5: Informationen, Wünsche, Anträge