Angebotspräsentation Kirchheim am Neckar, 19. Januar 2012

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Angebotspräsentation Kirchheim am Neckar, 19. Januar 2012 Gemeinde Kirchheim am Neckar Neuvergabe der Stromkonzession in Kirchheim am Neckar - Technisch-wirtschaftliche Beratungsleistungen - • Angebotspräsentation Kirchheim am Neckar, 19. Januar 2012 19. Januar 2012

Inhalt E·S·T - Das Unternehmen Referenzen Vorgehensweise Rahmenbedingungen: Kaufpreis Sachzeitwert / Kalkulatorischer (netzentgeltkonformer) Restwert / Ertragswert Kaufpreisermittlung Entflechtung und Einbindung Handlungsoptionen Netzverpachtung Vorteile / Nachteile, Chancen / Risiken einer kommunalen Energieversorgung 19. Januar 2012

Beratung • Planung • Strategie Organisations- und Personalkonzepte Personalentwicklung (Motivation, Kommunikation, TV-V / TVöD, Leistungsbeurteilung, Coaching / Mediation) Strategische Unternehmenskonzepte Beratung Marketing und Vertrieb Immobilien- und Infrastrukturmanagement Arbeitsvorbereitung / Instandhaltungsorganisation Unternehmensdokumentation Organisationshandbücher Betriebshandbücher (TSM) Umweltschutz- / Arbeitsschutzhandbücher Kommunalberatung (Neues Steuerungsmodell, NKF) EDV-Beratung Sanierungskonzepte Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile. 19. Januar 2012

Beratung • Planung • Strategie Energieumwandlung und -verteilung Elektrotechnik Technische Gebäudeausrüstung  Standard-Planungsleistungen (Basic Engineering bis Vergabe)  Bauleitung, Inbetriebnahme, Objektbetreuung Projektmanagement  Übernahme der Aufgaben des Bauherrn  Projektkoordination, -steuerung, -kontrolle  technischer und wirtschaftlicher Part Strategische Energiestudien Energiemanagement Technisch-wirtschaftlicher Querverbund Contracting-Konzepte Erneuerbare Energien (z. B. Biomasse, Photovoltaik) Energieausweise für Wohngebäude und nicht Wohngebäude Die Ressource Energie ist zu kostbar, um sie zu verschwenden. 19. Januar 2012

Beratung • Planung • Strategie Regulierungsmanagement Netzentgelte Unbundling Anreizregulierung Total-Quality-Management Umweltmanagement DIN EN ISO 14001 / EMAS III Qualitätsmanagement DIN EN ISO 9001 Energiemanagement DIN EN ISO 50001 Risikomanagement (KonTraG) / Basel III Energiewirtschaftliche Gutachten (z. B. Netzübernahmen) Re-Kommunalisierung der Energieversorgung Energiebezugsoptimierung / Portfoliomanagement Energie- und Klimaschutzkonzepte Kooperations- / Beteiligungsmanagement Grundlagen- und Systemanalysen / F & E-Leistungen Wir arbeiten mit Energie und machen auch Sie fit für den Wettbewerb. 19. Januar 2012

Wer wir sind … Thomas Daun Geschäftsführender Gesellschafter Dipl.-Ing. Maschinenbau / Energietechnik Studium Wirtschaftswissenschaften: Organisation und Planung, Umweltökonomie, Unternehmungsführung; Studium Wirtschafts- und Arbeitsrecht 19 Jahre Berufserfahrung im Bereich technisch-energiewirtschaftliche Beratung von Versorgungsunternehmen, Kommunen und kommunalen Einrichtungen Dozent für Betriebsspezifisches Management bei Stadtwerken Mitglied des Prüfungsausschusses Energiefachwirte der IHK Bonn / Rhein-Sieg Thomas Ellwanger Projektmanager und Berater Bachelor Professional of Energy Industry Management (CCI) / Energiewirtschaftsmanager 10 Jahre Berufserfahrung im Bereich Energiewirtschaft in der Bewertung von Energie- und Wassernetzen und der Begleitung von Verhandlungen zu Netzverkäufen und Netzübernahmen 19. Januar 2012

Referenzen (Auszug) I Stadt Bad Rappenau Machbarkeitsstudie zur Übernahme des Strom- und Gasnetzes in der Stadt Bad Rappenau. Stadt Hüfingen Prüfung der Stromnetzübernahme in den Ortsteilen der Stadt Hüfingen. Gemeindewerke Steißlingen Prüfung der Stromnetzübernahme im Ortsteil Wiechs und im Weiler Meiershöfe. Gemeindewerke Klettgau, Jestetten, Lottstetten und Hohentengen a. H. Ermittlung der Ertragswerte der Sparten Strom und Wasser zur Ermittlung der Gesellschafts- anteile einer gemeinsamen Netzgesellschaft. Gemeinde Niedernhausen, Stadt Hofheim am Taunus, Stadt Idstein, Stadt Bad Camberg, Gemeinde Hünstetten, Gemeinde Waldems Machbarkeitsstudie für die Gründung einer gemeinsamen Strom-Verbundwerke-Gesellschaft von sechs Gemeinden und Städten rund um das Idsteiner Land. Stadtwerke Balingen Wirtschaftlichkeitsgutachten zur Gasversorgung in Balingen. 19. Januar 2012 7

Referenzen (Auszug) II Albstadtwerke GmbH Beratungsleistungen zur Stromnetzübernahme Winterlingen. Gemeinde Wadgassen Bewertung und Entflechtung von Strom- und Gasnetz, Verhandlung mit potenziellen Beteiligungspartnern, Ertragswertgutachten. Stadtwerke Tübingen GmbH Entflechtung und Bewertung mehrerer Stromnetze, Ertragswertgutachten, Verhandlungen, Übernahmebegleitung. Stadtwerke Baiersbronn Entflechtung und Bewertung Stromnetz, Ertragswertgutachten, Verhandlungen. Stadt Staufen / Stadt Müllheim Bewertung und Entflechtung des Gasnetzes, Kooperationsverhandlung mit anderen Gemeinden und Dritten, Ertragswertgutachten, Verhandlungen, Bewertung Wassernetz. Gemeinde Mainhardt / Gemeinde Wüstenrot Auswahl Beteiligungspartner für die Stromversorgung, Bewertung und Entflechtung des Netzes, Kooperationsverhandlung mit anderen Gemeinden und Dritten, Ertragswertgutachten. 19. Januar 2012 8

Vorgehensweise PHASE I: Prüfung der Rahmenbedingungen einer Netzübernahme (bereits durchgeführt) Datenanforderung / -auswertung / -plausibilisierung (u. a. Mengengerüst, Stromabgabe) Ermittlung des Sachzeitwertes (SZW) des Netzes Ermittlung des (netzentgeltkonformen) kalkulatorischen Restwertes (RW) des Netzes Wirtschaftlichkeitsberechnung (Erfolgsvorschauberechnung) Ermittlung Netzertragswert (Basis: SZW, RW, BGH-Kaufering-Urteil) Skizze eines Entflechtungskonzeptes PHASE II: Umsetzung und Konkretisierung Einigung über Erlösobergrenze Entflechtungsvereinbarung und Entflechtungskosten Verhandlung über Kaufpreis Vorbehaltskauf ja / nein? Vertragsabschluss Datenübertragung 19. Januar 2012 9

Rechtliche Rahmenbedingungen Gemeinsamer Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur Berücksichtigung der Ziele des § 1 EnWG einer möglichst sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltfreundlichen Energieversorgung Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte Regelung über andere Leistungen als Konzessionsabgaben Festlegung von Auswahlkriterien und deren Gewichtung Datenherausgabe im Konzessionierungs- / Netzübernahmeverfahren Art der Überlassung des Netzes (Eigentum / Pacht) Höhe der wirtschaftlich angemessenen Vergütung (Kaufpreis) Netzentflechtung (gemischt genutzte Anlagen) Aufteilung der Erlösobergrenze (Menge x Preis vs. Strukturparameter) Positionspapier der Landeskartellbehörde Baden-Württemberg! Keine Festlegung oder Empfehlung, wie das Verfahren rechtssicher zu gestalten ist Risiken in Bezug auf den Verfahrensablauf (prozessual) sowie den Inhalt der Konzessionsvergabe (materiell): wirtschaftlicher Vorteil für die Gemeinde kein Kriterium! voraussichtliche getrennte Verfahren für Konzessionierung und Netzgesellschaft erforderlich 19. Januar 2012

Das Auswahlverfahren Angebotsanforderung Darstellung des Bewerbers organisatorische, personelle, technische, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit Angebot Konzessionsvertrag Angebot gemeinsame Netzgesellschaft Pachtangebot Bewertung der Handlungsoptionen und Auswertung der Angebote Wirtschaftlichkeitsberechnung (u. a. Renditeerwartungen) Prüfung der Realisierbarkeit Plausibilitätsprüfung der Angebote (insbesondere Nutzen für die Gemeinde) Bewertung der Vorteile / Nachteile und der Chancen / Risiken für jede Option in organisatorischer, rechtlicher, steuerlicher und zeitlicher Hinsicht Variationsmöglichkeiten der Angebote zur Steigerung des Nutzens für die Gemeinde (z. B. Aufbau Stromvertrieb, Sitz Betriebsstätte, Gewerbesteueraufkommen) => Erstellung einer Entscheidungsmatrix mit Bewertungskriterien (diskriminierungsfreie Vergabekriterien sind derzeit noch in der Diskussion) in getrennten Verfahren! 19. Januar 2012

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen: Kaufpreis Energiewirtschaftsgesetz Netzüberlassung gegen Zahlung einer wirtschaftlich angemessenen Vergütung Konzessionsvertrag Der Konzessionsvertrag mit der ZEAG Energie AG ist am 31. Dezember 2011 ausgelaufen. Die Endschaftsregelung bestimmt als Kaufpreis den Sachzeitwert. Netzentgeltverordnungen und Anreizregulierungsverordnung Kapitalkosten sind begrenzt, Sachzeitwert kann nicht in die Kalkulation der Netzentgelte eingerechnet werden Fortführung der historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten Im Rahmen der Netzentgeltgenehmigung wird lediglich der kalkulatorische Restwert anerkannt. Höchstrichterliche Rechtsprechung: BGH-Urteil Kaufering (16. November 1999) Wenn der Sachzeitwert den Ertragswert „nicht unerheblich“ übersteigt, ist er kartellrechtlich unzulässig. Der Ertragswert ist nach objektiven für alle Bewerber geltenden Kriterien zu ermitteln. 19. Januar 2012

Substanzwerte des Sachanlagevermögens Substanzwert I (wird vom abgebenden Netzbetreiber i. d. R. gefordert - Worst Case) Der Sachzeitwert der Anlagen errechnet sich auf Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) vergleichbarer Anlagen zum Übernahmezeitpunkt (= Tages- neuwert) unter Berücksichtigung der jeweiligen bis zum Übernahmezeitpunkt zurück- gelegten Nutzungsdauer. Tagesneuwert AHK bekannt: Indizierung mittels der BNA-Indexreihen Strukturparameter: Ansetzung von örtlichen spezifischen Preisen Substanzwert II (ist geringer als der Sachzeitwert) Der kalkulatorische (netzentgeltkonforme) Restwert der technischen Anlagen ist der Wert, der von den Regulierungsbehörden im Rahmen der Netzentgeltgenehmigungs- verfahren anerkannt wird. Bis zu 40 Prozent (maximale betriebsnotwendige Eigenkapitalquote) einer Anlage werden auf Basis des Tagesneuwertes (TNW) berücksichtigt, der Rest auf Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten (bei fehlenden AHK: Rückindizierung der TNW). 19. Januar 2012

kalkulatorischer Rest-Buchwert Wertgrößen der Kaufpreisermittlung Tagesneuwert Tagesneuwert Sachzeitwert Sachzeitwert errechneter errechneter kalkulatorischer Rest-Buchwert Netzwert Netzwert historische AHK auf Basis auf Basis Ertragswert Ertragswert Aktueller Aktueller Unterstellt die Unterstellt die Grundlage der Grundlage der Erzielbare Erzielbare Anschaffungs Anschaffungs - - Neuerrichtung Neuerrichtung Netzentgelt Netzentgelt - - Ü Ü bersch bersch ü ü sse sse wert wert der Netze der Netze des AV unter des AV unter berechnung berechnung auf den auf den Bewer Bewer - - anhand von anhand von Ber Ber ü ü cksichti cksichti - - tungsstichtag tungsstichtag Durchschnitts - gung gung der der auf Basis auf Basis diskontiert diskontiert preisen preisen je je tats tats ä ä chlichen chlichen kalkulatorischer kalkulatorischer Anlagengruppe / Anlagengruppe / Altersstruktur Altersstruktur AfA AfA abge abge - - ber ber ü ü cksichtigt cksichtigt Indizierung AHK Indizierung AHK schriebene schriebene AHK AHK EK und FK EK und FK 19. Januar 2012

Wirtschaftlichkeitsabschätzung I Kaufpreis (3 Varianten) Sachzeitwert - kalkulatorischer Restwert - BGH-Ertragswert Eingangsdaten Entflechtungs- und Einbindungskosten abzüglich der nicht aufgelösten Baukostenzuschüsse 40 % Eigenkapital Fremdkapitalzinssatz 5 % p. a. Abzinsung für Barwertbildung 7 % p. a. (5 % Basiszins + 2 % Risikozuschlag) typische Betriebskosten bestehender Stadtwerke Absatz gleichbleibend Netzerlöse durch Multiplikation der Absatzmenge mit den derzeitigen Netzentgelten volle rechnerische KA (durchlaufender Posten) Messung und Abrechnung (durchlaufender Posten) jährliche Investitionen in Erneuerung und Erweiterung (2 % vom Tagesneuwert) lineare Abschreibung 19. Januar 2012

Wirtschaftlichkeitsabschätzung II Erfolgsvorschaurechnung / Ertragswertermittlung Kaufpreis: 3 Varianten (Sachzeitwert - kalkulatorischer Restwert - BGH-Ertragswert) Ertragswert: Barwert der künftigen Zahlungs- überschüsse. direkte Prognose der ersten fünf Jahre Fortschreibung des sechsten Jahres in die Zukunft (ewige Rente) gemäß IDW S1 Abzinsung des Jahres- ergebnisses mit dem Kapitalisierungszinssatz 19. Januar 2012

Entflechtung / Einbindung Kaufpreisermittlung Netz Entflechtung / Einbindung - - - - - - - - - - Kaufpreis = Sachzeitwert Ertragswert 40 % EK Kaufpreis = BGH-Ertragswert Der Ertragswert begrenzt den Kaufpreis. Es ist der Kaufpreis zu zahlen, bei dem das eingesetzte Eigen- kapital (maximal 40 %) gleich dem Ertragswert ist. Kaufpreis: 5.000 T€ Entflechtung / Einbindung: 400 T€ Eigenkapital 40 %: 2.160 T€ Ertragswert: 1.000 T€ Kaufpreis: 3.400 T€ Entflechtung / Einbindung: 400 T€ Eigenkapital 40 %: 1.520 T€ Ertragswert: 1.520 T€ 19. Januar 2012

Entflechtungs- und Einbindungskosten Trennung der Netze Entflechtung Unter Entflechtungskosten werden die Kosten der Maßnahmen für die Netztrennung und die Wiederherstellung der Versorgungszuverlässigkeit in den verbleibenden Netzen verstanden. Einbindung Die Einbindungskosten sind die Kosten für Maßnahmen zur Wiederherstellung der Versorgungszuverlässigkeit im abzugebenden Netz und zur Anbindung an das vorgelagerte Netz. Kostentragung Laut Konzessionsvertrag hat die Gemeinde Kirchheim die gesamten Entflechtungskosten zu tragen. Messtechnische Lösung Alternativ zur Trennung der Netze ist auch eine kostengünstigere messtechnische Lösung möglich. 19. Januar 2012

Handlungsoptionen Grundsätzliche Möglichkeiten aus Sicht der Gemeinde Kirchheim am Neckar Prämisse: zusätzliche Deckungsbeiträge neben der Konzessionsabgabe ohne Risiko Abschluss eines Konzessionsvertrages mit dem bisherigen oder einem neuen Konzessionsnehmer => Berücksichtigung von kommunalfreundlichen Regelungen (Nebenleistungsverbot!) Gründung eines eigenen Stadtwerkes (auch mit Drittbeteiligung) => Wirtschaftlichkeit des Netzbetriebs? Kauf der Netze und Verpachtung des Netzbetriebs => Risikoüberwälzung auf den Pächter Gründung einer Beteiligungsgesellschaft (z. B. mit Nachbarwerk(en), Regional-EVU) für den Netzbetrieb (ggf. mit Verpachtung) => Risikobegrenzung 19. Januar 2012

Netzverpachtung Risikoüberwälzung auf den Pächter marktübliche angemessene Pacht kalkulatorische Kostenpositionen Abschreibungen, Eigenkapitalverzinsung, Gewerbesteuer Pächter führt Pachtnetz als separaten Netzbetrieb mit separatem Netzentgelt Pächter fasst Pachtnetz mit seinem Netz zusammen: einheitliches Netzentgelt und geringerer Regulierungsaufwand Betriebsrisiko trägt der Pächter Investitionen trägt der Netzeigentümer Abgrenzung Investitionen vs. Unterhaltsaufwendungen 19. Januar 2012 20

Vorteile und Chancen einer kommunalen Energieversorgung I Daseinsvorsorge Die Infrastruktur der örtlichen Daseinsvorsorge - die Energienetze - werden kommunal. Abschluss eines kommunalfreundlichen Konzessionsvertrages wie bisher, wird die höchst zulässige Konzessionsabgabe gezahlt Stärkung der kommunalen Eigenständigkeit in der Region Die Kommune gewinnt kommunalpolitische Gestaltungsmöglichkeiten: ° bei der Planung der Investitionen in die örtlichen Netze ° bei der Gestaltung der Preise und Tarife. Wertschöpfung Strom- und Gasnetzbetrieb (als regulierter Monopolbereich) verfügt über eine staatlich garantierte Eigenkapitalverzinsung Der Gewinn aus dem Betrieb der örtlichen Energienetze fällt künftig bei einem kommunalen EVU statt bei einem privaten Unternehmen an. Erhalt / Schaffung von Arbeitsplätzen vor Ort Sicherung / Ausbau des Gewerbesteueraufkommens weitere Erlöspotenziale durch Aufbau eines Energievertriebs steuerlicher Querverbund bei Mehrspartenunternehmen 19. Januar 2012

Nachteile und Risiken einer kommunalen Energieversorgung II Kaufpreisrisiko zu hoher Preis: Zahlung des geforderten Sachzeitwertes statt des wirtschaftlich angemessenen am Ertragswert orientierten Kaufpreises Kaufpreis lässt sich über die Erlösobergrenze nicht refinanzieren Anerkennung maximal des kalkulatorischen Restwertes im Rahmen der Entgeltgenehmigung Betriebsrisiko Zustand des Netzes / Investitionsbedarf betriebswirtschaftlich ineffizienter Netzbetrieb keine vorhandenen Synergieeffekte auf Grund bestehender Versorgungen / nur geringe Größendegressionseffekte Regulierungsrisiko zu geringer Anteil an Netzentgelten bei Aufteilung der Erlösobergrenzen in der Anreizregulierung sinkende Erlösobergrenze auf Grund von Effizienzvorgaben Unsicherheit über die weitere Ausgestaltung der Anreizregulierung 19. Januar 2012

Vielen Dank für Ihr Interesse! „Die Ressource Energie ist zu kostbar, um sie zu verschwenden...“ E·S·T Gesellschaft für Energiesystemtechnik mbH Friedrichstraße 12 45128 Essen Telefon (02 01) 8 20 32 - 0 Telefax (02 01) 8 20 32 - 32 E-Mail est.consult@est-essen.de Internet www.est-essen.de Thomas Daun Geschäftsführender Gesellschafter Thomas Ellwanger Projektmanager und Berater • Seit 29 Jahren Kontinuität durch Innovation Kundenorientierte Dienstleistungen aus einer Hand: Von der Idee bis hin zur Umsetzung und Validierung Unabhängig - nur dem Kundeninteresse verpflichtet Beratung • Planung • Strategie 19. Januar 2012