Komplexleistung Frühförderung

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Komplexleistung Frühförderung Evaluation zur Umsetzung der Rahmenempfehlung Frühförderung in Nordrhein-Westfalen HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik e.V. Dr. Heike Engel Dr. Dietrich Engels

Elternarbeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Komplexleistung Schlussfolgerungen Vorteile der koordinierten Leistungserbringung: - Verbesserte Beurteilung des Förderbedarfs, Förderplanung - Vermeidung von Doppelleistungen und Leistungslücken - Erfahrungen mit IFF besser als Erwartungen an IFF Elternarbeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Komplexleistung Handlungsempfehlungen Elternarbeit muss als wesentlicher Leistungsbestandteil der Komplexleistung gewürdigt werden Regelmäßige Überprüfung der Qualität der Arbeit, z.B. durch Elternbefragungen

2 Versorgungssituation Schlussfolgerungen Andere Organisation der Versorgung in den beiden Landesteilen Bislang geringfügige Umsetzung der Komplexleistung in Westfalen-Lippe Gründe für fehlende Umsetzung vielfältig, hier: fehlende Detailkenntnisse, fehlende Transparenz, Befürchtungen sich verschlechternder Arbeitsbedingungen Handlungsempfehlung Bemühungen zur flächendeckenden Umsetzung verstärken Klarstellung der zuständigen Landesministerien: bestehender Rechtsanspruch auf die Komplexleistung Fortbildungsangebot für Sozialhilfeträger Transparente Verhandlungsführung befördern Motivierung seitens der LAG FW von Leistungsanbietern fortsetzen

3 Zugang zur Komplexleistung Schlussfolgerungen Derzeitiges System des Zugangs über ärztliche Verordnung und Interdisziplinärer Eingangsdiagnostik in IFF (§ 7 FrühV) Beurteilung durch Sozialhilfeträger unterschiedlich Handlungsempfehlungen Anforderungen der Rechtsverordnung (FrühV) und der Steuerungsverantwortung verknüpfen Hierzu: Bündelung der Erkenntnisse und Erfahrungen der Sozialhilfeträger, die die KL erbringen und Nutzung der Fachkompetenz und Organisationsmöglichkeiten des „Runden Tisches Frühförderung“.

4 Anzahl der Kinder und Kosten Schlussfolgerungen Überdurchschnittlich hohe Fallzahlsteigerungen – ausgelöst durch die Komplexleistung – können durch Evaluation nicht bestätigt werden Rheinische Krankenkassen beteiligen sich in stärkerem Maß an Komplexleistung Handlungsempfehlungen Die Ergebnisse der Evaluation in zukünftiger Diskussion beachten Klärung der Kostenteilung zwischen Krankenkassen und Sozialhilfeträgern

5 Unterschiedlichkeit der Komplexleistung Schlussfolgerungen Unterschiede in der Leistungserbringung und in der Vergütung – bis zu gewissem Grad akzeptiert (Besonderheiten vor Ort) Erhebliche qualitative Unterschiede in der Leistungserbringung problematisch Konkrete Vorgaben hierzu von Leistungsanbietern und Sozialhilfeträgern gewünscht Handlungsempfehlungen Ziel: Vergleichbare Leistungserbringung in beiden Landesteilen Entwicklung von Standards zu Strukturen und Prozessen, zum Zugangsverfahren, zu Leistungsinhalten und Leistungsumfang Formulierung dieser als Mindeststandards – flächendeckende Anwendung in NRW Moderation des Prozesses durch die beteiligten Landesministerien Erreichung einer möglichst hohen Verbindlichkeit, z.B. durch Landesrahmenvereinbarung

6 Schiedsstelle Schlussfolgerungen Schiedsstelle kann zur Schlichtung konkreter Unstimmigkeiten zwischen Leistungserbringer und Leistungsträgern beitragen Handlungsempfehlung Implementierung einer Schiedsstelle ist dann sinnvoll und hilfreich, wenn konkrete Mindeststandards erarbeitet und von allen Beteiligten akzeptiert sind