Der Inklusionsanspruch der

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 Präsentation transkript:

Der Inklusionsanspruch der UN-Behindertenrechtskonvention und seine Auswirkungen auf die Frühe Förderung AWO-Fachtagung Prof. Dr. Armin Sohns

Prof. Dr. Armin Sohns

Frühe Hilfen Zentrale Ausgestaltung durch das NZFH Frühförderung per Definition eine von vier tragenden Säulen der „Frühen Hilfen“ Wie geschieht die inhaltliche Ausgestaltung? Ganzheitlichkeit, Familienorientierung, Prävention Inklusion? Prof. Dr. Armin Sohns

UN-Behindertenrechtskonvention Seit fast 3 Jahren geltendes Recht in Deutschland Artikel 24: Recht auf inklusive und hochwertige Bildung als Grundlage für Chancengleichheit Niemand darf auf Grund von Behinderungen (oder sonstigen „Auffälligkeiten“) vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden. Zur Verwirklichung dieser Ziele verpflichten sich die Vertragsstaaten u.a., „angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen“ zu treffen, „lebenspraktische Fertigkeiten“ zu vermitteln (am einzelnen Kind gemessen) und alle dazu notwendigen und geeigneten Maßnahmen zu ergreifen (u.a. auch die Einstellung und Weiterbildung von Lehrkräften) Prof. Dr. Armin Sohns

Neue Ansprüche für Schule und Kita Was braucht ein „Inklusives Bildungssystem?“ Prof. Dr. Armin Sohns

Individuelle Lernmöglichkeiten für Kinder entsprechend ihren Interessen und Möglichkeiten Lernziel Motivation im Zuge persönlicher Begleitung und individueller Zuwendung Individuelle Förderpläne für alle Kinder, nicht nur für stigmatisierte Kinder mit sogenannten Entwicklungsauffälligkeiten, (drohenden) Behinderungen oder sonderpädagogischem Förderbedarf Kooperative und systemübergreifende professionelle Fördersysteme für Bildung im häuslichen wie schulischen Bereich Prof. Dr. Armin Sohns

Unsicherheit und Skepsis ist in der Schul- und Kitapraxis deutlich spürbar. Der Begriff Inklusion geistert wie „ein Schreckgespenst“ durch viele Kita- und Schulkollegien. Gemeinsamer Unterricht kaum vorstellbar Bildungs-Chancengleichhheit? Können Schule und Kita diese Ansprüche stemmen? Prof. Dr. Armin Sohns

Integration in Deutschland? Im europäischen Durchschnitt besuchen etwa 85% der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf die allgemeinbildenden Schulen. In Deutschland ist der Wert etwa umgekehrt. Nach der letzten Statistik der Kultusministerkonferenz (KMK) aus dem Jahre 2008 werden nur 18% der Kinder mit Förderbedarf an allgemeinen Grundschulen integrativ unterrichtet (vgl. auch: Erdsiek-Rave, 2010, 39). Bildungsbericht: Deutschland hat unter allen EU-Staaten den höchsten Anteil an Schülerinnen und Schülern, die in Förderschulen unterrichtet werden (vgl. BMBF und KMK, 2010, 6). Zeitgleich steigt die Zahl der Förderschüler seit Jahren kontinuierlich: Im Schuljahr 2008/09 besuchten 4,9% aller Schülerinnen und Schüler in Deutschland eine Förderschule. 77% dieser Schüler verlassen die Förderschule ohne jeglichen Abschluss (vgl. Krämer-Kiliç, 2011, 32). Prof. Dr. Armin Sohns

Wandel der Frühförder-Indikationen 1980er Jahre: 80% der Kinder mit körperlichen oder geistigen oder Mehrfachbehinderungen, inzwischen: 20% Abnahme dieser Behinderungsformen und Zunahme sog. „zivilisationsbedingter Entwicklungsstörungen“ Insgesamt: dramatische Zunahme an Frühförderkindern Prof. Dr. Armin Sohns

Hintergründe 20% der Kinder sind psychisch auffällig (auch 20% der <3-jährigen!) hoher Einfluss von ökonomischen, sozialen und beruflichen Lebensbedingungen (Kiggs) Verunsicherung bei Eltern: 50% „wissen nicht, woran sie sich bei der Erziehung halten sollen“ (Shell-Studie 2000) Prof. Dr. Armin Sohns

Definition „Die „Schrägstrich-Bezeichnung“ Integration/Inklusion ist so verbreitet, dass der falsche Rückschluss gezogen werden könnte und tatsächlich auch gezogen wird, Inklusion sei mehr oder weniger dasselbe wie Integration (…).“ (Schumann, 2009, S. 51). Die Begriffsverwendung und Definitionen sind selbst in der Fachliteratur nicht stringent (vgl. Gräf, 2011, S. 5) Die genaue Bedeutung des Begriffes unterscheidet sich je nachdem, wer den Begriff gebraucht und was er damit bezwecken möchte (z.B. Politik, Pädagogik, Wissenschaft in den Bereichen Behindertenpädagogik, Migrationsarbeit, Gender-Problematik etc.). Prof. Dr. Armin Sohns

Integration beruht auf einer Additionspädagogik auf der Basis einer „Zwei- Gruppen-Theorie“ (vgl. Feyer, 2009). Das heißt „es gibt eine (Gruppe), die integriert wird, und eine, in die integriert wird, (…) eine der Normalen und Eigentlichen und eine der Anormalen und Nichteigentlichen – und eine, die gefördert wird, und eine, die lernt.“ (Hinz, 2007, S.83) Prof. Dr. Armin Sohns

Inklusion „steht für eine optimierte und qualitativ erweiterte Integration.“ (Feyer, 2009). „Das Konzept der Inklusion verzichtet (im Gegensatz zu Integration) auf jegliches Etikettieren bestimmter Gruppen und geht von der Heterogenität als Normalzustand aus.“ Es geht also nicht mehr um die Einbeziehung einer Minorität in die Majorität, sondern die Zielsetzung liegt im natürlichen Miteinander verschiedener Mehr- und Minderheiten. Entsprechend entfällt die Bildung und Betonung verschiedener Gruppen (z.B. Behinderte, Migranten, Hochbegabte). Vielfalt als Normalität Prof. Dr. Armin Sohns

Bildung beginnt nicht erst mit der Einschulung individuelle wie gruppenorientierter Förderkonzepte, die das Explorationsverhalten der Kinder stärken gut geschultes Fachpersonal Verknüpfung der Lebenswelt Kindertagesstätte mit der familiären Lebenswelt Originäre Frühförderaufgabe Prof. Dr. Armin Sohns

Förderbedürftigkeit jedes Kindes wird in den Mittelpunkt gestellt und nicht mehr die Förderbedürftigkeit einzelner Kinder, die einen bestimmten Status innehaben. Anders als in der momentanen Schul-, Kita- und Förderpraxis sollen nicht mehr die Kinder befähigt werden, sich an das System anzupassen, sondern das System richtet sich nach den Bedürfnissen und Interessen der Kinder Prof. Dr. Armin Sohns

Motivation der Fachpersonen? Aufbruchstimmung: Hoffnung und Motivation, neue wegweisende Hilfen zu konzipieren als moderne Antworten auf gesellschaftliche Veränderungsprozesse Auf der anderen Seite steht die Angst vor Überforderung. Angst davor, dass die Arbeitsmöglichkeiten leiden und davor, dass „von oben“ etwas eingeführt wird, mit dem die Betroffenen in der Praxis allein gelassen werden. Prof. Dr. Armin Sohns

NAP: „Inklusive Bildung von Kindern und NAP: „Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen“ am 20.10.1011 von der KMK beschlossen Fortschreibung der „Empfehlung zur sonderpädagogischen Förderung in den Schulen der Bundesrepublik Deutschland“ aus dem Jahre 1994 Ziel: „… die gemeinsame Bildung und Erziehung für Kinder und Jugendliche zu verwirklichen und die erreichten Standards sonderpädagogischer Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote im Interesse der Kinder und Jugendlichen abzusichern und weiterzuentwickeln“ (KMK, 2010, S. 3f.). förderliche Rahmenbedingungen für sonderpädagogische Bildungs- und Erziehungsangebote schaffen (z.B. Nachteilsausgleich). keine rechtliche Bindung formuliert keine konkrete Maßnahmen oder Vorgaben Kompromisspapier der einzelnen Ländervertretungen n Prof. Dr. Armin Sohns

Nationale Aktionsplan der Bundesregierung „zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (NAP). „Trotz einiger guter Ansätze (…) blieb der Entwurf weit, sehr weit hinter den Erwartungen zurück. (…) Zum überwiegenden Teil beschränken sich die rund 200 Maßnahmen auf befristete Kampagnen, Projekte, Modellvorhaben, Forschungsaufträge, Programme sowie Erarbeitungsprozesse von Broschüren, Konzeptionierungen und Internetgestaltungen. Ein rechtlicher Änderungsbedarf wird nur an sehr wenigen Stellen gesehen bzw. ein Prüfantrag ausgesprochen.“ (Häcker, 2011, 10). In dem Dokument fehlt jegliche Darlegung, wie die Vorgaben der BRK in flächendeckende, qualifizierte und rechtlich abgesicherte Regelleistungen, Regelstrukturen und Regelfinanzierungen überführt werden sollen (vgl. Aselmeier, 2011, S. 16) Trotz vielfältiger Kritik wurden keine nennenswerten Änderungen am NAP vorgenommen. Er wurde am 15. Juni 2011 durch einen Kabinettsbeschluss verabschiedet. Prof. Dr. Armin Sohns

Bezug auf den Artikel 24 der BRK Der NAP formuliert das Ziel, „dass inklusives Lernen in Deutschland eine Selbstverständlichkeit wird.“ Ausgestaltung ist Ländersache Inklusionsanteil soll erhöht werden (Quote? Inklusion = Integration?) Prof. Dr. Armin Sohns

Rolle der Frühförderung? §56 (2) SGB IX: „In Verbindung mit Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung (§ 30) und schulvorbereitenden Maßnahmen der Schulträger werden heilpädagogische Leistungen als Komplexleistung erbracht.“ Verbund ambulante und teilstationäre Frühförderung? Prof. Dr. Armin Sohns

„Ganzheitlichkeit“ FF-Kinder sind überwiegend Kinder mit allgemeinen Entwicklungsverzögerungen Tendenz: Zusammenwachsen von Eingliederungs- und Jugendhilfe Kita und Schule moderne Bildungspläne sehen dies als Einheit, Verwaltung u.z.T. Gewerkschaften insistieren auf strikte Trennung Prof. Dr. Armin Sohns

Bildungspläne der Länder Hessen und Thüringen definieren das Alter der „Frühen Bildung“ von 0 – 10 Jahren Durchlässige Strukturen durch die Systeme Ambulant: Kinderärzte, Frühförderstellen, Therapeutische Praxen, Ambulanzen, Dienste der Jugendhilfe Teilstationär: Kindertagesstätten und Schulen! Prof. Dr. Armin Sohns

FF in Thüringen Die inhaltliche Ausrichtung Die administrative Ausgestaltung Die Qualifikationen der Fachpersonen sind ist vielerorts geprägt von den einseitigen Vorgaben der Rehabilitationsträger Prof. Dr. Armin Sohns

Fokus der Frühförderung liegt bei der Förderung des Kindes Mobile Förderung findet überwiegend in Kitas statt Der traditionelle Fokus der „Hausfrühförderung“ durch den Deutschen Bildungsrat stand in Thüringen nie im Mittelpunkt Familienorientierte Frühförderung fordert vielerorts ein Umdenken – bei den Rehabilitationsträgern wie bei den Leistungserbringern Prof. Dr. Armin Sohns

Umfassende Aufgabenfelder für die Frühförderung 1. Das Erstgespräch, 2 Umfassende Aufgabenfelder für die Frühförderung 1. Das Erstgespräch, 2. Anamnestische Gespräche mit Eltern und anderen Bezugspersonen, 3. Die Vermittlung der Diagnose, 4. Erörterung und Beratung des Förder- und Behandlungsplans, 5. Austausch über den Entwicklungs- und Förderprozess des Kindes einschließlich Verhaltens- und Beziehungsfragen 6. Anleitung und Hilfe bei der Gestaltung des Alltags, 7. Anleitung zur Einbeziehung in Förderung und Behandlung, 8. Hilfen zur Unterstützung der Bezugspersonen bei der Krankheits- und Behinderungsverarbeitung, 9. Vermittlung von weiteren Hilfs- und Beratungsangeboten (§ 5 und 6 FrühV) Prof. Dr. Armin Sohns

Fokus der Rehabilitationsträger Therapie! Prof. Dr. Armin Sohns

Therapeutisierung der Hilfen Vorbild: Gesundheitssystem Kurze Therapiezeiten, niedrige Kostensätze Einerseits: Ca. 30% der Vorschulkinder zwischen 3-6 Jahren erhalten medizinisch-therapeutische Maßnahmen, nur 1,7% der Kinder im Vorschulalter werden durch Frühförderstellen betreut (ISG-Studie) Fast alle Effektivitätsstudien belegen weltweit, wie gering der Effekt von Einzelförderung ist, wird diese nicht in ein integriertes Gesamtkonzept eingebettet Prof. Dr. Armin Sohns

SGB IX erstmalige Vorgabe, die traditionell völlig unterschiedlichen fachlichen und Refinanzierungs-Ansätze der pädagogischen und medizinisch-therapeutischen Hilfen in eine Zuständigkeit zusammen zu fassen Notwendigkeit für die verschiedenen Rehabilitationsträger, sich auf ein gemeinsames fachliches, administratives und Refinanzierungs-Konzept zu verständigen Prof. Dr. Armin Sohns

Anspruch des Gesetzgebers Komplexleistung Frühförderung als Gebot, verschiedene fachliche Ansätze miteinander abzustimmen Prof. Dr. Armin Sohns

Verbundsysteme Den neuen (inklusiven) Anforderungen können Schule und Kita mit den bisherigen Konzepten allein nicht gerecht werden Großbritannien: Family Centers Deutschland: Konzept- und Institutionenvielfalt und Konkurrenzprinzip Was ist die Frühförderung? Welche fachlichen Kriterien muss sie erfüllen Prof. Dr. Armin Sohns

Fachliche Kriterien In erster Linie müssen flexible Lehr- und Lernmethoden, die an die verschiedenen Bedürfnisse und Lernziele der Kinder angepasst sind, umgesetzt werden. Um diesen Ansprüchen gerecht werden zu können, bedarf es vielfältiger Kompetenzen auf Seiten der Lehrkräfte. Die Lehrerinnen und Lehrer müssen im schul- wie gleichermaßen im Vorschulbereich hochqualifiziert (und gezielt auf diese Ansprüche) ausgebildet sowie weitergebildet werden. Sie benötigen u.a. eine hohe Diagnosekompetenz, fachliche und fachdidaktische Kenntnisse (auch sonderpädagogisches Wissen), müssen zieldifferent planen können und teamfähig sein. Dazu hat sich Deutschland durch die Unterzeichnung der UN-BRK verpflichtet (s.o.). Der Fokus der teilstationären Betreuung muss die Lebenswelt des Kindes beinhalten: Entweder die Fachpersonen der (Vor-) Schule besitzen die Möglichkeit einer ganzheitlichen familienorientierten Angebots zur Stärkung des Gesamtsystems Famile – oder: Es muss zu einer obligatorischen fallbezogenen Verbindung der Fachpersonen der Kita mit externen Diensten (der Frühförderung) kommen. Die Lebenswelten der Kinder müssen koordiniert werden Beide erfüllen Aufgaben der Jugendhilfe Prof. Dr. Armin Sohns

Expertenteams Zieldifferenter Fokus für alle Kinder: aus verschiedenen Fachdisziplinen müssen gebildet werden, die sich regelmäßig austauschen und voneinander profitieren können UN-BRK suggeriert eine Überwindung von antiquierten Kasten- und Statusdenken: „Behinderung“ kommt hier nicht mehr vor Prof. Dr. Armin Sohns

Rolle der Sonderpädagogik Muss sich ebenso wie die Frühförderung auf veränderte Kinder einstellen Neben ehemaligen Behinderungsformen gewinnen umfeldbedingte Entwicklungsrisiken immer stärkere Bedeutung Die Übergänge zwischen vermeintlichen Behinderungen verwischen sich „Sonderpädagogischer Förderbedarf“ steigt jedoch weiter, damit auch Bedarf an spezifischer Kompetenz Die Fragestellungen wie die Methoden ändern sich jedoch analog zur Frühförderung Prof. Dr. Armin Sohns

Neue Rolle der Sonderpädagogik Spezialisten für Kinder mit Entwicklungsrisiken mit pädagogischem Schwerpunkt Bezug zu alltagsorientiertem Umfeld Kooperation mit außerschulischen Disziplinen Inter- und Transdisziplinäres Arbeiten Prof. Dr. Armin Sohns

Tendenz bei Reha-Trägern Gefährdung durch restriktive Eingriffe der Rehabilitationsträger: Ambulante und Teilstationäre Systeme werden durch starre bürokratische Strukturen gegeneinander ausgespielt Kooperatives Ineinandergreifen und fachliches Ergänzen werden systematisch unterbunden Prof. Dr. Armin Sohns

„Die Gesetzgeber haben mit der Verabschiedung des SGB IX im Jahr 2001 die Weichen dafür gestellt, dass sich die verschiedenen Rehabilitationsträger konzeptionell auf ein gemeinsames Frühförderkonzept abstimmen sollen, das im Rahmen einer ,Komplexleistung‘ eine verbindliche medizinisch-rehabilitative und pädagogische, auf Teilhabe ausgerichtete, Kompetenz beinhalten soll. Wird dieser Ansatz weiter gedacht, impliziert er Aus- und Weiterbildungen für Frühförderfachkräfte, die zunächst nicht den Fokus auf eine hochspezialisierte Disziplin legen, sondern auf eine transdisziplinäre Grundhaltung, in der Frühförderfachpersonen systematisch lernen, über den Tellerrand der originären Disziplin hinaus zu schauen und Handlungskonzepte verschiedener Disziplinen miteinander zu verknüpfen“ (Sohns 2009). Prof. Dr. Armin Sohns

Kooperationsstrukturen Systemübergreifendes Denken statt Konkurrenzstrukturen Sozialraumorientierte Netzwerkstrukturen statt überregionales Expertentum Ergänzen verschiedener Blickwinkel statt standespolitische Abgrenzungen (Ärzte, Schule, Jugendhilfe) oder politische Ausgrenzungen (SPZ, Kindertagesstätte) Durchlässige Strukturen Vorschule - Schule Prof. Dr. Armin Sohns

Konzeptioneller Konsens Berufliche Identität der Frühförderer mit einem gemeinsamen Konzept, dass offensiv und selbstbewusst nach außen vertreten wird Individuelle Abstimmung statt einheitlich-administrativ Förderkonzepte Netzwerke an Hilfeangeboten, die familienorientierte Förder- und Behandlungspläne fachkompetent und institutionenübergreifend umsetzen Prof. Dr. Armin Sohns

Wann beginnt Frühförderung? Was ist Normalität? Gibt es einen Übergang zwischen Normalität und Förderbedürftigkeit? Wozu brauchen wir eine starre Abgrenzung? Warum gibt es noch immer den stigmatisierenden Status einer besondernden Behinderung? Prof. Dr. Armin Sohns