Neuordnung der Schullandschaft in Schleswig-Holstein

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Neuordnung der Schullandschaft in Schleswig-Holstein Ausgelöst durch: PISA und andere internationale Vergleichsstudien Demografische Situation Finanzielle Lage der öffentlichen Hand Ziele: Verbesserung der Bildungsqualität höhere Bildungsgerechtigkeit Sicherung eines flächendeckendes hochwertigen Bildungsangebots

Schulentwicklung: Perspektiven in den Regionen des Landes Schulentwicklungsplanung Demografische Situation Zukunftssichere Schulstandorte: - ortsnahe Grundschulen, vollständige Sek-I-Angebote in zentralen Orten - Weiterentwicklungs- möglichkeiten - Schulbau, Sanierung, Modernisierung - Schule als kommunaler Lebensraum neue Schularten organisatorische Verbindungen von Schulen Schulträgerstruktur neue Mindestgrößen Schulfinanzierung Zuständige Schule, weitgehend freie Schulwahl

Neuordnung der Schullandschaft in Schleswig-Holstein Schulgrößen Schulmindestgrößen (festgelegt durch die MindestgrößenVO) Grundschulen 80 (auch an mehreren Standorten) Regionalschulen 240 (im Sek-I-Bereich) Gymnasien, Gymnasien mit Regionalschulteil, Gemeinschaftsschulen 300 (im Sek-I-Bereich) Förderzentren L: mindestens1.000 Grundschüler/innen im Einzugsbereich Diese Zahlen sind keine „Zielgrößen“ sondern Mindestgrößen! Bei Unterschreiten: 2 Jahre „Anpassungsfrist“ Ausnahmen Halligen und Helgoland, Pellworm, Amrum und Nordstrand Unzumutbare Schulwege oder Unwirtschaftlichkeit. MBF III 43 Winfried Zylka

Entwicklung der Schülerzahlen Öffentliche Schulen Grundschule und weiterführende Schulen Schuljahr Grundschule Weiterführende Schulen insgesamt 1999/2000 124.200 105 % 176.300 88,2 % 300.500 94 % 2004/2005 118.100 100 % 200.000 318.100 2008/2009 110.800 93,8 % 197.400 98,7 % 308.200 96,8 % 2009/2010 109.800 93 % 196.000 98,0 % 305.800 96 % 2014/2015 97.000 82 % 184.400 92,2% 281.400 88 % 2019/2020 91.800 78 % 158.400 79,2 % 250.200 79 %

Bevölkerungsentwicklung

Schulentwicklung: Perspektiven in den Regionen des Landes Veränderungen bei weiterführenden Schulen Umwandlung von Hauptschulen und Realschulen zu Regionalschulen oder zu Gemeinschaftsschulen Die Diskussionen bei den Schulträgern und in den Schulen ergibt einen starken Trend zur Errichtung von Gemeinschaftsschulen. Damit verbundene Probleme: Es entstehen zahlreiche Gemeinschaftsschulen, deren Schülerzahl unter 420 liegt oder in einigen Jahren liegen wird. Auch zu beachten: Nur einige Gemeinschaftsschulen werden eine Oberstufen erhalten können! Es wird voraussichtlich kein „fächendeckendes“ Angebot von Regionalschulen entstehen. (Nur Regionalschulen sind „zuständige Schule“ i.S. von § 24 Abs. 2 für den RH-Bereich.)

Schulentwicklung: Perspektiven in den Regionen des Landes Schulentwicklungsplanung Einschätzungen und Beobachtungen 1 Schulträger und Kreise gehen unterschiedlich an die Aufgabe der Schulentwicklungsplanung heran. (z.T. Aufteilung in Planungsregionen, gemeinsame Software) Unterschiedliche Geschwindigkeit, unterschiedliche Gründlichkeit Bei den Schulträgern stand zunächst die Entscheidung über die Zukunft der weiterführenden Schulen im Vordergrund. Jetzt erhalten auch die Grundschulen mehr Beachtung. MBF III 43 Winfried Zylka

Schulentwicklung: Perspektiven in den Regionen des Landes Schulentwicklungsplanung Einschätzungen und Beobachtungen 2 Die Datenlage im Hinblick auf die langfristige Schülerzahlentwicklung ist von unterschiedlicher Qualität Die Schulträger bzw. Kreisgrenzen übergreifende Abstimmung ist noch unzureichend. Die Konsequenzen aus der Umstrukturierung des Schulangebots (einschl. der freien Schulwahl) für die Schülerströme werden nicht hinreichend beachtet. MBF III 43 Winfried Zylka

Schulentwicklung: Perspektiven in den Regionen des Landes Schulentwicklungsplanung Einschätzungen und Beobachtungen 3 Die Schulentwicklungsplanung auf Kreisebene war bisher überwiegend Reaktion auf die örtlichen SEP. Schwierigkeit mit dem Planungsgebot nach § 51 Unklarheit (Verfahren und rechtl. Situation) über den Stellenwert der Kreis-Schulentwicklungsplanung Kreis-SEP oder Beschlüsse des Kreistages lagen zu Jahresbeginn 2008 nur bei einigen Kreisen vor. Nunmehr gibt es in (fast) allen Kreisen eine SEP. MBF III 43 Winfried Zylka

Schulentwicklung: Perspektiven in den Regionen des Landes Schulentwicklungsplanung Einschätzungen und Beobachtungen 4 Bereiche, die zunächst wenig bearbeitet wurden: - Veränderungen bei den Grundschulen - Bildung von Nahbereichs-Schulträgerstrukturen - Verknüpfung mit Jugendhilfeangeboten und anderen kommunalen Angeboten Schwierigkeiten der Schulträger - Vermögensrechtliche Auseinandersetzung beim Schulträgerwechsel - Rechtliche Erfordernisse und Möglichkeiten für eine Neuregelung der Schulträgerschaft MBF III 43 Winfried Zylka

Schulentwicklung: Perspektiven in den Regionen des Landes Schulentwicklungsplanung Einschätzungen und Beobachtungen 5 Besonderes Problem - § 60 Abs. 4 (Gebot zur org. Verbindung von benachbarten Schulen) MBF III 43 Winfried Zylka

Schulentwicklung: Perspektiven in den Regionen des Landes Gemeinschaftsschulen und Regionalschulen zum Schuljahr 2009/2010 66 Anträge (42 GemSch, 24 RegSch) Widerrufsvorbehalt: Startbedingung 45 bzw. 60 Schüler/innen im ersten Jahrgang (3.4.2009) 63 Genehmigungen (41 GemSch, 22 RegSch), 3 Anträge nicht entschieden (1 GemSch, 2 RegSch) 7 + 48 Gemeinschaftsschulen starteten zum Schuljahr 2007/2008 bzw. 2008/2009 35 Regionalschulen seit 2008/09 249 bisherige Schulen gingen bzw. gehen in den 153 neuen Schulen auf.

Schulentwicklung: Perspektiven in den Regionen des Landes Regionale Verteilung der 96 Gemeinschaftsschulen und 57 Regionalschulen im Schuljahr 2009/2010 Kreis/ Stadt GemSch RegSch Flensburg 2 3 Kiel 0+4 0+3 Lübeck 1+6 1+3 Neumünster 2 4 Dithmarschen 5 4+2 Steinburg 4+5 0+2 Nordfriesland 5+2 3+2 dv. 1 mit Gymn. Stormarn 5+3 0 Ostholstein 3+6 2+1 Pinneberg 2+4 2+2 Plön 0+2 2+3 Rendsburg-Eckernförde 6+1 9+1 dv. 2 mit Gymn. Herzogtum Lauenburg 4+3 0+1 Segeberg 7+3 0+2 Schleswig-Flensburg 9+2 5

Schulentwicklung: Perspektiven in den Regionen des Landes Voraussichtliche Entwicklung der Schullandschaft nach 2010/11 ca. 400 Grundschulen (zusätzlich zahlreiche Außenstellen) ca. 130 Gemeinschaftsschulen (z.T. mit Grundschulteil) ca. 75 Regionalschulen (z.T. mit Grundschulteil) ca. 80 Förderzentren ca. 100 Gymnasien (z.T. mit Regionalschulteil)

Schulentwicklung: Perspektiven in den Regionen des Landes Schulträgerstruktur Ziel: Straffung der kleinteiligen Schulträgerstruktur Veränderungen - Schuljahr 2002/03: 371 Schulträger für 1.048 Schulen, 223 nur eine Schule Schuljahr 2004/05: 371 Schulträger für 1.045 Schulen, 224 nur eine Schule Schuljahr 2005/06: 370 Schulträger für 1.040 Schulen, 223 nur eine Schule - Schuljahr 2006/07: 365 Schulträger für 1.025 Schulen, 213 nur eine Schule - Schuljahr 2007/08: 360 Schulträger für 1.003 Schulen, 210 nur eine Schule

Architektur und Pädagogik 1 Neue pädagogisch begründete Anforderungen an den Schulbau Schulen benötigen neben den traditionellen Unterrichts- und Fachräumen mehr Räume und Flächen für Kommunikation, Veranstaltungen, individuelles Lernen, Medienzentren (Bibliothek/ Neue Medien), Freizeitaktivitäten, Ruheräume und Mittagessen. Die Klassenräume müssen ausreichend groß, flexibel nutzbar und auf die unkomplizierte Verwendung neuer Medien eingerichtet sein; mindestens ein Computer-arbeitsplatz sollte in jedem Raum vorhanden sein.

Architektur und Pädagogik 2 Anderen kommunale Einrichtungen, die mit Schulen dauerhaft kooperieren oder Schüler als Hauptadressaten haben, sollen möglichst unter dem Dach der Schule untergebracht oder jedenfalls eng mit ihnen verknüpft werden (Bibliothek, Musikschule, Volkshochschule, KiTa, Jugendheim, etc. ). Die Schularchitektur soll Gesundheit und Arbeitsverhalten positiv unterstützen und motivierend wirken (helle Räume, Raumakustik, Transparenz, einladende Sitzecken, etc.).

Architektur und Pädagogik 3 Weitere Anregungen: Es sollten Fachschaftsräume mit Lehrerarbeitsplätzen und Internet-Zugang geschaffen werden. Klassenräume könnten als Arbeitsplatz der Klassenlehrer nutzbar gemacht werden. Lehrerzimmer müssen ausreichend Raum und Ausstattung bieten, damit Lehrkräfte dort arbeiten, pausieren und kooperieren können.

Neuerung in der Schulfinanzierung in Schleswig-Holstein Gastschulbeiträge (Schulkostenbeiträge nach §111) nunmehr auf erweiterter Kostenbasis kalkuliert (u.a. Investitionskostenanteil – 125 / 250 € pro Schüler/in - einbeziehen) Bisheriger kommunaler Schulbaufonds nur noch bis 2012 (Art. 3 § 2 Abs. 4 des Gesetzes). In dieser Übergangszeit werden aus ihm vorwiegend bestehende Verbindlichkeiten früherer Baumaßnahmen erfüllt. Keine neue Fördermaßnahmen ab 2008! Landesprogramm „Ganztagsschulen“ (2007 – 2009) wird zu Ende geführt.

Schulbauförderung in Schleswig-Holstein Neue Schulbauförderprogramme Allgemeine Schulbauförderung (2009 – 2011) 30 % Landeszuschuss – 70 % Kommunaler Anteil Bund-Länder-“Investitionspakt“ zur energetischen Sanierung von kommunalen Gebäuden (nur für Schulträger mit besonderem Förderbedarf) „Konjunkturpaket 2“ („Zukunftsinvestitionsgesetz“)

Neue Schulbauförderung in Schleswig-Holstein Konjunkturpaket 2 Gesamtinvestitionsvolumen in Schleswig-Holstein: 430 Mio € davon 323 Mio € Bundesmittel und 107 Mio € Land/Kommunen Von den 430 Mio € Investitionsvolumen 301 Mio € für kommunale Investitionen davon 105,4 Mio € kommunale Infrastruktur (z.B. Städtebau, Krankenhäuser, ländliche Infrastruktur, Lärmschutz, Breitbandnetze) 195,7 Mio € Bildung (Schule, KiTa, VHS)

Neue Schulbauförderung in Schleswig-Holstein Konjunkturpaket 2 Fördergrundsätze: „Zusätzliche“ Maßnahmen Baubeginn zwischen 27.1.2009 und 31.12.2010 75 % Zuschuss Bund 25 % Anteil des Landes/ der Kommunen „finanzschwache“ Kommunen können einen Landeszuschuss von 12,5 % für ihren Eigenanteil erhalten, dafür stellt das Land 18,8 Mio € (gedeckelt) zur Verfügung Eine Rahmenförderrichtlinie mit Spezialteilen für die verschiedenen Förderbereiche Eingespielte Verfahrenswege sollen weitgehend beibehalten werden

Neue Schulbauförderung in Schleswig-Holstein Konjunkturpaket 2 195,7 Mio € Investitionsvolumen für Bildung, Verfahren: Mittel kreisweise zuordnen (nach Anzahl Schüler und in KiTa betreuten Kindern im Alter über 3 - 14 Jahre) Gemeinsamer Verfügungsrahmen je Kreis für alle Maßnahmen (Schulbau, KiTa, VHS) Für Privatschulen eigener landesweiter Verfügungsrahmen Anmeldungen der Träger an die Kreise / kreisfreie Städte, Kreise / kreisfreie Städte prüfen die Anträge und geben Prioritätenlisten an das MBF Termin für die Prioritätenlisten: 30.4.2009 Feststellung des Förderprogramms durch MBF Förderanträge an Investitionsbank, von dort finanztechnische Abwicklung einschl. Bewilligungsbescheide

Neue Schulbauförderung in Schleswig-Holstein Konjunkturpaket 2 Möglichkeit, einzelne Maßnahmen schon vor dem 30.4. als vorrangig dem MBF zu benennen. Widerrufsvorbehalt: Wenn das Vorhaben mehr als drei Monate in Verzug ist (gemessen an Bauzeitenplan), kann es aus dem Förderprogramm genommen werden. Noch im Detail offene Fragen: Bundeszuschüsse nur für energetische Sanierung von Schulen oder für Schulbau allgemein? (Interpretation Art. 104 b GG) Kriterien für „Zusätzlichkeit“