„Verschiebebahnhöfe“ zu Lasten der GKV

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 Präsentation transkript:

„Verschiebebahnhöfe“ zu Lasten der GKV Beispiele für Verschiebebahnhöfe zu Lasten der GKV: Entlastung Belastung Bund* GKV Verschiebung kumuliert insgesamt rd. 48,6 Mrd DM: => 27,0 Mrd. DM Absenkung KV-Beiträge aus Entgeltersatzleistungen; => 10,0 Mrd. DM Maßnahmen im Arzneimittelsektor; => 6,0 Mrd. DM Anhebung RV-/AlV- Beiträge aus Krankengeld => 3,6 Mrd. DM Instandhaltungs- kosten Krankenhäuser => 2,0 Mrd. DM Sonstige Absenkungen in den Bemessungsgrundlagen *einschl. RV/BA für die KV-Beiträge Mitgliedschaftsrecht/Rechnungswesen 05.09.2001

„Verschiebebahnhöfe“ zu Lasten der GKV Beispiele für Verschiebebahnhöfe zu Lasten der GKV: Entlastung Belastung Bund* GKV Verschiebungen p.a. ca. 5 Mrd. DM: => 1,25 Mrd. DM Neuregelung EU-/BU-Rente => 1,20 Mrd. DM Arb.losenhilfeempfänger => 0,80 Mrd. DM Krankengeld-Einmalzahlg. => 0,50 Mrd. DM Entgeltumwandlung priv. Altersvorsorge (Rentenreform) => 0,50 Mrd. DM Neuregelung Reha-Recht => 0,50 Mrd. DM Neuregelung KVdR- Zugang für freiwillig Versicherte => 0,30 Mrd. DM Minderung KVdR-Beiträge aufgrund Rentenreform => 0,26 Mrd. DM Minderung KV-Beiträge für *einschl. RV/BA Sozialhilfeempfänger Mitgliedschaftsrecht/Rechnungswesen 05.09.2001

Entlastungspotential und -wirkungen der KV-Beiträge für geringfügig Beschäftigte Die Einführung der Pauschalbeiträge zur KV (10 % - Beitragssatz) zum 1.4.1999 erbringt zusätzliche Beitragseinnahmen für die GKV wie folgt: => 2,2 Mrd. DM im Jahre 2000 => 2,3 Mrd. DM im Jahre 2001 (erwartbar auch in Folgejahren) Sie dienen als Gegenfinanzierung u.a. für folgende gesetzlich induzierte Belastungen der GKV (insbes. durch GKV-SolG u. GKV-GRG 2000): => 0,870 Mrd. Reduzierung Arzneimittel-Zuzahlungen auf 8/9/10 DM (GKV-SolG) => 0,175 Mrd. Wiedereinführung Zahnersatz für Jugendliche (GKV-SolG) => 0,075 Mrd. Zuzahlungsbefreiung Chronisch Kranke (GKV-SolG) => 0,430 Mrd. Gesundheitsförderung/Förderung Selbsthilfegruppen (GRG 2000) => 0,200 Mrd. Mehrausgaben Krankenhaus über Grundlohn -> Ausnahmetatbestände (GRG 2000) => 0,144 Mrd. Förderung Weiterbildung Allgemeinmedizin (GRG 2000) => 0,125 Mrd. Einführung ambulanter Soziotherapie (GRG 2000) => 0,100 Mrd. Abschaffung Mindestbeitrag freiwillig versicherte Rentner (GRG 2000) => 0,100 Mrd. Sonstige belastende Regelg. GRG 2000 (z.B. Patientenberatung, Prophylaxe etc.) Fazit: Zusatzbeiträge für geringfügig Beschäftigte sind völlig losgelöst von den „Verschiebebahnhöfen“ bereits durch andere Belastungen (zugunsten der Ver- sicherten und der Leistungserbringer) „verfrühstückt“ !! Mitgliedschaftsrecht/Rechnungswesen 05.09.2001