Gesetzliche Bestimmz z ungen.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
an der Fachhochschule Kiel
Advertisements

Fehlerquellen bei der Homepagegestaltung
Geschäfte im Internet - aber (rechts)sicher!
Schaffung von Rechtsbewusstsein
Aktuelle Tendenzen im Marken- und Domainrecht
Jürgen Taeger E-Learning und Recht
Prüfungsthemen.
V. Einblick in das Markenrecht
Überblick über das IT-Recht
EG-Maschinenrichtlinie/ CE-Kennzeichnung
Reform des UWG – Grundzüge der erlaubten Werbung
Marken- und Firmenrecht
ü Der Kaufvertrag Kauf bzw. Verkauf Der Kaufvertrag Vertragsabschluss
Kontrollfragen zu Kapitel 1
Daten- und Persönlichkeitsschutz u. a
Dr. Michael Ritscher Dr. Mark Schweizer
Verkehrsdurchsetzung IP Tag Basel 2008 Lichtenstein Körner & Meyer Lustenberger.
Urheberrecht im Internet
Unternehmenskurzportrait für Mediadent. Ausgewählte Referenzen Die folgenden Web-Designs sind teilweise noch nicht publiziert.
Sind zufriedene Kunden
FILMotion FILMotion Die Imagefilme-Macher. Imagefilm für Ihre Website Mehr Umsatz durch mehr Aufmerksamkeit Kommen Sie in's Rampenlicht: Mit einem Imagefilm.
Öffentliches Wirtschaftsrecht
Werbung und Verbraucherschutz
Lösung Lösung Statische Verfahren der Investitionsrechnung
„Destinationsmarken“
Ein Einstieg in die Wirtschaftskunde
Das neue Gewährleistungsrecht
Markenrecht Patent- und Lizenzrecht II
Die wertvollste Marke der Welt?
FORMMARKE T. Kandasamy und A. Felser Lizenz- und Patentrecht II FS2008.
UNS-Beratertreffen Rechtliche Aspekte und Haftungen aus Berateraufträgen 8. April 2005 Mag. Ferdinand Wallner.
ZGB-Inhaltsübersicht
Vertragsschluss und Vertragsauslegung
Patentrecht Einführung Kurzrepetition Teil WS
Urheberrecht und Recht am eigenen Bild
KOMMUNIKATION ... will gelernt sein
wtwiki Die Geschäftsmodellleinwand nach Osterwalder/Pigneur
Deine Anstellungsbedingungen – das unbekannte Wesen avenir social entdeckt die Mitsprache am Arbeitsplatz und die Vorzüge einer starken Gewerkschaft.
Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht Frühlingssemester 2014
© economiesuisse Branchengerechter Swissness- Schutz für einen starken Standort Foliensatz zum dossierpolitik Nr. 6, 22. März 2010.
A U S S T A T T U N G S – R E C H T.
Patentrecht - (von lat. patens, patentis – „offen darliegend“)
MPI Innovation und Wettbewerb 12. Juli 2014 Markenrecht – Fragen an die Ökonomen Prof. Dr. Martin Senftleben Freie Universität Amsterdam Bird & Bird, Den.
„Schwarze Liste des UWG“
EU-Kampagne zur Stärkung der Sensibilität für Verbraucherrechte.
Von Unternehmen und Unternehmern
Wettbewerbs- und Kartellrecht VI. UE Markenrecht (oder richtiger Kennzeichenrechte)
Spam Dr. Barbara Haindl - Rechtsabteilung (Wie) Kann rechtlich dagegen vorgegangen werden?
Preiskalkulation Planungsgrundlage für den Erfolg
2005 © SWITCH Spam und Whois Lic. iur. Nicole Beranek Zanon Legal Counsel / Rechtsanwältin.
RA Dr. Andreas Weitbrecht - Deutsches und Europäisches Kartellrecht - Universität Trier, SS 2008 Aufbauschema Prüfung Art. 81 EG Verstößt der Vertrag/das.
1 Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät Wettbewerbsrecht Recht gegen unlauteren Wettbewerb E. Der Grundtatbestand des § 3 UWG.
L:\MWST\MWSTG NEU\2001 MWSTG PERSONALVERLEIH-TREUHANDVERTRAG
Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht 1 Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht Frühlingssemester 2015 Fall 5 – Wettbewerbsrecht PD Dr. iur. Simon.
Dr. Thomas Höhne. Geheim oder nicht geheim? Urheberprobleme in Vergabeverfahren.
„copy and paste im Unternehmens(beratungs)leben – Schlitzohren und Fallen“ Wie schütze ich geistiges Eigentum in der Unternehmensberatung Markenrecht.
Patent, Muster- und Markenschutz
Die Wahl zum „Grazer des Jahres 2015“ Gewinnspielkooperation
© 2009 Der Schutz des industriellen Design im Spannungsfeld von deutschem und gemeinschaftsrechtlichem Geschmacksmuster-, Urheber-, Marken- und Lauterkeitsrecht.
TEO - Tvornica Elektro Opreme Sarajevo Die Elektroausstattungs fabrik wurde 1976 als Unternehmen für die Herstellung von Niederspannungseinrichtungen.
Wettbewerbsrechtliche Schranken des Meta-Tagging mit Beispielen aus der deutschen Judikatur mit Beispielen aus der deutschen Judikatur.
1 4 Patent- und Gebrauchsmusterrecht (erfinderische Leistung) Patent- und Gebrauchsmusterrecht (erfinderische Leistung) Designrecht (ästhetisch-gewerbliche.
Ass.-Prof. Dr. iur. M. Hürzeler II.Grundlagen der Haftpflicht Abgeltung immaterieller Nachteile Gesetzliche Grundlagen im Obligationenrecht Art. 47 OR.
Modul 3 E-Government – Rechtliches
Unternehmen Rivalität unter Anbietern Marktzugang Substitutions- möglichkeiten Macht der Kunden Macht der Lieferanten 1 10 Wettbewerb findet innerhalb.
SE Wirtschaftskunde – Aktuelle Themen der Wirtschaftspolitik
Werbung und Verbraucherschutz
Abmahnungspunkte. Folgende Punkte sind vom Infopreneur rechtskonform umzusetzen, ansonsten drohen Abmahnungen. Abmahnungspunkte.
 Präsentation transkript:

Gesetzliche Bestimmz z ungen

UWG Für fairen Wettbewerb und zum Schutze der Konsumenten

Zweck Dieses Gesetz bezweckt, den lauteren (ehrliche Absicht) und unverfälschten Wettbewerb im Interesse aller Beteiligten zu gewährleisten.

Grundsatz Unlauter und widerrechtlich ist gemäß dem Grundsatz in Artikel 2 UWG, "jedes täuschende oder in anderer Weise gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossende Verhalten oder Geschäftsgebaren, welches das Verhältnis zwischen Mitbewerbern oder zwischen Anbietern und Abnehmern beeinflusst" (UWG, Art. 2).

Gesetztestexte Konkurrenten oder ihre Produkte herabsetzt Über sich unrichtige Angaben macht Sich unzutreffende Titel oder Berufsbezeichnungen anmasst Verwechslungen von Produkten und Firmen veranlasst Vergleichbare Werbung tätigt Lockvogelangebote anbietet Täuschen der Kunden durch Zugaben, welche über den Wert seines Angebotes hinwegtäuschen Aggressive Verkaufsmethoden Verschleierung über die Beschaffenheit oder die Gefährlichkeit von Waren und Leistungen Mangelhafte oder ungenügende Angaben bei Konsumkrediten

Was tun….. Wer vorsätzlich unlauteren Wettbewerb nach Artikel …..begeht, wird auf Antrag mit Gefängnis oder Busse bis Fr. 100’000.- bestraft.

Folgen auf Beseitigung des unlauteren Verhaltens, auf die Herausgabe des durch das unlautere Verhalten erzielten Gewinns auf Schadenersatz, auf die Veröffentlichung (Publizität) des Urteils in vom Richter zu bestimmenden Umfang,

Film Download Handy

Die Bestimmungen des UWG zählen nur für die Schweiz Achtung Die Bestimmungen des UWG zählen nur für die Schweiz

Markenschutz Was ist eine Marke? Eine Marke im rechtlichen Sinn ist ein geschütztes Kennzeichen, mit dem ein Unternehmen seine Waren oder Dienstleistungen von solchen anderer Unternehmen unterscheidet. Grundsätzlich können alle grafisch darstellbaren Zeichen Marken im Sinn des Gesetzes sein, wie Wörter (z.B. Victorinox), Buchstabenkombinationen (z.B. ABB), Zahlenkombinationen (z.B. 501), bildliche Darstellungen (z.B. SBB- Logo), dreidimensionale Formen (z.B. Mercedes-Stern) Formen, Farbkombinationen. Wieso eine Marke schützen? Als Markeninhaber haben Sie das ausschliessliche Recht, Ihre Marke zur Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen zu gebrauchen und darüber zu verfügen (z.B. Lizenzen zu erteilen). Sie können Dritten verbieten, ein identisches oder ähnliches Zeichen für gleiche oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen zu verwenden.

Einige Zahlen Die Gebühr für die Markenhinterlegung für 10 Jahre Schutz in der Schweiz beträgt 550 CHF. Die 10-jährige Schutzdauer kann nach Ablauf beliebig oft verlängert werden. Eine angemeldete Marke wird in offensichtlich unproblematischen Fällen innerhalb von 10 Arbeitstagen geprüft und anschliessend, nach Bezahlung der Gebühren, eingetragen.

Ziele der Preisbekanntgabe Verordnung Preisklarheit Vergleichbarkeit der Preise Verhinderung irreführender Preisangaben

Preise Sind alle erlaubt? Marktpreis Vorgeschriebener Preis Monopolpreis Psychologischer Preis Richtpreis Kampfpreis Lockvogelpreis Sind alle erlaubt? Mondpreis

Pflicht bei der Preisbekanntgabe Auf der Grundlage des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und der Eidgenössischen Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen ist festgelegt, auf welche Art und Weise Waren und Dienstleistungen, die Konsumenten angeboten werden, beschriftet sein müssen. Dies gilt auch für die Werbung mit Preisangaben und Preisreduktionen für sämtliche Waren und Dienstleistungen.

Preisbekanntgabe DetaiIhandel

Ladenschlussverordnung Oeffnungszeiten 6:00 – 20:00 Arbeitszeiten 45 Stunden Grossbetrieb 50 Stunden Kleinbetriebe GAV + Einzelarbeitsverträge können arbeitnehmerfreundlich abweichen