Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Umgang mit unbegleiteten Flüchtlingskindern in Baden-Württemberg Vortrag im Rahmen der Ausstellungseröffnung „STATUS“ Von Marlene Seckler M.A. Demokratisches Zentrum Ludwigsburg, Wilhelmstr. 45/1, 71638 Ludwigsburg
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Was ist ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling (UMF)? Kinder und Jugendliche, die vor Erreichen der Volljährigkeit ohne Sorgeberechtigte einreisen Weniger 13 – 15-jährige; meistens zw. 16 und 17 Jahre alt Durchschnittlich 25% der UMF sind weiblich. Auch verheiratete minderjährige Mädchen, die mit ihren Ehemännern einreisen, gelten als UMF (selten) Größte Gruppe der unbegleiteten Minderjährigen stammt aus Afghanistan (4-stelliger Bereich) Weitere Länder (dreistellige Bereiche): Irak, Syrien, Somalia, Pakistan, u.s.w. Charakteristisch für die UMF sind lange Anreisewege (bis zu drei Jahre), die zum Teil Traumatisierungen verursacht haben
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Zahlen in Baden-Württemberg und in Deutschland Zw. 2006 und 2012 Zuzug von durchschnittl. 120 UMF pro Jahr nach Baden-Württemberg, Tendenz steigend Deutschlandweit für 2012 Schätzungen zw. 3000 und 4000 unbegleitete Flüchtlingskinder, Tendenz steigend Problem: Es gibt keine verlässlichen Zahlen, da diese weder auf Landes- noch auf Bundesebene erhoben werden UMF, die keinen Asylantrag stellen, werden nicht als Asylbewer- ber_innen registriert; so tauchen sie nicht in der Statistik auf > Schätzungsweise 400 pro Jahr nach Baden-Württemberg und 8000 nach Deutschland
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Weshalb stellen manche UMF keinen Asylantrag? Annerkennungsquote der Herkunftsländer ist zu niedrig Minderjährigkeit schützt vor Abschiebung, dennoch ist die Anerkennungsquote gering. Hier am Bsp. Afghanistan, UMF unter 16 Jahre für die gesamte BRD: 2010: 239 Erstanträge > 41% anerkannt 2011: 384 Erstanträge > 22% anerkannt Bei wachsenden Zahlen, ff… Bei den zw 16 – 17 jährigen ist die Anerkennungsquote noch niedriger Mit Eintritt der Volljährigkeit haben UMF ohne Ablehnung evtl. mehr Chancen auf einen Aufenthalt
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Rechtliche Grundlagen Umsetzung der Jugendhilfe für UMF im SGB VIII § 42 Artikel 19 der EU - Richtlinie Aufnahmebedingungen Artikel 20 der EU – Qualifikationsrichtlinie UN-Kinderrechtskonvention Artikel 20
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Historische Entwicklung Seit Oktober 2005 im Rahmen einer Novellierung des SGB VIII (§ 42 KICK) müssen unbegleitete Flüchtlinge unter 18 Jahren unverzüglich nach deren Auftauchen in Jugendhilfe Bei UMF, die in Karlsruhe ankommen greift die Novellierung des Jugendhilfegesetzes durch eine Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung vor Ort seit Februar 2007 auch in der Praxis Auch UMF, die nicht über Karlsruhe einreisen, werden heute unverzüglich in Jugendhilfe verbracht > Unbegleitete Jugendliche kommen in Gemeinschaftsunterkünften in Baden-Württemberg so gut wie nicht mehr vor
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Jugendhilfe nach SGB VIII, § 42 Neben den Verbesserungen, die im Bereich Jugendhilfe für UMF in den letzten Jahren stattgefunden haben sieht der Paritätische BW noch Handlungsbedarf: Unabhängiges Gremium zur Inaugenscheinnahme Erfüllen formaler Inobhutnahme - Bedingungen (Fristen bei Kostenerstattung und Bestellung des Vormunds) Vormünder, die auf UMF spezialisiert sind Feststellung des bedarfsgerechten und geeigneten Hilfebedarfs
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Netzwerkmodell zur optimalen Versorgung von UMF: Jugendhilfeeinrichtung Kreisjugendamt Familiengericht Unabhängiges Gremium UMF Vormundschaft zur Altersbestimmung (Amt/Verein/Privat) Vereine Gesundheitsamt Polizei (Aus-)bildungsträger Ausländerbehörde (Schulen u.s.w.)
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Ausländerrechtliche Hürden Residenzpflicht: nur AsylbewerberInnen profitieren von der Erweiterung der Residenzpflicht durch die Landesregierung Duldung: kein Aufenthalt > Erneuerung alle drei Monate und kein Ausbildungsplatz (Noch) Automatische Asylmündigkeit: Ab dem 16. Lebensjahr ist ein UMF asyl-mündig > keine Beratungsmöglichkeit Anerkennungsquote niedrig Aufenthaltstitel erhalten zur Zeit nur 20% der registrierten UMF
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit!