Suchtkrankenhilfe in der Polizei Baden-Württemberg Bürgernahe Polizeiarbeit Suchtkrankenhilfe in der Polizei Baden-Württemberg F. Buchheit, Polizei in der Gemeinschaft, 06. Juni 2007
Leitgedanke Betroffene erhalten erst dann Hilfe, wenn Vorgesetzte und Kollegen gleichermaßen Hinweise auf Suchtverhalten frühzeitig ansprechen und Veränderungen konsequent einfordern. Kollegialität zeigt sich im Hinsehen und Handeln und nicht in falsch verstandener Toleranz.
Koordinierungsstelle Konflikthandhabung Krisenmanagement (KOSt-KHH) 1996 Fachbereich Führungstraining an der Akademie der Polizei BW 1997 Koordinierungsstelle für Konflikthandhabung und Krisenmanagement (KOSt KHH) 2004 Fusion Führungstraining/KOST KHH 2004 FoBi und 2xjährliche Supervision der SKH durch KOSt-KHH 2007 10 Jahre KOSt-KHH – Polizeiführung und Helfer im Dialog April 2008 Erste Sitzung Arbeitsgruppe DV-Sucht Sept. 2008 Vorlage Entwurf DV-Sucht an IM April 2010 Landeseinheitliche DV-Sucht tritt in Kraft
Zielgruppe Fachbereich Führungstraining alle Führungskräfte der Polizei Baden-Württemberg insgesamt ca. 3000 Personen davon ca. 2500 gehobener Dienst ca. 500 höherer Dienst
Koordinierungsstelle für Konflikthandhabung und Krisenmanagement (KOSt-KHH) Gegründet 1997; seit 2004 dem Fachbereich Führungstraining angegliedert Fachkoordinator Dr. phil. Joachim Kepplinger Vertreter Volker Uhl Geschäftsstelle Tanja Jenne
Aufgaben der Koordinierungsstelle für Konflikthandhabung und Krisenmanagement (KOSt-KHH)
Aufgaben der Koordinierungsstelle für Konflikthandhabung und Krisenmanagement (KOSt-KHH) Zentralstelle im Netzwerk der Helfer für alle Polizeibediensteten in Belastungssituationen Koordinierung der Fortbildung und Qualifizierung der psychosozialen Unterstützungskräfte Standards für Betreuung und Unterstützung aktuelle Entwicklungen in der Polizei und den Humanwissenschaften auswerten und aufbereiten eine ständige Qualitätssicherung findet statt Ansprechpartner der Polizeiführung des Landes und Mitglied in verschiedenen Gremien
Personal Psychosoziale Unterstützung Innenministerium Baden-Württemberg Akademie der Polizei Freiburg Wertheim 5 Psychologen Landes- kriminal- amt 34 Polizeidirektionen Polizeiärzte Seelsorger Supervisoren Bereit- schafts polizei 5 Abt. Regierungspräsidien Abt. 6/LPD S TÜ FR KA 3 Polizei- präsidien S/MA/KA Landesamt für Verfassungs schutz 2 Psychologen Hoch- schule f. Polizei 4 Psychologen 20 Konflikt- mediatoren höherer Dienst 60 Sucht- kranken- helfer 105 Konflikt- berater
Anlass und Auftrag Am 19. Oktober 2007 psychosozialer Tag aus Anlass 10 Jahre KOSt-KHH in BW Die Schilderung des eigenen Leidensweges betroffener Suchtkrankenhelfer beeindruckt LPP Hetger sichtlich - er will unterstützen Auftrag für eine landesweite Dienstvereinbarung ergeht an die KOSt-KHH, eine Arbeitsgruppe wird gebildet und legt im September 2008 ihren Entwurf dem IM-LPP vor
Zusammensetzung Arbeitsgruppe Suchtkrankenhelfer aus allen LPD`en, BPDen und PP Stuttgart Polizeiarzt Polizeiseelsorger Vertreter HPR gleichzeitig Bindeglied zur Schwerbehindertenvertretung klinischer Suchttherapeut einer Fachklinik Dozent Führungstraining (Vorgesetztenperspektive) Dr. Kepplinger (Leitung) und Volker Uhl, KOSt KHH
Hauptziel - Arbeitsplatzerhalt Stabilisierung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit Betroffener und Einhaltung der Arbeitssicherheit durch frühe und konsequente Intervention Konkrete, einheitliche und abgestufte Handlungsverpflichtung für Vorgesetzte Frühe Belehrung Betroffener über Folgen Internes Nachsorgenetz für Betroffene
Rollenklarheit für Suchtkrankenhelfer Verpflichtung für alle Dienstvorgesetzten, im eigenen Verantwortungsbereich Suchtkrankenhelfer zu bestellen Einheitliche Rechtsstellung als Mitarbeiter des Ärztlichen Dienstes der Polizei Definition der erforderlichen Qualifikation der Ausbildung
Rollenklarheit für Vorgesetzte Verpflichtung zur Intervention bei Anhaltspunkten auf problematischen Suchtmittelgebrauch im eigenen Verantwortungsbereich Klare Empfehlung, sich vor der Intervention von Suchtkrankenhelfer oder Ärztlichem Dienst beraten zu lassen Detaillierter Stufenplan für die Intervention als einheitlicher Handlungsmaßstab mit ausdrücklicher Gleichbehandlung für Betroffene, egal ob Tarifbeschäftigte oder Beamte
Rollenklarheit für Vorgesetzte Dienst- / Arbeitsrechtliche Belehrungspflicht nach Suchttherapie Verfahrensweise bei Rückfall Planung der Wiedereingliederung nach Therapie Folgegespräch zur Nachsorge
Suchtkrankenhelfer Voraussetzung für die Bestellung ist eine Qualifizierung gemäß den Standards der Deutschen Hauptstelle für Suchtgefahren für die Ausbildung betrieblicher Suchtkrankenhelfer Vorschlag Entwurf: Suchtkrankenhelfer sind im Rahmen ihrer Tätigkeit direkte Mitarbeiter des Ärztlichen Diensts der Polizei Baden-Württemberg und unterliegen insoweit der Schweigepflicht. Im Rahmen seiner Tätigkeit unterliegt der Suchtkrankenhelfer, analog den Mitarbeitern des ärztlichen Dienstes, den Regelungen des § 203 StGB mit Geltungsvorrang vor dem Legalitätsprinzip nach § 163 StPO.
Innerbetriebliche Nachsorgegruppen Regelmäßiger Besuch einer Selbsthilfeeinrichtung Schriftliche Aufforderung durch DVG zur weiteren gesundheitlichen Stabilisierung einer innerbetrieblichen Nachsorgegruppe beizutreten oder sich einer geeigneten externen Selbsthilfegruppe anzuschließen. Der Ärztliche Dienst der Polizei sorgt in Abstimmung mit den Dienststellen für eine flächendeckende Präsenz innerbetrieblicher Nachsorgegruppen, um dem Persönlichkeitsschutz betroffener Polizeiangehöriger gerecht zu werden.
Begleitende Maßnahmen Informationen zur Suchthilfe in POLIZEI-ONLINE, Portal Hilfsangebote Fragebogen für Vorgesetze, Kollegen, Angehörige Liste der SKH und Polizeiärzte Hinweis auf polizeiinterne Selbsthilfegruppen Qualitätsstandards Ausbildung Dokumente, Aufsätze, Vorschriften rund ums Thema Sucht Thema Sucht neu gefasst in den Trainings der Führungskräfte Info-Veranstaltungen der SKH auf örtlicher Ebene Schaffung eines Handlungsleitfadens für Vorgesetzte Erstellung einer elektrischen Lernanwendung für Vorgesetzte
Qualitätskontrolle PDCA-Zyklus April 2011 1. Abfrage bei den Suchtkrankenhelfern zum Stand der Umsetzung der DV-Sucht (0-Stand-Analyse)
Bürgernahe Polizeiarbeit Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Erreichbarkeit der KOSt-KHH Volker Uhl Akademie der Polizei BW Telefon: 0761 4906-2401 Telefax: 0761/4906-2309 freiburg.akadpol.kost@polizei.bwl.de F. Buchheit, Polizei in der Gemeinschaft, 06. Juni 2007
P-Online, Hilfsangebote