Das gerichtliche Mahnverfahren

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 Präsentation transkript:

Das gerichtliche Mahnverfahren Christian Kreipe & Sebastian Maffert

Allgemein Mahnverfahren dient der vereinfachten Durch-setzung von Geldforderungen (§ 688 ff ZPO) Wird von Rechtspfleger / automatisiert durch-geführt (ohne Prüfung von Zahlungsanspruch) Nicht zu verwechseln mit außergerichtlichen Mahnungen von Unternehmen, Rechtsanwälten oder Inkassobüros Schnell und Kosten sparend Am Ende des Mahnverfahrens steht der Vollstreckungsbescheid

Zweck / Voraussetzungen Ermöglicht Vollstreckung einer Geldforderung ohne Klageerhebung (ohne Urteil) Ziel: Zahlung des Schuldners Mahnverfahren ist nur für Ansprüche auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme zulässig Anspruch darf nicht von einer noch nicht erbrachten Gegenleistung abhängen

Umgehung von Gütestellen Mahnverfahren kann eine (u.a. in NRW) erforderliche außergerichtliche Streitschlichtung umgehen (§ 15a Abs. 2 Nr. 5 ZPO) „Durch Landesgesetz kann bestimmt werden, dass die Erhebung der Klage erst zulässig ist, nachdem (…) versucht worden ist, die Streitigkeit beizulegen“

Außergerichtliche Streitschlichtung Bei Ansprüchen bis 750 Euro Wert In privaten Streitigkeiten über Ansprüche aus Nachbarrecht sowie landesgesetzl. Vorschriften Bei Streit wegen Verletzung der Ehre In Streitigkeiten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes  Mahnverfahren sehr häufig: Einleitung von 80% der Anspruchs-durchsetzungen mit Mahnverfahren

Rechtsmittel Auf Antrag des Gläubigers erlässt Gericht nach formeller Prüfung einen Mahnbescheid Kein Widerspruch des Schuldners: Antrag des Gläubig. auf Erlass von Vollstreckungsbescheid Verteidigt sich Schuldner während Mahnverfahren: Verfahren vor Prozessgericht  Erkenntnisverfahren Bei Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid: Sache von Amts wegen zu Prozessgericht

Verfahren In Deutschland gibt es zwei Verfahren: Automatisiertes, zentrales Mahnverfahren bei zentralen Mahngerichten und manuelles, dezentrales Verfahren bei örtlichen Amtsgerichten (Thüringen) Unterscheidung durch Antragsvordruck Automatisiertes Verfahren einfacher

Zentrales Mahnverfahren Verfahrensdurchführung bei zuständigem zentralen Mahngericht unter Verantwortung eines Rechtspflegers Zuständiges zentrales Mahngericht: Antrag auf Kennziffer und Speicherung der hinterlegten Daten Automatische Übernahme der Daten in Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid bei Angabe der Kennziffer Antragstellung per Post & Internet

Inhalt des Antrags Datum des Antrags Antragsteller + Antragsgegner, ggf. mit Vertreter und mit Angabe der Geschäftsform Angaben zur Vorsteuerabzugsberechtigung Bezeichnung des Anspruchs / Forderung Ggf. Verzinsung der Hauptforderung + Nebenf. Ort des Verfahrens bei Widerspruch/Einspruch Adresse des zuständigen Mahngerichts Ggf. Angaben zum Prozessbevollmächtigten des Antragstellers, dortiges Aktenzeichen Unterschrift

Zustellung Ist Mahnbescheid erlassen, stellt Landesjustizkasse eine Kostenrechnung aus, die Antragsteller per Postweg übermittelt wird Parallele Zustellung des Mahnbescheids zu Antragsgegner Zwei Wochen Zeit für Empfänger Widerspruch einzulegen

Vollstreckungsbescheid Kein (rechtzeitiger) Widerspruch gegen Mahnbescheid von Antragsgegner: Erlassung von Vollstreckungsbescheid durch Amtsgericht auf Antrag des Gläubigers Stellung des Antrags frühestens 2 Wochen und spät. 6 Monate nach Zustellung des Mahnbescheids beim zuständigen Gericht Antrag muss Erklärung über geleistete Zahlungen enthalten Durch Vollstreckungsbescheid Zwangsvollstreckung möglich

Vollstreckungsbescheid Vollstreckungsbescheid wird wahlweise vom Gericht automatisch oder durch Gerichtsvollzieher zugestellt GV ist Zeit sparend, da zeitgleiche Vollstreckung möglich Antragsgegner kann binnen zwei Wochen gegen Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegen Kein Einspruch: Vollstreckungsbescheid rechtskräftig  Antragsgegner kann sich nur in Ausnahmefällen gegen Forderung wehren, selbst wenn Forderung „unberechtigt“ ist (!)

Streitiges Verfahren Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid: Durchführung eines streitigen Verfahrens zur Überprüfung des Vollstreckungsbescheids Gegenstand des Verfahrens ist Zulässigkeit des Einspruchs Ist Einspruch zulässig untersucht Gericht, ob der mit dem Vollstreckungsbescheid gemachte Anspruch begründet ist Das streitige Verfahren findet auch dann statt, wenn Antragsgegner gegen Mahnbescheid Widerspruch einlegt und eine Partei die Durchführung des Verfahrens beantragt

Hemmung der Verjährung Bereits der Eingang des Antrags auf Erlass eines Mahnbescheides bei Gericht hemmt gem. § 167 ZPO die Verjährung, wenn Zustellung „demnächst“ erfolgt Wichtig: Verzögerung im gerichtlichen Geschäftsbetrieb oder im Verhalten des Antragstellers (z.B. falsche Adresse) ?

Gebühren Beispiel 100 Euro Forderungsbetrag

Gebühren Beispiel 1000 Euro Forderungsbetrag

Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit!

Lösung Frage 1 Der Antrag auf Vollstreckung ist nicht rechtens, da der Antrag frühestens 2 Wochen nach Zustellung des Mahnbescheids gestellt werden kann.

Lösung Frage 2 - Antragsteller/Antragsg./Vertreter/Geschäftsform - Angaben zur Vorsteuerabzugsberechtigung - Bezeichnung des Anspruchs / Forderung - Ggf. Verzinsung der Hauptforderung + Nebenf. - Ort des Verfahrens/Adresse des Mahngerichts - Prozessbevollm. des Antragst./Aktenzeichen - Datum/Unterschrift

Lösung Frage 3 Herr Smaul kann den Antrag per Internet / Post beim zuständigen zentralen Mahngericht stellen. Automatisches Verfahren, da NRW.