HERBSTSCHULUNG 2012 Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.

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 Präsentation transkript:

HERBSTSCHULUNG 2012 Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Mitglied im Bund deutscher Standesbeamtinnen und Standesbeamten e. V.

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Nacherfassung aus Altregistern (Geburtenregister) Ausstellung von Urkunden _______________________________________________________________ Herbstschulung 2012

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Rechtsgrundlagen der Nacherfassung 3

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. 10 Gebote der Nacherfassung 4

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. 1. Form der Registereinträge: Anlagen 2 bis 5 PStV 2. Beachtung der jeweils geltenden Standesamtsbezeichnung 3. Registrierungsdaten nach § 16 Abs. 2 PStV (Kennzeichnung, laufende Eintragsnummer, Beurkundungsjahr) 4. Keine Übernahme von Daten, die das neue Recht nicht vorsieht 5. Unveränderbarkeit der ursprünglichen Daten 6. Nachvollziehbarkeit des personenstandsrechtlichen Verlaufs 7. Übertragung des Namens des Standesbeamten aus dem Altregister (bei Haupteintrag und jeder Folgebeurkundung) 8. Berücksichtigung von früheren familienrechtlichen Vorgängen 9. Vorsichtige Nacherhebung von fehlenden Eintragsdaten (Abgrenzung zwischen Pflichtdaten und Eintragungsmöglichkeit) 10. Abschluss der Nacherfassung 5

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Praktische Umsetzung 6

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Haupteintrag a) Angaben über die Mutter des Kindes 7

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. b) Angaben über den Vater des Kindes In den folgenden Beispielen ergibt sich daher die Frage: Wer ist als Vater des Kindes in den Haupteintrag des elektronischen Registers aufzunehmen? 8

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Beispiel A 1 Geburtstag des Kindes: 1.5.1998; Angaben zur Mutter: „Berta Lenz geb. Herbst,…Ehefrau des … Willi Lenz…“ 9

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Antwort: Vater ist Willi Lenz, da das Kind während bestehender Ehe der Mutter geboren wurde. (§ 1591 BGB a.F.) 10

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Beispiel A 2 Geburtstag des Kindes: 1.5.1998; Angaben zur Mutter: „Berta Lenz geb. Herbst,…deren Ehe mit dem…Willi Lenz am 31.März 1998 rechtskräftig geschieden wurde,…“ Vater? 11

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Antwort: Vater ist Willi Lenz, da das Kind innerhalb von 302 Tagen nach Auflösung seiner Ehe mit der Mutter geboren wurde. (§ 1592 BGB a.F.) 12

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Beispiel A 3 Geburtstag des Kindes: 1.5.1998; Angaben zur Mutter: „Berta Lenz geb. Herbst, … deren Ehe am 31.März.1997 rechtskr. geschieden wurde…“. 13

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Antwort: Kein Vater ist in den Haupteintrag einzutragen. Da die Ehe der Kindesmutter mehr als 302 Tage vor dem Geburtstag des Kindes aufgelöst wurde, ist der geschiedene Ehemann nicht als Vater des Kindes anzusehen. Das Kind ist nichtehelich. (§ 1592 BGB a.F.) 14

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. 15

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Beispiel A 4 Geburtstag des Kindes: 1.5.1998; Angaben zur Mutter im Geburtseintrag: „Berta Sommer geb. Herbst, …Ehefrau… des Heinrich Sommer…“. Heiratsdatum der Mutter: 23.4.1998 (laut Hinweis am Geburtseintrag) Vorehe der Mutter: mit Willi Lenz, rechtskr. geschieden am 15.4.1998 (laut Sammelakte zum Geburtenbuch) 16

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Antwort: Vater ist Heinrich Sommer, da das Kind während bestehender Ehe seiner Mutter geboren wurde (Ergebnis vgl. Beispiel A1) 17

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Beispiel A 5 Geburtstag des Kindes: 1.5.1940; Angaben zur Mutter im Geburtseintrag: Berta Sommer geb. Herbst, katholisch, wohnhaft bei ihrem Ehemann, Ehefrau des … Heinrich Sommer, wohnhaft in…, deren Ehe mit dem…Willi Lenz, gottgläubig,… am 15. Dezember 1939 rechtskräftig geschieden worden ist,…“ 18

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Antwort: Vater des Kindes ist Willi Lenz, der geschiedene Ehemann. 19

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. 20

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. 21

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Wie sieht damit die Elternangabe im Haupteintrag des nacherfassten Registers konkret aus? 22

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Mutter: Familienname: Sommer Geburtsname: Herbst Vorname: Berta Religion: katholisch Vater: Familienname: Lenz Vorname: Willi 23

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Beispiel A 6 Geburtstag des Kindes: 3.5.1951 Mutter: Martina Weber, deren Ehe am 4.April 1950 rechtskr. geschieden wurde, Mündliche Geburtsanzeige: Anzeigender Richter, Wilhelm. Nach den Angaben über den Vornamen des Kindes enthält der Geburtseintrag den Satz: „Der Anzeigende erklärte, daß er von der Geburt aus eigener Wissenschaft unterrichtet sei, und dass er seine Vaterschaft zu diesem Kinde anerkenne.“ 24

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. 25

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Antwort: (Nichtehelicher) Vater des Kindes ist Wilhelm Richter. Er ist in das Elektronische Register aufzunehmen (in den Haupteintrag!!!). (Regeln Nr. 5, 6, 8) 26

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. c) Familienname des Kindes 27

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Deutsches Namensrecht 28

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Für eheliche Kinder galt vor dem 1.7.1976: „Das Kind erhält den Familiennamen des Vaters.“ (§ 1616 BGB damaliger Fassung). Für nichteheliche Kinder galt: - bis zum 30.6.1970: Das Kind erhält den Familiennamen der Mutter, und zwar ihren vor einer Eheschließung geführten Familiennamen (= ihren Mädchennamen).(§ 1706 BGB a.F.) - vom 1.7.1970 bis zum 30.6.1976: Das Kind erhält den Familiennamen, den die Mutter zur Zeit der Geburt des Kindes führt. (§ 1617 Abs. 1 BGB a.F. löste durch das NEhelG § 1706 BGB ab). 29

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Zu den folgenden Beispielen lautet die Frage: Welcher Familienname ist für das Kind einzutragen? 30

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Beispiel A 7 Geburtstag des Kindes: 1.5.1968; Angaben zur Mutter: „Berta Lenz geb. Herbst,…Ehefrau des … Willi Lenz…“ 31

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Antwort: Das ehelich geborene Kind führt den Familiennamen des Vaters „Lenz“. 32

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Beispiel A 8 Geburtstag des Kindes: 1.5.1968; Angaben zur Mutter: „Berta Lenz geb. Herbst,…deren Ehe mit dem…Willi Lenz am 31.März 1968 rechtskräftig geschieden wurde,…“ 33

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Antwort: Das ehelich geborene Kind führt den Familienamen des Vaters „Lenz“. 34

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Beispiel A 9 Geburtstag des Kindes: 1.5.1968; Angaben zur Mutter: „Berta Lenz geb. Herbst, … deren Ehe am 31.März 1967 rechtskr. geschieden wurde…“. 35

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Antwort: Das nichtehelich geborene Kind führt den Mädchennamen der Mutter „Herbst“. 36

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Beispiel A 10 (Abwandlung zu A 9) Geburtstag des Kindes: 1.5.1971; Angaben zur Mutter: „Berta Lenz geb. Herbst, … deren Ehe am 31.März 1970 rechtskr. geschieden wurde…“. 37

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Antwort: Das nichtehelich geborene Kind erhält den von der Mutter am Geburtstag des Kindes geführten Familiennamen „Lenz“. 38

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Beispiel A11 Geburtstag des Kindes: 1.5.1968; Angaben zur Mutter im Geburtseintrag: „Berta Sommer geb. Herbst, …Ehefrau… des Heinrich Sommer…“. Heiratsdatum der Mutter: 23.4.1968 (laut Hinweis am Geburtseintrag), Vorehe der Mutter: mit Willi Lenz, rechtskr. geschieden am 15.4.1968 (laut Sammelakte zum Geburtenbuch). 39

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Antwort: Das ehelich geborene Kind führt den Familiennamen des Vaters „Sommer“. 40

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Beispiel A 12 Geburtstag des Kindes: 1.5.1940; Angaben zur Mutter im Geburtseintrag: „Berta Sommer geb. Herbst, …, wohnhaft bei ihrem Ehemann, Ehefrau des … Heinrich Sommer, wohnhaft in…, deren Ehe mit dem…Willi Lenz, … am 15. Dezember 1939 rechtskräftig geschieden worden ist,…“ 41

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Antwort: Das ehelich geborene Kind führt den Familiennamen des Vaters „Lenz“. 42

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Internationales Recht Eheliche Kinder Kindschaftsstatut > Heimatrecht des Vaters Nichteheliche Kinder Kindschaftsstatut > Heimatrecht der Mutter 43

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Beispiel A 13 Geburtstag des Kindes: 1.4.1969; Eltern: Ehepaar: Miguel Rodriguez y Cervantes und Michaela Schubert. Frage: Welcher Familienname ist in das elektronische Register einzutragen? Frage: Warum ist das im Geburtseintrag des Kindes nicht angegeben? 44

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Antworten: 1. Die Namensführung richtete sich nach dem Heimatrecht des (ehelichen) Vaters. Der Name des Vaters lässt vermuten, dass er spanischer Staatsangehöriger ist. 2. Auch diese Angabe (nachgewiesene ausländische Staatsangehörigkeit eines Elternteils) wurde erst ab 1.7.1970 in den Geburtseintrag eines Kindes aufgenommen. (§ 21 Abs. 1 PStG a.F.), d.h. es ist zunächst die Staatsangehörigkeit des Vaters zu „erforschen“. 45

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Beispiel A 14 Geburtstag des Kindes: 1.4.1974; Mutter: Mariandl Huberbichler geb. Almjodler, österreichische Staatsangehörige; Keine Angabe zum Vater. Familienname des Kindes: Almjodler. Frage: Bei der Nacherfassung ist natürlich der Familienname Almjodler für das Kind zu übernehmen. Aber: Warum lautet dieser nicht Huberbichler, da das NEhelG ab 1.7.1970 nicht mehr auf den Mädchennamen der Mutter abstellte? 46

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Antwort: Nach österreichischem Heimatrecht der Mutter hat das Kind ihren „Geschlechtsnamen“ erworben (galt noch sehr lange in Österreich). Grund für die grundsätzliche Aufnahme des Familiennamens eines Kindes in den Geburtseintrag ab 1.7.1976 war die Einführung der Ehenamensbestimmung im deutschen Recht (§ 1355 BGB) zum 1.7.1976. Bis zu diesem Zeitpunkt erwarb ja die Ehefrau bei der Eheschließung kraft Gesetzes den Familiennamen des Ehemannes. Vorher (ab 1.7.1970) war der Familienname des Kindes nur einzutragen, wenn „sich die Namensführung nicht nach deutschem Recht richtete“. Aber: Welches Recht bestimmte eigentlich den Namenserwerb des Kindes? 47

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. d) Recht der Namensführung des Kindes 48

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. e) Staatsangehörigkeit der Eltern 49

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. f) Hinweise auf Eheschließung und/oder Geburt der Eltern 50

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. B. Folgebeurkundungen Beispiel B 1 Geburtstag des Kindes: 2.7.1998 Mutter: Anna Tischler, katholisch Kind: Katharina Tischler 1. (von 2 Randvermerken) Vater des Kindes ist Wolfgang Bär, ohne Beruf, wohnhaft in Leverkusen, Nürnberger Str. 21, islamisch, geboren am 23.Juni 1968 in Dresden (St.Amt Dresden Nr. 236/1968). Er hat die Vaterschaft am 31. Juli 1998 beim Jugendamt Leverkusen anerkannt. Den 02. August 1998 Der Standesbeamte N. 2. Randvermerk Der Ehename der Eltern und der davon abgeleitete Geburtsname des Kindes lauten mit Wirkung vom 10. August 1998 „Bär“ (begl.Abschr. aus dem Fam.Buch Bär/Tischler, Führungsort Leverkusen). Den 13. August 1998 Der Standesbeamte N. Aus dem ebenfalls am Geburtseintrag eingetragenen Hinweis ist ersichtlich, dass die Eltern am 10.08.1998 in Leverkusen die Ehe geschlossen haben (Nr. 610/1998). Frage: Wie lauten die beiden Folgebeurkundungen im nacherfassten Register? 51

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Folgebeurkundung 1 Anerkennung der Vaterschaft (Anlage 2 zur PStG-VwV Nr. 1.1) Bär, Wolfgang, islamisch (Nr. 27.2 PStG-VwV) Leverkusen, 02.08.1998 N. Hinweis: Geburt des Vaters des Kindes 23.06.1968, Dresden St.Amt Dresden Nr. 236/1968 52

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Folgebeurkundung 2 Bestimmung eines Ehenamens, Änderung des Familiennamens der Mutter und Erstreckung auf den Familiennamen des Kindes, § 1617c Abs. 1 BGB (Anl.2, Nr. 3.8) Familienname Kind „Bär Familienname Mutter „Bär“ Geburtsname Mutter: „Tischler“ Datum der Wirksamkeit: 10.08.1998 (Nr. 27.7.1 VwV) Leverkusen, 13.08.1998 N. Hinweis: Eheschließung der Eltern des Kindes 10.08.1998, Leverkusen St.Amt Leverkusen Nr. 610/1998 53

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Beispiel B 2 Geburtstag des Kindes: 2.7.1970 Mutter: Heike Schreiner, katholisch; Kind: Michaela 1. (von 2 Randvermerken) Vater des Kindes ist der Kaufmann Hugo Fuchs, wohnhaft in Nürnberg, Frankfurter Straße 217, evangelisch, geboren am 24. Mai 1928 in Weimar (St.Amt Weimar Nr. 884/1928). Er hat die Vaterschaft am 10. Juli 1970 vor dem Standesbeamten in Koblenz anerkannt. Den 20. Juli 1970 Der Standesbeamte. N. 2. Randvermerk Die Eltern des Kindes haben am 12. Juli 1976 die Ehe geschlossen (St.Amt Osnabrück Nr. 591/1976); das Kind ist dadurch ehelich geworden. Die Eltern führen den Ehenamen „Fuchs“. Das Familienbuch wird beim St.Amt Osnabrück geführt. Das Kind führt den Ehenamen der Eltern. Den 18. Juli 1976 Der Standesbeamte N. Frage: Wie lauten die beiden Folgebeurkundungen im nacherfassten Register? 54

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Folgebeurkundung 1 Anerkennung der Vaterschaft Fuchs, Hugo, evangelisch Mönchengladbach, 20.07.1970 N Hinweis: Geburt des Vaters des Kindes 24.05.1928, Weimar St.Amt Weimar Nr. 884/1928 55

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Über die Auswahl des Beurkundungsanlasses aus dem Beispiel B 1 (Anl. 2, Nr. 3.8) „Bestimmung eines Ehenamens, Änderung des Familiennamens der Mutter und Erstreckung auf den Familiennamen des Kindes“ kann der Text geändert werden in: „Legitimation durch Eheschließung der Eltern, Änderung des Familiennamens der Mutter und des Kindes.“ Dadurch ist es technisch möglich, die zu beurkundenden Daten einzutragen: 56

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Folgebeurkundung 2 Legitimation durch Eheschließung der Eltern, Änderung des Familiennamens der Mutter und des Kindes (=Beurkundungsanlass) Familienname Kind „Fuchs“ Familienname Mutter „Fuchs“ Geburtsname Mutter „Schreiner“ (=Beurkundete Daten) Datum der Wirksamkeit: 12.07.1976 Mönchengladbach, 18.07.1976 N. Hinweis: Eheschließung der Eltern des Kindes 12.07.1976, Osnabrück St.Amt Osnabrück Nr. 591/1976 57

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Beispiel B 3 Geburtstag des Kindes: 1.5.1964 Mutter: Emma Fischer Kind: Britta Einziger Randvermerk: Die Mutter des Kindes hat mit dem Konditor Albert Becker, wohnhaft in Köln, geboren am 20. Oktober 1939 in Köln, am 12. Mai 1964 die Ehe geschlossen (St.Amt Saarbrücken Nr. 123/1964). Durch rechtskr. Beschluß des AG Köln vom 18. Juni 1964 (X98/1964) ist festgestellt, dass das Kind dadurch ehelich geworden ist. Das Familienbuch wird beim St.Amt Köln geführt. Den 1.August 1964 Der Standesbeamte N. Fragen: 1) Welche bzw. wie viele Folgebeurkundung(en) sind einzutragen? 58

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. 59

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Folgebeurkundung 1 Legitimation durch Eheschließung der Eltern, Eintragung des Vaters, Änderung des Familiennamens der Mutter und des Kindes, wirksam am 12.05.1964 Datum der Wirksamkeit (=Heiratsdatum der Eltern) Vater: Familienname: „Becker“, Vorname: „Albert“. Kind: Familienname: „Becker“. Mutter: Familienname „Becker“, Geburtsname: „Fischer“. Köln, 01.08.1964 N. 60

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Beispiel B 4 Geburtstag des Kindes: 1.9.1995 Eltern: Eheleute Britta Wagner und Max Zimmermann Kind: Karin Zimmermann. Am Geburtseintrag befindet sich ein Randvermerk: „Durch Urteil des AG Bonn vom 24. August 1998 ist festgestellt, dass der Autoschlosser Max Zimmermann nicht der Vater des Kindes ist. Den 04. Oktober 1998 Der Standesbeamte N. 61

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Fragen: Wie lautet der Anlass der Folgebeurkundung? „Gerichtliche Feststellung des Nichtbestehens der Vaterschaft“ (Anl. 2, Nr. 1.3 VwV) 2) Welchen Familiennamen führt das Kind? Das Kind führt weiterhin den Familiennamen Zimmermann. 62

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. 3) Wie lautet die Folgebeurkundung im nacherfassten Register? Folgebeurkundung 1 Gerichtliche Feststellung des Nichtbestehens der Vaterschaft (Beurkundungsanlass) ( 63

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. 64

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Beispiel B 5 Am Geburtseintrag befindet sich ein Randvermerk: „Durch Urteil des AG Kassel vom 25. September 1980 ist festgestellt, dass das Kind kein eheliches Kind des Schreinermeisters Karl Hobel ist. Geb.Eintr. der Mutter: St.Amt Trier Nr. 89/1941. Den… Der Standesbeamte N.“ (Die Mutter führte zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes den Familiennamen Hobel geb. Axt). 65

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Wie lautet der Anlass der Folgebeurkundung? „gerichtliche Feststellung des Nichtbestehens der Vaterschaft“ passt nicht!!! Anfechtung der Ehelichkeit!!! Welchen Familiennamen führt das Kind? Feststellung Nichtehelichkeit rückwirkend auf Tag der Geburt Geburt vor 01.07.1970 > Mädchenname Mutter Geburt nach 30.06.1970 > Familienname Mutter 3) Wie lautet die Folgebeurkundung im nacherfassten Register (Geburt des Kindes: 30.3.1970 – Feststellung Nichtehelichkeit 25.09.1980)?   66

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Folgebeurkundung 1 Gerichtliche Feststellung der Nichtehelichkeit mit der Folge des Nichtbestehens der Vaterschaft, Änderung des Familiennamens des Kindes Kind: Familienname: Axt 67

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Beispiel B 6 Geburtstag des Kindes: 10.7.1976, Geburtsbeurkundung: 17.7.1976, Angaben zur Mutter im Geburtseintrag: Vera Fuchs geb. Wolf, rechtskr. geschieden seit 1.8.1975 Familienname des Kindes: Fuchs Einziger Randvermerk: Das Kind führt auf Grund der Namensänderung seiner Mutter mit Wirkung vom 15. Juli 1976 den Geburtsnamen „Wolf“ (Begl.Abschr. aus dem Fam.Buch Fuchs / Wolf, Führungsort Düsseldorf). Den 17. Juli 1976 Der Standesbeamte N. 68

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Fragen: Mit welchem Familiennamen ist das Kind in eine auf der Grundlage des Altregisters auszustellende Geburtsurkunde aufzunehmen? >Wolf 2. Wie lautet die Namensangabe der Mutter in der Geburtsurkunde des Kindes? Was ist bei der Nacherfassung des Geburtseintrags zu beachten? >Haupteintrag und eine Folgebeurkundung 4. Wie lautet die Folgebeurkundung im nacherfassten Register? 69

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Folgebeurkundung 1 Wiederannahme eines früheren Namens durch die Mutter und Erstreckung auf den Familiennamen des Kindes Kind: Familienname: Wolf Mutter: Familienname: Wolf Datum der Wirksamkeit: 15.07.1976 70

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Beispiel B 7 Geburtstag des Kindes: 7.8.1972 Eltern: Wolfgang Hanswurst und Wilma Hanswurst geb. Krämer Kind: Wolfram Einziger Randvermerk: Der Familienname des Kindes ist von der Kreisverwaltung Wesel mit Wirkung vom 30. Januar 1981 in Hartmann geändert worden. Den 9. Februar 1981 Der Standesbeamte N. (Alle Beteiligten sind deutsche Staatsangehörige. Aus der Sammelakte zum Geburtseintrag ist weiterhin ersichtlich, dass auch der Familienname der Eltern am gleichen Tag in Hartmann geändert wurde). 71

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Fragen: Wie lauten die Angaben zum Familiennamen des Kindes und seiner Eltern im Haupteintrag des nacherfassten Registers? 2) Wie lautet die Folgebeurkundung im nacherfassten Register? Kann die Namensänderung der Eltern in das elektronische Register aufgenommen werden? 72

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. zu 1: Kind: Familienname: Hanswurst (Ermittlungsbedarf, da Pflichtfeld im Geburtenregister – s. Regel 9) Mutter: Familienname: Hanswurst, Geburtsname: Krämer Vater: Familienname: Hanswurst. 73

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Zu 2: Folgebeurkundung 1 Behördliche Änderung des Familiennamens des Kindes (Anl.2 zur VwV, Nr. 3.18) Familienname Kind: Hartmann Datum der Wirksamkeit: 30.01.1981 (Nr. 27.7.1 VwV) Xanten, 09.02.1981 N.   74

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. zu 3: Ja, aber nur auf Antrag des Kindes Nr. 27.7.5 PStG-VwV Bei der Nacherfassung bleibt die Namensänderung der Eltern unberücksichtigt. 75

Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. C. Hinweise D. Testamentskartei 76

DANKE, DASS SIE ZUGEHÖRT HABEN! Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Mitglied im Bund deutscher Standesbeamtinnen und Standesbeamten e. V. 77