Informationsveranstaltung private Mandatstragende

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 Präsentation transkript:

Informationsveranstaltung private Mandatstragende für private Mandatstragende vom 17.10.2013 JGK / KESB Emmental

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Oberaargau François Bucher, Leiter Revisorat JGK / KESB Emmental

1. Teil Bericht und Rechnung Was wird von Seiten der KESB erwartet JGK / KESB Emmental

Rechnungs- u. Berichtsgenehmigung Rechnungsabschluss (alle 2 Jahre) besteht aus: Bericht (3 Exemplare: 1x Revisorat, Mandatsträger, KlientIn) Budget (1 Exemplar: für Revisorat) Rechnungsjournal (1 Exemplar: für Revisorat) Belegsammlung (1 Exemplar: für Revisorat) Erfolgsrechnung (2 Exemplare : 1x Revisorat, Mandatsträger) Bilanz (2 Exemplare :1x Revisorat, Mandatsträger) Zusätzlich einzureichende Unterlagen

Bericht Der Beistandschaftsbericht (siehe Beispiel) dient als Grundlage, damit sich die KESB ein Bild zur Führung der Beistandschaft machen kann. Sie benötigt dazu: Angaben verbeiständete sowie mandatsragende Person, über Massnahme und Berichtsperiode Angaben über Berichtsgrundlage Angaben über persönliche Verhältnisse Angaben über Administration / Finanzen Antrag an KESB betreffend Form der Weiteführung

Budget Als Grundlage des finanziellen Teils der Beistandschaft dient das Budget. Das Budget soll Auskunft geben, wie ausgeglichen die Einnahmen und Ausgaben der verbeiständeten Person sind und es ermöglicht eine mittel- bis langfristige Planung zur Einteilung des Vermögens. Mit Hilfe des Budgets soll auch festgestellt werden, ob subsidiäre Leistungen beantragt werden müssen, damit sich die verbeiständete Person nicht verschuldet.

Budget-Beispiel:

Rechnungsjournal Im Rechnungsjournal werden (wie im «Milchbüechli») fortlaufend nach Datum sämtliche Bewegungen aufgeschrieben. Jede Transaktion erhält eine Nummer die auch auf dem Beleg aufgeschrieben wird. Nach jeder Transaktion wird der aktuelle Saldo zusammengezählt und angepasst. Im Rechnungsjournal wird überprüft, welche Bewegungen stattgefunden haben.

Rechnungsjournal-Beispiel:

Belegsammlung Beim Beleg soll ersichtlich sein, worum es sich handelt. Empfänger, Datum und die Höhe der Transaktion müssen aufgeführt sein. Belege sollen lückenlos und chronologisch nach dem Datum sortiert aufbewahrt werden. Jedes Beleg wird mit einer Belegnummer markiert (gleiche Nummer Rechnungsjournal). Bei Eingängen (Renten etc.) können Bankauszüge als Belege genommen werden.

Beleg-Beispiel I:

Beleg-Beispiel II:

Erfolgsrechnung In der Erfolgsrechnung werden alle Einnahmen und Ausgaben (bei Anwendung Kontenplan nach Positionen) über die gesamte Berichtsperiode zusammengerechnet und ein Total über alle Einnahmen und Ausgaben erstellt. Es ist den Mandatstragenden frei gestellt, die Erfolgsrechnung mit oder ohne Kontenplan zu machen. Mit Hilfe der Erfolgsrechnung kann festgestellt werden, wie erfolgreich der finanziellen Teil der Beistandschaft während der letzte Berichtsperiode war.

Erfolgsrechnung Beispiel: (ohne Kontenplan)

Erfolgsrechnung Beispiel: (mit Kontenplan)

Bilanz In der Bilanz werden alle Aktiven und Passiven wie Barschaft, Bankkonti, Wertschriften/Anlagen, Darlehen, Grundstücke, Hypotheken aufgelistet und zusammengezählt. Die Bilanz macht einen Vermögensvergleich mit der Vorperiode. Mit Hilfe der Bilanz wird festgestellt, wie vermögend die verbeiständete Person ist. Die Höhe der Vermögenszunahme / -verminderung sollte immer identisch mit der Erfolgsrechnung sein.

Bilanz-Beispiel:

Zusätzlich einzureichende Unterlagen Kopie letzte ausgefüllte Steuererklärung (nicht Veranlagung). Komplette Bankauszüge zu allen Aktiven mit Stichtag per Berichtsende. Falls Bezug von Ergänzungsleistungen besteht: Kopie der letzten Verfügung der Ausgleichskasse. Falls aus Sicht der Mandatstrageden vorhanden, weitere fürs Revisorat sachdienliche Unterlagen.

Wichtige Hinweise Bei Fehlbeträgen frühzeitig überprüfen, ob ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen besteht / bei Bezug von Ergänzungsleistungen Krankheitskosten einschicken. Bei Fragen oder Unklarheiten bestehen, soll die Prima-Fachstelle aufgesucht werden. Falls keine Lösung gefunden wird, steht die KESB gerne zur Verfügung. Bericht und Rechnung sollten grundsätzlich der Prima-Fachstelle abgegeben werden. Diese kontrolliert diese auf Vollständigkeit und leitet sie der KESB weiter.

Bewilligungspflichtige Geschäfte Wie im alten Gesetzt gibt es auch im neuen gewisse Geschäfte für welche die Mandatstragenden bei der KESB eine Einwilligung einholen müssen. Es sind dies gemäss Art. 416 z.B. das Unterschreiben eines Heimvertrages, Aufnahme von Darlehen, Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft etc. Falls hierzu Unsicherheiten bestehen, immer bei der Prima-Fachstelle vor Durchführung eines Geschäftes nachfragen.

2. Teil Mandatsentschädigung und Spesen Was steht den privaten Mandatstragenden zu

Wer bezahlt die Entschädigung Sobald die verbeiständete Person ein Vermögen von über Fr. 15’000.00 besitzt, werden ihr Entschädigung und Spesen sowie die Gebühren belastet. Liegt das Vermögen unter Fr. 15’000.00, jedoch über dem Vermögensfreibetrag der Sozialhilfe, so werden der verbeiständeten Person nur die Gebühren belastet. Entschädigung und Spesen werden vom Kanton übernommen und bezahlt. Bei Vermögen die unter dem Vermögensfreibetrag der Sozialhilfe liegen, werden keine Gebühren erhoben.

Entschädigung für die Mandatsführung Eine durchschnittliche Mandatsführung mit Rechnungsführung wird mit Fr. 1’250.00 pro Jahr entschädigt. Falls der Aufwand überdurchschnittlich war, ist dies im Bericht explizit zu begründen. Wurde die Rechnungsführung dem Sozialdienst übertragen, so wird die Entschädigung um Fr. 300.00 pro Jahr reduziert. Auf eine Entschädigung kann verzichtet werden. Entschädigungen nach Aufwand werden nur in Ausnahmefällen und nach vorgängiger Genehmigung durch die KESB bewilligt.

Entschädigung Spesen & Infrastruktur Spesen müssen immer im Bericht beantragt werden: Verkehrsauslagen mit PW werden pro Fahrtkilometer mit 0.70 entschädigt. Auslagen bei Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel werden in der Höhe des ganzen Fahrpreises zweiter Klasse entschädigt. Gegen Abgabe der Belege können Auslagen wie Telefongespräche, Porti, Papier, Kopierkosten etc. gemäss effektivem Aufwand zurückerstattet werden. Statt dem effektiven Aufwand ist eine Pauschale für Infrastrukturkosten à Fr. 10.00 p. Monat möglich.

Ablauf der Auszahlung Die Entschädigung und Spesen dürfen nicht von den Mandatstragenden direkt vom Vermögen der verbeiständeten Person bezogen werden. Bei Genehmigung von Bericht und Rechnung legt die KESB die Höhe der Entschädigung fest und leitet den Auftrag zur Zahlung der Entschädigung weiter. Das kantonale Amt für Betriebswirtschaft und Aufsicht zahlt den Mandatstragenden Entschädigung und Spesen aus. Gleichzeitig stellt sie einen Lohnausweis über die erhaltene Mandatsentschädigung aus.

Das kantonale Amt für Betriebswirtschaft fordert die Entschädigung (bei vorhandenem Vermögen) bei der betroffenen Person ein. Falls die Mandatstragenden von der AHV-Pflicht befreit sind, wird die Mandatsentschädigung in mehreren Tranchen à max. Fr. 1’400.-/Monat ausbezahlt. Damit ist die Entschädigung von der Beitragspflicht zur AHV befreit sind.

Versteuerung der Entschädigung Die Mandatsentschädigung muss in dem Jahr versteuert werden, in welchem sie ausbezahlt wird. Es können pauschal 20% (mindestens CHF 880.-, maximal CHF 2’400.-) als Berufskosten des Nebenerwerbs gelten gemacht werden. Falls kein Haupterwerb besteht (z.B. bei Pensionierung) können die Abzüge gemäss Haupterwerb gemacht werden. Zur Versteuerung gelten die Ansätze gemäss Miliztätigkeit des Kantons Bern -> siehe Links: http://www.taxinfo.sv.fin.be.ch/taxinfo/display/taxinfo/Milizt%E4tigkeitenhttp://www.taxinfo.sv.fin.be.ch/taxinfo/display/taxinfo/Berufskosten#Berufskosten-nebenerwerb

Weiterführende Informationen Hompage der Kantons Bern / allgemeine Informationen KES http://www.jgk.be.ch/jgk/de/index/kindes_erwachsenenschutz/erwachsenenschutz.html Spezifische Informationen für Primas http://www.jgk.be.ch/jgk/de/index/kindes_erwachsenenschutz/erwachsenenschutz/private_mandatstragende.html Regionaler Sozialdienst Niderbipp, Prima Fachstelle 032 633 66 00/ info@rsd-niederbipp.ch Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Oberaargau in Wangen a.A. 032 346 69 75 / info.kesb-oa@jgk.be.ch

Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und stehen bei Fragen gerne zur Verfügung JGK / KESB Oberaargau/Emmental