Forum Liegenschaftskataster 2014 Sonderung

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 Präsentation transkript:

Forum Liegenschaftskataster 2014 Sonderung Ministerium des Innern des Landes Brandenburg Uwe Dreßler / Jürgen Schön

Forum Liegenschaftskataster 2014 Sonderung in Sonderung Die Voraussetzungen für die Sonderung sind gegeben, wenn für die Grenzpunkte in die eine Grenze gesondert werden soll, Vermessungskoordinaten nachgewiesen sind und das Ergebnis der Sonderung die Qualitätsanforderungen der VVLiegVerm einhalten. In Rot: für Umringsgrenze liegen Vermessungskoordinaten vor In Blau: Flurstücksgrenzen sind im Jahr 1999 durch Sonderung entstanden In Grün: Flurstücke sollen im Jahr 2014 durch Sonderung gebildet werden

Forum Liegenschaftskataster 2014 Sonderung in Sonderung Für Grenzen aus Sonderungen werden keine Vermessungskoordinaten nachgewiesen, da sie aus Berechnungen stammen und da nach Nummer 7.1 die Sonderung eine Liegen-schaftsvermessung ohne örtliche Vermessungsarbeiten ist. Eine Sonderung auf der Basis dieser Grenzen erfüllt mithin nicht die Anforderungen nach Nummer 7.2. (siehe hierzu Seite 32 der Hinweise zur VVLiegVerm). Grüne Grenzen dürfen nicht durch Sonderung gebildet werden

Forum Liegenschaftskataster 2014 Künftige Regelung der Sonderung in der VVLieg Verm Nummer 7 7.1 Die Sonderung ist eine Liegenschaftsvermessung ohne örtliche Vermessungsarbeiten. 7.2 Neue Grenzen können durch Sonderung festgestellt werden, wenn - die Grenzpunkte der bestehenden Grenzen im Liegenschaftskataster qualitätsgerecht im amtlichen Bezugssystem nachgewiesen sind und die Grenzpunkte der neuen Grenzen qualitätsgerecht im amtlichen Bezugssystem der Lage bestimmt werden können und - das Liegenschaftskataster sachgerecht fortgeführt werden kann und, - die Abmarkung nicht erforderlich oder nicht zweckmäßig ist oder die Beteiligten beantragen, von der Abmarkung abzusehen. Ist die Abmarkung aus Gründen des öffentlichen Interesses erforderlich, ist von der Sonderung abzusehen. 7.3 In begründeten Einzelfällen (z. B. geschlossene Baugebiete – ohne bestehende bauliche Anlagen - in denen bereits Grenzen durch Sonderung entstanden sind) können abweichend von 7.2 , erster Spiegelstrich, neue Grenzen durch Sonderung festgestellt werden. 7.4 Der Grundsatz, Grenzen qualitätsgerecht im amtlichen Bezugssystem der Lage zu bestimmen, kann unbeachtet bleiben, wenn Flurstücksgrenzen innerhalb von Straßen, Wegen, Gräben und Gewässern zu bilden sind (z.B. im Zusammenhang mit Widmungen).

Forum Liegenschaftskataster 2014 Kombination Sonderung/ Grenzvermessung Mindestens die Umrings-grenzen müssen im Liegen-schaftskataster qualitäts-gerecht im amtlichen Bezugssystem nachge-wiesen sein. Eine Kombination der Vermessung der Umrings-grenzen mit den Arbeiten einer sich anschließenden Sonderung sind nicht möglich, da zum Antragszeitpunkt die Voraussetzung für eine Sonderung nicht gegeben sind und die Sonderung nach Nummer 7.1 VVLiegVerm eine Liegenschaftsvermessung ohne örtliche Vermessungsarbeiten ist.