KV-Schulung vom 17.10.2010 Die Standard-Fachkommision informiert.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Gerne unterbreite ich Ihnen ein konkretes Angebot
Advertisements

Tagesordnung: 1. Bericht über die DPV-Tagung in Schöneck (Ehrungen)
Wählen und gewählt werden
Wer findet die Lösung? Die drei Studenten Fink, Meise und Star kommen aus drei verschiedenen Städten, nämlich Aue, Gera und Jena. Man weiss, dass von den.
WR + WS ZEIGEN Neues aus der Mathematik.
Vergabewesen Leitfaden für Bieter
Preisrichterhauptschulungen 2010 am in Unterensingen und in Wasseralfingen DPV Hauptversammlung (erweiterte Vorstandssitzung) Bericht praktische.
Änderungen der Ausführungsordnung, die am 1. April 2005 in Kraft getreten sind Die Patentlösung.
Die Ergebnisse der Föderalismuskommission II am Beispiel Bremens
Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz 14. November 2006 Ulrich Kaiser: Vorstellung des Entwurfs Zeitplanung und Arbeitsprogramm.
HERA und Changemanagement Scenario. HERA und Changemanagement2 Ausgangssituation Bob erstellt während der Anforderungserhebung mit HERA ein Use Case Projekt.
Auswirkungen des PfWG auf den Reha-Bereich Änderungen in den Gesetzen
Zahlen geschickt addieren
Erste Hilfe für den Bildungsplan
Die folgenden Seiten veranschaulichen, wie Sie die Online-Angebote als Ergänzung zu Ihrer Papierversion zeitsparend und effektiv nutzen. Die Inhalte der.
Die folgenden Seiten veranschaulichen, wie Sie die Online-Angebote als Ergänzung zu Ihrer Papierversion zeitsparend und effektiv nutzen. Die Inhalte der.
Die folgenden Seiten veranschaulichen, wie Sie die Online-Angebote als Ergänzung zu Ihrer Papierversion zeitsparend und effektiv nutzen. Die Inhalte der.
Die Funktionsgleichung
Ehrenmedaillen ermitteln
§9 Der affine Raum – Teil 2: Geraden
§9 Der affine Raum – Teil 2: Geraden
AGRIPASS Mustermann, Max DE – AGRIPASS-CARD Neue Präsentation am 5. Dezember 2012 Arnd Spahn, EFFAT FRAGEN und ANTWORTEN.
Titel der Präsentation Richtlinie 2010/31/EU, vom 19. Mai 2010
Daten- und Persönlichkeitsschutz u. a
Die Standard-Fachkommision informiert
KV-Schulung vom Das Englische Schecken Kaninchen.
Nachtragsfall 1: Leistungsänderung
Zuchtfreunde Preisrichter werden Sie PV - Baden bei der.
Folie 1 Stand: SIGNAL IDUNA Gruppe makv Beihilfeänderung des Bundes 2009 Änderung der Beihilfevorschrift des Bundes 2009.
1 Fachtagung am Seniorenorientiertes Design und Marketing ThyssenKrupp Immobilien Design for all - Anpassungen im Wohnungsbestand 1.Demographie.
Arbeitsgruppe 1 Profilbildung von Schullandheimen Fachtagung 2004.
Oberhof denkt nach über Bürgerverein
Erörterungen RS 01/13.
Ehrungen – Kurzinformation
1Autoren: Birgit Busse-Sander, Kai Sander bearbeitet von Volkmar Pohl Die grauen Farbenschläge Vorworte Dieser Beitrag hat bei seiner Erstellung viele.
Fütterung und Gewichtskontrolle.
Das Deutsche Riesenkaninchen
Kostenelemente aus der REACH - Verordnung Dr. ErwinTomschik Vorsitzender der Arbeitsgruppe Chemikalienpolitik/FCIO.
Erfahrungsbericht aus den ersten Konsolidierungsverfahren Univ.Doz.Dr. Wolfgang List
Anmeldung zur Abschlussprüfung im Masterstudiengang Soziologie - Europäische Gesellschaften.
Weiteres Verfahren. Die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule.
Rechtsgrundlagen des Agenturvertrages. RA Dr. Erich Schwarz 5020 Salzburg
Resultate Umfrage Partizipation Arbeitsgruppe DeLL Befragt wurden im Dezember 2010 alle 3., 4. und 5. Klassen Es wurde differenziert nach Ebenen: Schule,
Dienstordnung – Knackpunkt des Entwurfs Entwurf März 2011
...und alle heißen Leo Der täuschende Zuruf. Hab ihn! Lass ihn! LEO!
Was möchten wir heute tun?
Wir müssen handeln! Daher bitten wir SIE im Namen der Kolleginnen und Kollegen um eine Spritspende für die Bundespolizei damit die Polizeifahrzeuge weiter.
Nachhaltig weiter wirken. Bewerbung Katholischer Sozialpreis 2012 Wir freuen uns sehr, dass Sie sich für den Katholischen Sozialpreis 2012 bewerben möchten.
Ehrennadeln ermitteln Wenn Sie diese Präsentation im Internet-Explorer ablaufen lassen wollen, so klicken Sie bitte auf das Leinwandsymbol unten rechts.
KV-Schulung vom Der 1. Blick. KV-Schulung vom Der 1. Blick.
In den Landeskirchen Braunschweig Hannover Oldenburg in der Konföderation evang. Kirchen in Niedersachen Arbeitsrechtsregelung sowie.
KV-Schulung vom Die Standard-Fachkommision informiert.
Die moderne Bewerbung Das Bewerbungsbild.
Schulung der Kreis- Datenbeauftragten am 14. Februar 2009 in Walddorf- Häslach Landesverband der Rassekaninchenzüchter von Württemberg- Hohenzollern e.V.
2. MKT – Die verbale Selbstinstruktion Mi
Zuchtfreunde werden Sie Preisrichter bei der PV - Baden.
Vereins- und Verbandsrecht Beiträge
Kommentar zur Aus-/Bewertung der Pharmakologie der AD-Versuche. 1.Versuche zu denen keine Elektrophysiologischen Files der Pharmakologie vorlagen wurden.
Kompetenzverteilung nach dem HSG
Quiz zum Thema Flucht.
Crashkurs Zivilrecht Gruppe Prof Avenarius/Haferkamp
Anmeldung zur Abschlussprüfung im Masterstudiengang Soziologie - Europäische Gesellschaften.
Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungsfragen aus der Facharbeit des IDW
„6 Richtige“ der Kodierung
Aufbaumodelle Fünfsatz und mehr.
Personalversammlung am
SO : FAIR „ Rechtliche Hintergrund zur sozial-fairen öffentlichen Beschaffung“
Die Minijobber Informationen für den Arbeitgeber.
Zitieren – Aber richtig! Dr. Arne Upmeier Bibliotheksrat.
Grundlagenunterricht Informatik „Präsentation“ Start mit PowerPoint Hinweis: Führen Sie die Aufträge auf den Folien dieser Präsentation gleich aus. So.
 Präsentation transkript:

KV-Schulung vom Die Standard-Fachkommision informiert

1. Züchter und Rassen aus dem Ausland Klarstellung zu den AAB §§ 2, 4, 12 und 13 betreffs der Ausstellungsmöglichkeiten von Züchtern und Rassen aus den anderen Mitgliedsländern des Europaverbandes. Da für uns das kaum in Frage kommt verweise ich hier auf die Zeitung Der Kleintierzüchter Ausgabe Kaninchen Nr. 16/17/2010. Es erfolgte auch keine direkte Änderung, sondern nur eine Klarstellung.

2. Ergänzung von AAB §§ 4 und 12 (Neuzüchtungen) Der 2. Absatz von § 4 AAB (Seite 9) erhält nunmehr folgende Fassung: Neuzüchtungen dürfen nur auf Landes- oder Bundes- Rammlerschauen nicht aber auf Landes-Jungtierschauen und Landes-Jungend-Jungtierschauen bewertet werden. Sie dürfen ebenfalls auf den Landes-Clubschauen bewerte werden, sofern für das gleiche Zuchtjahr keine Landesschau oder Leistungs- Rammlerschau stattfindet; in diesem Fall sind alle Zuchten zugelassen und zur Beteiligung aufgerufen, die eine entsprechende Züchtergenehmigung des LV haben. Über die Vorstellung von zugelassenen Neuzüchtungen (vgl. § 12) auf anderen Schauen – einschl. der LV-Jungtierschauen und LV-Jugend bzw. LV- Jugend Jungtierschauen und zwar ohne Bewertung entscheiden die LV; eine entsprechen Genehmigung ist vorzulegen. Der entsprechende Passus zu Neuzüchtungen und Nachzuchten ehemaliger Rassen (vgl. § 12, Absatz 1, Seite 14) ist entsprechend zu ergänzen. Die Fachkommission stimmte der diesbezüglichen Beschlussvorlage des Erweiterten Präsidiums zu, um den Bedürfnis nach regelmäßiger Ausstellungs- und Bewertungsmöglichkeit auf der Ebene der LV Rechnung zu tragen.

3. Bodenfreiheit auch bei Alaska und Havanna Aufgrund eines über den zuständigen LV eingereichten Antrags der AG stellt die Standard-Fachkommision fest, dass in Position 2 diesbezüglich für diese beiden Rassen die allgemeinen Anforderungen bei der Bewertung anzuwenden sind: Der Körper wird frei vom Boden von kräftigen und geraden Läufen getragen /Standard 2004), Seite 22). Verlangt werden also weder Stellung noch Stand, sondern eine angemessene Bodenfreiheit. Wenig Bodenfreiheit ist z. B. ein leichter Fehler. Bemängelungen unter Verwendung der Begriffe für weitergehende Forderungen wie Stand oder Stellung sind bewertungsfachlich wenig sinnvoll und bei der Bewertung dieser Rassen nicht anzuwenden. Im übrigen bleibt festzuhalten, dass eine angemessene Bodenfreiheit den Typ der im ZDRK gezüchteten Rassekaninchen erst richtig zur Wirkung kommen lässt. Die vorgenannten allgemeinen Anforderungen gelten daher nicht nur für diese beiden Rassen, sondern grundsätzlich auch für alle anderen Rassen, bei denen in der Standardbeschreibung keine weitergehenden Forderungen zu Stand und Stellung beschrieben werden.

4. Anerkennung der Zwergsatin, rot Nachdem die qualitativen und quantitativen Anerkennungsbedingungen für diese Neuzüchtung erfüllt worden sind, werden die Zwergsatin, rot zum 01. Oktober 2011 in den Standard aufgenommen und können nach diesem Datum in der Allgemeinen Abteilung nach Punkten bewertet werden. In der Zwischenzeit sollen die Preisrichter durch intensive Schulungen auf die Bewertung dieser neuen Rasse vorbereitet werden. Bis zum Zeitpunkt der Anerkennung sind die Zwergsatin, rot weiterhin mit N zu kennzeichnen, nur für die Abteilung Neuzüchtungen zugelassen und ggf. nach der vorliegenden Musterbeschreibung zu bewerten. Eine Standard-Rassebeschreibung wird rechtzeitig zur Veröffentlichung gelangen.

5. Zusammenfassung zum Oberbegriff Wildfarben Der Beschluss zur Zusammenfassung der Farbenschläge Wildgrau und Hasengrau unter der Bezeichnung Wildfarben und zum Fortfall der Anforderungen zur Unterscheidung dieser Farbenschläge (vgl. Kaninchenzeitung 2/2010, Seite 21) ist zwischenzeitlich vonseiten der Fachwissenschaft befürwortend kommentiert worden, und zwar mit der Empfehlung, die Möglichkeit der Selektion auf Wildgrau und Hasengrau bei entsprechender Schwerpunktsetzung des Züchters weiterhin nachhaltig zu fördern, jedoch hinsichtlich der Intensität der Schattierung keine bevorzugende Festlegung zu treffen.

5. Zusammenfassung zum Oberbegriff Wildfarben Vor dem Hintergrund dieser Stellungnahme und auf Grund zahlreicher Anfragen aus den LV und PR-Vereinigungen trifft die Fachkommission folgende Feststellungen: a) Der Beschluss zur Zusammenführung unter dem Begriff Wildfarben bedeutet keine Änderung der Standardbestimmungen, sondern vielmehr eine züchterorientierte Ergänzung.

5. Zusammenfassung zum Oberbegriff Wildfarben b ) Er besagt, dass die Anforderungen zur Unterscheidung der Farbenschläge Wildgrau und Hasengrau vom einzelnen Züchter nicht zwingend eingefordert werden, er besagt aber nicht, dass diese Farbenschläge entfallen. Wildgraue Phänotypen sind weiterhin als solche zu züchten und zu bewerten, hasengraue ebenfalls. Wer weiterhin seinen Schwerpunkt auf die Reinzucht von Wildgrau legen möchte, der sei nachdrücklich dazu aufgefordert, wer weiterhin die Selektion auf reinerbig Hasengrau festlegen möchte, der sei ausdrücklich darin bestärkt, wer aber diese Unterscheidung nicht zu leisten vermag und sich mit der wildfarbigen Kombination befassen möchte, dem soll in Zukunft kein direkter Nachteil daraus entstehen.

5. Zusammenfassung zum Oberbegriff Wildfarben c) Für die Wildfarbene Kombination ergibt sich ein neuer Ermessungsspielraum, der durch eine entsprechende Handlungsanleitung für die PR konkretisiert wird. d) Die im Standard 2004 aufgeführten fünf idealtypischen grauen Farbenschläge, die der Wildform des Kaninchen am nächsten kommen (Seite 35), werden in den Beiträgen vielfach mit dem begriff Schwarzwildfarbig gleichgesetzt. Daher sei Folgendes festgestellt: Schwarzwildfarbig sind nur die Varianten Dunkelgrau, Wildgrau und Hasengrau; die Zusammenfassung unter dem Begriff Wildfarben betrifft nur die beiden letztgenannten Varianten. Eisengrau (B e B) und Hasenfarbig (ww) sind abweichende Genotypen.

5. Zusammenfassung zum Oberbegriff Wildfarben e ) Es bleibt der Beschluss bestehen, dass die beiden Farbenschläge Eisengrau und Dunkelgrau trotz der genetischen Unterschiedlichkeit wegen ihrer phänotypischen Ähnlichkeit in einer ZG ausgestellt und bewertet werden können (Standard 2004, Seite 15); für jedes einzelne Tier der Zuchtgruppe ist jedoch der konkrete Farbenschlag, also Eisengrau oder Dunkelgrau anzugeben. Hasenfarbig kann weiterhin nicht mit einem anderen Farbenschlag kombiniert werden. Wildgrau, Hasengrau und die Wildfarbene Kombination werden unter dem zusammenfassenden Begriff Wildfarben ausgestellt und bewertet.

5. Zusammenfasung zum Oberbegriff Wildfarben

Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit