Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

„6 Richtige“ der Kodierung

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "„6 Richtige“ der Kodierung"—  Präsentation transkript:

1 „6 Richtige“ der Kodierung
Sobald Sie Krankheiten diagnostizieren - therapieren und/oder - Verordnungen/Rezepte ausstellen Bitte kodieren Sie alle behandelten Diagnosen Beispiel: Sie verordnen lokale Antiglaukomatosa, ohne dass im gleichen Quartal eine entsprechende Diagnose kodiert wird (Glaukomdiagnose, okuläre Hypertension, etc.). Die verordneten Arzneimittel müssen ihre Entsprechung in den kodierten Diagnosen finden! 1 2 Bestimmte Diagnosen erfordern die Angabe von zwei ICDs (Kreuz-Stern-Systematik). Damit werden Krankheitsmanifestation und – Komplikationen abgebildet. Bitte kodieren Sie vollständig Sie haben bei einem Patienten mit Typ 1 Diabetes eine diabetische Retinopathie festgestellt und diese mit H36.0 Retinopathia diabetica (als Komplikation) korrekt verschlüsselt. Wir gehen nun eigentlich davon aus, dass dies ja nach dem gesunden Menschenverstand das Vorliegen eines Diabetes mellitus voraussetzt. Nach den Regeln der Kodierung ist dies jedoch nicht so. Damit diese Diagnose wirksam wird muss unbedingt noch die Krankheitsmanifestation E10.30 Diabetes mellitus Typ 1 mit Augenkomplikationen hinzugefügt werden. Beide Diagnosen sind als gesichert zu kodieren. Bei Typ 2 Diabetes: E11.30 Diabetes mellitus Typ 2 mit Augenkomplikationen 3 Es gibt drei-, vier- und fünfstellige ICD. Gerade die letzte Stelle spezifiziert die Diagnose. Bitte geben Sie jeden ICD bis zur letzten Stelle ein Bitte vermeiden Sie möglichst unspezifische Kodierungen mit 8 oder 9 an der letzten Stelle Für unsere Facharztgruppe ist vor allem die diabetische Makulopathie bzw. diabetische Retinopathie (H36.0) mit Zusatzdiagnose Diabetes mellitus (E10.- bis E14.-) relevant. Bei diabetischen Augenkomplikationen muss nach dem Punkt die 30 kommen. Dies ist die vollständige Kodierung des entsprechenden Diabetes mit Augenkomplikationen

2 „6 Richtige“ der Kodierung
4 Im ambulanten Bereich gibt es vier verschiedene Kennzeichen zur Diagnosesicherheit („G“, „V“, „A“, „Z“). Bitte verwenden Sie bei gesicherten Diagnosen immer das „G“ Bitte überprüfen Sie bestehende „V“ Diagnosen bei jedem Patientenkontakt auf ihre Aktualität, insbesondere bei Dauer- diagnosen Dies ist eine Selbstverständlichkeit, da wir die Dauerdiagnosen ja bei jedem Patientenkontakt kontrollieren müssen. Relevant sind immer nur gesicherte Diagnosen. Diese sind mit G zu verschlüsseln. Es kann nicht sein, dass Patienten jahrelang mit V, also „Verdacht auf“, kodiert werden. 5 Das Diagnosekennzeichen „Z“ ist nur für symptomlose Zustände nach Erkrankungen zu verwenden, die nicht mehr behandelt werden. Bitte geben Sie, wenn in der ICD-Textlegende die Bezeichnung „Folgen“, „Folgezustände“, und „Zustand nach“ steht, stets das Kennzeichen „G“ an. Beispiele: Z94.7 G Zustand nach Keratoplastik (gesichert) I69.4 G Folgen eines Schlaganfalls (gesichert) Z90.0 G Verlust eines Auges (gesichert) Z96.1 G Intraokulares Linsenimplantat (gesichert) 6 Der Schweregrad chronischer Krankheiten kann sich verändern. Bitte überprüfen Sie die Kodierung bei jedem Patientenkontakt und passen Sie die Kodierung ggf. an (Dauerdiagnosen!). Hier kommt bei uns wieder der Diabetes mellitus ins Spiel. Sie betreuen einen Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 (bisher ohne Augenkomplikationen) und haben dies bislang mit E11.90 G korrekt kodiert. Jetzt haben Sie eine diabetische Retinopathie festgestellt und kodieren natürlich die gesicherte H36.0. Nun müssen Sie aber auch die Diabetes-Diagnose in die gesicherte E11.30 (= mit Augenkomplikationen) ändern. Der BVA wird Ihnen die entsprechenden Informationen auf der Bayern-Landesseite in unserem Internetsparee ( Mitgliederbereich) zur Verfügung stellen!


Herunterladen ppt "„6 Richtige“ der Kodierung"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen