Auch Geistiges Eigentum ist als Eigentum geschützt Bernd Juraschko, Ass. jur., Ass. wiss. Bibliothekswesen Universitätsbibliothek der TU Chemnitz Bernd.Juraschko@gmx.de
Urheberrechtsschutz als besondere Verpflichtung der öffentlichen Verwaltung Schutz des Eigentums Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG Materielles Eigentum Geistiges Eigentum Bindung der öffentlichen Hand an Recht und Gesetz: Art. 20 Abs. 3 S. 2 GG
Urheberrecht in der Informationskompetenz - IKOnline – die E-Learning-Strecke der Universitätsbibliothek Chemnitz - Kurs Recht des Geistigen Eigentums für NaturwissenschaftlerInnen
IKOnline (www. bibliothek. tu-chemnitz. de/ikonline/index IKOnline (www.bibliothek.tu-chemnitz.de/ikonline/index.html, Modul 7 Internet) - Allgemeine Ausführungen zum Urheberrecht - Schwerpunkt: - Zitiergebot, § 63 UrhG - Schranken des Urheberrechtsschutzes
Kurs Recht des Geistigen Eigentums für NaturwissenschaftlerInnen Kurzbiographie: - Gemeinsame Veranstaltung der Universitätsbibliothek und des Lehrstuhls für Elektrochemie (Prof. Dr. R. Holze) - Zusatzangebot – kein Ersatz für sonstige Lehrveranstaltungen - Teilnahmebescheinigung für aktive Teilnahme - Blockveranstaltung einmal jährlich - Absprache mit: Leiterin des Patentinformationszentrums, Leiterin der Universitätsbibliothek, Inhabern der juristischen Lehrstühle, Referent für Forschung der TU Chemnitz sowie mit dem Direktor des Instituts für Chemie
Anknüpfungspunkte Urheberrecht (Auswahl) Bibliothekarisches Anliegen / Ziel Juristisches Thema Anknüpfungspunkt Erkennen der Bedeutung korrekter Zitierung für die Informationssuche § 63 UrhG (Zitiergebot) Wissenschaftlich korrektes Zitieren, Kurs „Ethik in der Wissenschaft“ Literaturversorgung und Zeitschriftenkrise, alternative Publikations-arten, Open Access Nutzungsrechte, § 137 Abs.1 UrhG Informationssuche Inhalt elektronischer Semesterapparate § 52a UrhG, öffentliche (Zugänglichmachung für Forschung und Unterricht) Urheberrecht im wissenschaftlichen Alltag Einhalten und Darstellung der notwendigen Sorgfaltspflichten Lizenzvertragsrecht Nutzungsbedingungen von Datenbanken
Anknüpfungspunkte Patentrecht (Auswahl) Bibliothekarisches Anliegen / Ziel Juristisches Thema Anknüpfungspunkt Abbau von Hemmschwellen gegenüber juristischen und bibliothekarischen Themen Berufsbilder Informationsmanagement und Geistiges Eigentum Was nützen einem Naturwissenschaftler juristische und informationswissenschaft-liche Kenntnisse? Patente als Informations-quellen, PR Patent-informationszentrum Neuheit, Stand der Technik Informationssuche Berücksichtigung der Interessenlage der Universität § 47 Sächsisches Hochschulgesetz Anbietpflicht für patentrelevante Erfindungen Koordination von Erfindungsanmeldung und Publikation Neuheit von Erfindungen Publizieren so schnell wie möglich?
Andere Ansätze: Kurs Recherchen im Gewerblichen Rechtsschutz: - Zielgruppe: fortgeschrittene Studierende der Rechtswissenschaften - Vorlesung mit Rechercheübungen - Marken- und patentrechtlicher Schwerpunkt
Fazit: 1. Guter Kontakt der Universitätsbibliothek zum Institut für Chemie 2. Werbung für Universitätsbibliothek und Patentinformationszentrum durch ein Zusatzangebot 3. Aus der Bindung an „Recht und Gesetz“ wird ein Service
Danke für die Aufmerksamkeit!