Landespflegekongress Mecklenburg Vorpommern

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 Präsentation transkript:

Landespflegekongress Mecklenburg Vorpommern Eckpunkte einer zukünftigen Pflegeausbildung Pläne der EU zur Erhöhung der Zugangsvoraussetzungen Landespflegekongress Rostock 25.10.2012 Mecklenburg Vorpommern Prof. Dr. M. Reinhart Diplom-Pädagogin Gesundheits- und Krankenpflegerin Theologische Hochschule Friedensau Studiengangsleitung B.A. Gesundheits- und Pflegewissenschaften Web: http://th-friedensau.de Mail to: marGARETE.REINHART@TH-FRIEDENSAU.DE

gesellschaftlich vorgelagerte Aspekte des Wandels pflegerischer Anforderungen und Aufgaben gesellschaftlicher Wandel Wertewandel demografischer Wandel epidemiologischer Wandel Strukturwandel im Gesundheitssystem Europäisierung des Bildungs- und Beschäftigungsmarkts

… demografischer Wandel … … Erwerbsbevölkerung bis zum Jahr 2040 … Millionen Jahr Quelle: Langhoff, Thomas (2009) Den demographischen Wandel im Unternehmen erfolgreich gestalten, Springer, S. 258

… epidemiologischer Wandel … Wandel im epidemiologischen Spektrum Verletzungen andere Erkrankungen chronische Erkrankungen Damit verändert sich auch das epidemiologische Spektrum gravierend, was weitreichende Folgen im Hinblick auf denBedarf an beruflicher Pflege hat Verletzungen (injury) Andere Krankheiten (other diseases Chronische Krankheiten (chronic diseases) Quelle: BMJ 2002

… Strukturwandel im Gesundheitssystem ... Ressourcen Arbeitsdichte Personal Qualität Management

… Strukturwandel im Gesundheitssystem ... gefühlte Belastung im Pflegealltag ...

… Veränderte Anforderungen an die Pflege im Krankenhaus [SGB V] ... Unterstützung von Prozessverläufen, Übernahme von Prozessverantwortung Übernahme von Case Management Übernahme von Risikomanagement Übernahme von Qualitätsmanagement Übernahme von Entlassungsmanagement Komplexes Pflegehandeln im Umgang mit Multimorbidität und Komorbidität Komplexes Pflegehandeln mit Fokus: alte Menschen Hohe Versorgungsintensität, starke Versorgungsbeschleunigung Quelle: Dr. A. Büscher, Uni Bielefeld, www.uni-bielefeld.de/gesundhw/ag6/mitarbeiter/buescher.html

… Veränderte Anforderungen in der ambulanten Pflege im Geltungsbereich des SGB V und SGB XI … Häusliche Intensivpflege mit hohem Komplexitätsgrad und Technikeinsatz Lebensweltliche Orientierung zur Unterstützung häuslicher Pflegearrangements (Nutzerorientierung, Familienorientierung, Gemeinde- bzw. Populationsorientierung) Case und Care Management Aufgaben Interdisziplinäre Problemanalysen und Interventionen Berücksichtigung und Gestaltung des lokalen Umfeldes (Gemeindeorientierung) Edukative und beratende Aufgaben Quelle: Dr. A. Büscher, Uni Bielefeld, www.uni-bielefeld.de/gesundhw/ag6/mitarbeiter/buescher.html

… Veränderte Anforderungen in der stationären Pflege im Geltungsbereich des SGB XI … Versorgung Schwer- und Schwerst- Pflegebedürftiger Kürzere Verweildauer im Pflegheim, Hospizcharakter Heimbewohner im Krankenhaus Haus- und fach- und zahnärztliche Betreuung organisieren/sicherstellen Angehörigenarbeit Begleitung Sterbender abendliche und nächtliche Versorgung Pflegerisches Assessment und Maßnahmenplanung sowie deren Dokumentation Steuerung der Versorgung individueller Bewohner Quelle: Dr. A. Büscher, Uni Bielefeld, www.uni-bielefeld.de/gesundhw/ag6/mitarbeiter/buescher.html

Veränderungen in den übergeordneten Querschnittsaufgaben der Pflege Notwendigkeit, pflegerische Standards (professionelle Leistungsniveaus) zu erarbeiten für die pflegerische Ausbildung für die Pflege in unterschiedlichen Settings auf Grundlage bester verfügbarer Evidenz angesichts veränderter Bedarfslagen Kompetenz zur Einschätzung komplexer Sachverhalte Entwicklung von pflegerischen Interventionen und Indikatoren zur Messung der Pflegeoutcomes Quelle: Dr. A. Büscher, Uni Bielefeld, www.uni-bielefeld.de/gesundhw/ag6/mitarbeiter/buescher.html

Pflegebezogene Forderungen des Sachverständigenrates– Gesundheit http://www.svr-gesundheit.de zeitgemäße, neue Aufgabenverteilung verbesserte Kooperation stärkere Einbeziehung nicht-ärztlicher Gesundheitsberufe größere Handlungsautonomie eigenständige Einschätzung des Pflegebedarfs selbstständige Verordnungsfähigkeit von Pflegebedarfsartikeln Einführung von Modellklauseln zur Erprobung der stärkeren Einbeziehung pflegerischer Berufe Akademisierung und weitere Profilierung der Gesundheitsberufe Optimierung des Einsatzes der personellen Ressourcen, um die Potenziale der unterschiedlichen Berufsgruppen für eine effiziente und effektive Gesundheitsversorgung zu nutzen

Angehörige der Gesundheitsfachberufe, die mit komplexen Aufgaben Der Wissenschaftsrat (2012): Veränderte Anforderungen – veränderte Qualifizierung Angehörige der Gesundheitsfachberufe, die mit komplexen Aufgaben betraut sind, müssen in der Lage sein : ihr Handeln auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse zu reflektieren, die Versorgungsmöglichkeiten evidenzbasiert zu prüfen, das eigene Handeln anzupassen Die veränderten Qualifikationserfordernisse führen zu einem Bedarf an  Reflective Practitioners die erforderlichen Kompetenzen sind akademische Kompetenzen und sollen an einer Hochschule erworben werden. Die Kompetenzen des Reflective Practitioner werden nicht an den berufsbildenden Schulen für die Gesundheitsfachberufe vermittelt sie können auch nicht durch eine Weiterentwicklung der Ausbildung an den berufsbildenden Schulen vermittelt werden. Quelle: Wissenschaftsrat (2012). Empfehlungen zu hochschulischen Qualifikationen für das Gesundheitswesen http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/2411-12.pdf

Der Koalitionsvertrag, 17. Legislaturperiode … wollen wir die Pflegeberufe in der Ausbildung durch ein neues Berufsgesetz grundlegend modernisieren und zusammenführen. Quelle: WACHSTUM. BILDUNG. ZUSAMMENHALT. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP 17. Legislaturperiode, S .92 Erfahrungen z.B. unter: http://www.public-health.uni-bremen.de/downloads/abteilung4/publikationen/Abschlussbericht_Generalistische_Pflegeausbildung.pdf Akademie städtisches Klinikum München. Generalistische Pflegeausbildung mit integrierter Fachhochschulreife. Abschlussbericht Teil I – Konzeption Rainer Ammende – Akademie städt. Klinikum München Teil II – Evaluation Prof. Dr. Ingrid Darmann-Finck – Universität Bremen Birte Luther – Universität Bremen Teil III – Resümee Bund – Länder Arbeitsgruppe wird im Frühjahr 2011 dazu ein Eckpunktepapier vorlegen.

Problemaufriss: Pflegebildung Pflegebildung erfolgt auf drei Ebenen: Berufsfachschulen und Schulen des Gesundheitswesens berufliche Erstausbildung zur Altenpflegerin, Gesundheits- und Kranken- oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin Weiterbildungsinstitutionen Anpassungs- und Aufstiegsqualifizierungen Hochschulen Studiengänge Pflegemanagement, Pflegepädagogik und Pflegewissenschaft aktuell 37 primärqualifizierende Studiengänge mit und ohne Berufszulassung Quelle: http://www.bildungsrat-pflege.de Abschließend zusammenfassende Forderungen an die Reform der Pflegeausbildung ,die im Koalitionsvertrag vorgesehen ist: Eine Ausbildungsreform muss beinhalten: Die Zusammenführung der drei Pflegefachberufe zu einem neuen Beruf mit einer Berufsbezeichnung und Freizügigkeit innerhalb der EU im Sinne der EU-Richtlinie 36/2005 als Kern der Reform. Dabei sind unterhalb dieser Gemeinsamkeit Schwerpunktbildungen unterschiedlichster Art vorstellbar.

Reformbedarf: Pflegebildung Zielrichtungen sind: Aufhebung der formalen Trennung der unterschiedlichen Pflegeausbildungen Überwindung der Sonderstellung pflegerischer Bildung im Bundesbildungssystem Vermittlung pflegefokussierter, zukunftsoffener Qualifikationen Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen/Entbindungspfleger, Logopäden/innen Physiotherapeuten/innen und Ergotherapeuten/innen gleichlautend mit der 2003 eingeführten Modellklausel des § 4 KrPflG; APflG

Reformansätze: Pflegebildung Bund-Länder Kommission: Eckpunkte zur Vorbereitung eines Entwurfs zur Vorbereitung eines neuen Pflegeberufegesetzes vom 01.03.2012 Ablösung des Altenpflege- und das Krankenpflegegesetz durch ein neues Pflegeberufegesetz. Die Altenpflegeausbildung, die Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung und die Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeausbildung werden zu einer generalistisch ausgerichteten Pflegeausbildung zusammengeführt. Es wird eine neue akademische Ausbildung eingeführt.

Reformansätze: Pflegebildung Der Wissenschaftsrat Empfehlungen zu hochschulischen Qualifikationen für das Gesundheitswesen vom 13. 07. 2012   Angehörige der Gesundheitsfachberufe, die mit komplexen Aufgaben betraut sind, müssen in der Lage sein ihr Handeln auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse zu reflektieren, die Versorgungsmöglichkeiten evidenzbasiert zu prüfen, das eigene Handeln anzupassen. Download unter: http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/2411-12.pdf

… Systematik der Bildungswege in der Pflege … Promotion Master-Studium [konsekutiv oder weiterbildend] Modularisierte Anpassungs- und/oder Aufstiegsweiterbildung Berufstätigkeit generalistische Pflegeausbildung Studium Bachelor of Science/Arts in Nursing Hochschul- zugangsberechtigung 10-jähriger Schulabschluss

Die Europäische Union

Europaweite Berufsanerkennung der Pflege - rechtliche Grundlage - EU-Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen v. 07.09.2005 Quelle: Europäisches Amtsblatt (EU ABl.) L 255/22 v. 30.09.2005, Brüssel Reform der EU-Richtlinie 2005/36/EG 11. September 2012 Pflegewissenschaftler sprechen sich für die geplante EU-Reform zur Pflegeausbildung aus | Gemeinsames Schreiben an alle deutschen Abgeordneten im EU-Parlament - Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung e.V. (dip) - Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft (DGP) - Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) - Dekanekonferenz Pflegewissenschaft 20

Der europäische Bildungsraum … Bologna-Prozess 1999 ... Hochschulbildung Kopenhagen-Prozess 2002 ... Allgemeine + Berufliche Bildung Weitere europäische Vereinbarungen, verbunden mit den Namen europäischer Städte wie Bologna, Kopenhagen und Lissabon, markieren bildungspolitische Weichenstellungen für eine beschäftigungswirksame Qualifizierung in Europa. Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich verpflichtet, ihre Bildungssysteme zu überprüfen und ggf. anzupassen. Die Transparenz und Anerkennung von Diplomen und Qualifikationen sollen künftig stärker als bisher gewährleistet sein und die europäischen Bildungs- und Ausbildungssysteme zu einer weltweiten Qualitätsreferenz werden lassen. Ermöglicht werden soll die horizontale Durchlässigkeit der Bildungsabschlüsse untereinander und die vertikale Durchlässigkeit der allgemeinen und beruflichen Bildungsabschlüsse bis hin zur hochschulischen Berufsbildung. Damit stehen die allgemeine, berufliche, hochschulische Bildung sowie alle Formen der Weiterbildungen und das Lebenslange Lernen auf dem Prüfstand. Für die Bundesrepublik Deutschland bedeutet dies i.S. von ·        Bologna, seine Studienstrukturen von den bisherigen Diplom- und Magisterstudiengänge auf ein Bachelor- und Mastersystem umzustellen und die Studieninhalte zu modularisieren und mit Leistungspunkten zu versehen. ·        Kopenhagen, die duale berufliche Bildung mit seinem Berufeprinzip strukturell zu reflektieren und im europäischen Leistungspunktesystem (ECVET) ebenfalls über Modularisierung der Ausbildungsinhalte zu verankern. Master Bachelor Berufsbildungsabschlüsse ECTS ECVET Module Lerneinheiten 21

WHO Survey [2008/09] Erhebung über die Situation von Pflege und Hebammenwesen in den Mitgliedsstaaten der WHO in Europa In einer groß angelegten Erhebung über die Situation der Pflege und des Hebammenwesens in den Mitgliedsstaaten der WHO in Europa sind einige interessante Erkenntnisse gewonnen worden. Krankenhauspflege Häusliche Pflege Bereitstellung von Gesundheitsunterstützung (Provision of Health promotion) Gemeindenahe Pflege Unterstützung der medizinischen Behandlung Beratung und Anleitung Pflege in Pflegeheimen Fall Management Unabhängige Rolle in Behandlungsplanung Verschreibung von Medikamenten und Hilfsmitteln anderes

WHO Survey 2008/2009 - Erweiterung der beruflichen Aufgaben und Rolle der Pflege - das Berufsfeld der Pflege und des Hebammenwesens erweitert sich: Case Management als pflegerische Aufgabe (19 Länder) unabhängige Rolle der Pflege in der Behandlung (18 Länder) Verschreibung von Medikamenten und Hilfsmitteln durch Pflegende (12 Länder – weitere Länder sind dabei, die erforderlichen Regularien zu ändern, um das zu ermöglichen) Eine Debatte über die erweiterte pflegerische Praxis und die dazu notwendigen Regularien ist erforderlich Evidence of expanded scope of nursing & midwifery practice: Case Management als pflegerische Aufgabe (19 countries) unabhängige Rolle der Pflege in der Behandlung 18 Länder) Verschreibung von Medikamenten und Hilfsmitteln durch Pflegende (12 Länder – weitere Länder sind dabei, die erforderlichen Regularien zu ändern, um das zu ermöglichen) Eine Debatte über die erweiterete pflegerische Praxis und die dazu notwendigen Regulatrien ist erforderlich

Problemaufriss: Erweiterung der pflegerischen Aufgaben In Modellvorhaben sollen Pflegende heilkundliche Tätigkeiten ohne vorherige ärztliche Veranlassung als eigenständige Leistungserbringer erbringen. Rechtsgrundlage ist das Pflegeweiter-entwicklungsgesetz von 2008 sowie das Sozialgesetzbuch V, § 63c In Konsequenz dazu sind die berufszulassenden Ausbildungsgesetze in den Ausbildungs- und Prüfungsverfahren entsprechend erweitert worden. Modellvorhaben nach SGB V, § 63 c stehen noch aus, eine Arbeitsgruppe G-BA erarbeitet dazu Vorschläge In Modellvorhaben sollen Pflegende heilkundliche Tätigkeiten ohne vorherige ärztliche Veranlassung als eigenständige Leistungserbringer erbringen In Konsequenz dazu sind die berufszulassenden Ausbildungsgesetze in den Ausbildungs- und Prüfungsverfahren entsprechend erweitert worden.

Erweiterung der beruflichen Aufgaben in der Pflege Heilkundeübertragungsrichtlinie v. 20.11.2011 Richtlinie über die Festlegung ärztlicher Tätigkeiten zur Übertragung auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege zur selbständigen Ausübung von Heilkunde im Rahmen von Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c SGB V vom 20. Oktober 2011 Teil B. - Besonderer Teil der Richtlinie 1. Diagnosebezogene Tätigkeiten Diabetes mellitus Typ 1 Diabetes mellitus Typ 2 Chronische Wunden z.B. Ulcus cruris Demenz (nicht palliativ) Hypertonus (ohne Schwangerschaft) 2. Prozedurenbezogene Tätigkeiten Infusionstherapie / -Injektionen Stomatherapie / Wechsel Trachealkanülen Magensonden… / Katheter… Atemtherapie Ernährung… / Ausscheidung… Schmerzmanagement Casemanagement / Psychosoziale Versorgung

Erweiterung der beruflichen Aufgaben in der Pflege Heilkundeübertragungsrichtlinie v. 20.11.2011

WHO Survey 2008/2009 Schulausbildung vor Eintritt in die pflegerische Berufsausbildung Schulische Zugangsvoraussetzungen im europäischen Vergleich

Pflegeausbildung in Europa ... in 24 von 27 Ländern der EU gilt die Studierbefähigung als Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung - die Ausnahmen sind hier: Deutschland, Luxemburg und Österreich. ... In 22 Ländern der EU ist die Pflegeerstausbildung ausschließlich an Hochschulen angesiedelt Ausnahmen davon sind zu finden: auf Malta, in der Republik Irland, in Schweden. Hier sind stufenweise (vorakademische) Berufsabschlüsse = Diploma in Higher Education sowie (akademische) Bachelor- und Masterabschlüsse zu finden, die aber alle auf der Hochschulebene angesiedelt sind.

Pflegeausbildung in Europa Frankreich hat die Ausbildung 2009 von der postsekundären Akademie an die Universität verlagert. Großbritannien wird den vorakademischen Abschluss (Diplom in Higher Education) auf Hochschulebene ab 2011 einstellen. In 3 Ländern, in Belgien, Niederlande und Österreich, kann die pflegeberufliche Erstqualifikation sowohl als Studium an (Fach-) Hochschulen als auch als Berufsausbildung absolviert werden. In Deutschland und Luxemburg sind die Pflegeausbildungen bildungssystematisch auf der Sekundar-Stufe-II (Berufsausbildung).

Pflegeausbildung in Europa Hochschulausbildung | Pflege und Therapieberufe | Deutschland: Status quo Das Verhältnis der Absolventen: Grundständiges Studium - Berufsbildende Schule   Pflege: 1 : 30 (21.000/Jahr) Therapieberufe: 1 : 10 ( 4.700/Jahr) Hebammenwesen: 1 : 5 ( 500/Jahr) Quelle: Wissenschaftsrat (2012). Empfehlungen zu hochschulischen Qualifikationen für das Gesundheitswesen http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/2411-12.pdf

Die Zukunft soll man nicht voraussehen wollen, sondern möglich machen. Antoine de Saint-Exupéry (1900-1944), frz. Flieger u. Schriftsteller