Neugestaltung Andreas-Hofer-Platz Mehr Zeit für Graz 11. April 2013

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Neugestaltung Andreas-Hofer-Platz Mehr Zeit für Graz 11. April 2013 25.04.11 Mehr Zeit für Graz 11. April 2013 Neugestaltung Andreas-Hofer-Platz DI Bernhard Inninger, A14 Stadtplanungsamt Stadt Graz | A14 | 8011

Orthophoto

Schrägaufnahme

Schrägaufnahme

Schrägaufnahme

3.0 FLÄWI

Öffentliches Gut

STÄDTEBAULICHE ZIELSETZUNGEN UND VORGABEN IM RAHMEN DES WETTBEWERBES: Gebäudehöhen/Volumetrie : Die folgenden Angaben zur Höhenentwicklung sind als Richtwerte zu sehen, gute Entwürfe in hoher baukünstlerischer Weise können eine partielle, höhere Gebäudehöhe rechtfertigen beziehungsweise verifizieren. Wichtig ist es, auf die besondere städtebauliche Situation des Bauplatzes einzugehen. Für die Höhenentwicklung im Norden stellt die Traufenhöhe von ca. 17m (Traufhöhe der Nachbargebäude in der Albrechtgasse) einen wichtigen Bezugspunkt dar. Für den Süden gilt die Höhe von ca. 22,5 m. Die Höhe wird von der Traufhöhe der Gebäude der Neutorgasse und des Marburger Kais hergeleitet. Die Sichtbeziehungen zum Schlossberg, über die historische Dachlandschaft hinweg, stellt einen besondere Qualität dar und sollte im Entwurf berücksichtigt werden. Erwartet werden Projekte mit einer Bruttogeschossfläche von 13.000 m² (siehe dazu auch Stellungnahme des Weltkulturerbe, Beilage C14), Projekte mit einer höheren Bruttogeschossfläche werden von der Jury nicht ausgeschieden, jedoch auf die städtebauliche Schlüssigkeit und Berechtigung ausführlich geprüft. Gebäudeabstände/Baugrenzen: (Siehe auch Beilage C02- Informationsplan) Das zukünftige Gebäude soll sich in das Straßen- und Wegenetz der Altstadt einfügen und eine angemessene Maßstäblichkeit aufweisen. westlicher Bereich (Marburger Kai): Fortführung der Flucht zwischen der Stadtmauer und der Postdirektion (Andreas-Hofer-Platz 19/Marburger Kai 43-45) nördlicher Bereich des Andreas-Hofer-Platzes: Sensibler Umgang mit den historischen Gegenüber (Andreas-Hofer-Platz 3), in der Erdgeschosszone ist auf die bestehende Verkehrssituation Rücksicht zunehmen, ab dem 1.Obergeschoss (Niveau +5,00 m) ist eine Überbauung des Straßenraumes möglich, ab dem 1.OG ist ein Abstand von ca. 20m ist zur Hausfassade Andreas-Hofer-Platz 3 einzuhalten. östlicher Bereich (Neutorgasse): in der Erdgeschosszone ist ca. 20m Abstand zum Sparkassen Gebäude (Andreas-Hofer-Platz 9 u. 11) einzuhalten, ab dem 1.Obergeschoss (Niveau +5,00 m) ist eine Überbauung des Straßenraumes möglich. südlicher Bereich des Andreas-Hofer-Platzes: ca. 13 m Abstand zum Gebäudeflucht von Holding Graz Gebäude und Postdirektion (Andreas-Hofer-Platz 15,17,19) Vorgaben A14

Baugrenzlinien EG

Baugrenzlinien OG

Raumprogramm RAUMPROGRAMM: • Geschäfte im Untergeschoss Eingang im EG, eigene Aufschließung mit Aufzug von der Tiefgarage • Hotel Garni*** 200 Zimmer, im Erdgeschoss und ab dem 2. Obergeschoss, davon mind. 3 Zimmer barrierefrei Eigene Aufschließung: Situierung Eingang im Nord-Osten des Grundstückes (siehe Informationsplan), 2 Aufzüge Kabineninnenmaß mind. 110/210cm von der TG bis in alle Stockwerke des Hotels. Auf EG –Niveau extra Anlieferungseingang (Wäsche, Lebensmittellieferung, Getränkelieferung, Müllentsorgung etc.) ZimmerAusstattung: Teppichboden auf Rohdecke, im Vorraum und im Badezimmer abgehängte Decke Gänge: Breite mind. 150cm (ÖNORM B 1600 3.2.3.1), vor den Aufzügen Erweiterung auf insgesamt mind. 295cm. Zugang Tiefgarage: Schleuse mind. 270cm breit und 240cm tief • Restaurant: im EG Anlieferung im EG, Aufzug von der Tiefgarage, Gastgarten in der Zone zwischen Stadtwerke Haus und Neubau • Geschäfte: Restflächen im EG und 1.OG, Aufzugsverbindung zur Tiefgarage • Büros ab 2.OG, Aufschließung von der Tiefgarage gemeinsam mit Penthousewohnungen • Wohnungen eventuell Penthousewohnungen (mind. 100m²) • Tiefgarage mind. 2-geschossig mit der Option dreigeschossig Raumprogramm

Wettbewerb

Wettbewerb

Wettbewerb

Weitere Informationen DI Bernhard Inninger Abteilungsleiter Stadtplanungsamt bernhard.inninger@stadt.graz.at www.graz.at

Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

Verkehrsgrundl.

Verkehrsgrundl.