SEPA Oliver Kroppen Stefan Kortus.

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SEPA-Lastschriftmandat
 Präsentation transkript:

SEPA Oliver Kroppen Stefan Kortus

SEPA – Single Euro Payment Area Vereinfachung des europäischen Zahlungsverkehrs Millionen Unternehmen 20 500 Millionen Menschen 80 Milliarden Zahlungen Single Euro Payment Area Ziel: Harmonisierung und Vereinfachung des europäischen Zahlungsverkehrs Etablierung eines einheitlichen Binnenzahlungsverkehrsmarktes Nutzer: 20 Millionen Unternehmen 500 Millionen Menschen 80 Milliarden Zahlungen

SEPA umfasst derzeit 32 europäische Länder: die 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die drei Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums Island, Norwegen und Liechtenstein sowie die Schweiz und Monaco. Alle diese SEPA-Teilnehmerländer, auch die Nicht-Euro-Länder, halten sich bei der Abwicklung von Euro-Zahlungen an die vereinbarten Standards.

01.02. 2014 01.02.2016 Zeitplan Verbindliche Einführung Übergangs-frist 01.02.2016 Zeitplan: Verbindliche Einführung ab 01.02.2014 Aber: Übergangsregelung bis 01.02.2016 für bestimmte Verfahren möglich (z. B. ELV)

SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer, SCT) bereits seit 2008 möglich ausschließlich in Euro innerhalb aller SEPA-Teilnehmerländer Keine Betragsbegrenzung Identifizierung anhand von IBAN und BIC Ausführungsfrist: ein Geschäftstag Ungekürzte Gutschrift, Kosten werden separat belastet SHARE-Zahlung (Entgeltteilung); Auftraggeber und Begünstigter tragen jeweils die bei ihren Kreditinstituten anfallenden Entgelte Elektronisch oder beleghaft

SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debit, SDD) Basislastschrift SEPA-Firmenlastschrift Ist bereits seit 11/2009 möglich 2 Varianten SEPA-Basislastschrift (SEPA Core Direct Debit) vergleichbar mit dem deutschen Einzugsermächtigungsverfahren Für Privatpersonen und Unternehmen SEPA-Firmenlastschrift (SEPA B2B Direct Debit) Vergleichbar mit deutschem Abbuchungsauftragsverfahren Ausschließlich zwischen Unternehmen (B2B)

Gemeinsame Merkmale der SEPA-Lastschriftsvarianten SEPA-Teilnehmerländer Keine Betragsbegrenzung Identifizierung anhand von IBAN und BIC Lastschrifteinreicher (Creditor) benötigt eine eindeutige und standardisierte Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier) Zahlungspflichtiger autorisiert den Einzug durch ein Mandat Der Zahlungspflichtige ist über die Belastung mit einer Vorabinformation (Pre-Notification) über Betrag und Fälligkeitsdatum zu informieren (aktueller Stand: 14 Tage vor Belastung) Muss vom Lastschrifteinreicher mit einer bestimmten Vorlauffrist bei seiner Bank eingereicht werden (aktueller Stand: fünf Tage Vorlauf bei Ersteinreichung) Lastschrifteinreicher muss ein Fälligkeitsdatum mitgeben, an dem das Konto des Zahlungspflichtigen belastet wird. Nur elektronische Einreichung

Besonderheiten SEPA-Firmenlastschrift (SEPA B2B Direct Debit) Keine Möglichkeit zur Rückgabe wegen Widerspruchs Textlich anderes Mandat erforderlich Bank des Zahlungspflichtigen ist verpflichtet, die SEPA-Firmenlastschrift gegen das bei ihr hinterlegte Mandat zu prüfen Spätestens einen Tag vor Fälligkeit müssen Erst-, Einmal- und Folgelastschriften beim Kreditinstitut des Kreditors eingereicht werden. Spätestens zwei Tage nach Fälligkeit müssen Rückgaben durch die Bank des Zahlungspflichtigen erfolgen (z. B. mangels Deckung).

SEPA-Mandat Voraussetzung für Einzug einer Basis- oder Firmenlastschrift Eindeutige Identifizierung jedes Mandats durch Gläubiger-Identifikationsnummer und eindeutige Mandatsreferenz (z. B. Kunden-, Rechnungs-, Auftragsnummer etc.) Bei Firmenlastschriften muss der Zahlungspflichtige eine Kopie des Mandats an seine Bank weiterleiten. Aufbewahrungsfrist beim Gläubiger: 14 Monate Gültigkeit: bis 36 Monate nach letztmaliger Nutzung, Widerruf jederzeit möglich Mustervorlagen siehe nächste Seite

Muster SEPA-Mandate

Gültigkeit bestehender Einzugsermächtigungen Bisher (Einzugsermächtigungsverfahren): nachträgliche Genehmigung (durch stillschweigende Zustimmung) Neu (SEPA-Mandat): Einwilligung vorab durch SEPA-Mandat Änderung der AGB der deutschen Kreditwirtschaft zum 09.07.2012 ermöglicht Umwandlung der bestehenden Einzugsermächtigungen in SEPA-Mandate, ohne dass ein separates SEPA-Mandat eingeholt werden muss. Voraussetzung: Unterschriebene Einzugsermächtigung liegt vor und es wird nicht gegen die AGB-Änderung der Banken widersprochen

Pre-Notification Der Kreditor muss den Zahlungspflichtigen vor Einreichung einer SEPA-Basis- oder -Firmenlastschrift über die bevorstehende Belastung informieren Die Benachrichtigung des Zahlungspflichtigen kann grundsätzlich formfrei erfolgen, z. B. per Brief, per Telefax, mit der Rechnung, per SMS, per E-Mail, per Telefon oder über die Verwendungszweckangaben in der Lastschriftbuchung.

Umsetzung in Microsoft Dynamics NAV 1 2 3 Standard-Zahlungs-verkehr OPplus Add-on-Partner akquinet Umsetzung in Microsoft Dynamics NAV Drei Varianten Standard-Zahlungsverkehr von Microsoft Dynamics NAV wird eingesetzt Fibu-Add-on OPplus wird eingesetzt Voraussichtlich ab 10/2012: Standard-Zahlungsverkehr wird nicht mehr von Microsoft angeboten und vertrieben, sondern über den Add-on-Partner akquinet dynamic solution GmbH

Standard-Zahlungsverkehr von Microsoft Dynamics NAV Zusätzliche Objekte – kostenlos im Rahmen des Update-Vertrages – erforderlich Ggfs. Dienstleistung für Implementierung, Anpassung und Einrichtung erforderlich Unterstützende Batchläufe für Stammdatenanpassung (IBAN, BIC etc.) verfügbar 1 2 3

1 2 3 Add-on OPplus SEPA im Modul „Zahlungsverkehr“ enthalten Ggfs. Dienstleistung für Implementierung, Anpassung und Einrichtung erforderlich Unterstützende Batchläufe für Stammdatenanpassung (IBAN, BIC etc.) verfügbar 1 2 3

Zahlungsverkehr von akquinet dynamic solution GmbH Voraussichtlich ab 10/2012 Ablösung des Standard-Microsoft-Zahlungsverkehrs Funktionsumfang noch nicht bekannt 1 2 3

Handlungsempfehlungen Überprüfen der NAV-Applikation Überprüfen der Onlinebanking-Software Auswirkungen auf Zahlungs-lauf prüfen Nationale und internationale Stammdaten aufbauen Beantragen der Gläubiger-Identifikations-nummer Aufbau/Pflege einer Mandats-verwaltung Überprüfung der NAV-Applikation auf SEPA-Fähigkeit Überprüfung der Onlinebanking-Software auf SEPA-Fähigkeit Betrachtung der Auswirkungen von veränderten Vorgaben und Laufzeiten auf Ihre Zahl- und Lastschriftläufe, Fakturierung und Vereinbarungen mit Ihren Geschäftspartnern Aufbau und Pflege Ihrer Stammdatenverwaltung für nationale und internationale Geschäftspartner im IBAN-/BIC-Format Beantragung Ihrer Gläubiger-Identifikationsnummer (auch Gläubiger-ID oder Creditor Identifier) unter (https://extranet.bundesbank.de/scp/lizenz.do) Aufbau/Pflege einer Mandatsverwaltung

Fragen und Antworten Oliver Kroppen Stefan Kortus