„Nach der Grundschule: Neue Wege zu weiterführenden Schulen“

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1.
 Präsentation transkript:

„Nach der Grundschule: Neue Wege zu weiterführenden Schulen“ Miteinander Zukunft denken Bildungskonferenz für den Kreis Höxter Bad Driburg, 2. Dezember 2011 „Nach der Grundschule: Neue Wege zu weiterführenden Schulen“ Heinz Kriete, LRSD a.D.

Gliederung Ausgangslage / Problem Übergangsverfahren GS – Sek.I Schulangebote NRW Schulangebote für den ländlichen Raum Sekundarschule: Eckpunkte / Begründungen Neue Wege……zu neuen Schulformen Neue Wege……zur Kooperation GS – Sek.I

Ausgangslage / Problem Rückgang der Schülerzahlen aufgrund des demografischen Wandels Verändertes Schulwahlverhalten der Eltern Neues Übergangsverfahren Grundschule / weiterführende Schulen Schulstandorte werden kleiner mit schulorganisatorischen Schwierigkeiten und mit Einschränkungen in der Erfüllung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule

Übergangsverfahren GS – Sek.I Grundschulgutachten mit Probeunterricht Übergangsempfehlung, weitgehend bindend Übergangsempfehlung mit Prognoseunterricht (2006 – 2010) Übergangsempfehlung ohne Bindungswirkung Keines der formalen Verfahren im Übergang Grundschule/Sekundarstufe hat die erwartete Steuerungswirkung entfaltet. Der Wunsch der Eltern nach dem höchstmöglichen Bildungsabschluss (Abitur) für ihre Kinder hat sich durchgesetzt.

Schulangebot in NRW Grundschule Gymnasium Realschule Hauptschule Sekundarschule Gesamtschule Berufskollegs mit allgemeinbildenden und berufsbildenden Bildungsgängen Weiterbildungskollegs sowie Förderschulen, soweit sie trotz Inklusion erforderlich sind

Schulangebot für den ländlichen Raum Sekundarschule Klassengröße für die Einrichtung und Fortführung: 25 Schülerinnen und Schüler Mindestens 3 – zügig: Mindestschülerzahl 75 Jahrgänge 5 – 10 Verbindliche Kooperation mit mindestens einer Schulform der Sekundarstufe II „Sofern der Bedarf für eine integrierte Schule mit einer gymnasialen Oberstufe besteht, können Schulträger eine mindestens 4-zügige Gesamtschule errichten.“ Gesamtschule Mindestens 4 – zügig: Mindestschülerzahl 100 Jahrgänge 5 – 13 Mindestjahrgangsstärke in der Sekundartstufe II: 42 Schülerinnen und Schüler

Sekundarschule: Eckpunkte / Begründung I Die Sekundarschule bietet: alle Abschlüsse der Sekundarstufe I eine gezielte Förderung, die allen Schülerinnen und Schülern in ihrer Vielfalt, ihren Begabungen und Talenten gerecht wird die Vorbereitung zur Fortsetzung des Bildungsweges - in einer gymnasialen Oberstufe - an einem Berufskolleg - in der Berufsausbildung die Gewährleistung gymnasialer Standards in allen Organisationsformen, in - integrierter Organisation - äußerer Leistungsdifferenzierung ab Klasse 7 - in mindestens zwei Bildungsgängen - in schulformbezogener Klassenbildung - durch Grund- und Erweiterungskurse in einzelnen Fächern

Sekundarschule: Eckpunkte / Begründung II Die Sekundarschule bietet: die Möglichkeit zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife durch die verbindliche Kooperation mit mindestens einer Schulform mit Sekundartstufe II, - einem Gymnasium - einer Gesamtschule - einem Berufskolleg die Sicherung der Erreichbarkeit des Abiturs durch - das Angebot einer zweiten modernen Fremdsprache in Klasse 6 im Rahmen von Wahlpflichtunterricht - das Angebot einer weiteren modernen Fremdsprache ab Klasse 8 Die pädagogische Arbeit in der Doppeljahrgangsstufe 5/6 - knüpft an die Erziehungsarbeit der Grundschule an, - vor allem durch den Unterricht in binnendifferenzierender und individualisierender Form

Sekundarschule: Eckpunkte / Begründung III Ab Klasse 7 sind unterschiedliche Organisationsformen möglich integriert - alle Schülerinnen und Schüler im Klassenverband - in einigen Fächern 2 Anforderungsebenen (Grund- und Erweiterungskurse) teilintegriert - getrennt nach unterschiedlichen Anforderungsebenen kooperativ - schulformbezogene Klassenbildung „Die Grundentscheidung über die Organisationsform trifft der Schulträger mit der Entscheidung über die Errichtung der Schule.“ Die Sekundarschule wird in der Regel als Ganztagsschule geführt

Neue Wege…….zur neuen Schulform Initiative des Schulträgers zur Sicherung des örtlichen Schulangebots, möglichst im Konsens aller Beteiligten Umfassende Information der Eltern Befragung der Eltern der Klassen 3 und 4 Erarbeitung des pädagogischen Konzeptes Errichtungsbeschluss durch den Rat Antrag an die Bezirksregierung mit allen Dokumenten im Rahmen der anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung Errichtungsgenehmigung Aufbau der neuen Schule

Neue Wege…….zur Kooperation GS – Sek.I Informationsabende über die Schulformen der Sekundarstufe I Übergangskonferenzen Gegenseitige Hospitationen Wechselseitige Informationen über die Grundzüge des Unterrichts und der pädagogischen Arbeit zwischen Grundschule und Sekundarstufe, nicht allein zum Bereich Englisch Intensiv erarbeitete und langfristig vereinbarte Formen der Zusammenarbeit, z.B. nach dem Troisdorfer Modell, u.a. - gleiche Formen der Rückmeldungen zum Leistungsstand - kontinuierliche Dokumentation der Lernentwicklung und Lernförderung - Abstimmung der Unterrichtskonzepte unter den Aspekten Binnendifferenzierung und Individualisierung

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit