Informationen zu den Abschlussprüfungen 2013

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 Präsentation transkript:

Informationen zu den Abschlussprüfungen 2013 Hauptschulabschluss Realschulabschluss

Rechtsgrundlagen Realschulverordnung vom 22.6.2007 Zeugnisverordnung vom 29.4.2008 Verordnung zur Änderung der Schulartverordnungen vom 10.12.2009 Schulgesetz SH vom 24.1.2007, neu gefasst ab 4.2.2011 Gemeinschaftsschulverordnung vom 04.07.2011, gültig ab 1.8.2011

Zentrale Abschlussarbeiten Schriftliche Prüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch mit zentraler Aufgabenstellung durch das Bildungsministerium 135 Minuten Arbeitszeit (Englisch 105‘) In Englisch Aufgabenteil zur mündlichen Sprachkompetenz (30‘)

Teilnehmer Schüler/innen der Gemeinschaftsschule können auf Antrag den Hauptschulabschluss in der 9. Jahrgangstufe durch Teilnahme an der entsprechenden Prüfung erwerben. Wiederholer/innen der 9. Jahrgangsstufe können durch Beschluss der Klassenkonferenz zur Teilnahme an der HS-Prüfung verpflichtet werden, wenn die Versetzung in die 10. Klasse gefährdet erscheint. Mit einem qualifiziertem Hauptschulabschluss ist das Aufsteigen in die 10. Klasse und die Teilnahme an der Realschulabschlussprüfung möglich, oder falls die Klassenkonferenz eine erfolgreiche Mitarbeit erwartet Schüler/innen, die nicht an der Hauptschulprüfung teilgenommen haben, steigen durch Versetzungsbeschluss der Klassenkonferenz in die 10. Jahrgangsstufe auf, wenn die Leistungen auf RS-Niveau in nicht mehr als einem Fach schlechter als ausreichend sind oder die Konferenz trotzdem eine erfolgreiche Mitarbeit erwartet. Alle Schüler/innen der 10. Klasse nehmen an der Realschulabschluss-prüfung teil Ein qualifizierter Abschluss berechtigt zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe Nach erfolgloser Prüfung kann die Klassenstufe wiederholt werden Entlassung nach zweimaliger erfolgloser Prüfung

Mündliche Prüfung Jede(r) Schüler/in kann auf Antrag in bis zu 2 Fächern seiner Wahl mit Ausnahme der 1. Fremdsprache mündlich geprüft werden Die Antragstellung und die Auswahl des Prüfungsfaches obliegt bei Minderjährigen deren Eltern Der Prüfungsausschuss kann in bis zu 2 Fächern mündlich prüfen lassen, wenn begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass dadurch die Endnote verbessert werden kann Die mündliche Prüfung wird als Gruppenprüfung mit 3-5 Schülern durchgeführt, pro Teilnehmer sind 10 Minuten vorzusehen und 20-30 Minuten Vorbereitungszeit zu gewähren. Spätestens 7 Unterrichtstage vor der mündlichen Prüfung werden den Schülern alle Vornoten und Prüfungsnoten mitgeteilt. Spätestens 5 Unterrichtstage vor der mündlichen Prüfung legt der Prüfungsausschuss die Prüfungsfächer fest. Spätestens 3 Unterrichtstage vor der Prüfung wird den Schülern die Entscheidung des Prüfungsausschuss mitgeteilt.

Festlegung der Endnoten und Zuerkennung des Abschlusses In Deutsch oder Mathematik werden ggf. die schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistungen zu gleichen Teilen in der Prüfungsnote berücksichtigt Kommt dabei keine glatte Note heraus, wird zugunsten des Schülers abgerundet (z.B. 2,5 ergibt Note 2) Bei der Festlegung der Endnoten ist das Verhältnis Vorzensur-Prüfungsnote zwei zu eins. Hier wird allerdings ab einer „5“ hinter dem Komma aufgerundet. Die Note der Projektarbeit hat den gleichen Stellenwert wie die anderen Fach- oder Kursnoten Die Noten aller Fächer und WPK der 9. und 10. Klasse sind für Mittleren Abschluss zu berücksichtigen Die Noten aller Fächer und WPK der 8. und 9. Klasse sind für den Hauptschulabschluss zu berücksichtigen Zuerkennung der Abschlüsse nur bei höchstens einer mangelhaften Note (5), die durch befriedigende (3) oder besserer Leistungen in einem anderen Fach auszugleichen ist Bei einer ungenügenden Note (6) kann der Abschluss nicht zuerkannt werden

Qualifizierter Abschluss Notenschnitt in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch mindestens 2,4 Notenschnitt in den übrigen Fächern mindestens 3,0 Kein Fach oder WPK mit „ungenügend“ (6) Erforderlich für Hauptschulabschluss, um in die R 10 aufzusteigen, und für den Realschulabschluss, um in die gymnasiale Oberstufe aufzusteigen!

Prüfung Krankmeldung nur vor Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben Unverzügliche Vorlage eines Attestes Ausschluss von der Prüfung bei Störung oder Täuschung bzw. Täuschungsversuch Versäumte oder unbearbeitete Prüfungsteile werden mit „6“ bewertet

Termine Fr. 19.04.13 : Schriftliche Prüfung Deutsch (RS) Schriftliche Prüfung Englisch (HS) Di. 23.04.13 : Schriftliche Prüfung Englisch (RS) Schriftliche Prüfung Deutsch (HS) Do. 25.04.13 : Schriftliche Prüfung Mathematik (HS) Schriftliche Prüfung Mathematik (RS) Fr. 24.05.13 : Abgabe aller Vornoten und schriftlichen Prüfungsnoten beim Schulleiter Mo. 27. – Mi. 29.05.13 : Sprachpraktischer Prüfungsteil Englisch (HS + RS) Mi. 29.05.13 : Bekanntgabe der Vor- und Prüfungsnoten an die Schüler Do. 30.05.13 : Abgabe der Anträge zur mündlichen Prüfung, Sitzung des Prüfungsausschusses (13.30 Uhr) Fr. 31.05.11 : Bekanntgabe der Prüfungsfächer und -termine Mi. 05.06.13 : Mündliche Prüfungen HS- und RS-Abschluss,

Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit.... ....und viel Erfolg beim Abschluss! www.ggs-schafflund.de