Informationen zum Abitur 2014

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 Präsentation transkript:

Informationen zum Abitur 2014 Wahl der Prüfungsfächer Berechnung Gesamtqualifikation Terminplan Hinweise zur schriftlichen Prüfung Hinweise zur mündlichen Prüfung

1. Wahl der Prüfungsfächer Prüfung in 5 Fächern: vier schriftlich, eines mündlich Alle drei Aufgabenfelder müssen abgedeckt werden Schriftliche Prüfung: Deutsch – Mathematik – Fremdsprache weiteres Kernfach Mündliche Präsentationsprüfung: weiteres zwei- oder vierstündiges Fach Zusätzliche mündl. Prüfung im schriftl.Prüfungsfach: nur in besonderen Fällen (Gefährdung, Noten-verbesserung) Aufgabenfelder

WICHTIG: Alle drei Aufgabenfelder müssen abgedeckt sein: sprachlich-literarisch-künstlerisch mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch gesellschaftswissenschaftlich

sprachlich- literarisch- künstlerisch Deutsch Pflichtfremdsprachen Aufgabenfelder Aufgabenfeld Pflichtbereich Wahlbereich sprachlich- literarisch- künstlerisch Deutsch Pflichtfremdsprachen Bildende Kunst, Musik gesellschafts- wissenschaftlich Geschichte, Geographie, Gemeinschaftskunde, Wirtschaft Religionslehre, Ethik Philosophie Psychologie mathematisch- naturwissensch.- technisch Mathematik Biologie, Chemie, Physik Informatik Darstellende Geometrie, ohne Zuordnung Sport

2. Berechnung Gesamtqualifikation Block I: Kursnoten aller 4 Halbjahre: 600 Punkte Block II: Abiturprüfung: 300 Punkte maximale Gesamtpunktzahl: 900 Punkte Umrechnung in Dezimalnote zwischen 1,0 und 4,0 nach Tabelle

Übersicht Gesamtqualifikation Pflichtanrechnung in Block I 20 Kurse in den Kernfächern 2 Kurse in Kunst oder Musik 4 Kurse Geschichte 2 Kurse Geografie 2 Kurse Gemein- schaftskunde je vier Kurse in zwei Natur-wissenschaften alle Kurse im mündlichen Prüfungsfach Unterkursregel für Block I: höchstens 20% der angerechneten Kurse unter 5P Block II: weitere Unterkursregeln Bringt man z.B. 44 Kurse in Block I ein, so werden alle Punkte zusammengezählt und mit 40/44 multipliziert Übersicht Gesamtqualifikation

3. Terminplan Fr. 13.09. Wahl des 4. schriftl. Prüfungsfaches þ Fr. 31.01. Zeugnisausgabe 12.1 Mo. 03.02. Wahl des 5. mündl. Prüfungsfaches (Frühestens 29.01.) Fachprakt. Prüfung BK und Musik Mi. 26.02. Schüler-Infoveranstaltung zum schriftl. Abi Fr. 28.02. – Fr. 07.03. Fasnachtsferien Mo. 10.03. – Di. 11.03. unterrichtsfrei für KS2 Mi 12.03. – Do. 20.03. schriftliche Abiturprüfung

3. Terminplan Mi 12.03. – Do. 20.03. schriftliche Abiturprüfung: Mi. 12.03. Deutsch Do. 13.03. Mathematik Fr. 14.03. Französisch Mo. 17.03. Englisch Di. 18.03. Bio, Ph, Ch, BK, Mus, G, Ek, Gk, Wi, S Do. 20.03. Spanisch Mo. 24.03. Wiederbeginn des Unterrichts http://www.kultusportal-bw.de/,Lde/770397

3. Terminplan Di. 06.05. Abgabe der Präsentationsthemen Mo. 12.05. – Mi. 14.05. Kommunikationsprüfungen Mi. 14.05. – Do. 15.05. Fachprakt. Prüfung Sport Mo. 19.05. Letzter Unterrichtstag Di. 20.05. Bekanntgabe Ergebnisse schriftl. Prüfung und Präsentationsthema, Zeugnisausgabe 12.2 Mi. 21.05. ggf. Wahl weiterer mündl. Prüfungsfächer Di. 27.05. und Mi. 28.05. Mündliches Abitur Fr. 06.06. Abiturfeier

Klausurplan

4. Hinweise zur schriftlichen Prüfung (stark gekürzt, wird an alle Schüler gegen Unterschrift ausgegeben) 10 Minuten vor Beginn der Prüfung anwesend sein Genaue Prüfungszeiten: siehe Anlage Überschreitung der Arbeitszeit nicht statthaft Mitführen eines Handys während der Prüfung ist Täuschungsversuch Prüfungsraum nur aus zwingenden Gründen kurzfristig verlassen Unverzügliches Verlassen des Prüfungsraumes bei vorzeitiger Abgabe An Prüfungstagen ist der Schulleiter 7.00 Uhr in der Schule anwesend, um Nichtteilnahme telefonisch zu melden Schriftliche Bekanntgabe von zwei wichtigen Paragraphen der Abiturprüfungsordnung

4. Hinweise zur schriftlichen Prüfung § 27 Nichtteilnahme, Rücktritt Wird ohne wichtigen Grund an einem der Prüfungsteile ganz oder teilweise nicht teilgenommen, gilt dies als Nichtzuerkennung der allgemeinen Hochschulreife. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet bei der schriftlichen Prüfung der Leiter, bei der mündlichen Prüfung der Vorsitzende des Prüfungsausschusses und bei der fachpraktischen Prüfung im Fach Sport der Vorsitzende des Fachausschusses. Der Schüler hat den Grund unverzüglich der Schule mitzuteilen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere Krankheit. Auf Verlangen ist ein ärztliches oder amtsärztliches Zeugnis vorzulegen. Wer sich in Kenntnis einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder eines anderen wichtigen Grundes der Prüfung unterzogen hat, kann dies nachträglich nicht mehr geltend machen. Der Kenntnis steht die fahrlässige Unkenntnis gleich; fahrlässige Unkenntnis liegt insbesondere dann vor, wenn beim Vorliegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht unverzüglich eine Klärung herbeigeführt wurde. Sofern und insoweit ein wichtiger Grund vorliegt, gilt die Prüfung als nicht unternommen. Die Teilnahme an der Nachprüfung nach §17 Abs. 2 Satz 2 ist möglich. Hierbei bleiben die bereits erbrachten Prüfungsleistungen bestehen. Vor Beginn der Abiturprüfung ist auf diese Bestimmungen hinzuweisen.

4. Hinweise zur schriftlichen Prüfung § 28 Täuschungshandlungen, Ordnungsverstöße Wer es unternimmt, das Prüfungsergebnis durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen oder nicht zugelassene Hilfsmittel nach Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben mitführt oder Beihilfe zu einer Täuschung oder einem Täuschungsversuch leistet, begeht eine Täuschungshandlung. Wird während der Prüfung eine Täuschungshandlung oder ein entsprechender Verdacht festgestellt, ist der Sachverhalt von einer Aufsicht führenden Lehrkraft zu protokollieren. Der Schüler setzt die Prüfung bis zur Entscheidung über die Täuschungshandlung vorläufig fort. Liegt eine Täuschungshandlung vor, wird der Schüler von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen; dies gilt als Nichtzuerkennung der allgemeinen Hochschulreife. In leichten Fällen kann stattdessen die Prüfungsleistung mit der Note „ungenügend“ (0 Punkte) bewertet werden. Die Entscheidung trifft bei der schriftlichen Prüfung der Leiter, bei der mündlichen Prüfung der Vorsitzende des Prüfungsausschusses und bei der fachpraktischen Prüfung im Fach Sport der Vorsitzende des Fachausschusses. Stellt sich eine Täuschungshandlung erst nach Aushändigung des Zeugnisses heraus, kann die obere Schulaufsichtsbehörde das Zeugnis einziehen und entweder ein anderes Zeugnis erteilen oder die Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife zurücknehmen, sofern seit der Ausstellung des Zeugnisses nicht mehr als zwei Jahre vergangen sind. Wer durch sein Verhalten die Prüfung so schwer behindert, dass es nicht möglich ist, die Prüfung ordnungsgemäß durchzuführen, wird von der Prüfung ausgeschlossen; dies gilt als Nichtzuerkennung der allgemeinen Hochschulreife. Absatz 3 Satz 3 gilt entsprechend. Vor Beginn der Abiturprüfung ist auf diese Bestimmungen hinzuweisen.

5. Hinweise zur mündlichen Prüfung (stark gekürzt, wird an alle Schüler gegen Unterschrift ausgegeben) Weitere mündliche Prüfungen bis spätestens ....... wählen Das rosafarbene Datenblatt sorgfältig prüfen und bis spätestes ...... abgeben Abiturzeugnis wird nur ausgegeben, wenn alle Bücher und Schlüssel abgegeben sind Alle Schüler erscheinen am ............ zur Begrüßung durch den Prüfungsvorsitzenden. Die Schüler müssen zur mündlichen Prüfung erscheinen, auch wenn Sie mit 0 Punkten nicht durchfallen können. Ein Schüler, der nicht erscheint, ist durchgefallen! Präsentationsprüfungen sind ohne Vorbereitungszeit Testmöglichkeit für die Technik wird geboten Keine Garantie der Schule für Funktionieren der Technik, Alternative müssen vorgeplant sein Einsicht in die Prüfungsunterlagen nach den großen Ferien möglich, Mitnahme nach 3 Jahren. Ohne Antrag werden die Arbeiten dann vernichtet.