Schilfgebiet “Röhrach”

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 Präsentation transkript:

Schilfgebiet “Röhrach” Naturschutzbund Deutschland Ortsgruppe Auenwald Inhalt .NABU-Gruppe Auenwald .Beschreibung des Zustandes .Zweck des Erwerbs .Gestaltung des Teiches .Ausführung der Maßnahmen .Rechtliche Erläuterung Anhang: Lageplan des Biotops Lageplan der Teiche Ausführung des geplanten Teiches Grundbuchauszug Förderbescheid Schilfgebiet “Röhrach” Biotopgestaltungsplan 2004

1. NABU-Gruppe Auenwald Eigentümer der Grundstücke im “Röhrach” ist NABU Baden-Württemberg Tübinger Straße 15 70178 Stuttgart vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden der Ortsgruppe Auenwald Jochen Schieber Austr. 9 71549 Auenwald 2. Beschreibung des Zustandes In zwei Abschnitten erwarb die NABU-Gruppe Auenwald 2002 und 2003 das ökologisch wertvolle Schilfgebiet im “Röhrach”. Umgeben von landwirtschaftlichen Nutzflächen hat sich das Feuchtgebiet in unmittelbarer Nähe des Brüdenbaches erhalten. Oberflächennahes Niederschlagswasser fließt von den steilen Hängen herab und staut sich im nahezu waagerechten Gelände auf. Der Zufluss ist so ergiebig, das auch im extrem trockeen Sommer 2003 die vorhandenen Tümpel einen zuverlässig hohen Wasserpegel zeigten. Oberhalb der Schilffläche befindet sich ein leicht ansteigender Grünstreifen, der ebenfalls mit erworben wurde. Auf dieser Fläche findet noch eine landwirtschaftliche Nutzung statt. Allerdings wird dort nur der Grünschnitt zur Viehfütterung gewonnen. Ein Austrag von Gülle oder anderen Nährstoffen findet nicht statt. 3. Zweck des Erwerbs Ziele des Grundstückerwerbs war der Erhalt eines vorhandenen Biotops und die Schaffung zusätzlichen Lebensraums für Amphibien und Wasservögel. (Anlage 1) Der nur 50 Meter entfernte Fischteich des örtlichen Fischereivereins ist wegen der Bewirtschaftung und der ungeschützten Zugänglichkeit nicht geeignet Nistmöglichkeiten zu bieten und einen ungestörten Rückzugsraum für wasserliebende Tiere zu bilden. 4. Gestaltung des Teiches Der geplante neue Teich soll mit einer Größe von 8 x 6 Meter vollkommen vom bestehenden Schilfbewuchs umgeben und von außen nicht einsehbar sein. Der morastige Boden verhindert den Zutritt von Neugierigen und bildet dadurch einen natürlichen Schutz vor Störungen, was besonders während der Brutzeit von Bedeutung ist. Die geplante Wassertiefe soll ca. 2 Meter betragen. So entsteht ein frostsicherer Lebensraum für Fische, die wiederum eine Nahrungsgrundlage für Vögel sein werden. Geeignete Wasserpflanzen bereichern das Biotop zusätzlich und dienen den Fischen als Schutz vor Fressfeinden. Ziel ist es möglichst schnell ein natürliches Gleichgewicht einzustellen, das jeden zusätzlichen Eingriff überflüssig macht. Nach Abschluss der Biotopgestaltung wird das Gelände sich selbst überlassen bleiben. Durch Beobachtung sollen die Veränderungen erfasst und auch dokumentiert werden. Insbesondere gilt es den Zuzug von Tierarten zu erfassen.

5. Ausführung der Maßnahmen Am Standort des neuen Teiches befindet sich eine Baum- um Buschgruppe, die entfernt werden muss. Durch den Eingriffe werden Vertiefungen entstehen, die für eine Gestaltung eines Teiches nur noch entsprechend erweitert werden müssen. Bei den Arbeiten kommt ein kleiner Bagger zum Einsatz, der aus Sicherheitsgründen nur nach lang anhaltendem Dauerfrost vor Ort eingesetzt werden kann. Der Aushub wird als ca. 0,3 m dicker Schicht an der südöstlichen Grundstücksgrenze verbracht und mit einer einheimischen naturnahen Hecke bepflanzt werden. Nach bisherigen Erfahrung mit vergleichbaren Maßnahmen werden innerhalb von 2 Jahren die Spuren der Bodenbearbeitung nicht mehr sichtbar sein und die Biotopgestaltung auch optisch zum Abschluss gekommen sein. 6. Rechtliche Erläuterung Von der Gestaltung ist das Grundstück der Flst (1-8) betroffen. Dieses liegt innerhalb eines Gebiets nach § 24a Naturschutzgesetz. Die Flurstücke im “Röhrach” befinden sich außerhalb des Naturparks “Schwäbisch-Fränkischer Wald”. Da durch die Bodenarbeiten oberlächennahes Grundwasser freigelegt wird, ist zu prüfen,ob diese Art Benutzung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 WG (Wassergesetz für Baden-Württemberg) als geringfügig gilt und damit keiner wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 7 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) bedarf.

Lageplan des Biotops N 10 m 24a-Biotop Bestehende Teiche geplanter Teich N Lageplan des Biotops NABU-Grundstücksgrenze

N Lageplan der Teiche Neue naturnahe Hecke Rand des Schilfbewuchses bestehende Teiche Rand des Schilfbewuchses geplanter Teich Fahrweg nach Weissach i.T. Brüdenbach 10 m N Lageplan der Teiche Neue naturnahe Hecke

Auführung des geplanten Teiches 8,0 m 6,0 2,0 m B A Schnitt A Schnitt B Draufsicht