EWE-Rückzahlungsangebot Riesenerfolg Bedingungen wenig problematisch Annehmen und um andere Dinge kümmern 3.5.2011 www.bezahlbare-energie.de
Das Rückzahlungsangebot Gaspreiserhöhungen 1.4.2008 – 30.6.2009 Nach Scherf-Zahlung (40%) nun „restliche“ 60% = vollständige Rückzahlung (100%) 60% = 80 € pro 10.000 kWh Jahresverbrauch Im Schnitt 200 € pro Haushalt (25.000 kWh) Bei 5.000 Haushalten 1 Mio. € für Schortens, 5 Mio. € für FRI Auch an alle, die nicht mehr EWE-Kunde sind! Nur auf Anforderung Telefonisch anforderbar, in Service-Punkten (Alter Markt) erhältlich, im Internet herunterzuladen; natürlich auch per Brief Verfahren in EWE-Infobrief ab Ende Mai Antragsunterlagen ab Juli 3.5.2011 www.bezahlbare-energie.de
Riesenerfolg Hart erkämpft – nicht geschenkt: 14.7.2010 BGH erklärt Preiserhöhungen seit 2007 für unrechtmäßig EWE- Reaktionen Nicht zur Rückzahlung verpflichtet Anspruchsteller müssten individuell klagen Nach Protesten Oktober 2010: „Großzügiges“ Scherf-Angebot 40% „freiwillige“ Rückzahlung (als 50% verkauft) Nur an diejenigen, die am 1.10.2010 noch Gaskunde waren Wer mehr haben wolle, müsse klagen Warnung vor Prozessrisiko - zur Einschüchterung Clifford Chance als Anwälte Größtes (und teures) Anwaltsbüro der Welt / 30 – 40 Seiten lange Schriftsätze Kommunen lehnen am 3.12.10 volle Rückzahlung ein zweites Mal ab! Februar 2011: Scherf-Zahlung „kundenfreundlicher“ - bis April an alle Klagewelle von 7.000 Klägern bis April 2011 – für EWE nur Niederlagen Überlastung der Justiz / Gerichtsakten per Sackkarre / Urteile im 10er-Pack EWE wartet + hofft auf Hilfe vom neu installierten 5. Senat des OLG „Hinweis-Beschluss“ des OLG: Preisbasis 4,51 Cent - spart EWE 60 Mio. € Brinkers letzter Versuch: „volle Rückzahlung“ an alle von 4,51 Cent aus Eigentümer-Kommunen machen zum ersten Mal nicht mit („Quantensprung“) Vollständige Rückzahlung an alle von 4,11 Cent je kWh aus! 3.5.2011 www.bezahlbare-energie.de
Schönheitsfehler „Bedingungen“ Volle Rückzahlung nur auf Anforderung Anerkennung der aktuellen AGB Forderungsverzicht EWE kann „Bedingungen“ stellen Wenn außergerichtlich Zahlung von ihr verlangt wird Weil sie von sich aus nach wie vor nicht zahlen muss „Nur auf Anforderung“ spekuliert (vielleicht) auf Trägheit Aufgehen der Spekulation kann Verbraucher durch Aktivität verhindern Mit Bedingungen will EWE sich gegen weitere Forderungen schützen Wer Bedingungen nicht akzeptieren will, um sich weiter gehende Forderungen vorzubehalten, kann weiterhin klagen Wer jetzt oder später nicht klagen will, sollte annehmen! Annahme-Empfehlung vermutlich für 99% aller Kunden richtig Bedingungen stellen EWEs Lauterkeit weiterhin ein Stück in Frage 3.5.2011 www.bezahlbare-energie.de
Anerkennung der aktuellen AGB Neue AGB nach BGH-Urteil 2010 Kundenfreundlicher als die alten Preise wie bei Tarifkunden gerichtlich auf Angemessenheit („Billigkeit“) überprüfbar Preisänderungen 6 Wochen vorher anzukündigen Schriftlich mit Hinweis auf Kündigungsrecht Ohne Widerspruch AGB ohnehin akzeptiert Widersprochen hatten 2010 wenige Hundert („unter 0,1%“) Die sind dann aus Sonderverträgen geflogen Anerkennung stellt für Kunden somit kaum Problem dar Wenn EuGH AGB für ungültig erklärt, sind AGB vermutlich auch für die ungültig, die sie anerkannt haben Nachteile durch Anerkennung somit kaum erkennbar 3.5.2011 www.bezahlbare-energie.de
Forderungsverzicht Forderungen aus der Zeit 2004 – 2007 sind nach deutschem Recht verjährt (3 Jahre) Selbst wenn EuGH Verjährungsfrist auf 10 Jahre ausdehnen würde, kaum Ansprüche BGH hat Rückforderungsansprüche nur für „kurzen“ und „kurz zurückliegenden“ Zeitraum anerkannt Für „längere“ und „länger zurückliegende“ Zeiträume nicht mehr ausgewogen und interessengerecht EWE hatte nachweislich Bezugskostensteigerungen EWE hätte einseitig unzumutbar hohe Vertragsrisiken Weitergehende aktuelle Forderungen spekulativ Genauso könnte man auf Ungültigkeit des Forderungsverzichts spekulieren 3.5.2011 www.bezahlbare-energie.de
Alternative: Klagen Klagen vermutlich weiterhin erfolgreich Risiken OLG bestätigt Rückzahlungsanspruch aus BGH-Urteil Risiken Amtsgerichte könnten Klagen als unnötig ansehen, weil Bedingungen ja akzeptabel seien Amtsgerichte könnten 4,51 Cent aus OLG-„Hinweisbeschluss“ als Basis übernehmen Amtsgerichte könnten Berufung zulassen Entscheidung könnte dann über LG zum OLG gelangen Prozess-Risiken vermutlich größer als vorher 3.5.2011 www.bezahlbare-energie.de
Was ist mit laufenden Klagen? EWE will allen Kläger Vergleichsangebot machen „Volle Rückzahlung“ bei AGB-Anerkennung + Forderungsverzicht Höchstwahrscheinlich mit Übernahme der Prozesskosten Anders würde Vergleichsangebot keinen Sinn machen, weil die Kunden ihre Klage zu Ende führen könnten + würden Empfehlung dann: Vergleichsangebot annehmen Wenn EWE Prozesskosten nicht übernimmt, Klage zu Ende führen In dem Fall auch kein höheres Prozessrisiko als vorher EWE-Angebot würden Gerichte dann nicht als fair ansehen EWE wird Klägern/Beklagten aus Zeit 2004 – 2007 ebenfalls Vergleichsangebot unterbreiten Ziel: Völlige Befriedung der Situation – raus aus Schlagzeilen Widerspruch/Zahlungsvorbehalt gehen leer aus 3.5.2011 www.bezahlbare-energie.de
Wechselempfehlungen Gas: Eprimo mit Preisgarantie bis 30.6.12 Vorteil zu EWE-Classic 160 € (bei 20.000 kWh Jahresverbrauch) Plus Preisvorteil aus angekündigter EWE-Preiserhöhung Beispiel: 5% Erhöhung = 50 € (bei 20.000 kWh) Achtung: Nach Ankündigung der Preiserhöhung nur etwa 2 Wochen Zeit für außerordentliche Kündigung! Strom: SWK (Stadtwerke Krefeld) mit Preisgarantie bis 31.3.12 Vorteil zu EWE-Comfort 165 € (bei 4.000 kWh Jahresverbrauch) Plus Ersparung der EEG-Umlagenerhöhung 2012 für mindestens 3 Monate = ca. 15 € (bei 4.000 kWh) Zwei Monate vor möglichem Wechseltermin künftigen Lieferanten mit Kündigung + Belieferung beauftragen Möglichen Termin bei EWE Tel. 0800-3932000 erfragen 3.5.2011 www.bezahlbare-energie.de
Wechselprobleme Preiserhöhungen während Wechselprozedur Nach § 5 Abs 3 EWE-AGB eigentlich ausgeschlossen Dennoch bei nicht lückenlosem Übergang Einstufung in Grundversorgungstarif + Erhöhung Auf Beschwerde EWE-„Kulanzzahlung“ von 59 € Gerichtliche Klärung um § 5 Abs 3 angestrebt Alternativ: Bevollmächtigung des Neulieferanten mit außerordentlicher Kündigung würde auch schützen Auftrags-Formulare dafür aber nicht ausgelegt Nur 14 Tage Zeit für Kündigung – Gefahr der Fristverstreichung BezE weiter auf Lösungssuche Will jemand in „AG Wechselprobleme“ mitarbeiten? Bitte melden 3.5.2011 www.bezahlbare-energie.de
Verein Bezahlbare Energie Aufgaben Preisprotest Rückforderungen Wechselempfehlungen - Unterstützung bei Wechselproblemen Kontakt zu Initiativen Gespräche mit EWE Thematische Unterstützung für Kundenbeirat11 Infos auf Internet-Seite www.bezahlbare-energie.de Aktuelle Infos über Rundbrief (Newsletter) Zur Aufnahme in Verteiler info@bezahlbare-energie.de anschreiben Mitgliedsbeitrag BezE im Jahr 5 € Ziel, starken Interessenverband im EWE-Gebiet aufzubauen – werden Sie Mitglied! 3.5.2011 www.bezahlbare-energie.de