Symposion Schulautonomie Selbstständigere Schule in Hessen Dr

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Symposion Schulautonomie Selbstständigere Schule in Hessen Dr Symposion Schulautonomie   Selbstständigere Schule in Hessen   Dr. Wolfgang Bott

Darstellung des Kontextes Selbstständige Schule als Antwort auf die Ergebnisse von PISA u.a. Zuständigkeitsverlagerungen zur Verbesserung von Schülerleistungen? (Problem des fehlenden wissenschaftlich beweisbaren Zusammenhangs zwischen Stärkung der Eigenverantwortung und Verbesserung der Schülerleistungen) Zuständigkeitsverlagerungen zur Verbesserung von Abläufen (Entscheidung über Problemlagen am Entstehungsort)

1. Schritt 1998 Schulleiter als Dienstvorgesetzter als Teil einer Systemverbesserung (Übernahme von Teilbefugnissen der Schulaufsicht zur Verfahrensvereinfachung) Begriffsklärungen:   Vorgesetzter = Weisungsberechtigung gegenüber allen Mitarbeitern der Schule in dienstlichen Angelegenheiten Dienstvorgesetzter = Entscheidungsbefugnis in persönlich-dienstlichen Angelegenheiten der Lehrkräfte im Beamtenverhältnis

Damit übertragene Kompetenzen: Entgegennahme eines Entlassungsantrags Erklärung über die Dienstunfähigkeit Abnahme des Diensteides Herausgabe amtlicher Schriftstücke Untersagung nicht genehmigungspflichtiger Nebentätigkeiten Genehmigung des Fernbleibens vom Dienst und Erteilung von Dienstbefreiung bis zu 14 Werktagen Erteilung von Dienstzeugnissen und dienstlichen Beurteilungen Meldung von Unfallfürsorgeansprüchen Mündliche oder schriftliche Rügen oder Missbilligungen Entscheidung über Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Lehrkräfte

2. Schritt 2006 Entscheidung über Lehrereinstellung nach Ausschreibung mit Zuständigkeit zur Ernennung bis Bes.Gr. A13 und zum Vertragsabschluss bis EG 13 TV-H (anstelle des bisherigen Ranglistenverfahrens) Zuständigkeit für Abschluss befristeter Arbeitsverträge bis 5 Wochen für Vertretungskräfte im Rahmen von VSS (zur Sicherstellung verlässlicher Schulzeiten in der Primar- und Sekundarstufe I)

3. Schritt 2011 Kleines Schulbudget (Mittel für Lernmittel, Fortbildung, Vertretung und IT-Support mit gegenseitiger Deckungsfähigkeit)   Schulträgerbudgets (Sachkostenzuweisung in unterschiedlicher Ausgestaltung je nach Schulträger) Zustimmung zur Annahme von Belohnungen und Geschenken bis 75, - € für Beamte und Tarifbeschäftigte (§ 42 Abs. 1 BeamtStG / 3 Abs. 3 TV-H; zur der Entschärfung verschiedenster Konfliktfälle)

4. Schritt 2012 Weitere an Selbstständige Allgemeinbildende Schulen (SES) und Selbstständige Berufliche Schulen (SBS) übertragene Kompetenzen: Zuständigkeiten für Personalentwicklung (wegen der demographischen Entwicklung in den Schulen besonders bedeutsam, um die künftig frei werdenden Funktionsstellen mit geeigneten Bewerbern besetzen zu können) Führung von Jahresgesprächen (in Ergänzung zur Personalentwicklungszuständigkeit unverzichtbares Führungsinstrument, allerdings nur auf Wunsch der Lehrkraft) Entscheidung über Beförderungsstellen bis Bes.Gr. A14 (Erweiterung der Personalauswahlkompetenz in der Schule)

Mitwirkung an der Besetzung von Funktionsstellen (Gleichberechtigte Einbeziehung des Schulleiters in Verfahren der Schulaufsicht, allerdings nur soweit Entscheidung nicht im schriftlichen Verfahren erfolgt) Zuständigkeit zum Abschluss von unbefristeten Arbeitsverträgen für Lehrkräfte bis EG 14 TV-H (Erweiterung der Einstellungskompetenz auf den Tarifbereich) Abordnung mit Einverständnis der aufnehmenden Dienststelle für Beamte und Tarifbeschäftigte (Verbesserung der Personalentwicklungsmöglichkeiten) Genehmigung / Anordnung von Dienstreisen / Reisen zur Aus- und Fortbildung (Teil der Personalentwicklungskompetenz)

Zuständigkeit zum Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen für Lehrkräfte bis EG 14 TV-H für zusätzliches Personal im pädagogischen Bereich und nicht lehrendes Personal zur Assistenz (Erweiterung der schulischen Möglichkeiten in der Projektarbeit, geplant auch als Zuständigkeit zum Abschluss unbefristeter Arbeitsverträge) Anordnung von Überstunden und Mehrarbeit (Verbesserung der Ausgleichsmöglichkeiten bei aktuellen Vakanzen) Einführung des Großen Schulbudgets (= wie Kleines Schulbudget mit zusätzlichem Personalbudget, das über 100% der Zuweisung frei verfügbar ist)

5. Schritt 2014 Genehmigung von drei Rechtlich Selbstständigen Beruflichen Schulen (RSBS) Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts Trägerschaft: bisheriger Schulträger Regelung durch kommunale Satzung Einrichtung eines Verwaltungsrates (Feststellung von Haushaltsplan und Geschäftsbericht, Aufstellung des Schulprogramms und der Grundsätze der Zusammenarbeit mit Ausbildungsbetrieben und außerschulischen Institutionen) Schulleiter als Geschäftsführer Haupttätigkeitsfeld: Zusammenarbeit mit Volkshochschule im Hessencampus Ziel (und Hauptmotiv): Teilhabe am Weiterbildungsmarkt als gleichberechtigter Anbieter (= Standortsicherung)

Grenzen der Übertragbarkeit Verfassungsrechtliche Grenzen Art. 7 Abs. GG (Gesamtverantwortung des Staates für das Schulwesen) Art. 28 Abs. 2 GG (Unterstellung der Einzelschule unter die Trägerschaft des jeweiligen Schulträgers (Gemeinde, Kreis oder kreisfreie Stadt)) Sozialstaatsprinzip (Verantwortung des Staates zur Aufrechterhaltung einheitlicher Lebensverhältnisse) Einzelschule als Teil des Systems (keine Insellösungen denkbar) Selbstständigkeit als Relation (keine Absolutsetzung, sondern nur Verbesserung im Verhältnis zur bisherigen Situation)

Grenzen der Übertragbarkeit Inhaltliche Grenzen Ruhestandsversetzungen (wegen des damit verbundenen erheblichen Aufwands ohne eigene Gestaltungsmöglichkeiten für die Schule) Disziplinarbefugnisse (wegen der dafür erforderlichen Spezialkenntnisse und der mangelnden Waffengleichheit bei anwaltlicher Vertretung des Beamten) Personalhauptaktenführung (wegen des damit verbundenen erheblichen Aufwands und des dafür fehlenden Verwaltungspersonals)

Mögliche Entlastungen Schaffung einer Schulleitung als Kollegialorgan (Schulleiter als Primus inter pares in einem Leitungsteam unter Aufrechterhaltung seiner Gesamtverantwortung) Delegation von Vorgesetztenfunktionen (durch Schaffung eigener Ver-antwortungsbereiche für die Mitglieder des Leitungsteams) Einrichtung einer Geschäftsverteilung (durch einen entsprechenden, Verbindlichkeit begründenden Plan) Mögliche Folge: Höhere Akzeptanz im Kollegium

Folgen für die Schule Übernahme von Zuständigkeiten (= zunächst nur formale Verlagerung verschiedener Aufgaben)   Übernahme von Verantwortung (= Bereitschaft, für die Erledigung zusätzlicher Aufgaben selbst einzustehen) Erwerb von Kompetenzen (= Notwendigkeit und Bereitschaft, die für die Erledigung der zusätzlichen Aufgaben erforderlichen fachlichen Fähigkeiten zu erwerben)

Notwendigkeit der Rechenschaftslegung (= Erkenntnis, dass die Übernahme zusätzlicher Aufgaben in eigener Verantwortung die Aufgabe einschließt, die Verwendung öffentlicher Mittel in bestimmten Abständen offen zu legen) Genehmigungsvoraussetzung: Qualitätsmanagementsystem als Grundlage für die Binnenevaluation der Schule und deren spätere Zertifizierung Hauptziel aller Erweiterungen der Selbstständigkeit: Verbesserung der Schul- und Unterrichtsqualität

Folgen für die Schulaufsicht Kein grundsätzlicher Wegfall der Fach-, Dienst- und Rechtsaufsicht Änderung in den Abläufen Neue Rolle als Ratgeber bei Entscheidungen der Schule Übernahme von Verwaltungsaufgaben für die Schule (vgl. SBS-Organisationshand-buch) Steuerung durch Zielvereinbarungen

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit