Bündner NFA 1 – Wie weiter? Medienorientierung 26. März 2010 Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden Regierungsrat,

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 Präsentation transkript:

Bündner NFA 1 – Wie weiter? Medienorientierung 26. März 2010 Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden Regierungsrat, Dr. Martin Schmid

Bündner NFA 2 Ablauf 1.Ausgangslage 2.Laufende Gesetzgebungsprojekte 3.Abhängigkeiten zu Gesetzgebungsprojekten 4.Neuauflage der Bündner NFA 5.Schlussbemerkung

Bündner NFA 3 1. Ausgangslage Ablehnung mit 50,8 Prozent Nein-Stimmen Ablehnung betrifft Gesamtprojekt mit sämtlichen Gesetzen und grossrätlichen Verordnungen Handlungsbedarf im Bereich des Finanzausgleichs und der Finanzentflechtung ist grundlegend und unbestritten Volle Akzeptanz des Volksentscheids Neuauflage der Bündner NFA ist notwendig

Bündner NFA 4 Voraussichtlicher Terminplan für laufende Gesetzgebungsprojekte ProjektStand GesetzgebungIn Kraft Revision SchulgesetzVernehmlassung erfolgt PflegefinanzierungVernehmlassung erfolgt GebietsreformenBerichtsende Herbst 2010 SpitalfinanzierungVernehmlassung Herbst Vormundschaftswesen Vernehmlassung Herbst Gesetzgebungsprojekte sind im Gange und umzusetzen (teilweise zwingende Bundesvorlagen) 2. Laufende Gesetzgebungsprojekte

Bündner NFA 5 Keine sofortige Wiederaufnahme möglich Bundesrechtlich dringende Revisionsprojekte im Gesundheits- bereich sind im Gange und umzusetzen Die Revision des Schulgesetzes soll nicht verzögert werden Nötige inhaltliche Abstimmung zwischen neuer NFA und den anstehenden Projekten bei zeitgleicher Bearbeitung nicht möglich Laufende Projekte sind vorgängig abzuschliessen Eine neue Bündner NFA hängt mit anderen Gesetzgebungsprojekten eng zusammen 2. Laufende Gesetzgebungsprojekte

Bündner NFA 6 Verflechtungen des Finanzausgleichs Zweck des Finanzausgleichs: Milderung der Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinden. Notwendigkeit des Finanzausgleichs: Enormes Gefälle zwischen den Gemeinden (Ferrera hat 30 mal mehr Einnahmen pro Kopf als Duvin) Ausdehnung des Finanzausgleichs: Betroffen sind alle grösseren Aufgabenbereiche von Kanton und Gemeinden sowie über 20 verschiedene Gesetze 3. Abhängigkeiten zu Gesetzgebungsprojekten

Bündner NFA 7 Heutiger Finanzausgleich im engeren Sinne 3. Abhängigkeiten zu Gesetzgebungsprojekten

Bündner NFA 8 Der indirekte Finanzausgleich Alle zwei Jahre teilt die Regierung die Gemeinden in fünf Finanzkraftgruppen ein Beispiel-Gemeinden zur Einteilung für die Jahre : FK-Gruppe 1: Arosa, Marmorera, St. Moritz, FK-Gruppe 2: Davos, Domat Ems, Zernez FK-Gruppe 3: Igis, Paspels, Savognin FK-Gruppe 4: Almens, Obersaxen, Val Müstair FK-Gruppe 5: Avers, Mutten, Safien 3. Abhängigkeiten zu Gesetzgebungsprojekten

Bündner NFA 9 Schülerpauschale an Primarschulen: Beitragssatz nach Finanzkraft (FK): 20% bis 55% Für Gemeinden der FK-Gruppe 1 Fr. 1'011.- Für Gemeinden der FK-Gruppe 2Fr. 1'415.- Für Gemeinden der FK-Gruppe 3 Fr. 1'870.- Für Gemeinden der FK-Gruppe 4 Fr. 2'325.- Für Gemeinden der FK-Gruppe 5 Fr. 2'871.- Der Pauschalbeitrag beträgt gut 40 Mio. Franken pro Jahr, davon 16 Mio. in Form von FK-Zuschlägen Die Schülerpauschale dient dem Finanz- & Lastenausgleich und eine Aufgabe der FK-Abstufung erfordert neue Ausgleichsgefässe Indirekter Finanzausgleich im Bereich der Volksschule 3. Abhängigkeiten zu Gesetzgebungsprojekten

Bündner NFA 10 Abhängigkeiten Schulgesetzrevision und NFA Zu regelnde Punkte im Schulgesetz mit Einfluss auf die Finanzierung von Kanton und Gemeinden - Beispiele Besoldungsvorgaben für Lehrkräfte und Kantonsbeiträge Integrationsmassnahmen Pädagogisch-therapeutische Massnahmen Einführung von Blockzeiten und von Tagesstrukturen Finanzierung von Lehrerweiterbildung, Schulleitungen, Schulentwicklungsprojekten, Unterricht fremdsprachigen Kindern, Die Schulgesetzrevision ist vorweg zu verabschieden und der Finanzausgleich darauf abzustimmen 3. Abhängigkeiten zu Gesetzgebungsprojekten

Bündner NFA Neuauflage der Bündner NFA Bündner NFA II als Anschlusspaket Es ist folgender Fahrplan vorgesehen: Bis Ende 2011Anstehende Reformprojekte geklärt 2012 Neustart und Vernehmlassung 2013Botschaft im Grossen Rat 2014Eventuell Volksabstimmung 1. Januar 2015 Einführung/Umsetzung der neuen Bündner NFA (Inkraftsetzung von Teilen per 1. Januar 2014) Neuauflage des Bündner NFA II kann frühestens im 2012 gestartet werden

Bündner NFA 12 Grundlegende Finanzausgleichs-Reform Die Aufgabe des indirekten Finanzausgleichs ist nur als Ganzes möglich. Sie betrifft über 30 Beitragszahlungen in über 20 verschiedenen Aufgabenbereichen und Spezialgesetzen Die Aufgabe des indirekten Finanzausgleichs bedingt eine vollständige Neugestaltung des direkten Finanzausgleichs Die grundlegende Reform des Finanzausgleichs tangiert alle betroffenen Aufgabenbereiche Der bestehende Finanzausgleich lässt sich nur als Ganzes grundlegend erneuern 4. Neuauflage der Bündner NFA

Bündner NFA Schlussbemerkung Bündner NFA II: Neuauflage voraussichtlich im Jahr 2012 im Anschluss an die Umsetzung der neuen Pflege- und Spitalfinanzierung die Beratung des Gebietsreformberichts und die Totalrevision des Volksschulgesetzes