Rund um den Prüfungstag

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 Präsentation transkript:

Rund um den Prüfungstag BRB-Team Sts Rüsselsheim / 12-2012

Ablauf 1. Prüfungsstunde als zweite Stunde des Schulvormittags (vor der großen Pause) 2. Prüfungsstunde nach der großen Pause

nach der Durchführung beider Prüfungsstunden > Vorbereitung der Erörterung Vorbereitungszeit: 30 Minuten Notizen dürfen angefertigt und während der Erörterung genutzt werden.

Erörterung beider Prüfungsstunden zunächst jeweils eigenes Statement anschließend: Gespräch > Nachfragen der Fachausbilderinnen / -ausbilder Dauer insgesamt: i.d.R. 45 Minuten vgl. HLbGDV § 58 (10)

nach der Erörterung: etwa 45 / 60 Minuten Pause währenddessen: Notenfindung durch die Prüfungskommission > Protokollierung

Aushändigung der Aufgabe für die mündliche Prüfung > Situationsbeschreibung / „Fall“ Vorbereitung auf die mündliche Prüfung Vorbereitungszeit: 30 Minuten

Mündliche Prüfung > Dauer: insgesamt 60 Minuten zunächst: Vortrag / Themenaufriss der LiV zur Prüfungsaufgabe / Situationsbeschreibung > max. 15 Minuten anschließend: Prüfungsgespräch > max. 45 Minuten Geschafft!!!

Prüfungsausschuss Prüfungsvorsitzende / Prüfungsvorsitzender > Studienseminar / Staatliches Schulamt / AfL zwei Ausbilderinnen / Ausbilder > Unterrichtsfächer und Fachrichtungen und das entsprechende Lehramt der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst müssen vertreten sein ein Mitglied der Schulleitung der Ausbildungsschule LiV hat die Möglichkeit, eine „Lehrkraft des Vertrauens“ zu benennen > Teilnahme an der Prüfung und den Beratungen des Prüfungsausschusse mit beratender Stimme vgl. HLbG § 44

Weitere Informationen / Hinweise Prüfungsausschuss tritt 30 Minuten vor Prüfungsbeginn zusammen > zu dieser Zeit Klärung der Prüfungsfähigkeit der LiV durch Vorsitzende / Vorsitzenden Am Prüfungstag: Prüfungslehrproben in fünffacher Ausfertigung (in sechsfacher Ausfertigung bei Teilnahme einer „Person des Vertrauens“) in Schule / Prüfungszimmer hinterlegen > jeweils ein Exemplar wird in Prüfungsakte aufgenommen Umfang der Prüfungslehrproben: grundsätzlich 8 Seiten vgl. HLbGDV § 58 (9) Prüfungslehrproben zwei Tage vor der Prüfung an Prüfungsausschuss per Mail versenden

Besondere Möglichkeiten mit Blick auf Prüfungsstunden: Prüfungen nach § 47 Abs. 1 Satz 2 des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes werden in einer der folgenden Formen durchgeführt: als eine Prüfungslehrprobe in einer Lerngruppe im Rahmen eines gestal- teten Vormittags oder eines Projekts im Umfang von mindestens zwei, höchstens zweieinhalb Zeitstunden einschließlich der Pausenzeiten oder als eine Prüfungslehrprobe fächerverbindend in einer Lerngruppe im Um- fang einer Doppelstunde. Vgl. HLbGDV § 58 (3)

Wichtig: ruhiger Raum zur Vorbereitung der Erörterung / der mündlichen Prüfung Notizen für die Erörterung können angefertigt werden Vortrag im Rahmen der mündlichen Prüfung kann / sollte visualisiert werden > vgl. HLbGDV § 59 (3) Materialien: verschiedenfarbige Karten, Eddings, Pins, Magnete,...