Information zur Umsetzung des Medienkooperations- und - förderungs-Transparenzgesetzes (MedKF-TK) 26.06.2012 Medientransparenz 1.

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Information zur Umsetzung des Medienkooperations- und - förderungs-Transparenzgesetzes (MedKF-TK) 26.06.2012 Medientransparenz 1

Überblick 26.06.2012 Medientransparenz 2

Medien Öffentliche Hand Ziel: „Gewährleistung umfassender Transparenz bei der Vergabe von (Werbe)-aufträgen und von Förderungen „öffentlicher“ Stellen“ Themenbereiche Medien & Transparenz „lückenlose Transparenz bezüglich Beteiligungen“ Novelle § 25 MedienG Eigentumsverhältnisse Medien Öffentliche Hand Bund „Inhaltliche Anforderungen“ (Medienkooperationen & Inserate) NEU: § 3a MedKF-TG Inhalte Länder Gemeinden Vielfalt Unabhängigkeit Objektivität Aufträge Kooperationen …. Förderungen Finanzierung „Bekanntgabepflicht bei unabhängiger Meldestelle“ (Aufträge, Kooperationen & Förderungen) NEU: MedKF-TG „Rechtsträger“ Erhöhung der Transparenz & Festlegung von Regeln durch neue gesetzliche Maßnahmen 26.06.2012 Medientransparenz

Bekanntgabepflichten nach dem MedKF-TG - Überblick und Zuständigkeiten 26.06.2012 Medientransparenz 4

Eckpunkte zu den Bekanntgabepflichten nach dem MedKF-TG Das Medienkooperations- und –förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG) tritt mit 1.7.2012 in Kraft. Eckpunkte zu den Bekanntgabepflichten nach dem MedKF-TG Ziel: Informationstätigkeit der öffentlichen Hand sowie aller vom Rechnungshof geprüften Gebietskörperschaften, also etwa Ministerien, Länder, große Gemeinden, Unternehmen der öffentlichen Hand sowie Kammern transparent und nachvollziehbar zu machen (insgesamt 5.651 Rechtsträger) Liste des Rechnungshofes: Kenntnis der bekanntgabepflichtigen Rechtsträger Meldepflicht Für Werbeaufträge und Medienkooperationen Für Förderungen an Medieninhaber quartalsweise Summe der Ausgaben ausgewiesen nach Rechtsträger und konkretem Medium vier Mal pro Jahr jeweils zwei Wochen nach Ablauf des Quartals Bagatellgrenze: 5.000 Euro pro Quartal und Medium oder Gesamthöhe der Förderung Durchsetzung Nachfrist 4 Wochen, dann Verwaltungsstrafe mit bis zu 20.000 Euro, im Wiederholungsfall bis 60.000 Euro bei Nicht-Meldung KommAustria (KOA) ist nicht Kontrollbehörde. Dies übernimmt der Rechnungshof im Rahmen seiner Prüfungsaufgaben. Eine Falschmeldung kann mit bis zu 20.000 Euro, im Wiederholungsfall bis 60.000 Euro sanktioniert werden. 26.06.2012 Medientransparenz 5

Die Zuständigkeiten ergeben sich aus dem MedKF-TG. Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria, KOA) Unabhängige Meldestelle Veröffentlichungen Verwaltungsstrafverfahren RTR-GmbH Geschäftsstelle der KommAustria Rechnungshof Liste der bekanntgabepflichtigen Rechtsträger inhaltliche Überprüfung der bei der KommAustria gemeldeten Daten im Rahmen der Gebarungskontrolle Mitteilung von unrichtigen oder unvollständigen Bekanntgaben des Rechnungshofes an die KommAustria im Zuge der Gebarungskontrolle 26.06.2012 Medientransparenz

Inhaltliche Bekanntgabepflichten 26.06.2012 Medientransparenz 7

Unter die Bekanntgabepflicht fallen „Aufträge“. § 2 MedKF-TG: Bekanntgabepflicht bei Aufträgen Zu melden: „für Medienkooperationen mit und Werbeaufträge an Medieninhaber eines periodischen Mediums den Namen des periodischen Mediums und die Höhe des Entgelts“ Werbeaufträge: sämtliche Formen der Werbung, Sponsoring, Produktplatzierung, aber auch die Beiträge im Dienst der Öffentlichkeit in Radio, Fernsehen und audiovisuellen Abrufdiensten Entgeltliche Veröffentlichungen: periodische Druckwerke: Zeitungen, Magazine, Zeitschriften jeglicher Art und „Größe“, inklusive Beilagen oder Sondertitel periodische elektronische Medien: Radio- oder TV-Programme, Websites (und jeder anderen elektronischen Abruf-Plattform) sowie elektronische Newsletter Auch ausländische Medien sind erfasst. Ausnahmen: z.B. Veröffentlichung von Stellenangeboten, Ausschreibungen Direkte und indirekte Aufträge Bezugszeitpunkt: Zeitpunkt der Leistungserbringung Höhe des Entgelts: „Nettoentgelt“ Grundsatz der Aliquotierung auf das Quartal Gemeiner Wert bei Tausch- oder tauschähnlichen Geschäften Bagatellgrenze 26.06.2012 Medientransparenz 8

Unter die Bekanntgabepflicht fallen „Förderungen“. § 4 MedKF-TG: Bekanntgabepflicht von Förderungen Zu melden: „im Falle von Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Mediums den Namen des Förderungsempfängers und die Höhe der Förderung“ Förderungen 1. aus den Fonds gemäß § 29 und § 30 des KommAustria-Gesetzes 2. nach dem Presseförderungsgesetz 2004 3. nach Abschnitt II des Publizistikförderungsgesetzes 1984, sowie 4. die mit den in 1 bis 3 angeführten Fördermaßnahmen insofern inhaltlich vergleichbar sind, als insbesondere die inhaltliche Gestaltung, Herstellung oder Verbreitung eines periodischen Druckwerks oder die inhaltliche Gestaltung und Ausstrahlung oder Abrufbarkeit eines periodischen elektronischen Mediums gefördert werden. Name des Förderungsempfängers Gesamtsumme der jeweils innerhalb eines Quartals gewährten Förderungen Maßgeblich ist die Zusage der Förderung, wobei nachträgliche Änderungen nicht zu berücksichtigen sind. 26.06.2012 Medientransparenz 9

Abläufe und Veröffentlichungen 26.06.2012 Medientransparenz 10

Prozess der Bekanntgaben und der Verfahren (erste Meldung für Q3 2012) Die Eckpunkte zum Ablauf der Bekanntgaben durch die Rechtsträger sind im MedKF-TG geregelt. Prozess der Bekanntgaben und der Verfahren (erste Meldung für Q3 2012) Liste der bekanntgabepflichtigen Rechtsträger (nunmehr 5.651) April bis Juni 2012 Schriftliche Erstinformation an Rechtsträger Zugangscode für www Juli- September (3. Quartal) Datensammlung durch Rechtsträger für 3. Quartal 1.-15.10. Bekanntgabe der Daten des dritten Quartals durch Rechtsträger über Webschnittstelle 15.10. Setzung einer 4-wöchigen Nachfrist 31.10. Veröffentlichung Ampelliste 15.12. Veröffentlichung der Daten des 3. Quartals Gegebenenfalls Verwaltungsstrafverfahren 26.06.2012 Medientransparenz

Eckpunkte zur Dateneingabe Jeder betroffene Rechtsträger muss seine Daten in die Webschnittstelle eingeben. Eckpunkte zur Dateneingabe Der Zugangscode für den Rechtsträger wird per Post zugestellt. Die Bekanntgabepflicht kann formal nicht delegiert werden. Es wird eine Abfrage bezüglich zukünftiger elektronischer Zustellung erfolgen. Nach Ablauf des jeweiligen Quartals wird die Webschnittstelle zur Eingabe geöffnet. Formal handelt es sich um zwei Meldungen: § 2 MedKF-TG: Aufträge § 4 MedKF-TG: Förderungen Technisch werden drei Optionen zur Dateneingabe vorgesehen sein: einfache Bekanntgabe einer generellen Leermeldung händische Dateneingabe mit Eingabeunterstützung Import von Datensätzen aus Excel Vorgesehen werden unter anderem folgende Funktionalitäten: Zwischenspeicherung von Daten wird möglich sein Voransicht und Ausdruckmöglichkeit vor Absendung der Daten Ansicht der gemeldeten Daten der letzten Quartale des Rechtsträgers Beim Absenden der Daten gibt man eine „Vollständigkeitserklärung“ ab. 26.06.2012 Medientransparenz 12

Liste des Rechnungshofs Es sind drei verschiedene Veröffentlichungen vorgesehen. Die Veröffentlichung erfolgt im Internet. Liste des Rechnungshofs Veröffentlichung der Liste des Rechnungshofs halbjährliche Aktualisierung Status des Bekanntgaben – „Ampelliste“ Veröffentlichung jeweils nach Ablauf der Meldefrist eine Liste pro Quartal Veröffentlichung der Daten – Bekanntgaben fixer Veröffentlichungsstichtag laut Gesetz eine Liste pro Quartal 26.06.2012 Medientransparenz 13

Bisherige FAQs zum Inhalt der Bekanntgabepflichten 26.06.2012 Medientransparenz 14

FAQ - Themen Generelle Bekanntgabepflicht in Bezug auf Beilagen und Sondertitel zu periodischen Druckwerken? Berücksichtigung von Mutationen von Zeitungen? Meldepflicht, wenn der Rechtsträger selbst Medieninhaber ist? Wer ist bekanntgabepflichtig bei: Interner Verrechnung zwischen Rechtsträgern? Gemeinschaftswerbung mehrerer Rechtsträger? Nettoentgelt: Berücksichtigung der Werbeabgabe? Aliquotierung: Auch in Bezug auf kostenfreie Zusatz-Werbeschaltungen im nächsten Quartal? Gemeiner Wert: Berücksichtigung branchenüblicher Rabatte? 26.06.2012 Medientransparenz

Weitere Informationen finden Sie unter http://www. rtr Für nähere Informationen steht Ihnen zur Verfügung: medientransparenz@rtr.at 26.06.2012 Medientransparenz 16