Traurige Gesichter an Weihnachten?

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 Präsentation transkript:

Traurige Gesichter an Weihnachten? Warum gibt es sie in der reichen Schweiz?

Eine Ehe ist gescheitert... Die gemeinsame Elternschaft soll bleiben...

Gesetze gelten... §§§ ZGB Art. 133                                                                                                1 Das Gericht teilt die elterliche Sorge einem Elternteil zu und regelt nach den Bestimmungen über die Wirkungen des Kin- desverhältnisses den Anspruch auf persönlichen Verkehr und den Unterhaltsbeitrag des andern Elternteils. Der Unterhalts- beitrag kann über die Mündigkeit hinaus festgelegt werden. 2 Für die Zuteilung der elterlichen Sorge und die Regelung des persönlichen Verkehrs sind alle für das Kindeswohl wichtigen Umstände massgebend; auf einen gemeinsamen Antrag der Eltern und, soweit tunlich, auf die Meinung des Kindes ist Rücksicht zu nehmen. 3 Haben die Eltern sich in einer genehmigungsfähigen Vereinbarung über ihre Anteile an der Betreuung des Kindes und die Verteilung der Unterhaltskosten verständigt, so belässt das Gericht auf gemeinsamen Antrag beider Eltern die elterliche Sorge, sofern dies mit dem Kindeswohl vereinbar ist. Ohne diesen gemeinsamen Antrag wird der Vater „entsorgt“...

Kinder werden dem Vater entrissen...

Scheidungsrate 2006 : 51.7% Von Frauen eingereichte Scheidungen: 80 % Alleiniges Sorgerecht der Mütter: 67 % „Scheidungsbetroffene Kinder“ pro Jahr 15‘000

Leidende Kinder: 100 %

„Ich möchte meine Kinder in ihrer Entwicklung begleiten, unterstützen und an ihrem Leben teilhaben."

Gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall gegen die vaterlose Gesellschaft - für mehr elterliche Verantwortung - für ein Optimum an Eltern-Kind-Beziehung - für mehr Verantwortung und weniger Staat - für mehr Elternzeit mit ihren Kindern

und damit Kinder fröhlich sein können

Frohe und besinnliche Weihnachten 2009 www.doubtfire.ch Dein Name auf die Liste. Danke!