15. Fachtagung Erdgas und Umwelt EnEV 2014 – Neuerungen, Anwendungs- und Umsetzungskriterien im Bestand und Neubau Leipzig, 30. Januar 2014 Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden Forschung und Anwendung GmbH Prof. Dr.-Ing. Bert Oschatz
Wesentliche Änderungen der EnEV 2014 Überblick I Kontrollsystem für ausgestellte Energieausweise und Inspektionsberichte von Klimaanlagen 1-stufige Verschärfung der Anforderungen im Neubau ab 1.1.2016 um 25% (Primärenergie) bzw. ca. 20% (Wärmeschutz) Keine Verschärfung der Anforderungen bei Bestandssanierung Primärenergie-Kennwert bei allen Ausweisen, Anpassung der Skalierungen, Angabe zum „Anteil Erneuerbarer Energien“, Einführung von Energieeffizienzklassen auf Basis Endenergie(!) Verweis auf neue DIN V 18599:2011 und neue Klimadaten Präzisierung sommerlicher Wärmeschutz (neue DIN 4108-2) Einführung eines zusätzlichen vereinfachten Verfahrens für Wohngebäude durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger
Wesentliche Änderungen der EnEV 2014 Überblick II Erweiterte Austauschverpflichtung für alte Standard- Heizkessel (Jahrgänge älter als 1985 bzw. älter als 30 Jahre) Erweiterung der Pflicht zum Aushang von Ausweisen auf größere nicht behördliche Gebäude mit starkem Publikumsverkehr und kleine öffentliche Gebäude (>500 m², ab 07/2015 >250 m²) Keine Verschärfung der Anforderungen bei Raumhöhe >4m Keine Definition Niedrigstenergiegebäude Neuer Primärenergiefaktor für Strom: ab 1.2.2014: 2,4 ab 1.1.2016: 1,8 (!) Inkrafttreten am 01. Mai 2014
Kontrolle Energieausweise I EPBD verlangt die Einführung eines „unabhängigen Kontrollsystems“ für Energieausweise kontrolliert werden sollen „repräsentative Stichproben“ der in einem bestimmten Jahr ausgestellten Energieausweise Bezug auf das Jahr der Ausstellung: Zugang nur über den Vorgang der „Ausstellung“, nicht über die Vorgänge „Verkauf oder Vermietung“ Vollzughandlung Verantwortung Bundesländer
Kontrolle Energieausweise II Länder (DIBt) führen ein Registrierungssystem ein (nur Vorgang und Ausweisart, nicht Inhalt!) Angabe der Registriernummer im Energieausweis befristete Aufbewahrungspflicht (datenschutzrechtlicher Hinweis an den Auftraggeber) und Herausgabepflicht für Aussteller des Energieausweises Überprüfung von Ausweisen mit „gelosten“ Registriernummern durch die Vollzugsbehörden Für den Überprüfungsvorgang: neutrale Schnittstelle für die Software unabdingbar (Eingabe- und Projektdaten; Ergebnisse für Energieausweis) Beiblatt „Dokumentation“ zur DIN V 18599 geplant Beginn Kontrollen deutlich nach Inkrafttreten der neuen EnEV (2015?)
Kontrolle Umsetzung EnEV in Sachsen I Korrekte oder geeignete Art des EnEV-Nachweises in der Mehrzahl der Fälle Keine Unklarheiten bei Neubauten Korrekte Auswahl des EnEV-Nachweises bei Modernisierungen bzw. Änderung von Gebäuden (Ausbauten) problematischer Formale Anforderungen wurden stets eingehalten und Einhaltung der EnEV- Anforderungen wird in allen vorgelegten Nachweisen quittiert Fehler vielfach in Bezug auf Anwendung der EnEV und der verwiesenen Berechnungsverfahren normkonforme Definition von Eingangsgrößen Sanierungsfall: Auswahl des korrekten oder geeigneten Nachweisverfahren Wurde der richtige/geeignete Nachweis gewählt? - / Sind die Angaben im Nachweis formal vollständig? () - Bestätigt der vorgelegte Nachweis die Einhaltung der Anforderungen der EnEV? Wurde das Berechnungsverfahren korrekt angewandt? () -
Kontrolle Umsetzung EnEV in Sachsen II Erstellung der vorgelegten Ausweise zumeist mit Bauantrag bzw. in Planungsphase Möglicher Grund für Abweichung von Eingabedaten gegenüber realen Gebäude Änderungen während Ausführungsplanung müssen auf Einhaltung der EnEV geprüft und nach Fertigstellung in Energieausweis eingearbeitet werden Alle untersuchten Objekte erfüllen (z.T. mit geringfügigen Mängeln) die energetischen Anforderungen der jeweils zutreffenden EnEV Stichprobe auf freiwilliger Basis für Gebäude mit hohem wärmetechnischen Niveau und/oder energetisch besonders effizienter Anlagentechnik hoher Anteil an Anschlüssen an Nah- bzw. Fernwärme mit Erzeugung über KWK Möglicherweise andere Ergebnisse bei einer zufällig ausgewählten Stichprobe Wurde der Nachweis nach Abschluss der Arbeiten erstellt? - Spiegeln die Eingabedaten der Berechnung die reale Gebäudesituation bzw. den tatsächlichen Maßnahmenumfang wider? () Werden in der Kontrollrechnung die Anforderungen gemäß EnEV §§ 3, 4 und 9 eingehalten? ()
Modellgebäudeverfahren (EnEV easy) Modellgebäude mit Vorgabe von Ausstattungsvarianten und Anwendungsvoraussetzungen durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger Keine Berechnung, sondern vorgefertigte Lösungen für baulichen Wärmeschutz und Anlagentechnik Anwendbar für Wohngebäude mit 100…2.000m² (5. nur bis 500m²) vordefinierte Anlagenvarianten Brennwert + Solar Brennwert + Solar + Lüftungsanlage mit WRG Kessel für feste Biomasse Kessel für feste Biomasse + Lüftungsanlage mit WRG L-W-Wärmepumpe mit dez. el. TWE und Lüftungsanlage mit WRG Luft-Wasser-Wärmepumpe mit verbundener TWE Fernwärme mit Primärenergiefaktor ≤ 0,7 Fernwärme mit Primärenergiefaktor ≤ 0,7 und Lüftungsanl. m. WRG Gebäudeintegrierte Kraft-Wärme-Kopplung ohne Spitzlasterzeuger
Modellgebäudeverfahren – Baulicher Wärmeschutz
Modellgebäudeverfahren - Anlageneigenschaften
Modellgebäudeverfahren - Ergebnisdarstellung Vorgegebene End- und Primärenergiebedarfswerte, Beispiel Anlagentechnik 1 (Brennwert + Solare TWE) Gesamteinschätzung: wenig Vorteile, wesentliche Nachteile
Primärenergieanforderungen im Neubau 1-stufige Verschärfung ab 1.1.2016 zul. PE-Bedarf = Referenzbedarf EnEV 2009 x 0,75 Verschärfung Primärenergie um 25% gegenüber Stand EnEV 2009 Zusätzliche Effekte: Verändertes Klima, geringerer PE-Faktor Strom Anforderungs- und Ist-Werte sinken (optisch) noch stärker
Energieträger im Neubau* * zum Bau genehmigte neue Wohneinheiten ** Mittelwert Januar 2012 – September 2012 *** bis 2003 einschließlich Holz/Holzpellets Quelle: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. / Statistische Landesämter, Stand 10/2012
Beheizungssysteme im Neubau KfW-Förderprogramm „Energieeffizient Bauen“ (Wohngebäude) Effizienzhäuser KfW70 / KfW55 / KfW40 Anforderungen der KfW beziehen sich auf Referenzgebäude der EnEV, dieses bleibt auch nach 2016 unverändert aktuell ca. 50 % der Wohngebäude besser als EnEV-Mindestanforderung
Bauliche Anforderungen im Neubau Baulicher Wärmeschutz des Wohngebäudes in Abhängigkeit vom Referenzwärmeschutz der EnEV 2009 analog zur Einstufung der Effizienzhäuser bei der KfW Ab 1.1.2016: H‘T,Wohngebäude ≤ 1,0 x H‘T,Referenz ≤ H‘T,max Höchstwerte des spezifischen Transmissionswärmeverlusts H‘T,max bleiben unverändert Begrenzung bei sehr hohem Fensterflächenanteil Bauteil Wärmedurchgangskoeffizient Referenzgebäude EnEV 2009 Außenwand U = 0,28 W/m²K Außenwand, Bodenplatte gegen Erdreich U = 0,35 W/m²K Dach, oberste Geschossdecke U = 0,20 W/m²K Fenster U = 1,30 W/m²K Außentüren U = 1,80 W/m²K
Maximal zulässiger Transmissionswärmeverlust Wohngebäude ab 1.1.2016: H‘T,Wohngebäude ≤ 1,0 x H‘T,Referenz ≤ H‘T,max
Entwicklung Anforderungsniveau Wohngebäude – Beispiel Einfamilienhaus Wohnfläche 150 m² Nutzfläche AN 255,5 m² A/Ve-Verhältnis 0,64 1/m
Entwicklung Anforderungsniveau Wohngebäude – Beispiel Gas-Brennwert mit solarer Trinkwassererwärmung = Referenzanlagentechnik EnEV 2009 EnEV 2009: Referenz Primärenergiebedarf Zulässig IST 70,26 kWh/m²a H'T Zulässig / IST 0,40 W/m²K 0,37 W/m²K Wand 0,28 W/m²K Fenster / Dachfenster 1,30 / 1,40 Dach 0,20 Keller 0,35 Wärmebrücken 0,05 Lüftung Abluftanlage Standardregelung EnEV 2014 ab 01.01.2016 48,50 kWh/m²a =0,37*1,0 0,28 W/m²K 0,23 W/m²K 0,90 0,20 0,32 0,02 Abluftanlage optimierte Regelung
Entwicklung Anforderungsniveau Wohngebäude – Beispiel Außenwand, Beispiele: Monolithisch: 36,5cm Ziegel mit λ = 0,11W/mK U = 0,28 W/m²K 36,5cm Ziegel mit λ = 0,09W/mK U = 0,24 W/m²K Alternativ: Wärmedämmverbundsysteme 17,5cm KS + 14cm Dämmung λ = 0,035W/mK U = 0,23 W/m²K Fenster, Beispiele: 2-Scheiben Wärmeschutzverglasung Uges = 1,10…1,30 W/m²K 3-Scheiben Wärmeschutzverglasung Uges = 0,70…1,00 W/m²K Wärmebrücken Ausführung nach Norm ΔUWB = 0,05W/m²K Optimierte Ausführung ΔUWB = 0,02W/m²K
Zulässige Nachweisverfahren nach EnEV 2014 3 zulässige Nachweisverfahren für Wohngebäude DIN V 18599:2011 (wie für Nicht-Wohngebäude) DIN V 4701-10 und DIN V 4108-6 (wie bisher) Modellgebäudeverfahren Nichtwohngebäude: DIN V 18599:2011 Simulation für nicht abgebildete Technologien (WG und NWG) DIN V 4701-10/4108-6 DIN V 18599: 2011-12
Änderungen in der EnEV 2014 gegenüber 2009 Anforderungen im Bestand Praktisch keine Änderungen!
Änderungen in der EnEV 2014 gegenüber 2009 Anforderungen im Bestand Keine verschärften Anforderungen an Dämmstärken 2-Scheibenverglasung weiterhin zulässig Niedertemperaturkessel weiterhin zulässig Keine neuen Austauschverpflichtungen Nur zeitlicher Erweiterung der Austauschverpflichtung für alte Standard-Heizkessel (Jahrgänge älter als 1985 bzw. älter als 30 Jahre, nach EnEV 2009 älter 1978)
Passt die EnEV 2014 zu den langfristigen Energie- und klimapolitischen Zielen??? Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Bestandsaufnahme zur Energie- und Klimaschutzentwicklung – Monitor 2012 / Gebäude und Verkehr
Entwicklung der Primärenergiefaktoren Strom Strommix Primärenergiefaktor Verdrängungsstrommix EnEV 2009 2,6 AGFW FW 309 3,0 EnEV 2009 nach Auslegung DIN V 18599:2011 2,4 2,8 EnEV 2014: ab 01. Januar 2016 1,8 Deutlich vereinfachte Erfüllung der PE-Anforderungen der EnEV für strombasierte Heizung/TWE ab 2016
Beitrag der erneuerbaren Energien zur Strombereitstellung in Deutschland
Auswirkungen der Änderung von PEFStrom am Beispiel eines konkreten Nahwärmenetzes Nahwärmenetz für ca. 50 Wohngebäude, fast ausschließlich EFH Leitungslänge Nahwärmenetz gesamt : 1.400 m Gesamte Gebäudeheizlast: 430 kW Gesamte Gebäudenutzfläche: 15.150 m² Wärmeerzeugung BHKW (αGBHKW=61%, Leistung: thermisch 100 kW, elektrisch 49,5 kW) Gas-Brennwertkessel als Spitzen- und Ersatzwärmerzeuger (αGBW=39%, 600 kW Nennleistung) Einsatz von Erdgas-Biogas-Gemisch mit 35% Biogasanteil
Auswirkungen der Änderung des PEFStrom auf den Primärenergiefaktor des Nahwärmenetzes PEF Verdrängung 2,6 3,0 3,0 2,8 2,8 Primärenergiefaktor des Nahwärmenetzes hängt von der Bewertung des KWK-Stroms (primärenergetischer Gutschrift) ab
Anrechenbarkeit von Biogas/Bioöl in EnEV 2014 Keine Veränderung bei Anrechenbarkeit von flüssiger oder gasförmiger Biomasse Primärenergiefaktor 0,5 für Bioöl/Biogas nur, wenn flüssige oder gasförmige Biomasse im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit dem Gebäude erzeugt wird Anrechnung von Bioöl/Biogas bei Einsatz in Nah-/Fernwärme
Anforderungen EEWärmeG Nutzungspflicht für erneuerbare Energie im Neubau Anforderung: Deckung des Wärmeenergiebedarfs 15% durch Solar oder 30% durch Biogas (und KWK) oder 50% durch feste oder flüssige Biomasse 50% Geothermie oder Umweltwärme Ersatzmaßnahmen 50% Abwärmenutzung 50% KWK Unterschreitung der EnEV-Anforderungen um 15% Nah- oder Fernwärme (wesentlicher Anteil EE oder 50% KWK oder 50% Abwärme) Kombinationen sind zulässig
Zusammenlegung von EnEV und EEWärmeG??? Bundesrat fordert Bundesregierung in Zustimmung zur EnEV 2014 erneut auf, EnEV und EEWärmeG zusammenzulegen Zukünftige Umsetzung unsicher, aber nicht aussichtslos
EnEV 2014: Auswirkungen auf Anlagentechnik effiziente Wärmeerzeugung Strombasierte Systeme erfüllen EnEV leichter Steigender Druck hin zu Erneuerbaren und KWK Gas-Brennwert + Solar bleibt noch häufigste Heizungstechnik (?) Trend zu Luft-Wasser-Split-WP Jährliche Neuinstallation in m² Kollektorfläche 1999 420.000 2000 620.000 2001 900.000 2002 540.000 2003 720.000 2004 750.000 2005 950.000 2006 1.500.000 2007 940.000 2008 2.100.000 2009 1.550.000 2010 1.150.000 2011 1.270.000 Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft e.V.
EnEV 2014: Auswirkungen auf Sommer Sommerlicher Wärmeschutz wird wichtiger Notwendigkeit? (Baukörperoptimierung Anlagentechnik) kostengünstige und behagliche Lösungen (Heizsysteme mit Kühloption „Baumarktlösung“) Beheizt im Winter! Ungekühlt im Sommer? Quelle: Untersuchungen der TU Dresden (Prof. Richter) zur thermischen Behaglichkeit in der Heizperiode und im Sommer
FAZIT I Neue EnEV 2014 Moderate 1-stufige Verschärfung im Neubau ab 1.1.2016 25% Primärenergiebedarf und ca. 20% Wärmedämmung der Gebäudehülle Stichprobenhafte Kontrolle von Energieausweisen Keine neuen Anforderungen bei Bestandssanierung Zusätzliches Nachweisverfahren für Wohngebäude (Modellgebäudeverfahren) Änderung der PE-Faktoren für Strom führt zu Neubewertung elektrischer Versorgungslösungen und von KWK Weg zum Niedrigstenergiehaus ab 2020 bleibt offen, erneute Novellierung der EnEV 2017 erforderlich
FAZIT II Neue EnEV 2014 Einführung Pflicht zur Angabe von energetischen Kennwerten in Immobilienanzeigen bei Verkauf und Vermietung (Bezug auf Wohnfläche) Verdeutlichung der Pflicht zur Vorlage des Energieausweises gegenüber potenziellen Käufern/Mietern und Einführung Pflicht zur Übergabe des Energieausweises an Käufer/Mieter Erweiterung der Aushangpflicht in behördlich genutzten Gebäuden und in nicht behördlich genutzten Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr Inkrafttreten 01. Mai 2014, Verschärfung der Anforderungen ab 1.1.2016