April 2017 Petra Morosini & Brigitta Schmid Selbstdeklaration für bestehende Lehrbetriebe zu der neuen Jugendarbeitsschutzverordnung April 2017 Petra Morosini & Brigitta Schmid www.oda-g-zh.ch
Hinweise zur Selbstdeklaration Woher bekomme ich Informationen zur Selbstdeklaration? Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt Kanton Zürich sendet den Betrieben das Formular «Selbstdeklaration für die begleitenden Massnahmen für Jugendliche in der beruflichen Grundbildung zur Arbeitssicherheit» zu. https://www.google.ch/search?q=Jugendarbeitsschutz&biw (Nov. 2016) www.oda-g-zh.ch
zum Ausfüllen des Deklarationsformulars Hinweise zum Ausfüllen des Deklarationsformulars Lehrberuf ist eingefügt Fachperson Gesundheit 1. Allgemeine Angaben Vollständige Angaben zum Lehrbetrieb 2. Branchenlösung Deklarieren Sie, wie die Sicherheit in Ihrem Betrieb geregelt ist (Branchenlösung oder individuelle Lösung). Falls vorhanden, SIBE (Sicherheitsverantwortliche Person) oder KOPAS (Kontaktperson Sicherheit) mit Namen angeben. 3. Zuständige Fachkraft Geben Sie die zuständige Fachkraft des angegebenen des zu deklarierenden Berufs (Berufsbildnerin) an. www.oda-g-zh.ch
5. Umsetzung der neuen begleitenden Massnahmen 3. Umsetzungsplanung Falls keine detaillierte Planung vorhanden begründen Sie dies unter «Besondere Bemerkungen/Hinweise des Lehrbetriebs». Z.B. Wir halten an die Vorgaben im Anhang 2, Bildungsplan des Lehrberufs. 4. Ressourcen Ein ja bedeutet: Dass der Lehrbetrieb der verantwortlichen Fachkraft die zur Umsetzung der begleitenden Massnahmen benötigte Zeit zur Verfügung stellt. 5. Umsetzung der neuen begleitenden Massnahmen Hier muss zwingend bestätigt werden, dass sie die Unterlagen Anhang 2 gelesen und verstanden haben und auch umsetzen, damit die bestehende Bildungsbewilligung ausgestellt werden kann. Besondere Bemerkungen/Hinweise Vgl. Punkt 3 Unterschrift und Stempel www.oda-g-zh.ch
Hinweise zur Selbstdeklaration Wohin sende ich das ausgefüllte Formular? Mittelschul- und Berufsbildungsamt Abteilung Betriebliche Bildung Ausstellungsstrasse 80/Postfach 8090 Zürich Bitte halten Sie sich an die Angaben im Begleitbrief. www.oda-g-zh.ch
Hinweise zur Selbstdeklaration Wie oft muss die Selbstdeklaration ausgefüllt werden? - Einmal pro Beruf pro Betrieb (https://www.restcon.ch/2012/01/31/vorsicht-beim-unterschreiben-von-vollmachten/; April 2017) www.oda-g-zh.ch
Hinweise zur Selbstdeklaration Haben Sie Fragen zum Ausfüllen des Deklarationsformulars? Melden Sie sich unter/bei: lehraufsicht@mba.zh.ch Zuständige Berufsinspektorin (Telefonnummer im Brief) oder Walter Röllin Berufsinspektor Spezialaufgaben Tel. 043 259 77 15 www.oda-g-zh.ch