Aufzeichnungen der Einnahmen- Ausgaben-Rechnung Die Aufzeichnungen der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bilden die Grundlage für die Ermittlung des Erfolges (Gewinn oder Verlust) des Unternehmens. Aufzeichnungen der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung Erfolgsermittlung ü
ü Erfolgsermittlung Betriebseinnahmen ‒ Betriebsausgaben Aufgrund der während des Jahres vorgenommenen Aufzeichnungen ermittelt der Unternehmer für das Kalenderjahr den Erfolg (Gewinn oder Verlust). Aufzeichnungen der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung Erfolgsermittlung Rechenschema: Überschussrechnung Betriebseinnahmen ‒ Betriebsausgaben Gewinn (Verlust) Rechenschema: Erfolgsermittlung nach der Nettomethode Betriebseinnahmen (exkl. USt) laut Verteilungstabelle + Eigenverbrauch (exkl. USt) Summe der Betriebseinnahmen Betriebsausgaben (exkl. USt) laut Verteilungstabelle + Abschreibung (laut Anlagenverzeichnis) ‒ Summe der Betriebsausgaben Erfolg gemäß § 4 Abs. 3 EStG ü
L 3.12
Abschreibung (AfA) 1. 1. 31. 12. 20.3. 17.10. 1/2 € 40.000,-- Viele Gegenstände im Betriebsvermögen werden über mehrere Jahre hinweg genutzt bzw. abgenutzt. Als Betriebsausgabe kann man in diesem Fall den jährlichen Wertverlust geltend machen. Wie berechnet man den jährlichen Wertverlust? Dazu benötigt man: Anschaffungswert (= Nettokaufpreis) € 40.000,-- = € 8.000,-- Nutzungsdauer (= voraussichtliche Nutzungszeit) 5 Jahre Im Jahr der Anschaffung ist auch noch das Datum der Inbetriebnahme wichtig! 1. 1. 31. 12. 30.6. 20.3. 17.10. Volle Abschreibung ! Halbe Abschreibung ! 1/2 = € 8.000,-- = € 4.000,-- Beachte: Geringwertige Wirtschaftsgüter (unter € 400,-- netto) werden sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe gewertet
Zeitpunkt der Inbetriebnahme 1. 1. 31. 12. 30.6. 20.5. 1. Jahreshälfte Nutzung > 6 Monate Jahresabschreibung
Zeitpunkt der Inbetriebnahme 1. 1. 31. 12. 30.6. 7.8. 2. Jahreshälfte Nutzung < 6 Monate ½ Jahresabschreibung