Die Neue Regionalpolitik (NRP)

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 Präsentation transkript:

Die Neue Regionalpolitik (NRP) Foliensatz

Was will die NRP? Ziele und angestrebte Wirkungen Mit der Neuen Regionalpolitik (NRP) fördern Bund und Kantone das Berggebiet, den weiteren ländlichen Raum und die Grenzregionen der Schweiz in ihrer regionalwirtschaftlichen Entwicklung.

Wie wird gefördert? Massnahmen Finanzielle Förderung … von Initiativen, Projekten und Programmen, die die Wettbewerbs- fähigkeit und Wertschöpfung in den Regionen erhöhen. Dazu zählt auch die Schweizer Teilnahme an den grenzübergreifenden Programmen Interreg, ESPON und URBACT. von regionalen Entwicklungsträgern (Regionalmanagements, RIS- Managements usw.), die als Anlaufstelle fungieren und NRP-Projekte und -Prozesse initiieren und begleiten. Seit 2016 werden im Rahmen der NRP zudem stadt-land-übergreifende Massnahmen zur Umsetzung der Agglomerationspolitik und Politik für die ländlichen Räume und Berg- gebiete gefördert: z.B. Pilotprogramm Handlungsräume Wirtschaft (PHR Wirtschaft).

Flankierende Massnahmen Koordination der NRP mit weiteren Bundespolitiken und Strategien stärken (z.B. Tourismus-, KMU- und Innovationspolitik, Landwirtschaftspolitik, Agglomerationspolitik, Politik für die ländlichen Räume und Berggebiete, Raumkonzept Schweiz) regiosuisse – Netzwerkstelle Regionalentwicklung  Wissen und Erfahrungen für die erfolgreiche Umsetzung der NRP vernetzen, aufbereiten und verbreiten www.regiosuisse.ch

Welche Fördermittel können beantragt werden? Finanzhilfen A-fonds-perdu-Beiträge für Vorbereitung, Durchführung und Evaluation von Initiativen, Programmen und Projekten Verfügbare Beiträge des Bundes 2016–19: ca. 105 Mio. + Beiträge Kantone (Äquivalenzleistung) Zusätzliche Beiträge des Bundes im Rahmen des Impulsprogramms Tourismus 2016‒19: ca. 50 Mio. + Beiträge Kantone (Äquivalenzleistung) Zinsgünstige oder zinslose Darlehen für Vorhaben im Bereich wertschöpfungsorientierte Infrastrukturen, die die Standortattraktivität steigern Verfügbare Darlehen des Bundes 2016–19: ca. CHF 200 Mio. + Darlehen/Beiträge Kantone (Äquivalenzleistung) Zusätzliche Darlehen des Bundes im Rahmen des Impulsprogramms Tourismus 2016‒19: ca. 150 Mio. + Darlehen/Beiträge Kantone (Äquivalenzleistung) Zudem werden Steuererleichterungen gewährt an industrielle Unternehmen und produktionsnahe Dienstleistungsbetriebe, die im strukturschwachen ländlichen Raum neue Arbeitsstellen schaffen oder bestehende neu ausrichten.

Erläuterungen zu den Finanzhilfen Die Kantone beteiligen sich gesamthaft mindestens gleichwertig wie der Bund an den Finanzhilfen. Die Höhe richtet sich nach der Gesamtwirkung des Vorhabens. Empfängerinnen/Empfänger von Finanzhilfen müssen sich angemessen mit Eigenmitteln an den Vorhaben beteiligen. Für Steuererleichterungen gelten besondere Bestimmungen  separate Verordnung

Wo wird gefördert? Räumlicher Förderbereich der NRP Geförderte Vorhaben müssen Wirkung primär im Berggebiet, im ländlichen Raum oder in Grenzregionen entfalten.  Gesamte Schweiz ohne: Grossagglomerationen Zürich, Basel, Bern, Lausanne, Genf städtische Kantone BL, BS, GE, SO, ZG sowie Grossteil der Kantone ZH und AG Ausnahmen: wenn Kantone Förderbedarf nachweisen Im Rahmen von Interreg, ESPON, URBACT sowie bei der Förderung Regionaler Innova-tionssysteme (RIS) und des Pilotprogramms Handlungsräume Wirtschaft (PHR Wirtschaft) wird auch die Zusammenarbeit in grossregionalen Räumen – die auch grosse Zentren als Entwicklungsmotoren einschliessen – unterstützt.

Förderbereich für Interreg-, ESPON- und URBACT-Projekte Förderbereich Interreg A (grenzüber- schreitende Zusammenarbeit) Interreg-A-Programme: Frankreich–Schweiz, Italien–Schweiz, Oberrhein, Alpenrhein–Bodensee–Hochrhein Schweizer Projektpartner können sich zudem auf Projektbasis am Programm Frankreich–Italien «Alcotra» beteiligen Förderbereich Interreg B, Interreg Europe, ESPON und URBACT  gesamte Schweiz Programmgebiet Interreg B Alpenraum Programmgebiet Interreg B Nordwesteuropa

Anwendungsgebiet Steuererleichterungen Unternehmen in ländlichen, mittel- und kleinstädtischen Zentren Stand: 1. Juli 2016

Wie funktioniert die NRP? Umsetzungsprozess und Akteure Mehrjahresprogramm des Bundes (MJP) 8 Jahre Bundesversammlung formuliert Mehrjahresprogramm zur Umsetzung der NRP; aktuell MJP 2016–2023 integriert in Sammelbotschaft der Standortförderung  Leitplanken für die Umsetzung Umsetzungsprogramme der Kantone (UP) 2 x 4 Jahre Auf Basis des MJP erarbeiten Kantone kantonale/ überkantonale Umsetzungsprogramme (2016–19, 2020–23)  kantons- bzw. regionsspezifischen Ziele, Schwerpunkte und Massnahmen bei der Umsetzung Auf Basis MJP/UP schliessen Bund und Kantone Programmvereinbarungen (PV) ab. Evaluation Kantone geben dem Bund Rechenschaft über die realisierten Projekte und über die erreichten Ziele. Für die Gesamtevaluation der NRP ist der Bund verantwortlich. Für Interreg A werden 7-jährige PV abgeschlossen (2014–2020 / 2021–2027) Projektförderung und -umsetzung Umsetzungsprogramme bzw. Programmvereinbarungen geben Rahmen für Projektförderung vor. Kantone entscheiden, ob ein Projekt gefördert wird. Projekte können Kantone, Regionen, Gemeinden, Unternehmen, Organisationen oder Privatpersonen lancieren und umsetzen.

Wer setzt die NRP um? Zusammenspiel verschiedener Ebenen Bund Mehrjahresprogramm 2016–2023  Leitplanken für Umsetzung der NRP Kantone Umsetzungsprogramme 2016–2019  kantons- und regionsspezifische Schwerpunkte Umsetzungsprogramme 2020–2023  kantons- und regionsspezifische Schwerpunkte NRP-Projekte können Kantone, Regionen, Gemeinden, Unternehmen, Organisationen oder Privatpersonen lancieren und umsetzen. Kantone entscheiden, ob ein Projekt gefördert wird. Regionen, regionale Akteure Projekt 1 Projekt 2 Projekt 3 Projekt n Projektdatenbank: www.regiosuisse.ch/projekte

NRP 2016+ Verstärkte Wirkungsorientierung Umsetzung der NRP soll ziel- und wirkungsorientiert erfolgen. In der laufenden Programmperiode 2016–2023 wird die Wirkungsorientierung bei der Umsetzung der NRP verstärkt. Zu diesem Zweck arbeiten Bund und Kantone mit Wirkungsmodellen. Wirkungsmodelle stellen den Zusammenhang zwischen einer Handlung und deren Wirkung dar. Sie helfen dabei, Vorhaben so zu planen und zu steuern, dass die angestrebte Wirkung erreicht wird. Konzept Input Output Outcome Impact Ziel Verfügbare Ressourcen Leistungen / Produkte Wirkung bei Zielgruppe Wirkung in Region

NRP 2016+ Kantonsübergreifende Zusammenarbeit intensivieren Kantone sind für die Umsetzung der NRP verantwortlich (Umsetzungsprogramme). Wirtschaft und Wertschöpfungssysteme orientieren sich aber nicht an Kantonsgrenzen. Die kantonsübergreifende Zusammenarbeit bei der Umsetzung der NRP soll in der Programmperiode 2016–2023 weiter verstärkt werden: Innovationsförderung im Rahmen von Regionalen Innovationssystemen (RIS) überkantonale NRP-Projekte, die sich an funktionalen Wirtschaftsräumen orientieren

NRP 2016+ Nachhaltige Entwicklung wird höher gewichtet Kantone sind verpflichtet, Nachhaltigkeitsbeurteilungen (NHB) ihrer NRP-Umsetzungsprogramme durchzuführen: Wirkungen auf die drei Dimensionen «Umwelt», «Wirtschaft» und «Gesellschaft» sowie Zielkonflikte sollen frühzeitig identifiziert und allfällige Defizite verbessert werden (z.B. mit alternativen, flankierenden Massnahmen). glaubwürdige NHB als Voraussetzung für die Zuteilung der Bundesmittel an die Kantone Beispiel: Nachhaltigkeitsbeurteilung eines Umsetzungsprogramms mit dem Berner Nachhaltigkeitskompass

Was wird gefördert? Schwerpunkte der Projektförderung 2016–2023 In der Programmphase 2016–2023 liegt der Schwerpunkt der Projektförderung auf den Bereichen «Tourismus» und «Industrie». Abhängig von den Zielen und Schwerpunkten, die die Kantone in ihren NRP-Umsetzungsprogrammen festlegen, können Projekte in weiteren Bereichen wie Agrar- und Waldwirtschaft, Energie-, Bildungs- und Gesundheitswirtschaft unterstützt werden.

Förderschwerpunkte und Förderinhalte 2016–2023 80 % der verfügbaren A-fonds-perdu-Beiträge des Bundes für Projekte in den Förderschwerpunkten «Industrie» und «Tourismus»

Förderschwerpunkt «Tourismus» Unterstützt werden Projekte, die die Tourismuswirtschaft bei der Bewältigung des Strukturwandels unterstützen und die Tourismusdestinationen wettbewerbsfähiger machen. Mit dem Impulsprogramm Tourismus 2016–2019 wird im Rahmen der Regionalpolitik und Tourismuspolitik während vier Jahren ein zusätzlicher Akzent im Tourismus gesetzt. Mit NRP-Mitteln können Projekte aus drei der vier Stossrichtungen des Impulsprogramms unterstützt werden: Modernisierung der Beherbergungswirtschaft Verstärkung Qualitäts- und Produktentwicklung Optimierung Strukturen und Verstärkung Kooperation Verfügbare NRP-Mittel des Bundes für Impulsprogramm ca. CHF 200 Mio. (ca. 50 Mio. A-fonds-perdu-Beiträge, ca. 150 Mio. Darlehen)

Förderschwerpunkt «Industrie» Projekte im Bereich «exportorientierte industrielle Wertschöpfungs- systeme» inklusive der wissensintensiven und produktionsnahen Dienstleistungen Fokus liegt auf der Innovationsförderung für KMU in den Regionen Innovationsfähigkeit der KMU soll durch die regionale Vernetzung von Unternehmen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie der öffentlichen Hand im Rahmen von Regionalen Innovationssystemen (RIS) gefördert werden.

Was sind RIS? Regionale Innovationssysteme (RIS) im Verständnis der NRP sind funktionale Wirtschaftsräume, die über eine ausreichende Masse der für Innovationsprozesse wesentlichen Akteure (Unternehmen, Hochschulen und öffentliche Hand) verfügen; in denen die Akteure in Netzwerken zusammenarbeiten.

Wie wirkt die NRP auf die RIS ein? Basis: Kantone definieren Innovations- strategie und -förderangebote für RIS Förderung von RIS-Managements, die die Koordination der verschiedenen Innovationsakteure und deren Aktivitäten sicherstellen Förderung von Dienstleistungen (Coaching, Vernetzung usw.), die für Unternehmen (KMU) angeboten werden und sich an deren Bedürfnissen orientieren  Akteure der Innovationsförderung koordinieren ihre Angebote und nutzen Synergien  Unternehmen (KMU) erhalten bedarfsgerechte Unterstützung bei Produkt- und Prozessinnovationen  Innovationsdynamik in den Regionen wird erhöht

Welche Aktivitäten/Prozesse werden über die NRP gefördert Welche Aktivitäten/Prozesse werden über die NRP gefördert? Förderinhalte Wissenstransfer und Innovationsunterstützung für KMU fördern (schwergewichtig im Rahmen der RIS) Unterstützung von Produkt- und Prozessinnovationen (z. B. Einsatz von Coaches, die den KMU Innovationspotenziale aufzeigen, Kontakte zu Umsetzungs- und Finanzierungspartnern usw. vermitteln oder die Realisierung von Innovationsprojekten begleiten), Unterstützung von Start-ups/Unternehmensgründungen im nicht wissenschaftsbasierten Bereich oder Unterstützung von bestehenden Unternehmen bei Nachfolgeregelungen. Überbetrieblich orientierte Leistungsangebote (z.B. Verbesserung der Rahmenbedingungen, Fachkräfteinitiativen oder die Förderung der Kooperation und Vernetzung)

Qualifizierung der regionalen Arbeitskräfte und Akteure fördern z.B. arbeitsmarktliche Potenzialanalysen, Aufbau von Netzwerken, Konzipierung oder Implementierung von für die regionale Wirtschaft massgeschneiderten Weiterbildungsangeboten und Fachkräfteinitiativen oder Programme zur Förderung des innovativen und unternehmerischen Denkens und Handelns im Bildungsbereich Unternehmensübergreifende Vernetzung und Kooperationen voranbringen z.B. Begleitung von Zusammenarbeitsprojekten, Zusammenführung von KMU (Personal, Maschinen, Produktionsflächen), Aufbau von Koordinationsplattformen oder Erfahrungsaustauschgruppen

Wertschöpfungsketten schliessen und verlängern z.B. Abklärungen zu Wertschöpfungsprozessen und Marktpotenzialen, Anstrengungen zur Ergänzung von Wertschöpfungsketten Wertschöpfungsorientierte Infrastrukturen bzw. Angebote sichern und realisieren z.B. Gewährung von Darlehen für Infrastrukturvorhaben sowie Markt- und Machbarkeitsabklärungen oder Standortevaluationen

Weitere Förderkriterien Exportorientierung: Projekt fördert den Export von Produkten und Dienstleistungen aus der Region, dem Kanton oder der Schweiz (Ist bspw. auch gegeben wenn auswärtige Gäste ein touristisches Angebot in der Region nutzen.) Anschubfinanzierung: Die Finanzierung beschränkt sich auf die Entwicklungs- und Aufbauphase eines Projekts. Überbetriebliche Förderung: keine Förderung von Projekten, die nur einer einzelnen Firma zugute kommen. In Ausnahmefällen kann eine «einzelbetriebliche Förderung» in Frage kommen, wenn: das Projekt für die Region einen zentralen Nutzen bringt (Rückgratfunktion, Systemwirkung). mehrere Unternehmen / Partner / Branchen / Akteurinnen und Akteure vom Projekt profitieren.

Förderschwerpunkte Interreg, ESPON, URBACT Förderschwerpunkte sind in den europäischen Programmen definiert. Um Finanzhilfen des Bundes zu erhalten, müssen die Projekte zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des beteiligten Gebietes beitragen ( NRP-Ziele). Ob ein Projekt NRP-konform ist, entscheiden die Kantone respektive bei Interreg B, ESPON und URBACT das Bundesamt für Raument- wicklung (ARE) und bei Interreg Europe das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO). Im Rahmen von Interreg B, ESPON und URBACT werden auch Projekte unterstützt, die keine spezifischen NRP-Ziele verfolgen, aber von nationaler strategischer Bedeutung sind. Mehr Infos: www.interreg.ch

Pilotprogramm Handlungsräume Wirtschaft (PHR Wirtschaft) Gemeinsame Massnahme der Agglomerationspolitik und Politik für die ländlichen Räume und Berggebiete Ziel: Unterstützung eines stadt-land- übergreifenden wirtschaftsorientier- ten Projekts in jedem Handlungsraum gemäss Raumkonzept Schweiz Umsetzung im Rahmen der NRP unter Federführung des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) in enger Zusammen- arbeit mit dem Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) Handlungsräume gemäss Raumkonzept Schweiz Mehr Infos: www.regiosuisse.ch/kohaerente-raumentwicklung

NRP-Umsetzung 2008–2015 Bund und Kantone förderten mehr als 1800 Projekte. Eingesetzte Bundesmittel: A-fonds-perdu-Beiträge CHF 250 Mio. Darlehen CHF 320 Mio. Projekte im Bereich Tourismus (48%) und Industrie (30%) bildeten den Schwerpunkt. Sie erhielten auch einen Grossteil der Fördermittel. 30% 48% 70% 19% 29% 53%

Beispiel Tourismus: CabriO-Seilbahn Stanserhorn Doppelstöckige Pendelbahn als neues Angebot mit Ausstrahlungskraft Sicherung der langfristigen Existenz der Stanserhorn-Bahn als zentraler Wirtschafts- und Standortfaktor im Kanton NW Publicity-Wirkung und höhere Besucherzahlen sollen Wertschöpfung in der gesamten Region erhöhen (Hotellerie, Gastronomie, Zulieferer usw.) Positive wirtschaftliche Auswirkungen über Kantonsgrenze hinaus durch Zusammenarbeit mit den Firmen Garaventa (Goldau) und Gangloff (Bern)

Beispiel Tourismus: Reorganisation des Tessiner Tourismus Aus «10+1» werden «4+1» Organisationen Verbesserte Koordination, Nutzung von Skalenerträgen, Professionalisierung und Spezialisierung dank regionalen Tourismusorganisationen Entwicklung neuer regionaler und überregionaler Tourismusprodukte Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Tourismussektors

Beispiel Industrie: Swiss Creative Center Zentrums für kreative Prozesse in Neuenburg, das Schnittstelle zwischen akademischen und kreativen Kreisen sowie Neuenburger Unternehmen schafft Innovative Integration eines Think Lab (Denklabor) und eines FabLab (Prototypen- Werkstatt)  ermöglicht Kreativkette von der Idee über die Validierung von Konzepten bis hin zu deren Umsetzung und der Entwicklung von Funktionsprototypen Erschliessen und Erhöhen des Innovationspotenzial durch Zusammenarbeit von Unternehmen, Fachleuten aus dem Bereich Design oder Ingenieurwesen, Kunstschaffenden, Studierenden

Beispiel Industrie: phænovum Praxisnahes Bildungsangebot, um Kinder/Jugendliche im Dreiländereck CH–D–F für Naturwissenschaft und Technik zu begeistern (Kurse, Firmen- besuche, Praktika, Wettbewerbe usw.) Public-Privat-Partnership Starkes Engagement von Unternehmen aus der Region Grenzüberschreitende Zusammenarbeit (Interreg-A-Projekt) Regionale Wirtschaft soll durch Nachwuchsförderung über qualifizierte Fachkräfte verfügen  nachhaltige Stärkung der Wirtschaftsregion

Wer gibt weitere Auskünfte? Anlaufstellen Kantonale NRP-Fachstellen – je nach Region/Kanton/Projekt auch regionale Entwicklungsträger (Regionalmanagements, RIS-Managements usw.), die die Umsetzung der NRP auf Projektebene unterstützen Kantonale Interreg-Verantwortliche und Interreg-Koordinationsstellen Bei Fragen helfen auch regiosuisse und das SECO (Ressort Regional- und Raumordnungspolitik ‒ DSRE) weiter. Kontaktadressen: www.regiosuisse.ch/adressdatenbank Mehr zur NRP: www.regiosuisse.ch Mehr zu Interreg, ESPON und URBACT: www.interreg.ch