„Leben zur Ehre Gottes“

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 Präsentation transkript:

„Leben zur Ehre Gottes“ CSV Paderborn i.G. Christliche Schule und ihr Auftrag März 2016 (Rudi Penner)

Christliche Schule und ihr Auftrag Inhalt Vorgaben vom Staat Möglichkeiten und Vorteile Nachteile? Fazit

1. Vorgaben (BVerwG 19.02.1992) Genehmigung von Weltanschauungsschulen und Bekenntnisschulen Elternrecht (GG Art. 6): Pflege und Erziehung der Kinder ist in erster Linie … Recht und Pflicht der Eltern: Prägung ihrer Kinder in der für richtig gehaltenen religiösen Überzeugung - auch durch Schule Recht zur Gründung einer Ersatzschule (GG Art. 7, Landesverfassung NRW Art. 12 Abs. 3)

Prägung 5.Mose 6,6 + 7 Römer 12, 2

1. Vorgaben (BVerwG 19.02.1992) Genehmigung von Weltanschauungsschulen und Bekenntnisschulen Elternrecht (GG Art. 6): Pflege und Erziehung der Kinder ist in erster Linie Recht und Pflicht der Eltern: Prägung ihrer Kinder in der für richtig gehaltenen religiösen Überzeugung - auch durch Schule Recht zur Gründung einer Ersatzschule (GG Art. 7, Landesverfassung NRW Art. 12 Abs. 3)

1. Vorgaben (BVerwG 19.02.1992) Prägung der Schule, des Unterrichts, der Kinder: Prägung der gesamten Schule und des Unterrichts durch das Bekenntnis (Bildung und Erziehung) Bekenntnis ist inhaltlich grundlegend in berührten Sinn- und Wertfragen (Interpretation und Werturteile bzgl. Lernstoff) Bekenntnismäßige Prägung ist langfristig gewährleistet Lehrerschaft, Elternschaft, Schülerschaft – Elternschaft ist organisiert außerhalb des Bekenntnisses nur Minderheiten  Anmeldezahlen geben Anlass zur Sorge

1. Vorgaben (BVerwG 19.02.1992) „Einschränkungen“: Bekenntnisschulen dürfen nicht zurückstehen in den Lehrzielen (Erziehungsziele und Qualifikation) Erziehungsziele: Berücksichtigung der Landesverfassung NRW Art. 7 und GG Art. 1 bis 3 und 20 Konkretisierungen im SchulG § 2 Abs. 1 – 11 Kein Zurückstehen oder Widersprechen: Die Ziele sind noch nach christlichen Wertmaßstäben geprägt, z.B. Achtung der Würde eines jeden Menschen. Selbstbestimmte Lebensführung in freier eigener Entscheidung (Mündigkeit, Eigenverantwortlichkeit) Politische und soziale Verantwortung übernehmen im Sinne freiheitlich demokratischer Grundordnung Beziehungen zu Mitmenschen nach Grundsätzen der Gerechtigkeit, Solidarität und Toleranz gestalten

1. Vorgaben (BVerwG 19.02.1992) „Einschränkungen“: Bekenntnisschulen dürfen nicht zurückstehen in den Lehrzielen (Erziehungsziele und Qualifikation) Qualifikation: Wissenschaftlicher Sachstand wird ungekürzt und unverfälscht vermittelt. unbefangene Aufnahme und vorurteilslose eigenständige Beurteilung Fazit bis hierhin: - Bekenntnis muss Auswirkungen bis hin in den alltäglichen Unterricht haben. - Werbung für Bekenntnis erlaubt (Einladen / Auffordern ein bestimmtes Bekenntnis anzunehmen), jedoch kein Blockieren oder wesentliches Erschweren anderer Meinungen. - Möglichkeit, sich frei (auch anders) zu entscheiden, wird bleiben. - Schule ist hauptsächlich für „Gemeindekinder“.

2. Möglichkeit und Vorteile Konsequenzen: Prägung der Kinder im Bekenntnis – auch in Schule Fachliches Lernen wird verknüpft: Naturwissenschaften (Bi, Ph, Ch und M) Praktische Fächer (Ku, Mu, Sp, Tc, Hw) Gesellschaftswissenschaften (Ek, Ge, P) Sprachen (D, E, S, F, R?) Erziehung nach christlichen Werten z.B. Nächstenliebe: Ich behandle andere, wie ich selbst behandelt werden will. Respekt und Wertschätzung: Ich behandle andere und die Dinge mit Respekt und Wertschätzung. Alles hat seine Zeit: Ich beschäftige mich mit dem, was dran ist.

2. Möglichkeit und Vorteile Wirkungen: Dem Schöpfer die Ehre geben, nicht der Schöpfung! Christliche Charaktererziehung – weg vom Individualismus, Humanismus und der Beliebigkeit. Zielgerichtete Bildung. Eigenes Können und Wissen ist Potential, um Gott und Menschen zu dienen. Übergemeindliches Denken! Vergangenheit (z.B. in Detmold und „damals“ in Halle): Viele Missionare. Menschen, die sich für Gottes Reich einsetzen. Freundschaften über Gemeinden hinaus.

2. Möglichkeit und Vorteile Unser Ziel mit der christlichen Bekenntnisschule: Nachfolger, die aus freien Stücken die Entscheidung für den Glauben treffen und bereit sind, dafür einzutreten.

3. Nachteile „Kinder sind kein Licht in der Welt.“ Aufgabe von Kindern und Teenagern? Möglichkeiten in der Nachbarschaft, in Vereinen und in Familien? Viele Kinder mit Gemeindehintergrund haben noch keine Entscheidung getroffen. Herausforderungen bleiben, denn der Feind ist auch bei uns dabei. Genügend Kinder aus gemeindedistanzierten Elternhäusern. Gemeinsam ein Licht sein. „Schock nach der Schulzeit.“ Das hoffe ich. Was für ein Schock denn? Vorbereitung auf die Zeit danach in Schulgottesdiensten, Andachten usw. „Für Überflieger ist Gesamtschule zu lasch.“ Was wünsche ich mir für mein Kind?

4. Fazit Wir (evangelikale Christen) haben die Möglichkeit in Deutschland (Schlangen), christliche Bekenntnisschulen zu gründen (AHF Gesamtschule Schlangen). Wollen wir das? Sehen wir die Vorteile? Wir brauchen euch – Gemeinden, Eltern, Beter, Geber, ... Eine christliche Bekenntnisschule im Raum Paderborn kann langfristig nur als gemeinsames Projekt der Paderborner Christen gelingen.

CSV Paderborn i.G. Christliche Schule und ihr Auftrag „Leben zur Ehre Gottes“ CSV Paderborn i.G. Christliche Schule und ihr Auftrag Vielen Dank für das Interesse.