Agenda 10:00 Begrüßung und Präsentationen

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 Präsentation transkript:

Informationsveranstaltung Forschungskompetenzen für die Wirtschaft Montag, 19.12.2016

Agenda 10:00 Begrüßung und Präsentationen Forschungskompetenzen für die Wirtschaft 4. AS Qualifizierungsseminare NEU 3. AS Innovationslehrgänge 11:00 Präsentation eCall NEU / Projektcontrolling & Audit 11:30 Möglichkeit zur Einzelberatung 12:00 Mittagssnack mit Networking 12:30 Ende ORGANISATORISCHES: - PPT vor sich liegen. - Anwesenheitsliste durchgeben. Bei Fragen bitte jederzeit melden. - PPT wird nach Veranstaltung auf die Veranstaltungsseite online gestellt Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at www.ffg.at

Die Eckpunkte des Programms Primäre Zielgruppe: KMU mit Niederlassung in Österreich, die in Forschung, technologische Entwicklung und Innovation (FTEI) tätig sind. Ziel: Unternehmen sollen ihre Innovationskraft bzw. -kompetenz erhöhen durch systematischen Aufbau & Höherqualifizierung des vorhandenen Forschungs- und Innovationspersonals. Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at www.ffg.at

Ein Ansatz – Zwei Hebel Forschungskompetenzen für die Wirtschaft setzt mit seinen Förderungen an zwei Hebeln gleichzeitig an: Einerseits direkt bei den Unternehmen, die eine höhere Qualifizierung ihres Innovationspersonals aktiv und systematisch vorantreiben. Andererseits bei Universitäten und Fachhochschulen, die durch Kooperationen mit Unternehmen das benötigte Know-how feststellen und gemeinsam passende Bildungsangebote erarbeiten. Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at www.ffg.at

Themenschwerpunkt Digitalisierung Veränderung von Geschäftsmodellen durch Verbesserung der Prozesse, aufgrund der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT). Mit der Förderung sollen digitale Kompetenzen vermittelt werden. 25% der Fördermittel sind für Projekte mit Schwerpunkt Digitalisierung reserviert. Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at www.ffg.at

Themenschwerpunkt Educational Technology Bezeichnet technische Gegenstände und Geräte , die in Bildung eingesetzt werden. Projekte im Schwerpunkt befassen sich inhaltlich oder methodisch mit der Thematik. 25% der Fördermittel sind für Projekte mit Schwerpunkt EduTech reserviert. Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at www.ffg.at

4. Ausschreibung Qualifizierungsseminare mit Bildungs.Prämie Doris Aufner www.ffg.at

Qualifizierungsseminare NEU Mit der 4. Ausschreibung konnte eine erhebliche Vereinfachung der Qualifizierungsseminare umgesetzt werden: kürzere Projektbeschreibung Partneranträge „light“ schlankeres Berichtswesen Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at www.ffg.at

Was sind Qualifizierungsseminare? Qualifizierungsseminare sind 5 tägige Schulungs-maßnahmen zu FTEI-Themen die Universitäten bzw. Fachhochschulen für österreichische Unternehmen anbieten. Der Inhalt wird maßgeschneidert an den Bedarf der Unternehmen angepasst. Zielgruppe: FTEI-EinsteigerInnen Unternehmen, die bislang keine oder nur wenige kontinuierliche Innovationsaktivitäten gesetzt haben. Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at www.ffg.at

Schematische Darstellung Anforderungen an das Konsortium: besteht aus mind. 6 und max. 11 voneinander unabhängigen Partnern mit Niederlassung in Österreich: Darin vertreten: -1 Universität oder Fachhochschule als wissenschaftlicher Partner -mindestens 5 kleine oder mittlere Unternehmen mit FTEI-Bezug als Unternehmenspartner Folgende Partner können im Qualifizierungsseminar vertreten sein: -weitere Unternehmen (GU; MU; KU) -maximal dürfen 10 Unternehmen am Konsortium teilnehmen Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at www.ffg.at

Was ist die Bildungs.Prämie? Die Bildungs.Prämie ist eine Pauschal- förderung in Höhe von EUR 1.500,- für die teilnehmenden Unternehmen. Pro Unternehmen kann nur eine Bildungs.Prämie innerhalb des Qualifizierungsseminars gewährt werden, unabhängig der Anzahl der SchulungsteilnehmerInnen eines Unternehmens. Die Unternehmen bestätigen im eCall, dass ihre Beihilfen aus „De-Minimis“-Programmen in den letzten 3 Steuerjahren (Wirtschaftsjahren), die Obergrenze von EUR 200.000,- nicht überschritten haben. De-Minimis: Beihilfen nach der De-minimis-Verordnung sind Beihilfen, die unter bestimmten Voraussetzungen nicht dem Anmeldeverfahren bei der Europäischen Kommission unterliegen, da aufgrund der Betragsgrenze angenommen wird, dass weder der Wettbewerb noch der Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigt wird. Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at www.ffg.at

Rollen im Konsortium Personen, die am Seminar teilnehmen ausschließl. von den Unternehmenspartnern TeilnehmerInnen müssen im Unternehmen angestellt sein & sind namentlich zu nennen die teilnehmenden Unternehmen bekommen jeweils € 1.500,- Bildungs.Prämie Personen, die als Vortragende eingesetzt werden von der Universität bzw. FH externe Expertise bzw. weitere wissenschaftl. Partner unter Drittkosten möglich Schulungsteilnehmerinnen: - Personen, die über die gesamte Laufzeit im Qualifizierungsseminar teilnehmen Seminarteilnehmer dürfen ausschließlich von dem im Konsortium vertretenen Unternehmenspartner entsendet werden - Die TeilnehmerInnen müssen im Unternehmen angestellt sein und sin bei Einreichung namentlich zu nennen - die teilnehmenden Unternehmen bekommen jeweils € 1.500,- Bildungs.Prämie Vortragende: - diese sind grundsätzlich von der Universität bzw. Fachhochschule zu entsenden - zusätzliche externe Expertise (auch international) bzw. weitere wissenschaftliche Partner sind unter der Kategorie Drittkosten möglich Personen für Verwaltung/Organisation: - Personen, die im Zuge der Entwicklung und Organisation des Seminars Tätigkeiten ausüben diese Personen können von der Konsortialführung gestellt werden eine Zuziehung von externen z.B. Cluster ist unter Drittkosten möglich Personen, die PM & Organisation ausüben von der Konsortialführung externe Expertise z.B. Cluster für PM unter Drittkosten möglich Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at www.ffg.at

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick Eckdaten der 4. Ausschreibung Max. Bundesförderung EUR 50.000,- pro Seminar davon EUR 1.500,- Bildungs.Prämie je Unternehmen Förderquote Bis zu 100% Projektlaufzeit max. 6 Monate, davon 5 Seminartage FörderungswerberIn Universitäten oder Fachhochschulen Mindestkonsortium 6 voneinander unabhängige Partner: mind. 5 KMU (lt. EU-Definition) mit Niederlassung Österreich 1 Universität oder FH als wissenschaftlicher Partner Kosten Projektmanagement: max. 20% der Gesamtkosten Drittkosten: max. 30% der Gesamtkosten Budget 1 Million Euro Einreichfrist Laufend, bis längstens 31.10.2017 Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at www.ffg.at

3. Ausschreibung Innovationslehrgänge Christian Pichler-Rohrhofer www.ffg.at

Was sind Innovationslehrgänge? Längerfristige, zeitlich begrenzte Qualifizierungsnetzwerke zwischen Unternehmen und Universitäten bzw. Fachhochschulen. Die Projekte erhöhen einerseits die FTEI-Kompetenz von Unternehmen. Andererseits werden bisher nicht adressierte, wirtschaftsnahe Themen im Qualifizierungsangebot etabliert. Darüber hinaus werden Strukturen für nachhaltige Kooperationen erschaffen. Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at www.ffg.at

Ausbildun gs- teilnehmer -Innen Rollen im Konsortium Ausbildun gs- teilnehmer -Innen Vor-tragende Admini-stration AusbildungsteilnehmerInnen: Personen, die an den Lehrgängen teilnehmen (von den Unternehmenspartnern entsendet) Vortragende: Personen, die Expertise vermitteln. Wissenschaftliche Leitung hat eine Sonderstellung. Administration/Verwaltung: Personen, die administrative und organisatorische Tätigkeiten ausüben. Wissenschaftliche Leitung: Themensetzung der fachlichen Inhalte, pädagogisches Konzept entwickeln, Curriculumserstellung, Sicherstellung einer angemessenen Betreuung der Transferprojekte. Projektleitung kann auch von der wissenschaftlichen Leitung wahrgenommen werden – können aber auch zwei verschiedene Personen sein. Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at www.ffg.at

Beispiele für Transferprojekte: Workshops in den Unternehmen Ziel: Wesentlicher Bestandteil eines Innovationslehrgangs. Maßgeschneiderte, innovative Transfermaßnahmen, um das erlernte Wissen laufend in die beteiligten Unternehmen zu transferieren. Beispiele für Transferprojekte: Workshops in den Unternehmen Konzeption von F&E-Projekten gemeinsame Publikationen Charakteristik kann vielfältig sein, wesentlich sind ein Bezug zu den durchgeführten Lehrmodulen und zu unterenehmensrelevanten FTEI Fragestellungen: - Konzeptionierung und Implementierung eines fahrerlosen Transportsystems („McTronic“) MDM (Mobile Device Management) Modul als Bestandteil von ICM (Integrated Company Manager) entwickelt (Arbeitszeiterfassung) Kinderschutzfilter (CYAN) Umsetzung der Module Fernregistrierung und -freischaltung der mobilen Registrierkasse für Android (LG Nexera) Konzeptentwicklung, Entwicklung einer Roadmap Nachfolgende F&E Projekte Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at www.ffg.at

Die Eckpunkte 3. Ausschreibung Details Zielgruppe Mindestkonsortium Technologisch kompetente Unternehmen Forschungsorientierte Unternehmen (Unternehmen mit eigener F&E Abteilung) Mindestkonsortium 1 Universität oder Fachhochschule & 3 KMU Projektlaufzeit 24 - 48 Monate Max. Bundesförderung € 1.000.000,- Ausschreibung Wettbewerbsverfahren inkl. Jurysitzung & Hearings Budget 4 Mio. Euro (geplant) Ausschreibungsfenster Jänner – Mai 2017 (geplant) Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at www.ffg.at

eCall NEU Adelheid Merkl

Online seit 1.9.2015 Einfache und selbsterklärende Gestaltung, optimale Nachvollziehbarkeit Neues Design Funktionen unterstützen eine fehlerfreie Einreichung Fehler vermeiden statt korrigieren Neue Möglichkeiten im Umgang mit wiederholt verwendeten Daten Datenpools Effiziente online Kosteneingaben Online statt Excel; Upload Funktion je Kostenkategorie Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at www.ffg.at

eCall-Registrierung/-Login eCall-Anleitung

eCall-Anleitung

Kosteneingabe

Kosteneingabe – Ergebnisse der Validierungen sofort sichtbar Farbcodierung & Icons als Hinweis über fehlerhafte Eingaben Farbcodierung & Icons als Hinweis auf fehlerhafte Eingaben Automatische Validierungen & Rückmeldungen Automatische Validierungen & Rückmeldungen Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at www.ffg.at

Online Kosteneingaben ermöglichen effizienten Umgang mit Daten Effiziente online Kosteneingaben Eingabe im System (bisher online + Excel Kostenplan) Importfunktion für xls-Listen je Kostenkategorie (Wieder-) Verwendung von Antragsdaten für Berichtsabrechnungen Bei Konsortialprojekten: Delegation der Kosteneingabe an Partner möglich Konsortialübersicht für jeden Partner Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at

Tipps & Tricks bei der Kosteneingabe Eingabe durch Konsortialführer: Nutzen Sie die Importfunktion zur Weitergabe der Kosten Die Mitarbeiter aus dem Pool sind nur für Partner sichtbar Eingaberechte können auch während der Eingabe verteilt werden Eingabe durch die Partner: Auf rechtzeitige Eingabe achten Konsortialführer verantwortlich für den Abschluss des Projektes Fehler in den Eingaben durch alle sichtbar Validierungen: Validieren Sie rechtzeitig vor der Einreichfrist Tipps & Tricks bei der Kosteneingabe Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at www.ffg.at

Mag. Alexander Glechner Projektcontrolling und Audit Kostenleitfaden 2.0 Mag. Alexander Glechner Projektcontrolling und Audit

Richtlinien - Leitfäden Ausschreibungsleitfaden Kostenleitfaden 2.0 Humanressourcen FTI-Richtlinie Alle Unterlagen sind auf der FFG Homepage www.ffg.at abrufbar Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at

zusätzlich (zum herkömmlichen Betriebsaufwand) FÖRDERBARE KOSTEN Förderbar sind ausschließlich projektnotwendige Kosten. Dem Vorhaben zurechenbare Kosten sind alle Ausgaben bzw. Aufwendungen, die direkt, tatsächlich und zusätzlich (zum herkömmlichen Betriebsaufwand) für die Dauer der geförderten Tätigkeit nachweislich entstanden sind. Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at

Gemeinkostenzuschlag: FÖRDERBARE KOSTEN Gemeinkostenzuschlag: Aufschlag von pauschal 25% auf folgende Kostenkategorien: - Personalkosten - Kosten für Anlagennutzung - Sach- und Materialkosten - Reisekosten  Kein Aufschlag auf Drittkosten Durch den Gemeinkostenzuschlag abgedeckt und daher nicht als Einzelkosten förderbar sind u.a.: - Sekretariat, Controlling, Buchhaltung, Personalverrechnung, - Arbeitsplatzausstattung - EDV-Aufwand Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at

angestellte ProjektmitarbeiterInnen freie DienstnehmerInnen FÖRDERBARE KOSTEN Personalkosten von ProjektmitarbeiterInnen mit folgenden Beschäftigungsverhältnissen sind förderbar: angestellte ProjektmitarbeiterInnen freie DienstnehmerInnen Personen im öffentlichen Dienst mitarbeitende GesellschafterInnen Stundensätze Berechnungsbasis: Jahresbruttogehalt letztes Geschäftsjahr Sonstige Zahlungen nur wenn gesetzlich, kollektivvertraglich, in Betriebsvereinbarung oder Dienstvertrag rechtsverbindlich geregelt Keine Höchstsätze Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at

Jahresstundenteiler bei Vollzeitbeschäftigung: 1.720h FÖRDERBARE KOSTEN Jahresstundenteiler bei Vollzeitbeschäftigung: 1.720h Forschungseinrichtungen gemäß EU-Definition: 1.290h auch Anwesenheitszeiten möglich bei Teilzeitbeschäftigung aliquote Reduktion Jahresstundenteiler = max. abrechenbare Projektstunden/Jahr Stundensatz von mitarbeitenden GesellschafterInnen – ohne Gehaltsnnachweis: € 35/h (max.€ 60.200,--/p.a.) - Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at

Jahresstundenteiler bei Vollzeitbeschäftigung : 1.720h FÖRDERBARE KOSTEN Jahresstundenteiler bei Vollzeitbeschäftigung : 1.720h bei Teilzeitbeschäftigung aliquote Reduktion Beispiel: Vollbeschäftigung lt. KV 38,5 Std., Teilzeit 25 Std. 1720 * 25 38,5 1.117 Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at

Beispiel: Zeitaufzeichnung Stundenweise auf Tagesbasis Aussagekräftige Tätigkeitsbeschreibungen Achtung: Maximalhöhe für Projektmanagement laut Leitfaden Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at

FÖRDERBARE KOSTEN F&E-Infrastruktur Nutzung anteilsmäßig, für die Forschungstätigkeit notwendige Nutzung auf Basis Nutzungsdauer lt. Anlagenverzeichnis oder mittels Berechnung von Maschinenstundensätzen Zusammenfassung größerer Laboreinheiten möglich Sach- und Materialkosten Verbrauchsmaterial geringwertige Wirtschaftsgüter Prototyp Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at

FÖRDERBARE KOSTEN Drittkosten Auftragsforschung technisches/wissenschaftliches Know-how technische/wissenschaftliche Beratung konzerninterne Verrechnung Hinweis: Die Anerkennbarkeit von Drittkosten kann in den jeweiligen Leitfäden eingeschränkt sein. Verrechnungen zwischen ProjektpartnerInnen sind grundsätzlich nicht anerkennbar. zu beachten: keine Gemeinkosten  Abgrenzung zu Sach- und Materialkosten Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at

entsprechend den geltenden Bestimmungen (KV, DV, BV) FÖRDERBARE KOSTEN Reisekosten entsprechend den geltenden Bestimmungen (KV, DV, BV) Bei den Reisekosten muss ein eindeutiger Projektbezug nachgewiesen werden. Es können nur Kosten von Personen die am Projekt mitarbeiten abgerechnet werden. Keine Übernachtungskosten (Ausnahme: Auszubildende, die Arbeitnehmer mit Behinderung sind) Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at

VERMEIDUNG UNERWÜNSCHTER MEHRFACHFÖRDERUNGEN ARR sowie FFG- bzw. FTI-Richtlinien „Die Abwicklungsstellen haben angemessene und wirksame Methoden zur Überprüfung der Angaben der Förderungswerberin oder des Förderungswerbers vorweg festzulegen, die geeignet sind, unerwünschte Mehrfachförderungen zu vermeiden.“ Bestätigung bei Antrag und Abrechnung, dass Kosten nicht bei anderer Förderungsstelle eingereicht wurden. Informationsaustausch mit anderen Förderungsstellen, im Verdachtsfall gemeinsame Prüfungen. Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at

Projektbetreuung – Projektcontrolling & Audit Mag.a Christa Jakes T: 05 7755 6083 E: christa.jakes@ffg.at Mag. Alexander Glechner T: 05 7755 6082 E: alexander.glechner@ffg.at Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at

Programmmanagement - Verantwortlichkeiten Mag.a Christiane Ingerle T: 05 7755 2302 E: christiane.ingerle@ffg.at Mag. a Doris Aufner T: 05 7755 2308 E: doris.aufner@ffg.at Programmleitung Stv. Programmleitung Qualifizierungsseminare Mag. Christian Pichler-Rohrhofer T: 05 7755 2716 E: christian.pichler@ffg.at Teresa Pflügl, MA T: 05 7755 2303 E: teresa.pfluegl@ffg.at Innovationslehrgänge Qualifizierungsnetze Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at

COIN-Netzwerke, 9. Ausschreibung Ziele Stärkung der Innovationskraft von Unternehmen mittels Technologie- und Know-how-Transfer durch Zusammenarbeit in Netzwerken. AntragstellerIn/PartnerIn Unternehmen (KU: max. 60%, MU: max. 50%, GU: max. 35%) Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (max. 60%) Sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen (max. 60%) Konsortium mind. 4 Unternehmen (davon mind. 3 KMU) Bundesförderung gesamt EUR 4,5 Mio. (inkl. Dienstleistungsinitiative 1,5 Mio.) Laufzeit mind. 1 Jahr 2 Jahre in der Regel max. 3 Jahre in gut begründeten Fällen Gesamtkosten mind. EUR 100.000.- Bundesförderung/Projekt max. EUR 500.000.- Drittkosten max. 40% Drittkosten Nähere Informationen und Einreichunterlagen https://www.ffg.at/coinnet_9.AS Kontakt Sonja Kopic, sonja.kopic@ffg.at, DW 2405 Marlene Milan, marlene.milan@ffg.at, DW 2411 Martin Reishofer, martin.reishofer@ffg.at, DW 2402 Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at www.ffg.at

Vielen Dank für Ihr Kommen und Frohe Weihnachten! Nützen Sie die Möglichkeit einer Einzelberatung direkt im Anschluss. Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at