Flexiblen Arbeitsmarkt in den Niederlanden

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 Präsentation transkript:

Flexiblen Arbeitsmarkt in den Niederlanden Dr. Petra Oden LLM

Opening Dr. Petra Oden LLM 1. Forschungszentrum Arbeit 2. niederländischer Arbeitsmarkt aktuell 3. 02-11-2012 Payrolling

Forschungszentrum Arbeit Dr. Petra Oden LLM 1. Flexicurity 2. Erwerbsbeteiligung 3. Arbeitsorganisation und Arbeitsproduktivität 4. Nachhaltige Personalpolitik 5. Juristische Aspekte des Arbeitsmarktes 02-11-2012 Payrolling

Kenniscentrum Arbeid Dr. Petra Oden LLM Lektorat Juristische Aspekte des Arbeitsmarktes 1. flexible Arbeitsverhältnisse 2. Partizipation am Arbeitsmarkt 3. Arbeitsmigration 02-11-2012 Payrolling

Kenniscentrum Arbeid Dr. Petra Oden LLM Praxisnahe juristische Forschung Anfragen aus der Praxis  Lösungen Studenten Lehrende auch in der Forschung tätig 02-11-2012 Payrolling

Nederlandse arbeidsmarkt Dr. Petra Oden LLM Status quo am niederländischen Arbeitsmarkt 1. Digitalisierung 2. Überalterung und Verjüngung: Mangel an Arbeitskräften 3. Flexibilisierung 02-11-2012 Payrolling

Arbeitsvertrag Dr. Petra Oden LLM Arbeitsvertrag: Lohn Arbeit Autoritätsverhältnis / Weisungsbefugnis des AG 02-11-2012 Payrolling

Arbeitsvertrag Dr. Petra Oden LLM Artikel 7:610 Absatz 1, bürgerliches Gesetzbuch der Niederlande: “Der Arbeitsvertrag ist die Vereinbarung wobei eine Partei, der Arbeitnehmer, sich in den Dienst der anderen Partei, dem Arbeitgeber, verpflichtet, während einer bestimmten Zeit Arbeit gegen Lohn zu verrichten“. 02-11-2012 Payrolling

Zeitarbeit Dr. Petra Oden LLM Artikel 7:690 bürgerliches Gesetzbuch der Niederlande: “Der Zeitarbeitsvertrag ist ein Arbeitsvertrag, wobei der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber im Rahmen der Ausübung des Berufs oder der Unternehmung vom Arbeitgeber einem Dritten zur Verfügung gestellt wird, um aufgrund eines Auftrags, den dieser Dritte an den Arbeitgeber erteilt hat, Arbeit unter Aufsicht und Leitung des Dritten zu verrichten“ 02-11-2012 Payrolling

Payrolling Dr. Petra Oden LLM Payrolling: 3 Beteiligte: 1. (das) Payroll-Unternehmen (Verleiher)  formeller Arbeitgeber 2. (der) Payroll-Arbeitnehmer (Mitarbeiter ) 3. (der) Auftraggeber (Entleiher, Kunde der Payroll-Firma) 02-11-2012 Payrolling

Payrolling Dr. Petra Oden LLM Unterschied zum Zeitarbeitsverhältnis: Zeitarbeit: Mitarbeiter wird von Zeitarbeitsfirma rekrutiert/eingestellt Payrolling: Auftrag gebendes Unternehmen rekrutiert/stellt den Mitarbeiter ein 02-11-2012 Payrolling

Payrolling Dr. Petra Oden LLM Ecorys: 62% weiblich 44% Hauptverdiener Durchschnittsalter: 38 Jahre, 30% < 24 Jahre Ausbildung: 24% niedrige Ausbildung 42% mittlere Ausbildung 34% höhere Ausbildung 02-11-2012 Payrolling

Payrolling Dr. Petra Oden LLM Art der Tätigkeiten: 50% Dienstleitungssektor 21% Hotels/Gastgewerbe 18% Behörden/Institutionen Ein Drittel bei kleineren Betrieben: mit zwischen 10 und 49 Mitarbeitern 02-11-2012 Payrolling

Payrolling Petra Oden Verträge: Payroll = eine neue Stelle (64%) vorher: 40% in Ausbildung oder Studium 34% bestehendes Arbeitsverhältnis 20% arbeitslos 5% erwerbsunfähig 80% denken, dass die Firma wo sie arbeiten, der Arbeitgeber ist 11%: noch nie von Payrolling gehört, obwohl sie über einen Payrollingvertrag angestellt sind 02-11-2012 Payrolling

Payrolling Dr. Petra Oden LLM Frage: Ist das Payrollunternehmen wirklich der juristische Arbeitgeber geworden? Gesetzliche Bestimmungen zu Payroll Jurisprudenz: ausgewählte Urteile verschiedener Richter niederländische juristische Literatur 02-11-2012 Payrolling

Payrolling Dr. Petra Oden LLM Groen/Schoevers: Ausschlaggebend ist, was die Parteien gegenseitig erklärt haben aus den gegenseitigen Erklärungen und Handlungsweisen abgeleitet haben und billigerweise ableiten konnten 02-11-2012 Payrolling

Payrolling Dr. Petra Oden LLM Europäischer Gerichtshof EuGH: Urteil Albron / Heineken Heineken ist materieller Arbeitgeber: „Arbeitsbeziehungen“ zu Arbeitnehmern verantwortlich für wirtschaftliche Tätigkeiten Arbeitnehmer unbefristet angestellt bei Heineken 02-11-2012 Payrolling

Payrolling Dr. Petra Oden LLM Wanneer we deze formulering toepassen op de payrollconstructie is het bij aanvang van de arbeidsovereenkomst de bedoeling van partijen dat de door de opdrachtgever geworven werknemer exclusief werkzaamheden voor de inlener gaat verrichten, waarbij het payrollbedrijf slechts formeel als werkgever fungeert. Men zou dus kunnen aannemen dat er sprake is van een arbeidsovereenkomst tussen de werknemer en de inlener. De HR concludeerde dat er sprake was van een arbeidsovereenkomst tussen de bank en de werknemer, omdat de werknemer arbeid verrichtte voor de bank, er een gezagsverhouding was tussen de bank en de verhoging van het salaris voor rekening kwam van de bank. Bedrijf A vervulde niet meer dan een administratieve functie. Payrolling Dr. Petra Oden LLM Niederländische Rechtsliteratur: Trennung zwischen formalem und materiellem Arbeitgeber möglich? 1. Die Payroll-Konstruktion kommt nicht auf Betreiben des Arbeitnehmers zustande. 2. Der Arbeitnehmer hat kein eigenes Interesse an der Konstruktion 3. Der Arbeitnehmer ist keine (Vertrags)Partei bei der Vereinbarung zwischen Payroll-Firma und dem Auftraggeber, worin festgelegt wurde, dass der Arbeitnehmer ausschließlich beim Auftraggeber eingesetzt wird. 02-11-2012 Payrolling

Payrolling Dr. Petra Oden LLM Rechtsliteratur: Arbeitsvertrag und kein Payrolling: Nur der Lohn wird vom Payrolling-Unternehmen ausbezahlt. Das bedeutet nicht, dass ein Arbeitsvertrag besteht. Nach Artikel 6:30 Absatz 1 BW kann eine Verbindlichkeit auch von einem anderen eingehalten werden. 02-11-2012 Payrolling

Payrolling Dr. Petra Oden LLM Mr. J.P.H. Zwemmer: Payroll-Konstruktion ≠ Zeitarbeitskonstruktion Zeitarbeitsunternehmen hat Zuordnungsfunktion Payrollfirma hat keine Zuordnungsfunktion, da der Entleiher Personal sucht und auswählt 02-11-2012 Payrolling

Payrolling Dr. Petra Oden LLM Stichting van de Arbeid: (Stiftung der Arbeit) “exklusives Verhältnis” Entleiher – Arbeitnehmer ≠ Zeitarbeitsverhältnis Artikel 7:690 BW anpassen: Arbeitgeber wirbt Personal und stellt ein. Tatsächliche Willensübereinstimmung bezüglich der festgelegten Arbeit und der übrigen konstitutiven Elemente Artikel 7:690 BW Zuordnungsfunktion hinzufügen Artikel 7:691 BW hinzufügen: „uitzendbeding“ nicht für Unternehmen ohne Zuordungsfunktion Streichung der besonderen Kündigungsregeln UWV - Payroll 02-11-2012 Payrolling

Dr. Petra Oden LLM 02-11-2012 Payrolling

Dr. Petra Oden LLM 02-11-2012 Payrolling

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